Luftaufnahmen - Frage bzgl. Gewerbe etc.

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#61
servus fritz,
wahrscheinlich wie bei uns.
am besten erkundigst du dich direkt beim luftamt (auf österreichisch natürlich). dann ists kein langes rätselraten und kaffesatzlesen und teilst es und mit. würde mich auch interessieren, lebe im grenzgebiet.
lg franz
 

MatzeSt

Erfahrener Benutzer
#62
mal nee Frage
wieso und welche Versicherung braucht man für eine Gewerbliche Anmeldung und muss man in eine Fotografenvereinigung?
 
#63
Hallo zusammen,

also was habt Ihr euer Gewerbe angemeldet?
Und wie weit vorher meldet Ihr euch bei den Behörden wenn Ihr in einer Geschlossenen Ortschaft aufsteigt, telefonisch oder Schriftlich?

Gruß Marco
 

Stephan Lukas

Erfahrener Benutzer
#64
Hallo,

also in eine Fotografenvereinigung muss man überhaupt nicht ;).

Du musst ein Gewerbe (zum Beispiel "Luftaufnahmen etc") anmelden und brauchst dann eine gewerbliche Versicherung dafür.

Dann beantragst du bei deiner zuständigen Luftfahrtbehörde die Aufstiegsgenehmigung, dann dauerts noch ein bissel, und dann darfst du fliegen und kannst deine Aufnahmen auch verticken ;)

Ich fliege das erste Mal jetzt im Sommer auf einem Stadtfest und habe der zuständigen Polizeidirektion das dann mitgeteilt - habe aber noch keine Antwort bekommen...

Grüße Stephan
 
#65
Die Gewerbliche Versicherung ist beantrag, warte jetzt auf die Versicherungspolice um diese dann bei der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis anzugeben und dann wären die zwei Dinge schon mal geklärt ;)
Bei mir im Bereich kommt dann noch dazu das das ich im Kontrollierten Luftbereich Wohne und dann die Flüge noch eine Woche vorher bei der DFS anmelden muss :(
Und bei den örtlichen Behörden habe ich heute schon mal angerufen um nachzufragen wie zukünftig vorzugehen ist, aber die haben mich nur zig mal weiterverbunden und keiner wusste mit meinem Anruf was anzufangen :confused:
 
#67
ja Tower für die Freigabe des Kontrollierten Luftraums wenn vorhanden, aber ich hatte bei der örtlichen Polizei angerufen die man ja auch benachrichtigen muß laut Auszug der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis ;)
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständige
Ordnungsbehörde / Polizeidienststelle
vorab zu informieren. Innerhalb von naturschutzrechtlichen
Schutzgebieten ist die zuständige Naturschutzbehörde
vorab zu informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten