Hallo jayson,
bei Punkt 5 beißt sich bei mir hier in Sachsen bis heute die Katze in den Schwanz. Habe am 7. Januar 2017 folgende Mail an die Dienststelle Dresden Referat 36 DD | Luftverkehr und Binnenschifffahrt geschickt:
Von: . . .
Gesendet: Samstag, 7. Januar 2017 19:09
An: . . . - LDS
Betreff: kosten aufstiegsgenemigung
Sehr geehrte Frau . . .,
ich möchte evtl. von der Allgemeinverfügung vom 6. Oktober 2016, Aufstieg von UAS für den räumlichen Geltungsbereich des Freistaates Sachsen, Gebrauch machen. Können Sie mir bitte etwas über die Kosten dieser Allgemeinen Aufstiegsgenehmigung mitteilen (nicht die Kosten für die kommerzielle Haftplichversicherung)?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Antwort:
Sehr geehrter Herr . . .,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sollten Sie die Erklärung zur Nutzung der durch Allgemeinverfügung erteilten Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen bei uns einreichen wollen, entstehen Ihnen nur die Kosten der individuellen Postsendung. Das Original der Erklärung wird bei uns registriert, es ergeht dazu kein gebührenpflichtiger Bescheid mehr.
Mit freundlichen Grüßen
. . .
Bürosachbearbeiterin
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LANDESDIREKTION SACHSEN
Dienststelle Dresden
Referat 36 DD | Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz
Tel: +49 351 825-3613 | Fax: +49 351 825-3690
. . . @lds.sachsen.de |
www.lds.sachsen.de
Link:
https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/index.asp?ID=11788&art_param=458
Ich verstehe das demzufolge, hier in Sachsen zumindest, so: Aufstiegsgenehmigung/Registrierung ja - Kosten Null . . .
Obs so bleibt, weiß der Geier . . .
VG, Micha