Stimmt, nicht ganz korrekt ausgedrückt, alles ab 250g ist Kennzeichnungspflichtig und ab 2kg kommt noch zusätzlich der Kenntnisnachweis dazu, wurde hier auch schon mal besprochen. Es soll, wie es aussieht, ein Onlinenachweis erfolgen. Man liest die Regeln und bezahlt wahrscheinlich um die 25€ und bekommt den Nachweis, als kein wirkliche Hürde.
Grüße
Jan
Wie die Nachweiserbringung aussehen wird, was er kosten wird und wie lange er gültig sein soll steht bislang noch nicht fest. Bis zur Durchführungsverordnung und/oder Verwaltungsvorschriften ist das alles nur Kaffeesatzleserei. Ich lese jetzt auch mal im Kaffeesatz. Es hieß mal, das dieser Nachweis seitens der anerkannten Verbände 10 Jahre lang gültig sein sollte. Laut DMFV. Wo der noch glaubte, das die Welt noch in Ordnung sei. Nun hat man ihn auflaufen lassen und ich glaube nicht mehr so ganz, das der DMFV und ähnliche Modellflugverbände noch viel zu melden haben bei der Nachweiserbringung. Bei der Gültigkeitsdauer spricht man mittlerweile von 5 anstatt von 10 Jahren Gültigkeit.
Der Witz an der ganzen Geschichte von wegen Sicherheit und so beim Kenntnisnachweis ist ja auch noch, das es die angestrebte Klientel der Phantomflieger (die ja immer für Schlagzeilen gut waren), noch nicht einmal betrifft. Welcher 08/15 RTF Copter kommt denn über 2kg.
Es erwischt die die Selbstbauer größerer Kopter oder Modelle und "Semi" Professionellen Flieger, die eh besser informiert sind. Und die werden dann alle paar Jahre erneut zur Kasse gebeten während die ähh "Dummdödel-Fraktion" mit Versicherung und Plakette davonkommt. Die gibt es dann gleich an der Kasse bei Abschluss der Versicherung dazu.
Mit diesem Kenntnisnachweis hat man auch gleich den Nachwuchs für den Modellflug torpediert wenn man sich mal die Altersgrenzen anschaut. Modelle ab 2kg nur noch ab 16. Ausnahme ist fliegen am Modellflugplatz (vermutlich nur Plätze mit AE), da darf man diesen Nachweis dann mit 14 machen. Zum Vergleich: Ein 14jähriger darf ein richtiges Segelflugzeug im Alleinflug in Platznähe eigenverantwortlich und unter Aufsicht eines Fluglehrers (der steht am Boden) steuern. Den ferngesteuerten Großsegler über 2kg am Hang nun nicht mehr. Oder anders ausgedrückt, am gleichen Platz an dem er ein richtiges Flugzeug fliegen darf, darf er ein Modellflugzeug über 2kg Abfluggewicht nicht mehr fliegen.