Luftbildfotografie als Nebengewerbe?

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BR1962

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in bebauten gebieten mit einzel-ae ein Fax an das Ordnungsamt und den zuständigen Polizeiposten. ausserhalb eines Ortes ohne einzel-ae mache ich das nicht.
 
bei mir steht in der AE innerhalb ortschaften soll ich bei der polizei anzeigen. kurzer anruf, die sind sehr entspannt und souverän, also warum nicht. (die können sich eigentlich nicht vorstellen warum ich das machen soll)
 
wenns drinsteht, mußt du halt. ich war auf der dienststelle, mich vorstellen und abklären. und dann mache ich es halt, auch wenn ich mir blöd vorkomme, weil zu unwichtig. aber wer weiß schon, für was es gut ist.
welches bundesland bist du?
 

kallex

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Ich muss lt. AE innerhalb geschlossener Ortschaften bei der Polizei "oder" dem Ordnungsamt anrufen. Ich rufe immer die Polizei an, da die in der Regel einfacher erreichbar sind und im Zweifel auch von Bürgern angerufen werden, wenn mal wieder ein "UFO" unterwegs ist. Ausserhalb geschlossener Ortschaften muss ich nichts machen. Ausnahmen sind Naturschutzgebiete. Da muss man sich vorher erkundigen wie die Sachlage ist. Manche gehen, manchen nicht. Alles in Schleswig-Holstein.

Ich nutze ein Flugbuch aus der manntragenden Luftfahrt, aber nach meiner AE ist es nicht geregelt wie man das machen muss. Da steht nur "Der Erlaubnisinhaber hat einen Nachweis (Aufzeichnungen über den jeweiligen Flugbetrieb) über den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen zu führen. Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren und der ausstellenden Behörde auf Verlangen vorzulegen."
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
Bei mir steht in der Allgemeinen AE diese drin
"Vor Aufnahme des Flugbetriebs sind die Ortspolizeibehörde oder die zuständige
Polizeidienststelle zu unterrichten."
 

BR1962

Erfahrener Benutzer
ja also, dann mach das doch, dann kann dir niemand an der karren fahren, ist ja keine große Action.
 
Zur Info,
das mit der Polizei Bescheid geben ist nur, weil es öfter vorkommt, das irgend so ein Ordnungs-wütiger Frührentner dort dann anruft und die vermeintlich illegale Flug-Aktion melden will...
Oder gar Ufo Sichtungen... alles schon vorgekommen.
Wenn die Polizei da bescheid weis, können die Ihm dann gleich den Wind aus den Segeln nehmen/beruhigen und erklären, das der Flug angemeldet und genehmigt ist.
Wie sieht es eigentlich mit einer Genehmigung für Quadrokopter (zB Black Manta) aus? Besteht hier Aussicht auf Erfolg oder geht es erst ab Hexa los?
Desweiteren eine Nachfrage zum "Nachweis der Flugerfahrung":

Als nicht im Verein organisierter Freiflieger hätte ich gern gewusst, wie man den Behörden glaubhaft seine Erfahrung nachweisen kann (Rechnungen vom Equipment, Beglaubigung von Zeugen...).
Du kannst auch für einen Ladybird ne AE beantragen, da gibt es keine Probleme.
Ich habe auch meinen ED4-300 eingetragen, man weis ja nie was mal kommt ;)
Flugerfahrung belegst Du einfach indem Du auf einem Beiblatt aufschreibst wieso Du der Meinung bist das Du ausreichend qualifiziert bist...
Ich hab da z.B. folgendes geschrieben:
Kurzsteckbrief zu meinen Erfahrungen als Pilot:

Modellflug betreibe ich seit 1990, viele Jahre aktiv im MFC Schinderhannes.
Dabei genoss ich die vereinsübliche Ausbildung und Sensibilisierung in das Thema „Sicherer Betrieb von Modellflugzeugen“.
Aus räumlicher Distanz und beruflicher Weiterbildung, dann später als vereins inaktiver „Wildflieger“.
Als frei versicherter Modellflieger, habe ich weiterhin das Hobby mit Hangfliegen und gelegentlichen Teilnahmen an Flugtagen oder Modellflugveranstaltungen betrieben.
Quadcopter Pilot wurde ich bereits Ende 2007 mit der Beteiligung an der Weiterentwicklung des damals ersten zivilen Multicopter Projektes (UAVP Projekt).


Weisel, den 17.01.2014
Mehr wollen die eigentlich auch nicht, nur eben das Du die Bestätigung abgibst, ausreichend "tauglich" zu sein.
Du kannst also auch einfach schreiben "ich fliege seit einem halben Jahr regelmäßig und habe gelernt die Flugbedingungen sicher einzuschätzen und meine Maschine auch in Grenzsituationen immer unter Kontrolle zu behalten.
(nur so ein Vorschlag)
...
Was da steht ist eigentlich fast egal, Hauptsache Du machst keinen Schaden, bei dem sich dann vor Gericht heraus stellt, das Du eigentlich gar nicht für das Bedienen eines solchen Gerätes geeignet warst und deine "Erklärung" eben eine "Lüge" war ;)

Ach ja und Datenblätter der Maschinen nicht vergessen aus denen ersichtlich ist, das die maximale Aufstiegs-Masse nicht überschritten werden kann/darf. Die sollte für eine AE nicht über 5kg liegen ;)

Bitte, gern geschehen ;)
 
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mensius

Erfahrener Benutzer
Guten Tag,

ich bin neu hier in der der Szene und wollte mal Fragen, wie das ist wenn ich bzw. für eine Firma einen Auftrag bekommen habe bzw. für die Fliege, was brauche ich das für Versicherungen und Aufstiegsgenehmigungnen?
Mein Copter liegt flugfertig bei unter 2KG.

danke schonmal für eure Antworten
 

See

Neuer Benutzer
hey, habe es professionel betrieben und war in ganz europa und sogar afrika für Kunden unterwegs. leider hat sich bei mir beruflich einiges verändert und ich hatte/habe keine Zeit mehr dafür. Jetzt muss ich mein Equipment verkaufen.
Aber wenn einer Tipps braucht oder speziellere Fragen hat?
 
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