Luftaufnahmen - Frage bzgl. Gewerbe etc.

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#21
ich mein, wenn ein mitarbeiter fotos macht, die stehen auf der homepage oder sonstwo, wem kümmert das!
ich habe mir auch lange überlegt, ob ich hobby(ist ja auch eine wichtige entspannung) und beruf verbinde, aber dann hats mich doch gereizt. obs klug war? weil nurflügler interessieren mich stärker, und zu dem komme ich jetzt garnicht.
insofern soll man sich schon überlegen, was man sich antut.
es ist auch ein riesenunterschied, vom stress her, ob ich ein gutes bild gemacht habe, oder ich habe einen auftrag und muß ein gutes ergebnis abliefern. immer. es gibt sehr gute amateure, hut ab, was die fertig bringen. aber einen auftrag gut machen ist eine andere sache.
also, nix fia unguat
franz
PS.: bei rechtsfragen frage ich immer die Innung. einmal war die antwort: no risk, no fun.
ist ja auch wahr. wenn ich alles immer abgesichert und auf der sichern seite haben möchte, das geht einfach nicht, da kann ich gleich zusperren.
 

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#22
jetzt bin ich aber doch baff.
aufstiegsgenehmigung hier in bayern, 120€ für 2 jahre, naja, geht. auflagen, ganz in ordnung.
versicherung beim dmfv angefragt, 700€, pro jahr, nicht für den rest meines lebens.
kennt jemand eine billigere?
franz
 

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#25
Danke Jörg, war echt geschockt. jetzt muß ich nir noch rausfinden wie hoch ich versichern muß, ist etwas verschlüßelt. gibt ja telefon.
@fersy: ruf einfach im luftamt an. dann weißt du es.
franz
 
#26
Franz kommt ganz drauf an wo du das Gefahrenpotential siehst ...
Bei zu erwartenden Personenschäden sind 3mio noch knapp
Wenn das Ding maximal in ne Gartenlaube oder solaranlage auf dem Dach fallen kann reichen wohl 1,5 Mio locker ...
 

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#27
in der aufstiegeserlaubnis steht: Haftpflichtvers. nach den Vorschriften §33 ff LuftVG (Haftungshöchstbetrag § 37 Abs 1a) i.V.m. §101 ff LuftVZO
da ist anscheinend die Höhe geregelt und mehr mach ich nicht. weniger auch nicht;)
hier in bayern wird das anscheinend eh recht ruhig angegangen. ich muß die verschiedenen vorgaben erfüllen, kontrolliert wird aber erst wenns probleme gibt.
zB muß ich flüge in geschlossener ortschaft bei der polizei melden. anfrage bei der polizei wie das läuft. der ruft beim luftamt an was er zu tun hat. naja, wg behinderung, absperrung und so. "behindern sie wen?" "ich?nein!" "dann zeigen sie es halt an und wenn wer anruft was da fliegt, dann wissen wir, dass es der hintermann ist" anfrage bei der stadt läuft, wegen erlaubnis auf ihren grundstücken bekomm ich wahrscheinlich pauschal.
man muß halt verantwortungsvoll sein, aufpassen, reden, dann wird einem auch kein knüppel zwischen die füße geworfen. wenn wirklich was passiert muß man die konsequenzen tragen. aber das ist beim autofahren etc auch so.
wir werden sehen was kommt
lg franz
 

leo19663

Erfahrener Benutzer
#32
Hallo Jungs, hab gerade alle Anmeldungsverfahren durch und auch die ersten Aufträge abgearbeitet. Habe eine Genehmigung für Sachsen-Anhalt für 2 Jahre und 70€ bezahlt. Sollte eigentlich im Osten vom Preis her gleich sein.
Privataufnahmen sind wie schon erwähnt mit Erlaubnis der Grundstückseigentümer gar kein Problem. Aber wehe es soll ein Verkauf erfolgen! Egal in welcher Form. Dann wird es heftig!
Wer dazu noch fragen hat kann mich gerne der PN anschreiben und dann telefonieren wir mal ;-)
 
#33
Ein Forum hat den Sinn Infos für alle, die Interesse dran haben, zugänglich zu machen.
Also schreib mal rein welchen Leidensweg du gehen musstest.
 

leo19663

Erfahrener Benutzer
#34
Jap, grundsätzlich haste Recht. Aber was in den gewerblichen Teil reingeht darüber könnte ich Romane schreiben. Daher auch mein Angebot mit dem Telefonat. Das ist doch o.k. Zumindest sehe ich das so ;-)
 

Stephan Lukas

Erfahrener Benutzer
#35
Hallo,

heute habe ich die klare Aussage bezgl. Brandenburg erhalten...


