Und Wowbagger, in aller Deutlichkeit: "Wenn man von irgendwas keine Ahnung hat, einfach mal die Fre..e halten."
Dito.
Dann erkläre doch einfach mal:
Warum sich für regelwidrige Piloten, die ja angeblich der Grund sind für die Änderung, nichts ändert?
Warum regelkonformer Modellflug, bei dem es keinen(!) öffentlich bekannten Hinweis für eine gestiegene Gefahr gibt, bis auf wenige
zugelassene Plätze faktisch verboten wird. Ja, es gibt mehr als kleine Schaummodelle und Copter. Selbst für Freiflug sind 100m zu niedrig.
Warum der kommerzielle Betrieb erhebliche Erleichterungen bekommt und zusätzliche neue Möglichkeiten.
Du wirst natürlich reingrätschen, dass ich was gegen die kommerziellen hätte. Völlig falsch. Von mir aus können die Erleichterungen bekommen etc. Aber deren Erleichterungen damit zu begründen, dass es regelwidrige Hobbyflieger gibt, die unbehelligt bleiben, ist hanebüchen.
Also mitmachen und mitreden oder nur hier reden, aber dann den Ball etwas flacher halten.
Wann und mit wem ich mitmache, wirst Du nicht einsehen können.
Ich mache seit über 30 Jahren Modellflug, habe viele Modelle gebaut, geflogen und repariert (keine Copter bis auf Spielzeug für drinnen), führe viele Jugendliche in Verein und Schule an den Modellflug heran und engagier mich in einigen Gremien. Mir liegt der Modellflug und die Luftsicherheit am Herzen, aber ich weigere mich, diese beiden Sachen nur deshalb zu opfern, weil irgendjemand den schnellen Euro machen will. Sinnvolle Änderungen (z.B. Ausweichpflicht, Verbot des Fluges über Industrie etc.), die eine Erhöhung der Luftsicherheit bringen, unterstütze ich. Aber Änderungen, die nur Einschränkungen ohne Vorteil für die Luftsicherheit bringen, prangere ich an.
Luftsicherheit steht bei mir(!) an erster Stelle. Bei der neuen Verordnung, Dobrindt und anscheinend auch Dir nicht. Denn bezgl. der wirklichen Gefahren in diesem Punkt wird in der neuen Verordnung, die ja so toll sein und Sicherheit bringen soll, nichts, aber auch gar nichts geändert.
In einem Punkt gebe ich Dir allerdings Recht: Nach diversen Gesprächen dazu schint es so, als hätte man die Ausweichpflicht mehr oder weniger "vergessen".
Aha, hat ja einige Zeit benötigt, bis Du das zugeben konntest. Die weiteren Belehrungen, dass bemannter Flug bei einer konkreten Begegnung Vorrang hat, kannst Du Dir sparen. Dass das selbstverständlich ist und auch das ein guter Punkt in der Verordnung, habe ich geschrieben. Ich kenne niemanden, der das anders sieht. Ich gehe da gar kein Risiko ein, wie ich Dir auch schon im Beispiel mit dem Hubschrauber erklärt hatte.
Fakt ist, dass Du behauptet hattest, dass es aktuell eine solche Ausweichpflicht gäbe (unabhängig von der Sinnhaftigkeit). Daraufhin habe ich gesucht und nur ein paar Regeln, aber nicht das behauptete gefunden. Da Du dort mehr Fachwissen hast, habe ich Dich gebeten, mir zu sagen, ob ich das falsch verstehe oder einfach nicht gefunden habe. Daraufhin kam von Dir: Nichts! Wie immer, wenn Du Dein Fachwissen im Sinne der Luftsicherheit teilen sollst. Dann kommt das große Schweigen. Typisches Herrschaftswissen halt.
Bleibt noch Deine zweite Fakenews.
Dass in Zukunft mehr oder minder mal eben so eine Berechtigung für BVLOS Fliegerei ausgestellt wird, halte ich für unwahrscheinlich.
Da stimme ich Dir zu. Da wird es Auflagen geben. Fakt aber ist trotzdem, dass Dobrindt die nun mögliche Option als eines der Ziele der neuen Verordnung hingestellt hat.
Und ich persönlich habe weit (!) mehr schlechte Erfahrung gemacht mit Hobbyfliegern.
Zum einen sind persönliche Erfahrungen keine allgemein gültigen Aussagen, sondern eher postfaktisch. Du hast also schlechte Erfahrungen mit regelkonformen Modellflug gemacht (zur Erinnerung: das sind die, die von der neuen Verordnung betroffen sind)? Oder hast Du schlechte Erfahrung mit regelwidrigem Modellflug gemacht (zur Erinnerung: das sind die, für die sich nichts ändert)?
Interessant auch, dass sogar nach wie vor die angedachte Registrierung boykottiert wird. Ah ja, Ihr fahrt auch ohne Führerschein oder Kennzeichen Auto...? Analogien kann man sehr wohl reichlich und auch in beide Richtungen führen, richtig.
Fahrrad kann ich auch ohne Registrierung/Führerschein/Prüfung etc. betreiben. Trotzdem muss ich mich an die Regeln halten und es gibt auch Bereiche (z.B. Autobahn), wo kein Fahrradfahrer fahren darf. Trotzdem gibt es immer wieder den fall, dass ein Fahrradfahrer auf der Autobahn unterwegs ist. In Analogie zur neuen Verordnung: Soll jetzt auch geregelt werden, dass alle Fahrradfahrer nur noch 500m um den Wohnort herum fahren dürfen?