Luftbildfotografie als Nebengewerbe?

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schneipe

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#81
Inzwischen bekommt man sogar in Baden Württemberg eine AE mit einem Quadcopter. Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht sagen.
Den Nachweis einer Flugerfahrung kann man eigentlich nur durch Vorfliegen beweisen, oder? Wie soll das realisiert werden?
 
#82
Hier gibt es neue Infos bzgl AE für Luftbildaufnahmen.
Was ist daran neu? Das ist ja schon seit Jahren Gesetzesstand in Deutschland. Einzig neu wäre, dass diese Info jetzt endlich mal allen Landesluftfahrtbehörden konkret vorliegt. Dann kann man darauf verweisen, wenn mal wieder eine besonders eifrige Luftfahrtbehörde meint, private Kopterflüge in ihrem Einzugsgebiet seien erlaubnispflichtig.

Gruß Jörg
 
Erhaltene "Gefällt mir": tony
#83
@ schneipe: danke für die beiden links, ist ja mal wirklich alles sehr einfach und klar formuliert. sowas bin ich gar nicht von behörden gewohnt... ;)

@kofferfisch: war bei mir das gleiche, bin auch nie in einem verein gewesen... am besten versuchst du deine geschichte und fähigkeiten kurz zu beschreiben. bei bedarf bzw im zweifelsfall darfst du dein equipment vorstellen und ne runde vorfliegen aber das sollte ja nicht weiter tragisch sein :)
eine aufstiegserlaubnis für einen quadrocopter zu bekommen sollte (noch) kein problem sein. in sachsen hab ich das zumindest für meinen QV550 ohne weiteres bekommen...

viele grüße, gerald.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#84
Kann man das bitte im eigentlichen Tread "Rund um FPV" diskutieren? Habe den Tread nur aufgemacht, um das Merkblatt anzuheften. Sonst wird das nur zu kompliziert, wenn auf mehrere Treads aufgeteilt.
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#87
Ich kann jreise nur zustimmen.
Mir ist keine Neuerung aufgefallen. So wie es in der PDF beschrieben ist, wurde es auch im letzten Jahr gehandhabt.


Gruß

xp0wer
 

Merlinfly

Erfahrener Benutzer
#88
Inzwischen bekommt man sogar in Baden Württemberg eine AE mit einem Quadcopter. Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht sagen.
Den Nachweis einer Flugerfahrung kann man eigentlich nur durch Vorfliegen beweisen, oder? Wie soll das realisiert werden?
Gar nicht. Ich habe den zuständigen Behörden glaubhaft versichert, das ich das kann. Hat gereicht.
 

hesi02

Neuer Benutzer
#89
Hallo zusammen,

bin neu hier, denke aber dass dieser Thread passend ist. Ich würde gerne auch in Frankreich und in der Schweiz / Italien fliegen. Wer weiß welche Bestimmungen equiv. zu den hiesigen Aufstiegsgenehmigungen gelten?
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#90
Frage an die Leute mit AE...WIe macht ihr das mit dem Flugbuch? Handschriftlich? APP?
Gibt ja eine relativ gute App für Android namens Flugbuch. Die werde ich mal anschauen, ansonsten mache ich es zur Zeit so, speicher den Flug als kml, so das man ihn mit den Höhenangaben auf Google Earth anschauen kann...

Poppenweiler_2.jpg
 

Smartphone

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#91
Die Sachlage ist doch recht trivial .

Es sind 6 Positionen HANDSCHRIFTLICH in ein Flugbuch ,also kein Heftordner etc auszufüllen.

Flugbücher aus dem manntragenden Sektor sind optimal geeignet ... gewisse
Überschriften sind ja leicht anpaßbar .

Jetztlich dürfte derzeit auch nur wichtig sein , daß bei einer potentiellen Anfrage
man nachweisen kann , daß man eben nicht der xy war.
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#93
Steht das bei dir in der AE nicht drin, was eingetragen werden muss?
Nimm doch einfach ein kleines Buch mit entsprechend vielen Zeilen und Spalten und gut ist.
Ein Fahrtenbuch fürs Auto bekommt man in jedem Büromarkt. Da einfach die Überschriften entsprechend anpassen und dann kannst du da die geforderten Ding eintragen.

Gruß

xp0wer
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
#95
Hallo

also Datum , Pilot, Flugzeit ( Start,Landung Anzahl der Flüge ) Ortsbeschreibung ( also zB Ort,Straße etc ggfs Ortskoordinaten ) , Besonderheiten um den Flug

Bzgl Buch , sicher so ein Fahrtenbuch ggfs oder ein Flugbuch für Segelflieger etc.

was diese na sagen wir Computerdateien betrifft.... in so ner Erlaubnis steht
zB drin "der Erlaubnisinhaber hat einen Nachweis ( sog.Flugbuch )über den Einsatz zu führen"

Also ein FlugBUCH ist kein Kindle - impliziert also Papier und Kuli......inkl Sauklaue ;-)
 
#97
Die gleiche Diskussion gibts auch immer wieder beim Fahrtenbuch fürs Auto. Da verlangt das Finanzamt bis auf ganz wenige Ausnahmen auch ein Buch (mit Papier und Stift), was die junge Generation regelmäßig ins Schwitzen bringt ;).

Gruß Jörg
 

garfieldsowhat

Erfahrener Benutzer
Da der direkte LInk ja dort entfernt ewurde dann eben mal hier rein:
http://www.drohnen-flugbuch.de/
mal abgesehen davon, daß bei "Siebert Flugbedarf" die Ledermappe genau die HÄLFTE, nämlich nur 18 Euro statt 36 Euro (!) kostet ...

P.S.: wenn es bei mir soweit ist, werde ich die Tabellenfelder des Flugbuches gerne als Word- oder Excel-Tabellen Vorlage nehmen und mir diese selber ausdrucken und meinetwegen als Heft zusammenkleben-/tackern - sollte erstmal reichen
 
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FPV1

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