Modellbauverordnung?? Sehe ich nicht so. Es Betrifft uns Modellbauer am härtesten, das stimmt sehr wohl. (100m Höhenbegrenzung)
Es wird den Abgeordneten auch tendentiell vorgegaukelt das es vorrangig um kleine überall mit ihren noch kleinen Kameras hineinschauende "Drohnen" geht.
Es ist aber doch wohl unverkennbar der Sinn und Zweck der Verteidigungsministerin mit eben jener 100m Vorgabe(Intervention) den Luftraum für Profis frei zu machen.
Zitat aus einem Brief von Frank Weigand; Geschäftsführer des DMFV :
Aus aktuellem Anlass wurden wir gebeten das folgende Schreiben unserer Geschäftsstelle euch zu zusenden. (Wir tun dies aus Unkenntnis der genauen Verodnungsvorlage unkommentiert):
Am 19.01.2017 verabschiedete das Bundeskabinett die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Am 10. März 2017 wird sich der Bundesrat voraussichtlich mit dem Kabinettsbeschluss befassen. Ein Inkrafttreten der Regeln wir für Mitte des Jahres erwartet.
Zwischen den Tagen, am 29.12.2016, erhielten wir einen Anruf des Abteilungsleiters Luftverkehr im Bundesverkehrsministerium (BMVI) Gerold Reichle. Dieser bat um ein dringendes persönliches Gespräch. Am 06.01.2017 fand dieses Treffen im BMVI statt. Dort wurde uns eröffnet, dass nach Abschluss der Anhörung und Fertigstellung des Referentenentwurfs vollkommen überraschend vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) interveniert wurde. Konkret bestand das Ministerium darauf, dass neben der Einweisung durch die Verbände bei Flügen über 100 Meter außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen, noch eine Aufstiegsgenehmigung von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erforderlich sei. Ansonsten würden Sie die neue Verordnung „platzen lassen“. Begründet wurde dies mit den Gefahren für die Tiefflugaktivitäten der Bundeswehr sowie den nationalen Sicherheitsbedürfnissen. Das BMVI sah keine Möglichkeiten den Forderungen des BMVG zu begegnen.
Zu unserem großen Erstaunen wurde mitgeteilt, dass der Vorschlag zur Novellierung der Luftverkehrsordnung wohl schon in der nächsten Kabinettssitzung beschlossen werden sollte. Nach mehr als einem Jahr konstruktiver Gespräche sah das Bundesverkehrsministerium nach plötzlicher Intervention des Bundesverteidigungsministeriums und entgegen bislang getroffener Absprachen keine Möglichkeit mehr für ein Entgegenkommen. Dieses Verfahren stieß bei uns auf tiefes Unverständnis. Im Einklang mit allen relevanten Gruppen der Luftfahrtbranche war im November 2016 ein Konsens erzielt worden, der den Belangen der bemannten Luftfahrt, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und dem seit Jahrzehnten gewachsenen Modellflug gerecht wurde und den wir bereits in unsere Mitgliedschaft kommuniziert hatten.
Kernpunkt dieses Kompromisses war die Verpflichtung zur Einweisung der Modellflieger bei Flügen über 100 Meter durch die Verbände.
Mit der, nach der Anhörung und der Ressortabstimmung, in letzter Minute nachgeschobenen Forderung des Bundesverteidigungsministeriums für Flüge über 100 Meter außerhalb zugelassener Modellfluggelände zusätzlich eine behördliche Aufstiegsgenehmigung zu beantragen, wird dem Modellflug auf der „grünen Wiese“ ein bürokratischer Mehraufwand versetzt.
Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Position des Bundesverteidigungsministeriums eher politischer Natur ist, als dass sie bis aufs Letzte durchdacht wäre. Dies aus folgendem Grund:
1. Akute Gefahren des Zusammentreffens von bemannten Luftfahrtzeugen und Flugmodellen im Tiefflugbereich sind nicht bekannt, weswegen das BMVI zur o.g. Einigung bereit war. Warum das BMVG im Gegensatz zu allen anderen Beteiligten eine Gefahrenlage für den Tiefflug sieht, wurde nicht begründet. Zudem bleibt das BMVG eine Antwort schuldig, wie die Landesluftfahrtbehörden dieser doch vermeintlich zukünftigen Gefahr durch illegale Drohnenpiloten entgegenkommen will. Auf völliges Unverständnis stößt, warum man uns eine Gesprächsanfrage versagt, hat man den Verbänden in der Vergangenheit doch immer die Kompetenz zum Dialog zugebilligt. Im Übrigen kann von Gefahr im Verzug keine Rede sein.
2. Die in Deutschland erzielte „Einweisungslösung“ entspricht der neuen aktuellen Praxis in den USA und setzt auf die bewährten Kompetenzen bzw. Sicherheitsstandards der Modellflugverbände. Auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat sich im Auftrag der EU-Kommission der Thematik angenommen und verweist auf die bewährte Regulierung durch die Verbände.
3. Die ins Auge gefasste „Einweisungslösung“ nimmt, zumal diese auch unter unseren Mitgliedern abgestimmt wurde, 99 Prozent der Modellflieger und Drohnenpiloten mit, anstatt sich von den bürokratischen Hürden einer Aufstiegsgenehmigung und der nicht unerheblichen finanziellen Belastungen abschrecken zu lassen. Unsere 90.000 Mitglieder blieben Anker einer bundesweiten Sozialkontrolle, die – sollte die Verordnung in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden - auf das massivste gefährdet wäre.
4. Die neue Verordnung nutzt das bewährte Gebot des Fliegens auf Sicht. Dies bedeutet für Drohnen eine Flughöhenbegrenzung von ca. 120 Metern. Allein schon über dieses Kriterium ist ein Eindringen in den Tiefflugbereich der Bundeswehr, der erst ab 300 Metern beginnt, verboten. Aufgabe der Landesluftfahrtbehörden ist es , diese Bestimmung zu überwachen. Welcher Mehrwert durch eine Aufstiegsgenehmigung erzielt werden soll, ist nicht erkennbar.
Die „AG Dobrindt“ hatte sofort ab dem 07. Januar 2016 noch einmal alle bestehenden Kanäle genutzt, um das BMVG noch zu einem abweichen zu bewegen. Dies ist leider nicht gelungen. Wir müssen nunmehr alles für unsere Mitglieder tun, um die Vorgabe einer Aufstiegsgenehmigung für Flüge über 100 Meter außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen, so unbürokratisch wie möglich zu halten. Auch prüfen wir momentan unsere Einflussmöglichkeiten gegenüber dem Bundesrat.
Wir werden Sie zeitnah weiter informieren.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
FRANK WEIGAND
GESCHÄFTSFÜHRER
T. +49 (0)228 97 85 00
F. +49 (0)228 97 85 085