LuftVO - Neuregelung

Aufklaerungsarbeit waere meines Erachtens deutlich angebrachter als ein Versuch, dies mit "After Market" Regelungen in den Griff zu bekommen. Alleine schon wenn man sich registrieren muesste beim Kauf eines RTF Modells, welches wiederum eindeutig identifizierbar waere, kombiniert mit einem Flyer der erklaert, was man darf und was nicht, wuerde denke ich schon vieles erledigen.

Ich finde die Idee gut.
Da gibt es nur ein Problem. Wie soll ich, mein Multicopter den ich selbst zusammen gebaut habe, beim Kauf der Einzelteile aus verschiedenen Online Shops registrieren?

MfG
Kuro

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Elyot

Erfahrener Benutzer
Du musst nur ein Gewerbe anmelden, dann ist das Anmelden ganz einfach. Als Privatmann/-frau selber bauen wird strengstens verboten. Wer die Fähigkeit hat, so etwas selbst zu bauen, ist eh eine Gefahr für die Sicherheit. ... :mad:
 

Hollabee

Erfahrener Benutzer
Ich finde die Idee gut.
Da gibt es nur ein Problem. Wie soll ich, mein Multicopter den ich selbst zusammen gebaut habe, beim Kauf der Einzelteile aus verschiedenen Online Shops registrieren?

MfG
Kuro

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Ganz einfach: generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. In dem Punkt finde ich die Verordnung richtig.
Wer sich selber was flugfaehiges zusammenbauen kann, ist normalerweise auch schlau genug, sich an die Spielregeln zu halten bzw. setzt sich damit auch auseinander.

Es kann sich ja auch jeder ein eigenes Auto bauen, nur auf der Strasse darfst nicht fahren, wenn die Kiste nicht sicher (=abgenommen) ist.
 
Von einer generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wollte Dobrinth ja erst mal weg, wenn sich das durch eine EU Regelung nächstes Jahr nicht sowieso klärt.

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maddyn

Erfahrener Benutzer
HI

Die 100 Meter sind gewichtsunabhängig. Darüber nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung. Ausnahmen sind Flugplätze mit vorhandener Genehmigung. Die meisten Flugplätze besitzen aber wohl keine spezielle Aufstiegsgenehmigung. So habe ich das bisher verstanden. Korrigiert mich, wenn es nicht stimmt.
is schon klar nur wenn ich nicht mal fliegen darf weil z.b. mein 500trex im scale rumpf schon deutlich über 2kg is
oder eine mpx mentor mit natterer antrieb und grossem 4s akku mit schwimmern auch darüber liegt,
sind die 100m auch schon egal.
 

volker3.0

Erfahrener Benutzer
Mal ne Frage: Wer will denn überhaupt kontrollieren, ob man 100, 109, 178, oder 210 Meter hoch war?
Racer haben kein GPS, daher auch kein log. Radar erfasst die Geräte in der Höhe noch nicht.....
Darf die Polizei dann schätzen, wie in Österreich die Geschwindigkeit?
 

meierzwo

Erfahrener Benutzer
Hi,

wieso solltest du den über 2kg Modelle nicht mehr fliegen können? Ab 2kg besteht nur eine Kennzeichnungspflicht. Nächste Stufe ist dann bei 5kg, wie es bisher auch war.

Wann genau soll denn dieses "tolle" neue Gesetz eigentlich Einzug halten?

Grüße
Jan
Falsch. Ab 2 kg bedarf es außer der Kennzeichnung auch eines besonderen Kenntnisnachweises. Wie auch immer der aussehen mag. Aber auch mit diesem amtlichen Nachweis gilt: Nicht höher wie 100 Meter. Und die Kennzeichnungspflicht gilt ab 250 Gramm.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
 

Plexar

Neuer Benutzer
Nein, es geht um alle Flugmodelle. Und ab 2 Kg wird eine Art von "Nachweis" gefordert das du fähig bist dein Modell zu steuern in die Regelm kennst...


