LuftVO - Neuregelung

Spencer

Vollthrottle
Kann so einfach nicht beantwortet werden.
1. Was für ein Luftraum ist über Deinem Garten?
2. Wann? (Tageszeit, und Datum, d.h. neue zu erwartende Vorschrift, oder aktuell)
3. Versicherung vorhanden?
4. Zweck?
5. alles mit CE ?
1. Unkontrollierter Luftraum G
2. 15-16 Uhr
3. Versicherung vorhanden
4. PID Tuning, schnelle Richtungswechsel, Vollgas
5. Alles mit CE
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Darf ich im Wohngebiet in meinem Garten mit meinem 1,3kg ... ohne Kamera auf 100m fliegen?
Kann so einfach nicht beantwortet werden.
1. Was für ein Luftraum ist über Deinem Garten?
2. Wann? (Tageszeit, und Datum, d.h. neue zu erwartende Vorschrift, oder aktuell)
3. Versicherung vorhanden?
4. Zweck?
5. alles mit CE ?
1. Unkontrollierter Luftraum G
2. 15-16 Uhr
3. Versicherung vorhanden
4. PID Tuning, schnelle Richtungswechsel, Vollgas
5. Alles mit CE
Meiner Meinung nach, kannst Du somit momentan in Deinem Garten auf Sicht fliegen

Wenn die neue Verordnung kommt, wird es meiner Meinung nach vermutlich (Wortlaut und Definition sind ja noch nicht veröfentlicht) auch gehen,
auf Sicht hingegen nur noch auf 100 m.

Was meint Ihr anderen Mitleser?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach, kannst Du somit momentan in Deinem Garten auf Sicht fliegen

Wenn die neue Verordnung kommt, wird es meiner Meinung nach vermutlich (Wortlaut und Definition sind ja noch nicht veröfentlicht) auch gehen,
auf Sicht hingegen nur noch auf 100 m.

Was meint Ihr anderen Mitleser?
Hi, sehe ich genauso.

Grüße
Jan
 

Butcher

Bill the Butcher
Hallo ich frage jetzt einfach hier nochmal nach ohne jetzt alles gelesen zu haben (wenn die antwort also schon kam, verzeiht mir und steinigt mich nicht ;)) ist die neuregelung nun schon FEST VERORDNET UND IN KRAFT GETRETEN?
und gibt es bereits stellen oder informationen wo und wie der Flugkundenachweis zu erbringen ist für gewerbliche piloten?

Mfg Timo
 

Butcher

Bill the Butcher
Dankeschön,... viel zu lesen und zu suchen,... aber alles in allem doch machbar,... auch wenn ich das so verstehe das die Anerkennung des "drohnenführerscheins" bereits 25€ kostet?
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Darf ich im Wohngebiet in meinem Garten mit meinem 1,3kg ... ohne Kamera auf 100m fliegen?
Kann so einfach nicht beantwortet werden.
1. Was für ein Luftraum ist über Deinem Garten?
2. Wann? (Tageszeit, und Datum, d.h. neue zu erwartende Vorschrift, oder aktuell)
3. Versicherung vorhanden?
4. Zweck?
5. alles mit CE ?
1. Unkontrollierter Luftraum G
2. 15-16 Uhr
3. Versicherung vorhanden
4. PID Tuning, schnelle Richtungswechsel, Vollgas
5. Alles mit CE

Meiner Meinung nach, kannst Du somit momentan in Deinem Garten auf Sicht fliegen

Wenn die neue Verordnung kommt, wird es meiner Meinung nach vermutlich (Wortlaut und Definition sind ja noch nicht veröfentlicht) auch gehen,
auf Sicht hingegen nur noch auf 100 m.
...
Etwas habe ich Vergessen, das gilt sowohl bei der alten Regel als auch bei der neuen heute veröffentlichen Regel:

Dein Garten muss mehr als 1,5 Km von der Begrenzung von Flugplätzen entfernt sein.
Das kann schnell mal in Vergessenheit geraten, da auch kleine Sportflugplätze dazu zählen!
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Darf ich im Wohngebiet in meinem Garten mit meinem 1,3kg ... ohne Kamera auf 100m fliegen?
Kann so einfach nicht beantwortet werden.
1. Was für ein Luftraum ist über Deinem Garten?
2. Wann? (Tageszeit, und Datum, d.h. neue zu erwartende Vorschrift, oder aktuell)
3. Versicherung vorhanden?
4. Zweck?
5. alles mit CE ?
1. Unkontrollierter Luftraum G
2. 15-16 Uhr
3. Versicherung vorhanden
4. PID Tuning, schnelle Richtungswechsel, Vollgas
5. Alles mit CE

Meiner Meinung nach, kannst Du somit momentan in Deinem Garten auf Sicht fliegen

Wenn die neue Verordnung kommt, wird es meiner Meinung nach vermutlich (Wortlaut und Definition sind ja noch nicht veröfentlicht) auch gehen,
auf Sicht hingegen nur noch auf 100 m.
...
Dann kommen noch eine ganze lange Liste von Örtlichkeiten dazu, die nach der neuen heute veröffentlichen Regel
im § 21b Satz 1 Nummer 2 bis 11 genannt sind.

