Luftaufnahmen - Frage bzgl. Gewerbe etc.

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EvoLution

Erfahrener Benutzer
#1
darf ich eine luftaufnahme eines hauses machen, und die bilder nacher dem eigentümer geben, dammit der zmb diese als werbung etc verwenden kann? um es zu verkaufen / whatever

oder zmb meinem arbeitgeber damit der es als werbung brauchen kann?
 

camoneshop

Neuer Benutzer
#2
wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, eine entsprechende AE des Bundeslandes hast, eine gewerbliche Versicherung für deinen kopter(?) besitzt, Mitglied der BU und der Handwerkskammer bist. Darfst du es!
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#3
genau so siehts aus.

AE vom Amt (in jedem Bundesland unterschriedlich, in BW zb mindestens 50€ pro Aufstieg)
Gewerbliche Versicherung
Handelskammer
und natürlich an alle Luftraum Regelungen halten ( nur in luftraum G etc..)
Schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers.
 

EvoLution

Erfahrener Benutzer
#4
ja aber ich möchte das ja nicht gewerblich machen

sonst bräuchte ja jeder der seinen flug aufnimmt so eine bewilligung etc

btw ich komme aus der schweiz siehts da anderst aus ?

ich verschenke das bild ja da brauche ich doch keine bewilligung wtf ...
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#6
ja aber ich möchte das ja nicht gewerblich machen

sonst bräuchte ja jeder der seinen flug aufnimmt so eine bewilligung etc

btw ich komme aus der schweiz siehts da anderst aus ?

ich verschenke das bild ja da brauche ich doch keine bewilligung wtf ...
Wenn du kein Geld mit den Aufnahmen machst (also auch nicht jemand anderes später), dann kannst du das mit den üblichen Vorgaben natürlich machen (normale Wildflugversicherung + das Okay vom Grundstückinhaber, wo du starten/landen willst).

Sobald man damit Geld verdienen möchte, wird's aufwendig (was man da alles braucht, steht ja oben).
 

camoneshop

Neuer Benutzer
#7
Mein Motto...... net lang fragen machen.........auch wenn viele jetzt den Kopf schütteln.
Was hast du für nen Beruf?

Demnöchst kommt auch wer, und übernimmt deinen job, für nen Apfel und nen Ei. Weil, der hat auch keine Versicherung, keine Arbeitserlaunis. etc. pp...

kopfschüttel...!

ja aber ich möchte das ja nicht gewerblich machen

sonst bräuchte ja jeder der seinen flug aufnimmt so eine bewilligung etc

btw ich komme aus der schweiz siehts da anderst aus ?

ich verschenke das bild ja da brauche ich doch keine bewilligung wtf ...
Im Eingangspost schreibst du --> um es zu verkaufen / whatever

Du verkaufen, oder dein der für den du die Aufnahmen anfertigst. Dann muss derjenige dafür sorgen...
 
#8
Ach Camoneshop... alles klar. Ich bin Fachinformatiker.... mein JOb nehmen geht schlecht da müsste ich Konkurs anmelden G* wenn ich sowas privat mache.. muss ich mir net lange drüber den Kopf zerbrechen.
 

camoneshop

Neuer Benutzer
#9
Ach Camoneshop... alles klar. Ich bin Fachinformatiker.... mein JOb nehmen geht schlecht da müsste ich Konkurs anmelden G* wenn ich sowas privat mache.. muss ich mir net lange drüber den Kopf zerbrechen.
Gerade als "Fachinformatiker" solltest du wissen, das es sehr viele Seiteneinsteiger gibt... aber ok. Dann wünsch ich dir mal, das dir da keiner das wasser abgräbt...

Das geht nämlich vielen Luftbildfotografen so, wo mal eben der Hobbyflieger von nebenan den Job für ne Kiste Bier übenrimmt... ohne sich an geltendes recht zu halten...

naja... macht man weiter so...
 

db24

Kreisflieger
#10
Der Hobbyflieger von nebenan fällt unter Nachbarschaftshilfe, Freundschaftsdienst etc. Gewerblich ist was ganz anderes.
 

EvoLution

Erfahrener Benutzer
#12
so meine ich dass ja ich kann doch fotos machen so viel ich will, wen ich die weiterverschenke geht mich dass dan nichts mehr an was derjenige damit macht
mal davon abgesehen mit dem wasser abgraben , job klauen usw kann mir jemand sagen ob folgendes szenario erlaubt ist oder nicht :

ich mache Luftaufnahmen von der Firma bei der ich arbeite , diese gebe ich ihnen gratis ( aka verschenken ) und sie stellen die fotos auf ihre website zmb oder die kommen aufn prospekt etc
 

remora

Erfahrener Benutzer
#13
Genau das mache ich derzeit. Habe größten Spaß dabei, in eigentlich streng verbotenem Gebiet zu fliegen und der Grundstückseigentümer bekommt als Dank die Bilder in Kopie. Die gehen evtl. in den einen oder anderen Marketingprospekt ein, aber ich bekomme bis auf die Creditline nichts dafür, außer das Wohlwollen und die Chance auf noch mehr unvergessliche Flüge.

Mag sein, dass damit die professionellen Luftbildfotografen Probleme haben, aber so geht Evolution und der Fitteste überlebt ja auch. Ich vermute, dass meine Bilder nicht die Qualität der Profis haben, aber mglw ist diese ja auch hier gar nicht nötig.
 

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#14
ich mache Luftaufnahmen von der Firma bei der ich arbeite , diese gebe ich ihnen gratis ( aka verschenken ) und sie stellen die fotos auf ihre website zmb oder die kommen aufn prospekt etc
hi EvoLution,
das sind eindeutig gewerbliche aufnahmen. aufstiegserlaubnis, versicherung ...

habe auch so ein szenario: bin fotograf und modellflieger. jetzt mache ich aufnahmen, die gefallen mir. stelle sie im geschäft aus. habe in der meiner handwerkskammer nachgefragt. eindeutig gewerblich.
das kann ich vielleicht einmal machen, weil wie ich die bilder machte, wars ja noch kein gewerblicher zweck, aber beim 2. mal nicht mehr.
es ist auch immer besser sich gleich dort zu informieren, der zuständig ist. Handwerkskammer, Finanzamt, Luftamt. die beissen nicht(der beim Luftamt war ganz kommod), das hat hand und fuß.
und wenn man gewerblich fotografiert, dann soll man halt die ganzen konseqenzen machen. der profi muß es machen und hat dadurch kosten.
und der spassflieger soll zum spass fliegen.
@remora: was du ansprichst, hat nichts mit evolution zu tun, sondern chancenungleichheit.

franz
 

chris.a

Erfahrener Benutzer
#15
Ach Franz, natürlich ist das Evolution. Als Profi muss man halt seinen Status immer beweisen und zu sehen das man das
oftmals viele Geld wert ist. Das hat nichts mit Mehrkosten die man tragen muss zu tuen sondern mit Qualität.
Und zwar mit der Qualität deiner Aufnahmen. Anhand dessen wird dein Preisleistungsverhältnis gemessen.
Wenn du Angst haben musst das dir ein Hobbyknipser mit ner Go-Pro ernsthaft Konkurenz macht dann solltest du dir mal
gedanken über die Qualität deiner Bilder machen. Evolution halt. Man muss sich weiterentwickeln.
Als Profi solltest du ja auch in Sachen Nachbearbeitung, Bildkomposition usw. deutlich einem Hobbyfotografen überlegen sein.
Also musst du dir auch keine Sorgen um deine Kunden machen. Denn eine Firma die wirklich gute Aufnahmen braucht zahlt lieber Geld dafür als von einem Hobbyisten durchnittliche Bilder für einen Kasten Bier geliefert zu kriegen.
Das nur mal so als Denkansatz. (-;
 

chris.a

Erfahrener Benutzer
#17
Hallo Morpheus,
hast ja recht das fliesst natürlich mit ein.
Hier mal ein Beispiel: wenn z.B. ein Nobelgolfclub für einen neuen Hochglanzflyer schöne Luftaufnahmen von dem
Golfplatz haben möchte. Dann zahlt er ja auch gern einen Profi, weil der natürlich einem Hobbyamateur in
Können und technischer Ausstattung weit überlegen sein sollte. In erster Linie sollte sich ein Profi durch die
Qualität seiner Endprodukte definieren. Wenn das stimmt wird der Kunde auch den höheren Preis dafür bezahlen.
Somit sollten ja dann auch die Mehrkosten gedeckt sein. Chancenungleichheit sehe ich jedenfalls nicht.
 

