Ein Freund hat gerade ein Problem. Er hat's nicht so mit Internet, ist aber über diesen thread gestolpert beim googlen. daher kopiere ich mal die Email, Vlt kann hier jemand helfen...
Hallo
Ich habe mir jetzt mehrere Sende und Empfangsmodule über HobbyKing gekauft, weil ich diese, genau wie in der Anleitung von euch beschrieben, modifizieren wollte. Jetzt halt leider der Zoll die Sendung rausgepickt, die Unterlagen der Zahlung gefordert, und nebenbei einen Prüfantrag bei der Bundesnetzagentur für die OrangeRX Module gestellt und vorerst die Auslieferung verweigert.
Die Arguemente für die Verweigerung sind, dass der Lieferant HobbyKing keine Konformitätserklärung für die Sende und Empfangsmodule beigelegt hat, und dass das CE Zeichen nicht der Norm entspricht und somit eine Fälschung (China Export) ist.
Ich habe direkt mit der Bundesnetzagentur telefoniert, auch mit der Frequenzzuteilungsstelle Referat 425. Die Frequenzzuteilung sieht darin keine Probleme, und sagt ganz klar wenn die Module den Gesetzlichen Bestimmungen entsprechen würde eine Allgemeine Zuteilung auch bis zu 100mW kein Problem sein, da ja Module in dem Band bis zu 500mW Funken dürfen (dies natürlich verbunden mit Einzelzuteilung für 10 Jahre kostet 200 EUR + Jahresgebühr). Würden die Module wie in der Anleitung beschrieben auf 10mW gedrosselt (Abstrahlleistung) seien gar keine weitere Genehmigungen nötig.
Das Problem ist aber dass das Referat zuständig für FTEG und FEEG die Module blockt und das Unabhängig von einer möglichen erfolgreichen Frequenzzuteilung von der anderen Stelle der BNA, weil eben die Konformitätserklärung fehlt und deshalb die Module grundsätzlich nicht eingeführt werden. Ich habe auch den ganzen Sachverhalt zwecks Modifikation usw. erläutert, und der Sachbearbeiter hat auch in seiner Datenbank geprüft ob bisher jemals schon OrangeRX Module genehmigt wurden und er verneinte dies. D.h. bisher wurden keine einzogen Module durchgelassen, sofern der Zoll eine Überprüfung bei der BNA überhaupt angemeldet hat und die Module nicht einfach "durch den Zoll gerutscht sind".
Ich habe der BNA auch mitgeteilt, dass es sich gar nicht um sendefähige Module handelt, dass diese modifiziert werden und daher als Bausatz durchgehen dürften und somit keiner CE-Konformität benötigen. Auch das ließ der Bearbeiter nicht gelten mit Hinweis auf die FTEG Verordnung. Da die Module eine Hauptkomponente (und nicht passives Bauteil) für eine Funkanlage dienen, müssen auch solche Bauelemente der Konformität entsprechen. Dies der Auszug aus der Verordnung:
"Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes vom 16.05.1997
(BGBl. I S. 1494 v. 23 Juni 1997) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind.
Als nicht im Handel erhältliche Funkanlagen gelten auch aus Einzelteilen bestehende
Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie handelsübliche Anlagen,
die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden;"
Ergo ich müsste also Amateurfunker sein, um diese Module tatsächlich als Bauteil für den Eigenbedarf einführen zu dürfen, die ich dann aber, entsprechend Eurer Argumentation, nicht weiter geben darf.
Nun bleibt aber die BNA Agentur bei Ihrem Standpunkt und verweigert die Einfuhr. Entweder ich lege denen eine richtige Konformitätserklärung bei (von der ich davon ausgehe dass ich sie von HobbyKing nicht bekomme) oder ich kann die Module nur im Veredelungsverfahren zollrechtlich einführen, müsste mich aber dann verpflichten, das ganze nach Einbau zur Messung bei einer entsprechenden Anstalt vorzulegen (4-stellige Summen).
Jetzt stehe ich halt vor dem Problem, dass man zwar tatsächlich die 10mW Sendeleistung im 433 Mhz Bereich legal nutzen kann, aber dass dies nur mit Konformen Sendemodulen möglich ist. Somit scheiden ja aber die OrangeRX Module defakto aus.
Falls mir jeamand da weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar dafür, weil der Zoll jetzt meine 2 Sender und 3 Empfänger vorerst festhält und innerhalb von 14 Tagen zurückschickt.