Hallo "DerCamperHB",
...
Zu der 30m Grenze gabs eine Antwort von "Promedelflug" das eben die 30m Obergrenze sind, somit Racer abgesichert, alle anderen somit Illegal geworden....
Du meinst sicherlich die Formulierung:
" Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers."
Hier stellt sich ja die Frage, ob die übliche "UND vor ODER Regel" auch hier gilt.
Denn dann würde es ja bedeuten:
FPV ist erlaubt,
- wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden UND das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist
ODER
- eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.
Dabei müsste mit einem "Spotter" weder die 30m Grenze noch die 0,25 KG Grenze beachtet werden.
Hast Du den Wortlaut, denn "Promodellflug" Dir als Antwort gegeben hat?
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Aber selbst wenn die übliche "UND vor ODER Regel" hier NICHT angewendet wird, so würde es
FPV... ist erlaubt,
- wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden
UND
- das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist ODER oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.
letzteres ist definitiv der schlimmere Fall,
aber dabei wäre FPV mit "Spotter" unterhalb 30m auch mit schwereren Modellen (größer 0,25 Kg, kleiner 5 Kg) möglich.