LuftVO - Neuregelung

Haucki

Erfahrener Benutzer
#81
Für Copterflieger vielleicht halb so wild. Für Flächenflieger sind eine Begrenzung auf 100m extrem (alleine Starthöhen von Segelflugmodellen sind deutlich drüber) und erhöhen die Gefährdung. Auch die maximale Flughöhe von 30m für FPV gesteuerte Modelle ist für Flächenflugzeuge eher eine Erhöhung der Gefahr.
100% Zustimmung. Für alles ab 1,5 m Spannweite sind 100m ein Witz.
Jetzt bleibt erst mal abzuwarten, was wirklich kommt. Wahrscheinlich läuft es darauf hinaus, dass wir alle in die Illegalität getrieben werden.
 

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#82
Ganz so schlimm ist es nicht.
Ja, es gilt für alle.
Ab 250g hast du Kennzeichnungspflicht und darfst nur bis 100m hoch. Das ist halb so wild.
Hier ist alles ganz gut zusammen gefasst: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
Aber Vorsicht, das Verteidigungsministerium hat den Vorschlag gekippt, da kann noch mehr kommen.
Inwiefern 100 Meter hoch? 100 Meter über nN? Das würde ja ganz Süddeutschland ausschließen. 100 Meter überm Boden dann wahrscheinlich. Und das kontrolliert eh keiner. Wir werden ja nicht vom Radar erfasst soweit ich weiß...
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#83
Radar? Der nächste Schritt wird dann, einen Datenlogger mitzuschleppen, der die Höhe zentimetergenau aufzeichnet und den jeder Dorfpolizist und auch das Ordnungsamt einfach auslesen kann. Saftige Strafen, wenn der dann mal fehlt, ausfällt oder die Höhe überschritten wurde ...
 

Nimrod

Erfahrener Benutzer
#84
sagt mal, vllt habe ich es auch überlesen, aber wie sieht denn dieser "Kenntnisnachweis" ab 0,25Kg aus?? gibts da jetzt doch nen "Führerschein" oder wie muss ich mir das vorstellen
 

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#85
sagt mal, vllt habe ich es auch überlesen, aber wie sieht denn dieser "Kenntnisnachweis" ab 0,25Kg aus?? gibts da jetzt doch nen "Führerschein" oder wie muss ich mir das vorstellen
Soweit ich das verstanden hab erst ab 2 kg
 

fandi

Erfahrener Benutzer
#86
Ich frage mich immer wieder,
was ist mit den Modellflugplätzen ohne Aufstiegsgenehmigung,
da hier nur Modelle geflogen wurden die nicht genehmigungspflichtig sind.(unter 5kg, nur elektrisch)
Dürfen die jetzt noch über 100m fliegen.
Hier in der Region gibt es wohl einige da von.
Da hat sich dann ein Verein eine Fläche gepachtet, und ist da geflogen.
Wenn ja, was macht diese Plätze dann zu einem Modellflugplatz?
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#87
Ohne AE gilt der 100m Deckel. Ein Verein ohne AE ist dann quasi ein Verein von Wildfliegern. Egal ob die Fläche gepachtet ist oder nicht.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#90
... Es geht einzig darum, die Amateure einzuschränken, um der gewerblichen Nutzung Platz zu schaffen. Das war von Anfang an klar. ...
D.h. das was in der Öffentlichkeit so dargestellt wird, das die so bedrohliche "Drohne" nun der Vergangenheit angehören soll,
wird sich ins Gegenteil wandeln.

Es ist ja schon bezeichnend, daß erst UAVs ÜBER 5 Kg von der Beschränkung auf Sichtflug-Entfernung ausgenommen werden können.

Sozusagen die Wegbereitung auf ganz ganz viele UAVs von Amaz.. DH. usw.

Wie schaut es aber mit dem vom BMVI veröffentlichen Absatz:

...
6. Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
...
. über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu "
...


aus??


Da müssten jetzt die Amaz.. DH. etc. ja von jedem Wohngrundstücksinhaber auf der Strecke vom Startplatz bis zum Kunden
explizit eine Überflugserlaubnis holen, wenn sie ein Kundengrundstück
anfliegen wollen?

Binn gespannt, wie das gehen soll!
 