Antrag formlos mit:

Angabe zur Person,
Kopie Personalsausweis,
Kopie der Gewerbeerlaubnis,
Angaben zur Person,
Angaben zum Gewerbe (Zweck),
Angaben zum Fluggerät (Bedingung <5kg + E-Bertrieb),
Nachweis einer entsprechenden gewerblichen Haftpflicht-Versicherung

Die Erlaubnis gilt zunächst für 1 Jahr und kostet 200,- EUR, die Verlängerung dann jeweils für 2 Jahre 100,- EUR (sofern es keine "Auffälligkeiten" gab).


Das gilt natürlich nur für den gewerbsmäßigen Betrieb, privat ist frei ;)

Viele Grüße,
Stephan
 

leo19663

Erfahrener Benutzer
#36
Ich musste sogar vor fliegen. Ob ich das Gerät auch beherrsche. Ansonsten hätte ich keine Genehmigung bekommen. Oder eine ausgiebige (4,5h) Schulung nachweisen müssen.
Aber ich konnte auch eine 10 jährige Praxis im RC-Heliflug nachweisen auf Grund meines Gewerbes. Das war äußerst hilfreich, sonst hätte ich wegtreten können.
Habe allerdings auch eine Genehmigung bis 25kg bekommen!
 
#37
Ich möchte noch mal was zum Thema Gewerbliche Luftbilder anmerken:
Es ist wie in alles Handwerklichen Bereichen, wer eine Leistung anbietet und dafür Geld kassiert, ohne die Gewinne zu versteuern arbeitet schwarz und das ist verboten.
Natürlich interessiert das viele überhaupt nicht. Aus der Sicht der Kunden ist das natürlich toll, wenn man eine Leistung, die relativ teuer ist, bei ähnlicher Qualität für wenig Kohle bekommt. Kunde verzichtet da gerne auf solche Dinge wie Gewährleistung und Sicherheit, beschwert sich nachher aber, wenn´s doch mal schief geht.
Aus der Sicht der Arbeitnehmer eines Handwerksunternehmens (und um nichts anderes handelt es sich bei Luftbildern) ist es ein mitlerweile ein einkalulierter Zusatzverdienst (vielleicht nicht bei den Luftbildfotografen, aber z.B im Bauhandwerk an der Tagesordnung, nach Feierabend auf die Schwarzbaustelle). Global gesehen schaden die schwararbeiter Ihrer Branche und damit Ihrem Unternehmen und riskieren damit auch die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes..... Wenn natürlich jeder nur an sich denkt und das auch nur bis zum nächsten Baum, dann macht ruhig weiter so.
Die Professionellen Luftbildfotografen unter uns nehmen ja nicht von ungefähr einen relativ hohen Obulus. Dieser könnte geringer sein, wenn es keine schwarzarbeit gäbe.....und dann würde der Kunde mehr für sein Geld bekommen. (Das gilt im übrigen für alle Handwersleistungen)... macht Euch mal Gedanken, wenn Ihr demnächst eine Handwerkerrechung bekommt und auch über die hohen Kosten ärgert

Gruß O. Bauer
 

zehn

Erfahrener Benutzer
#38
Hallo,
Sorry ganz einfache Antwort, wenn es keine Schwarzarbeiter gäbe,
wäre die Handwerksrechnung nichtmal einen einzigen Cent billiger.....

Grüße
Heinz
 
#39
war klar, dass das Argument kommt...
Natürlich wird kein Handwerker seine Preise senken, wenn es morgen keine Schwarzarbeiter mehr gäbe.
Wir reden hier von einem Kreislauf, den wir auch nicht unterbrechen werden. Aber auf lange Sicht würden sich die Preise sehr wohl ändern, wenn es mehr Aufträge für Handwerksbetriebe gäbe, weil die Betriebe dann ganz anders kalkulieren könnten...
Da ich Handwerksmeister bin, weiss ich wovon ich rede...
 

zehn

Erfahrener Benutzer
#40
Tja, hast wohl Recht. Ich werde jetzt gleich meine Preise senken, weil ich voll ausgelastet bin, und ich dann lieber ein bisschen weniger verdiene :)
Meister bin ich nicht, daher weiß ich auch nicht wovon ich Rede.....


Grüße
 
Erhaltene "Gefällt mir": Treeda
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten