Darf ich im Wohngebiet in meinem Garten mit meinem 1,3kg ... ohne Kamera auf 100m fliegen?
Kann so einfach nicht beantwortet werden.
1. Was für ein Luftraum ist über Deinem Garten?
2. Wann? (Tageszeit, und Datum, d.h. neue zu erwartende Vorschrift, oder aktuell)
3. Versicherung vorhanden?
4. Zweck?
5. alles mit CE ?
1. Unkontrollierter Luftraum G
2. 15-16 Uhr
3. Versicherung vorhanden
4. PID Tuning, schnelle Richtungswechsel, Vollgas
5. Alles mit CE
Meiner Meinung nach, kannst Du somit momentan in Deinem Garten auf Sicht fliegen
Wenn die neue Verordnung kommt, wird es meiner Meinung nach vermutlich (Wortlaut und Definition sind ja noch nicht veröfentlicht) auch gehen,
auf Sicht hingegen nur noch auf 100 m.
...
Dann kommen noch eine ganze
lange Liste von Örtlichkeiten dazu, die nach der neuen heute veröffentlichen Regel
im § 21b Satz 1 Nummer 2 bis 11 genannt sind.
Zu diesen muss Deine Garten min. 100 m seitlichen Abstand haben.
Wie z.B. (nenne bei weitem nicht alle hier, das ist mir zu viel!!!)
Menschenansammlungen, Unglücksorte, ....
aber auch Bundesfernstraßen, Bahnanlagen,
Industrieanlagen und,
das halte ich für besonders problematisch: "
Anlagen der Energieerzeugung... "
Denn: Jedes normale Kraftwerk ist ja klar, aber was ist mit den
vielen PV-Anlagen, die zu Energieerzeugung
auf den Dächern sind.???
Wenn um jede "gewerbliche???" PV-Anlage ein 100 m Abstandskreis eingehalten werden muss, dann wird es in manchen
Siedlungen schwierig, im eigenen Garten zu fliegen??!!??
Was mein Ihr dazu?