LuftVO - Neuregelung

TomW

Erfahrener Benutzer
#21
Nebenbei, wer wurde schon mal kontrolliert? Ich noch nie. Wird sich das ändern? Wohl kaum. Wenn wir uns schon einen Wolf diskutieren was wird der gemeine Dorfscheriff davon verstehen?

Wobei die alten Regeln auch schon beachtet wurden. Alle meine Modelle haben einen Wasserfesten Aufkleber mit der Telefonnummer, mit der ich auch bei der DFS angemeldet bin.
 
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maddyn

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#22
hi

kontrolle nicht direkt
es is mal ne zeitlang n vw bus der bundes netz agetur auf einer anhöhe neben unserem platz gestanden
ab und an is auch mal n heli von denen im tiefflug drüber bzw in für uns normaler flughöhe stehengeblieben

kam aber nie einer

was anderes: ´diese ganzen neuregelungen, wer informiert den die jugentlichen die mit ihren eltern
beim elektro fachmarkt nen kopter sehen und das "für cool" halten
oder jene die nicht in einschägigen foren unterwegs sind?
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#23
Nebenbei, wer wurde schon mal kontrolliert? Ich noch nie. Wird sich das ändern? Wohl kaum. Wenn wir uns schon einen Wolf diskutieren was wird der gemeine Dorfscheriff davon verstehen?

Wobei die alten Regeln auch schon beachtet wurden. Alle meine Modelle haben einen Wasserfesten Aufkleber mit der Telefonnummer, mit der ich auch bei der DFS angemeldet bin.
Das wird alles erst relevant, wenn Dich mal ein genervter Nachbar, Jäger oder sonstwer anzeigt. Dann wird genauer untersucht. Und unterschätze die Polizei nicht. So schlecht sind die nicht informiert. Daher sind die auch meist sehr entspannt, weil sie wissen, was erlaubt ist. Das Problem werden weiterhin die Käufer sein, die vom Modellflug und seinen Regelungen keine Ahnung haben.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#24
Nein, ich habe nichts anderes erwartet. Das der vorgebliche Grund nicht das eigentliche Ziel ist, hat sich von Anfang an hier in den Diskussionen gezeigt. Auch die Verfechter der Neuregelung (z.B. Mayday) haben das immer wieder durchblicken lassen. Ob die das nicht ehrlich meinten oder sich haben benutzen lassen, kann ich nicht beurteilen.

"Witzig", nein, eher traurig ist dabei, dass diese Verfechter zwar immer alle möglichen Behauptungen ins Rennen werfen, diese dann aber nicht untermauern. So hat Mayday behauptet, dass sie die Lufträume von erlaubnisfreiem Modellflug und Verkehrsflugzeugen überschneiden, weigert sich aber zu erläutern, was er damit meint. Wenn er Recht hat, gefährden wir beim erlaubnisfreien Modellflug wohl unbewusst Verkehrsflugzeuge. Aber er weigert sich dann zu erläutern, wann diese Gefahr besteht, damit wir das unterlassen können. Somit trägt er, wenn er Recht hat, zu einer fortgesetzten Gefährdung indirekt bei.
Oder er stellt den manntragenden Luftverkehr grundsätzlich über den Modellflug. Das habe ich z.B. bei der konkreten Begegnung im Luftraum ebenfalls getan und halte das für selbstverständlich. Er kommt dann auch mit den Ausweichregeln, die ich mir daraufhin erstmals angeschaut habe. Erschreckenderweise habe ich da derartiges nicht gefunden und kann keinem aus Gründen der Luftsicherheit empfehlen sich an diese Ausweichregeln zu halten. Da ich mich da nicht wirklich auskenne, kann es sein, dass ich nicht alle Ausweichregeln gefunden habe oder diese falsch interpretiere. Meine Bitte, mir da zu helfen, wird natürlich von ihm ignoriert. Typisches Herrschaftswissen halt. Er tut zwar so, als ob er die Luftsicherheit erhöhen möchte, aber wenn er mal konkret sein Wissen mit weniger wissenden Modellfliegern teilen soll, um so zu einer besseren Information und damit Luftsicherheit beizutragen, dann ist Ende.
Die ganzen Diskussionen mit Mayday haben nur Ärger gebracht und sonst nichts. Reine Zeitverschwendung - meine Meinung.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#25
Die ganzen Diskussionen mit Mayday haben nur Ärger gebracht und sonst nichts. Reine Zeitverschwendung - meine Meinung.
Was denn für Ärger? :confused:
Auf Diskussionen lässt sich Mayday sowieso nicht ein. Er behauptet einfach, alle anderen haben keine Ahnung und er braucht auch nichts begründen/belegen. So läuft normalerweise keine Diskussion...