Mayday

Expert somehow
#18
@Franz und Co: So eindeutig ist das mal gar nicht. Und wieso ist das eine gewerbliche Sache, wenn auf dem Gelände der Firma startet, bei der man arbeitet?? Völliger Blödsinn.
Ich darf z.B. als Flieger gegen Erstattung der Selbstkosten Rundflüge anbieten. Wenn dann einer einen Fotoapparat dabei hat, spielt das wohl keine Rolle.
Ich darf auch ungewerblich auf allen möglichen Geländen starten und landen, sofern die Erlaubnis vorliegt und keine Einschränkungen diesbezüglich seitens des Luftraumes existiert.
Beispiel gefällig: Ich habe in einem Flugzeughangar auf dem Gelände eines Verkehrsflughafens (!) ungewerbliche Videoaufnahmen von Luftfahrzeugen gemacht. Möglich? Ja, und zwar völlig legal! Kein Geld bekommen, nur Anfahrtskosten etc ersetzt (!). Ausschließlich im Hangar geflogen (innerhalb geht den Flughafen nichts an, außerhalb der Türschwelle absolutes No-Go).
Und das Ganze natürlich mit schriftlicher Genehmigung des Hallennutzers und des Halleneigentümers.

Wenn Du also keine großen Benefits bekommst (nicht nur Geld gilt als Entlohnung), dann ist das überhaupt kein Problem.
Und wenn: Dir muß was nachgewiesen werden, nicht umgekehrt, wenn Du Dich an die Vorgaben hältst.
Verzichte also einfach auf die Rechte an den Boldern,mwenn Du die an Deine Firma abgiebst.
 

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#19
jetzt diskutieren wir über etwas, was die zuständigen stellen eindeutig klären.
aufnahmen für eine firma sind doch eindeutig gewerblich. und dafür brauchst du mit einem copter eine aufstiegserlaubnis. ein "echtes" flugzeug hat die vielleicht sowieso in anderer form.
die beispiele belegen ja nicht ob es legal ist. wird ja nicht jede lapalie gleich bestraft, gottseidank.
und chris, ich such mir ständig was, was neues, was andere vielleicht nicht können, arbeite sicher von hausaus besser weil ich mehr hintergrundwissen habe. aber das gehört nicht hier her. könnte dir genug beispiele aufzählen wies im wirklichen leben zugeht. weiß auch nicht, warum jeder mit einem fotoapparat glaubt, er muß geld damit verdienen. kann er ja, aber zu den bedingungen die ich auch erfüllen muß, sonst finanzamt, berufsgenossenschaft, banken etc.
 

Mayday

Expert somehow
#20
Ja, bei einigen Punkte stimme ich Dir voll zu. Und doch ist es nicht so, daß automatisch eine gewerbliche Anmeldung, bzw. eine Aufstiegsgenehmigung etc. von Nöten ist, wenn man für eine Firma Aufnahmen macht. Nicht, wenn das Ziel ist, diese Aufnahmen ungewerblich weiterzugeben. Die Firma, für die ich (normalerweise nicht als Modellflieger) arbeite, hat von Haus aus eine recht "umfangreiche" Rechtsabteilung, von der genau dieser Punkt eben auch geklärt wurde. Wichtig ist immer die ungewerbliche Ausrichtung der Sache. Vom professionellen Equipment mal ganz abgesehen, sicher! Nur wäre letzteres im Zweifelsfall ein Beweisstück mehr, aber kein Klagegrund.

Also absichern, kein Geld annehmen (nur die echten Auslagen reinholen) und gut. In dem Fall ist es übrigens KEIN Unterschied zu der 1:1 Fliegerei; Ich darf machen, was ich will (sinngemäß, klar!), wenn ich kein Geld damit verdiene. Lange genug gemacht (Hobby- und Profibereich). Der Bereich ist grau, immer noch, aber es gibt im Selbstkostenbereich keine klare Abgrenzung!
Der größte Fehler wäre es allerdings, für's Hobby Geld zu nehmen... Comprende?
 
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