LuftVO - Neuregelung

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
"meinst du" trifft es leider, da kann ich auch nur meine Meinung zu sagen, da dürften der 100m Wasserstraße Verbot vor der Erlaubnis vom Eigentümer stehen.
Sprich es müssen alle Gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.

§21B 7 stellt 2 Forderungen, wovon eine Erfüllt sein muss, du darfst das Grundstück ohne Erlaubnis nicht überfliegen, oder du darfst es mit Erlaubnis überfliegen. §21B 8b stellt nur eine, halte dich 100m von Wasserstraßen fern.
Rein auf dein Beispiel bezogen.
Darfst ja auch nicht 500m hoch fliegen, nur weil du das Haus von weiter Oben aufnehmen sollst, denke da sind wir auch einer Meinung, die 100m sind leider Fest.

Zum FPV, das sehe ich auch etwas Kritisch, ja unter 30m gibt es jetzt eine Regelung, u250g, oder Spotter, über 30m wo sich der große Teil abspielen dürfte, von den Racekoptern abgesehen, sind wir jetzt stark eingeschränkt, rein Rechtlich bliebe da nur Schüler-Lehrer, das laut DMFV aber nur auf Vereinsgeländen erlaubt ist, zumindest war das vor einigen Jahren noch so in den Versicherungsbedingungen, wurde der Passus mit vorranschreiten der FPV Welle gestrichen?
Bin mir nicht sicher, wenn was passiert, ob dann die "Empfehlung" FPV nur mit L-S ausreicht, oder ob da der Versicherungspassus L-S nur auf Vereinsgelände greift.
 
Hi,

ich verstehe das auch so wie du, wollte aber nochmal nachgefragt haben. Es ist schon traurig, dass Seen jetzt auch betroffen sind. Nun muss ich bei uns erstmal immer nachschauen, ist das eine Bundeswasserstraße oder nicht. Fahre bei mir egal in welche Richtung aus dem Ort und bin keine 5-10min zum nächsten See unterwegs. Daher ist es für mich echt Schade. Fotos aus 100m Abstand sind ja wenigstens noch machbar, aber mehr als die Hälfte der Seen fällt für den Überflug weg. Diese Seen sind meist tot, also haben keinen Zu- oder Abfluss und daher auch meist uninteressant. Ein Kumpel beim wakeboarden zu filmen ist also nicht mehr machbar, wirklich Schade.

Grüße
Jan
 

Butcher

Bill the Butcher
Nochmal eine Frage ob ihr das genauso seht: es steht geschrieben dass "unbemannte luftfahrtsysteme" rein gewerblich sind, des weiteren steht in §21a: Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten
uftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luft-fahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Er-laubnis:
1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,... es gibt also scheinbar keinen Unterschied mehr zwischen Gewerblich und privat? und man darf bis 5kg auch gewerblich OHNE Aufstiegsgenehmigung fliegen?

mfg Timo
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
HI

nicht alle gewässer sind gleich bundeswasserstrassen
dazu am besten das zuständndige wasser und schifffahrts amt fragen welche dazu gehören
oft is es so das seitenarme oder totgewässer zwar beschiffbar sind aber keine wasserstassen sind
 
Hi,

danke euch für eure Infos. Das nicht alle Wasserflächen Wasserstraßen sind ist mir schon klar, aber leider doch sehr sehr viele. Hatte mir dazu mal die Wasserstraße für Berlin/Brandenburg herausgesucht, anschließend noch die Naturschutzgebiete darübergelegt und man sieht es bleiben kaum Wasserflächen über. Die sind zudem meist nicht schiffbar und halt Sachen wie Kumpel aufs dem Wakeboard oder beim Kitesurfen zu filmen fällt damit weg. Ich werde bei uns mal die Ämter fragen, was die dazu sagen.

@Butcher, die hatten schon davor informiert, dass keine Aufstiegsgenehmigung mehr nötig sein wird, daher lese und verstehe ich das Gesetz wie du schon beschrieben hast.

Grüße
Jan
 

Anhänge

Ich mache mir hier eher um die ganzen FHH-Vogel-Naturschutzgebiete sorgen. Wir sind hier bei mir in der nähe "zugepflastert" mit diesen Gebieten. Vor allem die FHH gebiete. Man kann hier davon ausgehen, dass jede Landschaftlich schöne Fläche für Luftbilder oder Videos ein FHH gebiet sind. Auch die restliche Bevölkerung ist mitlerweile geimpft und man muss schon Angst haben, wieder an einen Besserwisser zu geraten der einem den Spass dran vermiesst, wie bei mir erst kürzlich geschehen. Es macht schon gar keinen Spass mehr die Drohne wo mitzunehmen, weil die Angst vor solchen Idioten zu gross wurde. Die neue Gesetzeslage "Kriminalisiert" mich als Drohenpiloten schon im Vorfeld. Ich bin schon soweit dass meine Schweren Depressionen zurückgekommen sind und ich mir eher die Birne zukippe als meinem bis vor kurzuem noch geliebtem Hobby nachzugehen.
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
Ich mache mir hier eher um die ganzen FHH-Vogel-Naturschutzgebiete sorgen. Wir sind hier bei mir in der nähe "zugepflastert" mit diesen Gebieten. Vor allem die FHH gebiete. Man kann hier davon ausgehen, dass jede Landschaftlich schöne Fläche für Luftbilder oder Videos ein FHH gebiet sind. Auch die restliche Bevölkerung ist mitlerweile geimpft und man muss schon Angst haben, wieder an einen Besserwisser zu geraten der einem den Spass dran vermiesst, wie bei mir erst kürzlich geschehen. Es macht schon gar keinen Spass mehr die Drohne wo mitzunehmen, weil die Angst vor solchen Idioten zu gross wurde. Die neue Gesetzeslage "Kriminalisiert" mich als Drohenpiloten schon im Vorfeld. Ich bin schon soweit dass meine Schweren Depressionen zurückgekommen sind und ich mir eher die Birne zukippe als meinem bis vor kurzuem noch geliebtem Hobby nachzugehen.
Aus meiner Erfahrung interessiert es die Pipmätze gar nicht wenn sich den Luftraum teilt solange die Mücke nicht unnötig laut ist. Kein Vogel stellt das zwitschern ein und mit den Greifvögeln dreht man zusammen seine Kreise. Rotwild fühlt sich auch nicht gestört wenn man 50m hoch ist.
 
Das ist auch meine Persönliche Erfahrung. Vor ein paar Wochen habe ich mit meinem Tyhoon H einige Luftvideos von einem nahem Badesee gemacht, der derzeit von Enten gut besucht ist. Kaum eines der Tiere hatte Angst bewiesen. Maximal sind sie kurz aufgeschreckt um 2 Meter weiter wieder zu landen und weiter zu Plantschen. Aber darum geht es nicht. Es ist halt jetzt Gesetzlich als Verboten festgelegt in Naturschutzgebieen, worunter auch Vogelschutzgebiete und sog. FHH gebiete Fallen. Und genau solche FHH gebiete haben wir hier in der nähe zuhauf. Früher als es noch ne Grauzone war wo man fliegen darf und nicht war es einfacher. Da hat der Gesunde Menschenverstand schon geholfen um zu eroiren wo man fliegen kann. Aber jetzt wo man um die neue Regelungen weiss und sich vor Jedem Flug erstmal informiert macht das keinen Spass mehr. Wenn man unterwegs ist und ein schönes Fleckchen findet wo man ein wenig Fliegen und Luftaufnahmen machen möchte ist die Gefahr gross ohne es vorher zu wissen dass man in so einem "Verbotenem" Gebiet ist. Und sind wir mal ehrlich. Es gibt wenige Copterpiloten ausser ggf. Gewerbliche die sich IMMER im Vorfeld drüber informieren ob man hier oder dort fliegen darf.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Bei Naturschutzgebiet und Vogelschutzgebiet ist das ja noch recht einfach, darfst dort halt nicht, und die sind auch immer an den Zuwegen Markiert. Bei Landschaftsschutzgebieten wird das schon schwieriger, dort ist das von Gebiet zu Gebiet Unterschiedlich, ob das Modellfliegen untersagt ist oder nicht, und die werden auch immer mehr
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Mit den Landschaftsschutzgebieten ist das so eine Sache, denn wenn man die Satzung findet, steht da m.E. immer drin, dass Modellflug nicht gestattet ist. Zumindest war das bisher immer so, wenn ich die Satzung in den Weiten des Internets gefunden habe. Mein Eindruck ist, dass bei der Erstellung der Satzungen immer wieder die gleiche Vorlage genutzt wird.