Ich werde auch weiterhin den manntragenden Luftfahrzeugen großräumig ausweichen, auch wenn ich das (nach den von mir gefundenen Ausweichregeln und Verständnis) nicht darf oder muss und ich mir daher Ärger von Mayday zuziehe.
 

Twinstar-Klaus

Erfahrener Benutzer
#27
Hier der Aktuelle Stand aus Sicht des DAeC: Ist es vollbracht?

Gruß BT
"Zusammengefasst ändert sich bei Modellfluglätzen mit einer Aufstiegsgenehmigung nichts, der im Erstentwurf noch vorgesehene Befähigungsnachweis ist nicht notwendig. Nur für genehmigungsfreien Modellflug auf der grünen Wiese ab einem Modellgewicht von 2kg und/oder bei Flügen über 100 Meter wird der Nachweis benötigt. Dessen Umfang und Ausgestaltung ist völlig offen, in der Telefonkonferenz fiel auch der Begriff „Einweisung“. Welche weiteren Einschränkungen es hinsichtlich von Modellfluggebieten geben wird, wird sich aus dem schriftlichen Entwurf ergeben. "

Also nur im Verein ändert sich nichts .......
 
#32
Bald dürfen wir echt nichts mehr, ohne entsprechende Genehmigung, Erlaubniss, Befähigungsnachweiß , ... etc. :D

Aber na gut, wo kein Kläger........

Also ich würde mir da keinen Kopf machen, fliegt einfach so, dass ihr niemanden gefährdet und gut ist.
Wie soll denn auch kontrolliert werden wie hoch ein Fluggerät ist, oder wie weit es weg ist :D

Es war ja auch immer riesen Theater, wenn hier jemand einen Fpv videosender mit mehr als 25/10mw hatte,
und was war schlussendlich? Wurden Leute kontrolliert? Wurde jemand geortet? Hat jemand 50.000€ Strafe bekommen? :D

Nein natürlich nicht :)
 

hopfen

Erfahrener Benutzer
#33
Es war ja auch immer riesen Theater, wenn hier jemand einen Fpv videosender mit mehr als 25/10mw hatte,
und was war schlussendlich? Wurden Leute kontrolliert? Wurde jemand geortet? Hat jemand 50.000€ Strafe bekommen? :D

Nein natürlich nicht :)
Richtig..aber Jeder der in D einen Vtx einsetzt der wegen seiner höher als gesetzlich erlaubten Ausgangsleistung nicht erlaubt ist weiß, dass er letztendlich sehr grossen Ärger bekommen könnte. Die Szene ist sensibilisiert. Anscheinend reicht das, ist aber bei Bedarf auch sehr schnell in eine gewollte Richtung zu bewegen. Ein Handlungsbedarf scheint zZt nicht nötig. Gut so. Aber die rechtlichen Eckpunkte sind abgesteckt um mit einem Exemple das "Feld" sehr schnell wieder in "alte Zustände" lenken zu können...
Seid froh über die unbehelligte Zeit und geniesst das schöne Hobby. Ich tus auch. ;)
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#34
"Wie soll denn auch kontrolliert werden wie hoch ein Fluggerät ist, oder wie weit es weg ist" ---> nun, ganz einfach über deinen neuerdings nachgerüsteten Rückkanal der Funke, da wird jeder RC-Empfänger zum Sender deiner Flugdaten. Auch die LR-Systeme haben das nachrüsten (müssen????). Höhe, Distanc, GPS-Daten, bekommt man doch neuerdings schön auf der Funke angezeigt. OSD abschalten bringt nichts mehr. Big Brother is watching You!
Bei den (fertig) Koptern inzwischen noch schlimmerer Standart, "Automatische" Einschränkungen haben die von Hause aus.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#35
Heute soll hierzu etwas beraten oder entschieden werden. Kam heute morgen im Radio. Ich kann aber nicht genau sagen auf welchem Sender, entweder Deutschland-Funk oder Berliner- Rundfunk. Also eventuell nur Berlin betreffend? Hat jemand andere oder weiterführende Infos? Es sollte um Flughöhe und Führerschein unter anderem gehen.
 
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rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#36
Habe es eben im DLF nochmal gehört
Ab heute gelten neue Vorschriften!
 

Haucki

Erfahrener Benutzer
#39
"Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers."

Damit ist FPV mit Modellen über 250g praktisch verboten richtig?
Spaß in Tüten.
 

schiwo1

Erfahrener Benutzer
#40
"Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers."

Damit ist FPV mit Modellen über 250g praktisch verboten richtig?
Spaß in Tüten.
Nein. Wenn du eine andere Person dabei hast, die das Gerät "ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen" darfst du unterhalb einer Flughöhe von 30 Metern FPV mit Brille fliegen. So lese ich die Gesetzesvorlage.
 
FPV1

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