Zuletzt bearbeitet:

Nimrod

Erfahrener Benutzer
#91
Bis jetzt ist so was im Gespräch, wie eine 25€ teure Onlineprüfung. Das würde eine ziemlich geringe Hürde darstellen. Bei Modellen über 2 kg, machen 25€ (in der Regel) nur einen sehr kleinen Teil aus.
danke für die info. ja jetzt sehe ich es auch auf dem flyer. hab zum glück nichts mehr über 2kg. die Tarot650 hab ich abgestoßen. befinde mich jetzt so lange bis ich mir was richtig professionelles bauen / kaufen kann im Racer segment.


zurück zum Thema. Eine Online Prüfung? da zahlt man 25 euro für ne bei allen gleich gestaltete Online prüfung, die jeder fälschen kann? man meldet sich mit falschem namen an, macht die Prüfung und widerholt sie mit richtigem Namen? keine wirkliche Hürde. und wie wertet die Online-Prüfung die Kenntnisse im steuerungstechnischen Bereich aus? gibts da nen simulator oder nur ne theoretische situationsanalyse mit Multiple Choise?

Zu der Kennzeichnungspflicht: hier reicht doch ein kleiner Zettel mit einem Namen und/oder einer Telefonnummer, unter welcher der Pilot zu erreichen ist oder? also das was sowieso sinn macht wenn man mal vom worsed Case ausgeht das der copter im Feld runter geht oder abhanden geht. So findet der zum Teil recht teure Copter (sei es P3/4/DJI/etc) besser zum Besitzer zurück.
 

Nimrod

Erfahrener Benutzer
#92
Wie schaut es aber mit dem vom BMVI veröffentlichen Absatz:
"über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu "
aus??

Da müssten jetzt die Amaz.. DH. etc. ja von jedem Wohngrundstücksinhaber auf der Strecke vom Startplatz bis zum Kunden
explizit eine Überflugserlaubnis holen, wenn sie ein Kundengrundstück
anfliegen wollen?

Binn gespannt, wie das gehen soll!
solche Logistikunternehmen und online Warenhäuser werden sicherlich bald spezielle "für den Transport von Luftfracht im direkten einzugsgebiet" freigegebene Luftkorridore vom jeweiligen Luftfahrtbundesamt zugewiesen bekommen. da "wir" ja unter 100 m bleiben müssen, und der öffentliche Luftraum weiter oben beginnt. ich kann mir hier gut vorstellen das es eine Regelung geben wird, welche diese ausdrückliche genehmigung nur für copter mit schwenkbaren, nach unten gerichteten optischen Sensoren zum zwecke der speziellen gesteuerten Aufnahme vorschreibt, sodass anmazon hier wenige probleme bekommen sollte.
 

Haucki

Erfahrener Benutzer
#93
zurück zum Thema. Eine Online Prüfung? da zahlt man 25 euro für ne bei allen gleich gestaltete Online prüfung, die jeder fälschen kann? man meldet sich mit falschem namen an, macht die Prüfung und widerholt sie mit richtigem Namen? keine wirkliche Hürde. und wie wertet die Online-Prüfung die Kenntnisse im steuerungstechnischen Bereich aus? gibts da nen simulator oder nur ne theoretische situationsanalyse mit Multiple Choise?
.
Das weiß wohl noch keiner so genau.

Zu der Kennzeichnungspflicht: hier reicht doch ein kleiner Zettel mit einem Namen und/oder einer Telefonnummer, unter welcher der Pilot zu erreichen ist oder? also das was sowieso sinn macht wenn man mal vom worsed Case ausgeht das der copter im Feld runter geht oder abhanden geht. So findet der zum Teil recht teure Copter (sei es P3/4/DJI/etc) besser zum Besitzer zurück.
So sieht es aus. Vielleicht gibt es eine Vorgabe für feuerfest, wie es bei den Modellen über 5kg jetzt schon der Fall ist.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#94
solche Logistikunternehmen und online Warenhäuser werden sicherlich bald spezielle "für den Transport von Luftfracht im direkten einzugsgebiet" freigegebene Luftkorridore vom jeweiligen Luftfahrtbundesamt zugewiesen bekommen. da "wir" ja unter 100 m bleiben müssen, und der öffentliche Luftraum weiter oben beginnt....
d.h. Du gehst davon aus, daß die, nennen wir sie mal "Lieferkopter" über dem Zielgrundstück in min. 100m über Grund ankommen werden, um dann 100m abzusteigen, bzw. nach Lieferung wieder 100m über Grund aufsteigen müssen, BEVOR sie das Nachbargrundstück überfliegen "dürfen"!?!?
 
#95
Wenn ich den letzten Absatz unter verboten ist: in der Drohnenverordnung lese. Interpretiere ich das so dass da eigentlich so gut wie keiner mehr fliegen darf. Denn da steht unter anderem das ein Flugobjekt welches in der Lage ist optische, akustische, oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzeichnen dürfen nicht fliegen. Das machen aber doch alle Sender und Empfänger mit einer Übertragung von Telemetrie Daten und Funkprotokolle. Des weiteren möchte ich gerne wissen wer in Zukunft den Kenntnisnachweis ausstellt und was da dann überhaupt zu Grund gelegt wird. Da werden die Preise für die Drohnen Hersteller sicher nach unten gehen.

