"meinst du" trifft es leider, da kann ich auch nur meine Meinung zu sagen, da dürften der 100m Wasserstraße Verbot vor der Erlaubnis vom Eigentümer stehen.
Sprich es müssen alle Gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.
§21B 7 stellt 2 Forderungen, wovon eine Erfüllt sein muss, du darfst das Grundstück ohne Erlaubnis nicht überfliegen, oder du darfst es mit Erlaubnis überfliegen. §21B 8b stellt nur eine, halte dich 100m von Wasserstraßen fern.
Rein auf dein Beispiel bezogen.
Darfst ja auch nicht 500m hoch fliegen, nur weil du das Haus von weiter Oben aufnehmen sollst, denke da sind wir auch einer Meinung, die 100m sind leider Fest.
Zum FPV, das sehe ich auch etwas Kritisch, ja unter 30m gibt es jetzt eine Regelung, u250g, oder Spotter, über 30m wo sich der große Teil abspielen dürfte, von den Racekoptern abgesehen, sind wir jetzt stark eingeschränkt, rein Rechtlich bliebe da nur Schüler-Lehrer, das laut DMFV aber nur auf Vereinsgeländen erlaubt ist, zumindest war das vor einigen Jahren noch so in den Versicherungsbedingungen, wurde der Passus mit vorranschreiten der FPV Welle gestrichen?
Bin mir nicht sicher, wenn was passiert, ob dann die "Empfehlung" FPV nur mit L-S ausreicht, oder ob da der Versicherungspassus L-S nur auf Vereinsgelände greift.
Sprich es müssen alle Gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.
§21B 7 stellt 2 Forderungen, wovon eine Erfüllt sein muss, du darfst das Grundstück ohne Erlaubnis nicht überfliegen, oder du darfst es mit Erlaubnis überfliegen. §21B 8b stellt nur eine, halte dich 100m von Wasserstraßen fern.
Rein auf dein Beispiel bezogen.
Darfst ja auch nicht 500m hoch fliegen, nur weil du das Haus von weiter Oben aufnehmen sollst, denke da sind wir auch einer Meinung, die 100m sind leider Fest.
Zum FPV, das sehe ich auch etwas Kritisch, ja unter 30m gibt es jetzt eine Regelung, u250g, oder Spotter, über 30m wo sich der große Teil abspielen dürfte, von den Racekoptern abgesehen, sind wir jetzt stark eingeschränkt, rein Rechtlich bliebe da nur Schüler-Lehrer, das laut DMFV aber nur auf Vereinsgeländen erlaubt ist, zumindest war das vor einigen Jahren noch so in den Versicherungsbedingungen, wurde der Passus mit vorranschreiten der FPV Welle gestrichen?
Bin mir nicht sicher, wenn was passiert, ob dann die "Empfehlung" FPV nur mit L-S ausreicht, oder ob da der Versicherungspassus L-S nur auf Vereinsgelände greift.