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meierzwo

Erfahrener Benutzer
Es geht doch nur um Multirotormodelle?
Ein Heli hat doch nur einen....?
Tatsächlich so uninformiert? Es betrifft den gesamten Modellflug. Es wird nicht zwischen Multiroter, Heli oder Fläche unterschieden. Gewicht und Höhe betrifft alle. Ausnahmen Gewerblich (Antrag), Privat mit Antrag und Modellflugplätze mit AE. Viele Modellflugplätze haben keine AE. Die Verordnung ist ja leicht zu finden. Ebenso dieser Flyer:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
War seltsamerweise ob des überraschenden Einwandes des Bundesverteidigungsministeriums überraschend schnell Online,
 
Falsch. Ab 2 kg bedarf es außer der Kennzeichnung auch eines besonderen Kenntnisnachweises. Wie auch immer der aussehen mag. Aber auch mit diesem amtlichen Nachweis gilt: Nicht höher wie 100 Meter. Und die Kennzeichnungspflicht gilt ab 250 Gramm.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
Stimmt, nicht ganz korrekt ausgedrückt, alles ab 250g ist Kennzeichnungspflichtig und ab 2kg kommt noch zusätzlich der Kenntnisnachweis dazu, wurde hier auch schon mal besprochen. Es soll, wie es aussieht, ein Onlinenachweis erfolgen. Man liest die Regeln und bezahlt wahrscheinlich um die 25€ und bekommt den Nachweis, als kein wirkliche Hürde.

Grüße
Jan
 

Ralf38

Erfahrener Benutzer
Dazu ab 2 kg nur mit Plätze mit AE und FPV Racer max 45m. Schöne neue Welt.

Tja die Höhe kontrollieren...... ich fliege dann für Aussenstehende ,nie höher als 1 Dobrindt nach Gefühl :p

In der Tat hat man die Copter dazu mißbraucht, den kompletten Modellflug zu grounden,wovon man in den Medien rein gar nichts liest. Nach jahrelangen ungültiger Wahlzettel,gibt es dieses Jahr ein Protestkreuzchen. :mad:
 

hulk

PrinceCharming
Es geht um alle Flugmodelle. Es besteht ein unterschied was in den Medien und vom dmfv kommuniziert wird und was im Wortlaut drin steht.

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meierzwo

Erfahrener Benutzer
Stimmt, nicht ganz korrekt ausgedrückt, alles ab 250g ist Kennzeichnungspflichtig und ab 2kg kommt noch zusätzlich der Kenntnisnachweis dazu, wurde hier auch schon mal besprochen. Es soll, wie es aussieht, ein Onlinenachweis erfolgen. Man liest die Regeln und bezahlt wahrscheinlich um die 25€ und bekommt den Nachweis, als kein wirkliche Hürde.

Grüße
Jan
Wie die Nachweiserbringung aussehen wird, was er kosten wird und wie lange er gültig sein soll steht bislang noch nicht fest. Bis zur Durchführungsverordnung und/oder Verwaltungsvorschriften ist das alles nur Kaffeesatzleserei. Ich lese jetzt auch mal im Kaffeesatz. Es hieß mal, das dieser Nachweis seitens der anerkannten Verbände 10 Jahre lang gültig sein sollte. Laut DMFV. Wo der noch glaubte, das die Welt noch in Ordnung sei. Nun hat man ihn auflaufen lassen und ich glaube nicht mehr so ganz, das der DMFV und ähnliche Modellflugverbände noch viel zu melden haben bei der Nachweiserbringung. Bei der Gültigkeitsdauer spricht man mittlerweile von 5 anstatt von 10 Jahren Gültigkeit.

Der Witz an der ganzen Geschichte von wegen Sicherheit und so beim Kenntnisnachweis ist ja auch noch, das es die angestrebte Klientel der Phantomflieger (die ja immer für Schlagzeilen gut waren), noch nicht einmal betrifft. Welcher 08/15 RTF Copter kommt denn über 2kg.

Es erwischt die die Selbstbauer größerer Kopter oder Modelle und "Semi" Professionellen Flieger, die eh besser informiert sind. Und die werden dann alle paar Jahre erneut zur Kasse gebeten während die ähh "Dummdödel-Fraktion" mit Versicherung und Plakette davonkommt. Die gibt es dann gleich an der Kasse bei Abschluss der Versicherung dazu.