Die ganze Amazon, DHL, Mekes, oder Lieferdienst Geschichten halte ich eigentlich für eine nicht durchsetzbare Sache. Da spielen Flughöhen, Flugdistanzen, Hochspannungsleitungen, und Flughöhen für den Privaten, Militärischen und auch Zivilen Flugbetrieb eine große Rolle. Außerdem sin die ja dann auch in den Bereichen Wohngrundstücken u.s.w verboten.
Was macht eigentlich die Polizei die mittlerer weile ja auch Drohnen einsetzt?? sind die dann zum Abschuss freigegeben :D:D:D:D
 
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Stefimat

Erfahrener Benutzer
#96
... Des weiteren möchte ich gerne wissen wer in Zukunft den Kenntnisnachweis ausstellt und was da dann überhaupt zu Grund gelegt wird...
In einem "Nachbaruniversum" hat die Pressestelle des DMFV unter anderem folgendes geschrieben:

"...Von den aktuellen Entwicklungen ausgenommen sind jedoch andere Teile der nach langem Kampf erzielten Einigung zu einer novellierten Luftverkehrsordnung. So sind beispielsweise der Modellflug auf Geländen mit Aufstiegserlaubnis sowie die Tatsache, dass der Kenntnisnachweis eben tatsächlich nur die Kenntnisnahme der gültigen Regeln und dessen Bestätigung durch Modellflugvereine beziehungsweise beauftragte Verbände wie etwa den DMFV umfasst,..."

Demnach dürfte der Kenntnisnachweis kein großes Problem sein!
Es muss halt nachgewiesen werden, das die jeweilige Person Kenntnis von den aktuellen Regeln hat, nicht mehr, aber auch nicht weniger! (wenns dabei bleibt?!?!)
 

Ralf38

Erfahrener Benutzer
#97
Das ganze ist doch völliger Mist.
Hangflug fällt komplett weg,da die Höhe,wenn ich das richtig lese nicht vom Berg aus,sondern davor vom Grund gemessen wird.
Segelflug mit Winde? Starthöhe 150-200m......

In den meisten Fällen werden wir in Zukunft wohl Straftäter sein.
Wer soll denn meine Flughöhe nachweisen können? Die Ordnungshüter haben neben Personalmangel, andere Probleme.

Unser Platz hat mal wieder eine befristete AE. So geht es leider vielen.Hier im Pott mangelt es eh schon an Vereinsgeländen.
Sollte man wirklich auf die Idee kommen einen kommerziellen Drohnenverkehr einzuführen, wie will man die Plätze umfliegen welche nicht in der ICAO Karte stehen,wie das bei unserem auch der Fall ist?
Dazu die Modellflieger die ihre Höhe über der Wiese gar nicht einschätzen können?!

Ergo fliege ich nach Feierabend auf der Wiese weiterhin so,wie gehabt. Bin gespannt wer mir ein Knöllchen wegen Überschreitung der Flughöhe austellen wird . :D
 

Ralf38

Erfahrener Benutzer
#99
Ok, da hast du Recht.

Na mal sehen was daraus wird. Ich finde es tragisch , das wenn ich außerhalb vom Platz fliege, meinem Junior evtl. zu einer
Ordnungswidrigkeit verleiten werde.
 

ronson

Neuer Benutzer
Das Problem ist ja, dass die Politiker, die ja über soetwas entscheiden bzw. solche Gesetzesentwürfe verfassen wohl selbst keine Modellflieger sind und es die somit sowieso nicht (emotional) tangiert und zweitens Sie darüber nicht wirklich Nachdenken was solche Gesetze eigentlich an der "Tatsache" ändern sollen dass "nicht-darüber-nachdenkende" Personen weiterhin so fliegen wie sie wollen.

Es beschränkt eigentlich nur diejenigen die von dem Ganzen Ahnung haben und sich damit beschäftigen. Nur die werden sich dann auch an die Gesetze halten. Ich empfinde das als Armutszeugnis, in diesem überregulierten Staat weiterhin "Probleme" mit noch mehr Gesetzen und beschränkungen regeln zu müssen. Am Ende Hilft es nicht das ursprüngliche Problem "unbedachte" Hobbyflüge mit Unfällen zu mindern.
Diejenigen haben es bisher unbedacht getan und werden es demnächst genauso tun.

Genauso läuft es ja mit der individuellen Elektromobilität, wo es der deutsche Gesetzgeber bis zum Jahr 2017 immer noch nicht gebacken bekommen hat die Gesetze bzgl. Elektromobilität (Bike/Skateboard/Tret-Roller) dem Fortschritt entprechend anzupassen. "Grünes" & "fortschrittliches" Deutschland.---> Ich weiß ja nicht!!!
 
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FPV1

Banggood

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