Zu diesen muss Deine Garten min. 100 m seitlichen Abstand haben.

Wie z.B. (nenne bei weitem nicht alle hier, das ist mir zu viel!!!)
Menschenansammlungen, Unglücksorte, ....
aber auch Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Industrieanlagen und,
das halte ich für besonders problematisch: " Anlagen der Energieerzeugung... "

Denn: Jedes normale Kraftwerk ist ja klar, aber was ist mit den vielen PV-Anlagen, die zu Energieerzeugung
auf den Dächern sind.???

Wenn um jede "gewerbliche???" PV-Anlage ein 100 m Abstandskreis eingehalten werden muss, dann wird es in manchen
Siedlungen schwierig, im eigenen Garten zu fliegen??!!??
Was mein Ihr dazu?
 

Butcher

Bill the Butcher
und im weiteren steht da was von 100m seitlichenm Abstand zu wohngebäuden und industrieanlagen, womit dein wohnhaus ja falls es nicht von 100 meter garten umgeben ist auch in 100M nähe zu nem anderen wohnhaus liegt,..... und indusrieanlage muesste auch genauer definiert sein, ist zum beispiel jedes gebäude wo irgendwas produziert wird oder ne Firma ansässig ist industrie? ne Autolackiererei ?,....
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
... auch wenn ich das so verstehe das die Anerkennung des "drohnenführerscheins" bereits 25€ kostet?
Ja, die 25 EUR kommen jetzt wohl auf die meisten Modellflieger zu.

Was ich da nicht so ganz verstehe, der § 21e nennt sich:
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

In der neuen Verordnung wird sehr oft
von
- unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
und 4x von
- unbemannten Fluggeräten
und 1x von
- Multicoptern

Mir fehlt da die Definition, wann welcher Begriff für welche "Geräte" gilt.

Insbesondere deswegen, weil die in § 21e genannte Bescheinigung zum Betrieb von
Flugmodellen
gilt.
Was ist mit den anderen Begriffen wie z.B. den "unbemannten Luftfahrtsystemen"
Gibt es für diese keine Bescheinigung?
Warum wird im Gesetzestext immer wieder explizit zwischen diesen Begriffen unterschieden?
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
und im weiteren steht da was von 100m seitlichenm Abstand zu wohngebäuden ...
Ich finde nur was zu "Wohngrundstücken" (§21b Satz 1 Nummer 7).
Das ist aber genau der Passus, der das fliegen über dem "eigenen" Grundstück regelt, wenn
- .... es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nuutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt, ... -
 

Butcher

Bill the Butcher
über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse
des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt
oder das Gerät ... §21b Abschnitt 7

tatsächlich die 100m seitlicher abstand stehen da nicht explizit,... jedenfalls gilt ÜBER
 

Butcher

Bill the Butcher
stimmt schon aber so wie ich das lese ist es das aus für nen testflug auf der wiese im park,....
sofern dort bundesFernstraßen, Bahnwege oder wasserstraßen im umfeld sind, bei unserm park hier an der ecke waer das somit nicht mehr drin
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
....
sofern dort bundesFernstraßen, Bahnwege oder wasserstraßen im umfeld sind, bei unserm park hier an der ecke waer das somit nicht mehr drin
Ja ja wird einiges an bis jetzt benützten "Fluggebieten" wegfallen.
Gerade die von Dir genannten Punkte, und die Naturschutzgebiete...
da muss vor dem nächsten Flug genau nachgeschaut werden, wo geflogen wird.

Anderseits sehe ich auch den Punkt positiv, daß FPV-Fliegen mit FPV-Kollegen zusammen,
unter den genannten Bedingungen, jetzt wirklich ausdrücklich erlaubt ist!
 

Butcher

Bill the Butcher
... ja sofern dein gerät nur max 250 gram wiegt, und du unter 30 metern höhe bleibst und du "von einer anderen Person die das Fluggerät ständig in sichtweite hat und den luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kannst"
 
FPV1

Banggood

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