Hi,
Bundeswasserstraßen sind jetzt auf einmal auch betroffen. Dann kann ich im Prinzip keine Aufnahme mehr auf irgendeinem See bei uns machen, weil die eigentlich alle zu einer Bundewasserstraße gehören und miteinander verbunden sind.
Der §21a (3) ist mir auch nicht ganz klar:
"unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrenner die in einer Entfernung von weniger als 1,5km von Wohngebieten betrieben werden"
Wie soll ich das verstehen, ist doch widersprüchlich zu den anderen Angaben. Ich darf über meinem Grundstück fliegen, auf der anderen Seite soll ich 1,5km Abstand zu Wohngebieten halten. Hier wäre eine Aufklärung, was unbemannten Luftfahrtsystem tatsächlich sind, interessant und wünschenswert. Aber darauf wird, wie Stefimat auch schon schrieb, nicht eingegangen.
Grüße
Jan