Mit diesem Kenntnisnachweis hat man auch gleich den Nachwuchs für den Modellflug torpediert wenn man sich mal die Altersgrenzen anschaut. Modelle ab 2kg nur noch ab 16. Ausnahme ist fliegen am Modellflugplatz (vermutlich nur Plätze mit AE), da darf man diesen Nachweis dann mit 14 machen. Zum Vergleich: Ein 14jähriger darf ein richtiges Segelflugzeug im Alleinflug in Platznähe eigenverantwortlich und unter Aufsicht eines Fluglehrers (der steht am Boden) steuern. Den ferngesteuerten Großsegler über 2kg am Hang nun nicht mehr. Oder anders ausgedrückt, am gleichen Platz an dem er ein richtiges Flugzeug fliegen darf, darf er ein Modellflugzeug über 2kg Abfluggewicht nicht mehr fliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

mein Kenntnisstand hatte sich auf die Mitteilung vom BMVi bezogen. So stand es jedenfalls in der Verordnung. Ich weiß allerdings nicht, ob sich daran jetzt nochmal etwas geändert hat. Ich finde diese Regeln ebenfalls nicht korrekt und sehe es genauso, dass die falschen damit getroffen werden. Hatte bei mir im Blog auch zur Petition aufgerufen, aber leider hat es nicht wirklich etwas gebracht. Lobbyismus steht dort an erster Stelle, aber halt nicht die Interessen der Modellflieger ob nun Flugzeug, Heli, Copter, Nuri oder was auch immer noch so fliegt.

"Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg--Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich."
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

Grüße
Jan
 
Der Witz an der ganzen Geschichte von wegen Sicherheit und so beim Kenntnisnachweis ist ja auch noch, das es die angestrebte Klientel der Phantomflieger (die ja immer für Schlagzeilen gut waren), noch nicht einmal betrifft. Welcher 08/15 RTF Copter kommt denn über 2kg.

Es erwischt die die Selbstbauer größerer Kopter oder Modelle und "Semi" Professionellen Flieger, die eh besser informiert sind. Und die werden dann alle paar Jahre erneut zur Kasse gebeten während die ähh "Dummdödel-Fraktion" mit Versicherung und Plakette davonkommt. Die gibt es dann gleich an der Kasse bei Abschluss der Versicherung dazu.

Genau diese Gedanken hatte ich auch beim Thema.

Wenn so ein Kenntnissnachweis erbracht werden muss, dann hätte man aber das Gewicht schon bei 1kg ansetzen müssen.
Eben weil es bei den Schwarzen Schafen zumeist um RTF Käufer geht, die sich gar nicht informieren. Ich kenne da mitlerweile
einige, die nicht einmal wissen, dass man für DJI Phantom & Co eine Versicherung braucht.
Da hat sich wohl der Einzelhandel eingemischt die Angst vor Umsatzeinbussen hatten!
Ich glaube nämlich würde ein Kenntnissnachweis auch für DJI Phantom & Co gelten, bleibt der eine oder andere Mediamarkt
Kopter im Regal stehen!
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Die Verordnung ist ja leicht zu finden.
Ich habe die noch nicht gefunden. Nur Informationen seitens des Ministeriums was da so ungefähr drin stehen soll. Wobei diese Informationen dem unbeteiligten Leser den Eindruck vermitteln, hier würde eine "neue" Verordnung für "Drohnen" erlassen. In Wirklichkeit ist es nur die Änderung einer uralten Verordnung, die sich bei weitem nicht nur um "Drohnen" dreht (dieses Wort kommt darin auch überhaupt nicht vor). Einziger Punkt: Die neuen Änderungen wirken sich nur auf unbemannte Luftfahrtgeräte aus. In diesen Infos sind sogar nur Flugmodelle und UAS erwähnt. Wie es mit anderen unbemannten Luftfahrtgeräten aussieht, ist noch nicht bekannt.

Bis zum Wochenende war meine Information, dass der Entwurf der neuen Verordnung noch nicht veröffentlicht wurde, weder beim Bundesrat noch bei den Verbänden (DAeC und DMFV). Falls jemand etwas findet, bitte dringend posten.
 
FPV1

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