LuftVO - Neuregelung

hartmut56

Erfahrener Benutzer
unter feuerfester Beschriftung verstehe ich ein graviertes oder gelasertes Schild, und eben nicht nur bedruckt. Ich denke, keiner erwartet eine hochofenfestes Schild. ;-)
 

Balu70

Erfahrener Benutzer
Hallo Zusammen,
Sorry habe versucht das hier in dem Thread zu finden, aber habs evtl. Überlesen.
Ich kann, ab jetzt , meinen Copter auch auf unserem Modellflugplatz mit AE nicht über 100 m fliegen. (Egal ob mit oder ohne Kenntnisnachweiss)
Dachte auf Modellfluggeländen würde das weiterhin gehen ?
VG Ulf
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
Hi Ulf,
so wie sich das liest, darf man schon:

§ 21b
Verbotener
Betrieb von unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

...
8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,

a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne
des § 21a Absatz 4 Satz 2
statt, oder,

b) soweit es sich nicht um einen Multicopter
handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gülti-
gen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder
verfügt über eine Bescheinigung entspre-
chend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2
oder 3
Fett durch mich.

Quelle: Bundesgesetzblatt Nr. 17 Seite 686

LuftVO § 21a Regelung des Flugplatzverkehrs
...
(4) Auf Flugplätzen oder Geländen, die ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen, gelten die Regelungen der Flugbetriebsordnung für Luftsportgeräte des Beauftragten. Absatz 3 ist sinngemäß anzuwenden.
Nach LuftVO §21b, 8., b) gilt für Multicopter ausserhalb von Modellfluggeländen der 100m-Deckel.
Ob man das anders lesen kann? Irgendwer bestimmt... :D

CU Eddy
 
Zuletzt bearbeitet:

Balu70

Erfahrener Benutzer
Hi Eddy ,

danke. Ja so hatte ich das auch gelesen. Aber in dem , was unser Verein vom DMFV bekommen hat, steht expliziet drin: Multicopter überall nur 100m erlaubt ! :mad: Deshalb wollte ich hier noch mal nachfragen.

VG Ulf
 

Drohne

Erfahrener Benutzer
Hallo,
die ganze FPV-Fliegerei hat sich ohnehin erledigt. Den Flugplatz habe ich von allen Seiten fotografiert und gefilmt. Dort, wo es noch Freude machen könnte, ist es jetzt verboten bzw. auf unsinnige Werte eingeschränkt.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Hallo,
die ganze FPV-Fliegerei hat sich ohnehin erledigt. Den Flugplatz habe ich von allen Seiten fotografiert und gefilmt. Dort, wo es noch Freude machen könnte, ist es jetzt verboten bzw. auf unsinnige Werte eingeschränkt.
Ist nicht nachvollziehbar. Die Regeln für FPV wurden sogar gelockert, da bei Modellen unter 250g und unter 30 Meter ohne Spotter geflogen werden darf. FPV muss man über 100 Meter nicht wirklich machen und selbst unter 30 Meter kann man verdammt weit fliegen. Die neuen Regeln sind zwar nicht toll, aber ohne Spotter fliegen zu dürfen, ist positiv.
 
Sehe ich auch so. Tief und schnell mit kleinen Koptern macht eh mehr Spass als Wiese von oben zu filmen. Der neue Trend hier ist eindeutig <250g jetzt.

Auch wenn ich die neuen Einschränkungen nicht gut und besonders die Feuerfeste Kennzeichnung übertrieben finde.

