Zur Info,
das mit der Polizei Bescheid geben ist nur, weil es öfter vorkommt, das irgend so ein Ordnungs-wütiger Frührentner dort dann anruft und die vermeintlich illegale Flug-Aktion melden will...
Oder gar Ufo Sichtungen... alles schon vorgekommen.
Wenn die Polizei da bescheid weis, können die Ihm dann gleich den Wind aus den Segeln nehmen/beruhigen und erklären, das der Flug angemeldet und genehmigt ist.
Wie sieht es eigentlich mit einer Genehmigung für Quadrokopter (zB Black Manta) aus? Besteht hier Aussicht auf Erfolg oder geht es erst ab Hexa los?
Desweiteren eine Nachfrage zum "Nachweis der Flugerfahrung":
Als nicht im Verein organisierter Freiflieger hätte ich gern gewusst, wie man den Behörden glaubhaft seine Erfahrung nachweisen kann (Rechnungen vom Equipment, Beglaubigung von Zeugen...).
Du kannst auch für einen Ladybird ne AE beantragen, da gibt es keine Probleme.
Ich habe auch meinen ED4-300 eingetragen, man weis ja nie was mal kommt
Flugerfahrung belegst Du einfach indem Du auf einem Beiblatt aufschreibst wieso Du der Meinung bist das Du ausreichend qualifiziert bist...
Ich hab da z.B. folgendes geschrieben:
Kurzsteckbrief zu meinen Erfahrungen als Pilot:
Modellflug betreibe ich seit 1990, viele Jahre aktiv im MFC Schinderhannes.
Dabei genoss ich die vereinsübliche Ausbildung und Sensibilisierung in das Thema „Sicherer Betrieb von Modellflugzeugen“.
Aus räumlicher Distanz und beruflicher Weiterbildung, dann später als vereins inaktiver „Wildflieger“.
Als frei versicherter Modellflieger, habe ich weiterhin das Hobby mit Hangfliegen und gelegentlichen Teilnahmen an Flugtagen oder Modellflugveranstaltungen betrieben.
Quadcopter Pilot wurde ich bereits Ende 2007 mit der Beteiligung an der Weiterentwicklung des damals ersten zivilen Multicopter Projektes (UAVP Projekt).
Weisel, den 17.01.2014
Mehr wollen die eigentlich auch nicht, nur eben das Du die Bestätigung abgibst, ausreichend "tauglich" zu sein.
Du kannst also auch einfach schreiben "ich fliege seit einem halben Jahr regelmäßig und habe gelernt die Flugbedingungen sicher einzuschätzen und meine Maschine auch in Grenzsituationen immer unter Kontrolle zu behalten.
(nur so ein Vorschlag)
...
Was da steht ist eigentlich fast egal, Hauptsache Du machst keinen Schaden, bei dem sich dann vor Gericht heraus stellt, das Du eigentlich gar nicht für das Bedienen eines solchen Gerätes geeignet warst und deine "Erklärung" eben eine "Lüge" war
Ach ja und Datenblätter der Maschinen nicht vergessen aus denen ersichtlich ist, das die maximale Aufstiegs-Masse nicht überschritten werden kann/darf. Die sollte für eine AE nicht über 5kg liegen
Bitte, gern geschehen