LuftVO - Neuregelung

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo "Warudo"
... Das kriest du im GIS-System deines Bundeslandes raus.
...
Ich weiß nicht in welchem Teil des Allgäus du bist, wenn im bayrischen ist es FIN: http://fisnat.bayern.de/finweb/
...
Vielen vielen Dank!!!
Das ist genau das, was ich gesucht habe!
Bin zwar über die Suche und diverse verschiedene Seiten schon auf das eine oder andere FFH- oder Naturschutzgebiet gekommen, aber da werden immer nur die Gebiete aufgelistet, und erst dann kann man mühsam herausfinden WO das Gebiet ist.

Die von Dir angegebene Informationsquelle ist da viel viel besser,
da in der Karte das vorgesehene Fluggebiet ausgewählt werden kann, und dann sieht man dort, ob, und wenn was für ein
Schutzgebiet da existiert!!! PRIMA!!!!

Grüße Stefan
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Hallo,
es gibt zum Thema Naturschutz und Überflugverbot durch Flugmodelle offenbar unterschiedliche Interpretationen.
Die eine ist die, dass das BMVI hinsichtlich eines Überflugverbotes keine Regelungskompetenz hat und überall dort wo es seitens der Länder kein Verbot gibt, geflogen werden darf. Es ist nach dieser Interpretation also erlaubt, wenn es seitens der Länder nicht explizit verboten ist. Das ist nebenbei die Sichtweise des BMVI.

Ferner wäre zu diskutieren, ob die Regelungskompetenz der für den Naturschutz zuständigen Behörden die Definition spezifischer Flugverbotszonen hergibt. Solche Regelungen auf der BAsis der Landesebene des Naturschutzes wären juristisch sicher angreifbar, insbesonders wenn das Überflugverbot nicht allgemein sondern nur für den Modellflug gilt. Gewerbliche Flüge von UAV und manntragende Flüge wären nicht betroffen. Und dann wäre es an der Zeit, ein paar Leuten mal das Konzept der "Gleichbehandlung" zu erklären.

Gruss
Frank
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Überflug hört sich speziell an. Was ist mit Abheben im Naturschutzgebiete? Ist das was anderes als Überfliegen oder ist der Begriff nicht so speziell, wie er sich anhört? Behördendeutsch?
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo Frank,
...
es gibt zum Thema Naturschutz und Überflugverbot durch Flugmodelle offenbar unterschiedliche Interpretationen.
Die eine ist die, dass das BMVI hinsichtlich eines Überflugverbotes keine Regelungskompetenz hat und überall dort wo es seitens der Länder kein Verbot gibt, geflogen werden darf. Es ist nach dieser Interpretation also erlaubt, wenn es seitens der Länder nicht explizit verboten ist. Das ist nebenbei die Sichtweise des BMVI.

Ferner wäre zu diskutieren, ob die Regelungskompetenz der für den Naturschutz zuständigen Behörden die Definition spezifischer Flugverbotszonen hergibt. Solche Regelungen auf der BAsis der Landesebene des Naturschutzes wären juristisch sicher angreifbar, insbesonders wenn das Überflugverbot nicht allgemein sondern nur für den Modellflug gilt. Gewerbliche Flüge von UAV und manntragende Flüge wären nicht betroffen. Und dann wäre es an der Zeit, ein paar Leuten mal das Konzept der "Gleichbehandlung" zu erklären.
...
Du sprichts damit sicherlich den Passus 6. im § 21b Teil 1 in der neuen Verordnung an.
Da wird ja von Naturschutzgebieten, Nationalparken und Gebiete im Sinne § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Budesnaturschutzgesetzes (sind dann wohl FFH und Vogelschutzgebiete und...??) gesprochen.

Mit dem Link von "Warudo"
... Das kriest du im GIS-System deines Bundeslandes raus.
...
Ich weiß nicht in welchem Teil des Allgäus du bist, wenn im bayrischen ist es FIN: http://fisnat.bayern.de/finweb/
...
kann ich jetzt rausfinden, ob im gewünschten Fluggebiet ein
Nationalpark, Naturschutz-, FFH-, oder Vogelschutz-Gebiet befindet.

Doch was nun? In dem Absatz steht ja,
"... soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,"

Wie soll ich denn das rausfinden, und was heißt "abweichend" ?