P.S. er nennt sich ja auch nicht FPV oder Multikopter sondern Drohne ;_)
 

Balu70

Erfahrener Benutzer
Also bei mir ging es definitiv nicht um FPV auf dem Flugfeld. Ich nehme die Modelle der Vereinskollegen in der Luft auf. Und so ein 8m Segler ist unter 100m nicht so einfach ab zu lichten. (genau das gleiche mit Raketenstarts )
Ansonsten flieg ich auch eher weit unter 30 m ;-)
Weshalb mich das ganze nur bedingt störrt, nur die Vereinskollegen, bekommen jetzt halt keine Bilder von oben mehr.
(und gerade bei den Raketen ist es nicht schlecht, wenn man sieht, von oben, wo die landen ! ;-)
 
Ja, da hast du wohl recht. Das verfolgen von Flugmodellen mit nem kleinen Kopter macht echt Fun, da könnte man auch mal schnell über die 100m kommen - Spotter der den Luftraum um den Kopter beobachted hat man in dem Fall ja automatisch ;_)
 

Drohne

Erfahrener Benutzer
Hallo,
Auszug:
"Drohnen und Multikopter, die optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden – unabhängig vom Gewicht. Kameradrohnen über bewohnten Gebieten / im Wohngebiet sind damit grundsätzlich verboten." Also nicht mal über meinem Grundstück!
Ein 2. Mann zum beaufsichtigen- wem soll ich zumuten, eine Stunde lang neben mir zu sitzen und mir beim FPV-Segeln zuzusehen?
 

mario123456789

Erfahrener Benutzer
Copter allgemein sind damit in Wohngebieten verboten, da Funksignale muss jeder Copter empfangen, außer er fliegt komplett autonom was er auch nicht darf

Gesendet von meinem S3 mit Tapatalk
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
habt ihr die Verordnung eigentlich mal angesehen, oder beschwert ihr euch nur drüber?

In JEDER schriftlichen Niederlegung steht eindeutig, "ist verboten, AUSSER der Grundstückseigentümer erlaubt es".
Also über das eigene Grundstück ist das fliegen erlaubt, nur über Fremdgründstücke ohne Erlaubnis nicht.
In Wohngebieten ist das fliegen auch weiterhin erlaubt, nur befriedete Grundstücke wurden mit einem Überflugverbot versehen.
 
Erhaltene "Gefällt mir": jayson

Drohne

Erfahrener Benutzer
Ja, wie ist es denn mit den 100m seitlichem Abstand gemeint? Wenn mein Grundstück kleiner als 200m im Durchmesser ist, wo kann ich da fliegen? Irgend eine Energieverteilanlage steht überall im Ort. Maßgebend ist doch nur der direkte Gesetz- Text, nicht irgendwelche Auslegungen...
Auch steht da ganz allgemein: "über Wohngrundstücken", nicht über fremden Grundstücken!
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
damit dürften die Mittelspannung und Hochspannungs Verteileranlagen gemeint sein, nicht die Kleinspannungsverteilerkästen an der Straße

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/star...//*[@attr_id='bgbl117017.pdf']__1492617887675

§21B (1) Abschnitt 7 lässt aus meiner Sicht keine Interpretation zu, ein Wohngrundstück ist ein Eigentums-Grundstück, und kein Wohn-Gebiet
Auch gibt es keine 100m Grenze für Privatgelände, nur für Industrieanlagen, Fernstraßen, Eisenbahnanlagen, und ähnliches
 
Auch gibt es keine 100m Grenze für Privatgelände, nur für Industrieanlagen, Fernstraßen, Eisenbahnanlagen, und ähnliches
Hi,

sehe es genauso, über dem eigenem Grundstück kann keiner etwas sagen, solange nicht die Privatsphäre des Nachbarn gestört wird. Also z.B. in 5m Höhe stellen die Kamera die ganze Zeit zum Nachbarn schauen lassen.

meinst du, das ist wirklich so gemeint. Unter 21b (8b) steht "Verbot in Flughöhen über 100 Meter ... soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt." Sehe da also für mich eine generelle Beschränkung auf 100m.

Mal eine andere Frage, wenn man ein Grundstück fotografieren soll, die Genehmigung vom Grundstückseigentümer hat, das Grundstück aber direkt an einer Bundeswasserstraße (See) liegt, wie ist hier das Gesetz zu verstehen. Wird es ausgeschlossen, weil 100m seitlicher Abstand eingehalten werden müssen? Obwohl man die Genehmigung vom Eigentümer bekommt und der sein Grundstück nun mal direkt am Wasser hat.

Grüße
Jan
 
FPV1

Banggood

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