gfunk006 hat gesagt.:
Chucky1978 hat gesagt.:
Waldmensch hat gesagt.:
Das würde dann den Straftatbestand der Unterschlagung/ Vernichtung von Beweismitteln im Falle eines Verstoßes gegen das TKG erfüllen.
Sind dann also schon 2 Anklagepunkte. Fehlt nur noch das vorsorgliche zukleben Deines Nummernschilds am Auto.
Versuch macht klug.
Sind dann also schon 2 Anklagepunkte. Fehlt nur noch das vorsorgliche zukleben Deines Nummernschilds am Auto.
Versuch macht klug.
Trotzdem, mit legalem Zeug hätte ich gar keine Probleme gehabt dort zu fliegen.. wenn sie mich kaschen und ich hab nichts an der Anlage rum gefummelt, dann weiß ich das ich ein kleines Schreiben mit Rechnung an den Vertreiber/Hersteller schicken kann ;-)
viel spass beim festhalten allerseits
Ich würde §32 StGB oder §227 BGB anwenden und wäre situationsbedingt wahrscheinlich von §33 StGB nicht weit entfernt (... bin nämlich generell ein etwas ängstlicher Typ!).
Im Ernst: Haltet mal den Ball flach!