Dann bin ich immer noch Modellflieger, habe also ein Flugmodell!
Ist dann das der Punkt, den Du ansprichst, daß eine Regel für UAV nicht dafür hergenommen werden kann, daß "Flugmodelle"
NICHT fliegen dürfen?

Ganz ehrlich, ich fühle mich da wirklich überfordert, rauszufinden, ob ich nun in einem FFH und/oder Vogelschutzgebiet fliegen darf? Wie soll ich als "Laie" das nur klären?
Oder hat da jemand einen Link, oder sonst eine Informationsquelle, wo ich rausfinden kann, ob über ein xy- FFH-Gebiet etc.
nun geflogen werden darf, oder nicht.

Einfach NICHT dort zu fliegen, (wo bis jetzt jahrzehnte lang keiner was gesagt hat) kann ja auch nicht die Lösung sein.

Grüße Stefan
 
Hi,

mit den Naturschutz- sowie Vogelschutzgebieten ist wirklich so ein Sache, gerade wenn es keine offzielle Karte gibt, in der man sich für seine Region schlau machen kann. Ich habe nach sehr langem Suchen und Stöbern folgende offizielle Karte gefunden:
http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/

Unbenannt.JPG

Hier können die Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiete einzeln angewählt werden und wirklich detailiert angezeigt werden. Damit kann man sich wenigsten genau informieren, ob man dort nun fliegen darf oder nicht. Gerade Naturschutzgebiete werden meist doch sehr grob angegeben und es kann zum Beispiel sein, dass genau auf der anderen Straßenseite kein Schutzgebiet mehr existiert. So ging es mir letztens erst!!

Grüße
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo Jan,

Danke für den Link!!!:
... Ich habe nach sehr langem Suchen und Stöbern folgende offizielle Karte gefunden:
http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/

Anhang anzeigen 166894

Hier können die Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiete einzeln angewählt werden und wirklich detailiert angezeigt werden. ...
Das Tool ist sehr umfassend, und leicht zu bedienen, und vor allem umfasst es ganz Deutschland!

Trotzdem habe ich dann folgendes Problem:
...
kann ich jetzt rausfinden, ob im gewünschten Fluggebiet ein
Nationalpark, Naturschutz-, FFH-, oder Vogelschutz-Gebiet befindet.

Doch was nun? In dem Absatz steht ja,
"... soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,"

Wie soll ich denn das rausfinden, und was heißt "abweichend" ?

...
Schlussendlich weis ich dann zwar, ob ich mich im gewünschten Fluggebiet in einem Natruschutz-, Landschaftsschutz-, FFH- oder Vogelschutz-Gebiet befinde, aber ich weis noch nicht sicher, ob dort das Modellfliegen (Flugmodelle) verboten ist (sind)!

Ich komme hier nicht weiter,

denn der Satz aus der neuen Verordnung
""... soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,""
stellt mich momentan vor ein nicht lösbares Informations-Problem.

Es muss doch für einen "normalen Modellflieger" möglich sein, festzustellen, ob dort geflogen werden darf, oder nicht.

Nach dem Beitrag von Frank:
...
Die eine ist die, dass das BMVI hinsichtlich eines Überflugverbotes keine Regelungskompetenz hat und überall dort wo es seitens der Länder kein Verbot gibt, geflogen werden darf. Es ist nach dieser Interpretation also erlaubt, wenn es seitens der Länder nicht explizit verboten ist. Das ist nebenbei die Sichtweise des BMVI.

...
Frank
Würde ja aussagen, das die Verordnung (da vom BMVI) in den diversen Schutzgebieten gar nicht greift (da keine Regelungskompetenz) und somit überall dort, wo es nicht explizit verboten ist, auch geflogen werden kann.

Anderseits erschließt mir dann nicht, warum der Passus 6. im § 21b Teil 1 in der neuen Verordnung überhaupt drin steht,
wenn die Verordnung das eh nicht regeln darf?!?!???

Grüße Stefan
 

pacman111178

Erfahrener Benutzer
Hi Stefan, auf der Internetseite www.map2fly.flynex.de wird bei mir auch angezeigt das ich in einen Naturschutzgebiet fliege , was mir aber so richtig auch keiner beantworten konnte . Auf anfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde warte ich seit 4 Wochen schon auf Stellungnahme . Ich möchte aber auch nicht zu viele "Schlafende Hunde" wecken . Habe eh schon ärger mit einem Bewohner der in der nähe meiner Flugwiese wohnt . Er hat aber nix in der Hand ,ausser ( wenn er es wüsste ) mit dem Naturschutzgebiet !