Inzwischen ist es auch hier so, dass alles, was grün ist und nicht bebaut ist, geschützt wird. Alles, was nicht Vogel- oder Naturschutzgebiet ist, ist inzwischen Landschaftsschutzgebiet. Aber: Diese Flächen werden nicht durch Schilder ausgewiesen und sind oft nicht mal in den üblichen Karten ausgewiesen. Auch die Leute, die darin wohnen, wissen das oft nicht. Von daher kriegt man dort keinen Ärger, falls man dort aus Unwissenheit fliegt. Das Schutzbedürfnis dieser Landschaftsschutzgebiete ist in Bezug auf Modellbau auch nicht nachvollziehbar.

Bezüglich der Markierungen mit Schildern würde ich immer auch mal einen Blick auf die echten Karten werfen. Nicht selten wird das Schild schon hunderte Meter vorher aufgestellt, obwohl da noch kein Schutzgebiet ist.

Nicht den Kopf in den Sand stecken. Bei uns flog heute wieder jemand 300 Meter vom Flughafen entfernt im eigenen Garten auf 50 Meter Höhe, mit einem Phantom. Sowas stört niemand ...
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
Ich bin schon soweit dass meine Schweren Depressionen zurückgekommen sind und ich mir eher die Birne zukippe als meinem bis vor kurzuem noch geliebtem Hobby nachzugehen.
Kopf hoch Mike! Kein Alkohol ist auch keine Lösung! :D

Warte mal ein paar Wochen ab, dann hat die Presse ein neues Opfer gefunden und die "Drohnen" sind uninteressant. Wenn wir dann sogar noch einen amtlichen Kenntnisnachweis in der Tasche haben, wird der gassigehende bildzeitungslesende Mitbürger beeindruckt sein und sich wieder den Moutainbikern widmen.

Gruß BT
 
Ich habe ja schon ein "Safedrone" Zertifikat und führe ein Flugbuch und halte mich freiwillig an den "Safedrone" Code of Conduct. Aber es gibt halt auch menschen, die von vornherein gar nicht dran interessiert sind ein missverständniss aus dem Weg zu räumen. Solchen Leute sind nicht mal mit was "Amtlichen" zufriedenzustellen :-(
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Das Safedrone Zertifikat kann jeder kostenlos online bei der Lufthansa machen. Es ist das Papier nicht wert, aufdecken es gedruckt wird. Habe aus Spaß gemacht. Dritte dürften aber nicht wissen, wie banal das ist ...
 

Warudo

​
Und vergiss die Naturschutzgebiete, bzw. Gebiete im Sinne des §7 .... etc.
Da muss erst mal nachgeforscht werden, was damit gemeint ist, und vor allem, wo die Gebiete alle sind!

Weis wer Quellen, wo die betroffenen Naturschutzgebiete etc. aufgelistet sind?
Da es hier noch nicht beantwortet wurde: Das kriest du im GIS-System deines Bundeslandes raus.
z.B. für RLP ist es LANIS: http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php
Ich weiß nicht in welchem Teil des Allgäus du bist, wenn im bayrischen ist es FIN: http://fisnat.bayern.de/finweb/


Das Schutzbedürfnis dieser Landschaftsschutzgebiete ist in Bezug auf Modellbau auch nicht nachvollziehbar.
Das liegt m.E. daran, dass die von dir erwähnte Vorlage aus Zeiten stammt, in denen nur lautere Verbrenner-Modelle üblich waren und man außerdem nicht wollte, dass die Leute dort anfangen, "wilde" Startbahnen in einem brachliegenden Feld oder ähnlichem anzulegen.
Rechtlich ist interessant, dass die Satzungen wegen ihres Alters oft nur "Modellflugzeuge" kennen. Wenn man gewerblich ein unbemanntes Luftfahrtsystem betreibt ist es also wieder erlaubt?
 
FPV1

Banggood

Oben Unten