PS: Lauter der anderen Seite fliege ich in NP ( Naturpark ) + LSG ( Landschaftsschutzgebiet )

Gruss Boris
 
Zuletzt bearbeitet:

maddyn

Erfahrener Benutzer
hi

ob man in einem lgs, naturpark und so fliegen darf findet man in der satzung zu dem entsprechenden gebiet
die findet man auf der www seite des zuständig landratsamtes, da muss man allerdings meist bischen suchen
man kan auch direct beim landratsamt anfragen ob man die satzung für gebiet xy bekommt

meist steht da aber das modellflug nicht erlaubt is (naturschutzgebiet) da die meisten aus der zeit stammen in der ur verbrenner geflogen wurde
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo Martin,
...ob man in einem lgs, naturpark und so fliegen darf findet man in der satzung zu dem entsprechenden gebiet
die findet man auf der www seite des zuständig landratsamtes, da muss man allerdings meist bischen suchen
...
Genau so ging es mir auch. Langes suchen, dann hab ich tatsächlich die Auflistung der Gebiete gefunden,
da stand dann auch so was wie "Weitere Informationen..." Doch der Link war defekt, vermutlich wäre da die Satzung des speziellen Gebietes hinterlegt gewesen.

Da wir aber schon seit jahrzehnten die Erlaubnis haben, an diesem Ort zu fliegen, dann gehe ich davon aus,
das die neue Verordnung das NICHT verbieten kann, denn an der Satzung des Gebietes hat sich ja nichts geändert!
Somit höre ich auf, weiter zu suchen!

Wer weis eigentlich, was passiert, wenn ich in einem FFH-Gebiet fliege, obwohl die so schwer auffindbare Satzung das nicht erlaubt?

Grüße Stefan
 

pacman111178

Erfahrener Benutzer
Hi. Leute hatte vor ein paar Wochen mal mit dem Chef(Gemeinde) des hiesigen Sportflugplatz gesprochen , da meine wilde Flugwiese direkt neben der makierten Flugplatzbegrenzung liegt (Circa 3km um den Flugplatz ). In diesem 3km Bereich des Flugplatzes heisst es das man sich eine Starterlaubnis holen muss . Nun sagt aber der Chef vom Flugplatz " Damit fangen wir garnicht erst an , das würde ja nachher noch ausarten "
Darf der überhaupt sowas sagen ? Ich meine darf ein Gemeinderat so über Luftraum entscheiden ?

Gruss Boris
 

pacman111178

Erfahrener Benutzer
Darum ging es ja gerade !! Sie genehmigen es Grundsätzlich nicht ! Ich wollte eigentlich nur mal unseren Wald filmen der in diesem Gebiet liegt ! Meine Flugwiese ist von dem Gebiet 1km weit weg ! Da interessiert es mich nicht . Fand es aber ein wenig überheblich von ihm so zu antworten !

Gruss Boris
 

Mayday

Expert somehow
Wieso 3km? Eigentlich war von 1,5km um die abegrenzung die Rede...
Außerdem sind die auch nur mit Rechten beliehen worden, müssen also im Zweifelsfall (wenn es in deren Zuständigkeit liegt), Stellung nehmen.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo Boris,
...
Darf der überhaupt sowas sagen ? Ich meine darf ein Gemeinderat so über Luftraum entscheiden ? ...
Du hast im Post 658 einen Ausschnitt aus einer Karte gezeigt.
Darin ist aber nur erkennbar, das es wohl ein "Gebiet" mit ca. 3,75 Km Radius um den Flugplatz ist,
das von GND bis FL 100 gilt. Was das aber für ein Gebiet ist, kann ich nicht erkennen.
Wenn darin eine Flugfreigabe gefordert ist, dann wird es schwierig. Ob Dir die Freigabe für "immer" verweigert werden kann?
bin mir da nicht sicher.
Es stellt sich die Frage, ob dieses Gebiet an die Betriebszeiten des Verkehrslandeplatzes EDKV gebunden ist.
Wenn ja, dann könntest Du ja auserhalb der Betriebszeiten (z.B. nach Sonnenaufgang aber vor 07:00 Uhr bzw. vor 09:00 im Sommer) fliegen.
(Außer da liegt sonst noch ein Kontrollgebiet, das bis GND geht)

Grüße Stefan
 
FPV1

Banggood

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