LuftVO - Neuregelung

TomW

Erfahrener Benutzer
Hm, 10 Schilder haben 12€ gekostet. Also hält sich der Schaden in Grenzen. Die paar Kröten sollte man wohl übrig haben. Und wenn ich das Gestammel von Dobrint richtig gedeutet habe, hatte er nicht mal eine Ahnung wer das kontrollieren soll.
 

cesco1

Erfahrener Benutzer
Was macht man wenn beim wildfliegen mit illegalem gerät die polizei auftaucht?

In die büsche fliegen, oder in ein maisfeld crashen. Dorthin wo der flieger unauffindbar ist. Funke auf "disarmed" damit der alarm-buzzer nicht losgeht. Dann unaffällig davonwatscheln. Ohne copter keine busse. Der copter hat nur 200.- wert, eine anzeige mit busse ist teurer. Wenn die luft wieder rein ist funke einschalten, auf armed gehen, mit hilfe des alarm-buzzers copter suchen.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Was macht man wenn beim wildfliegen mit illegalem gerät die polizei auftaucht?

In die büsche fliegen, oder in ein maisfeld crashen. Dorthin wo der flieger unauffindbar ist. Funke auf "disarmed" damit der alarm-buzzer nicht losgeht. Dann unaffällig davonwatscheln. Ohne copter keine busse. Der copter hat nur 200.- wert, eine anzeige mit busse ist teurer. Wenn die luft wieder rein ist funke einschalten, auf armed gehen, mit hilfe des alarm-buzzers copter suchen.
die in der Multicopterszene offenbar weit verbreitete Ignoranz gegenüber Regeln jeglicher Art und deren öffentliche Präsentation
Quod erat demonstrandum
 

Hans-Jürgen Duwe

Master of Desaster
Welche Exekutive Instanz wäre denn für diverse Verstöße zuständig?
Polizei oder Ordnungsamt?
Da es ja Luftfahrt ist Bundespolizei?
 

Altix

Erfahrener Benutzer
Ich denke, man sollte den Kenntnisnachweis als das abhaken, was er in Wirklichkeit ist: eine verdeckte Beitragserhöhung für die Verbände von 5,-€ p.a. ohne einen Mitgliederbeschluss. OK, das macht niemanden arm und in der Sache selbst hat sich ja nicht all zu viel geändert. Das gilt sowohl für die Piloten, die sich an die bestehenden Regelungen und Gesetze halten wollen, als auch auf die, die sich einen feuchten Kehricht darum kümmern.

Der Aufwand zur Erlangung des Nachweises ist minimal, der Nutzen hinsichtlich der Erhöhung der Sicherheit allerdings auch. Die Politik konnte mal wieder durch sinnfreien Aktionismus glänzen und die Verbände haben sich ordnungsgemäß aufgeplustert. Dass diese (und hier besonders der DMFV und namentlich Herr Schwägerl) zuvor mal so richtig am Nasenring durch die Manege gezerrt und vom Politprofi Dobrindt nach allen Regeln der Kunst vorgeführt wurden, geschenkt. Dass der seinerseits wieder und wieder ungestraften Unfug in die Welt setzen darf, ohne dass die Verbände darauf eingehen, und dass anschließend eine geänderte VO beschlossen wird, die 90% der hunderttausenden Drohnen, über die Herr Dobrindt dauernd schwätzt, überhaupt nicht berührt, wen interessiert das. Wenn in Deutschland tatsächlich eine derartige Zahl verkauft wurde (was ich persönlich bezweifele), dann dürften 90% dieser Dronen Plastikbomber vom Discounter sein. Da die ganz sicher unter 250g wiegen, sind sie komplett außen vor. Beim Aufsatz würde man sagen: Thema verfehlt, setzen 6.

Geht es eigentlich nur mir so, dass abgesehen von der ständig nörgelnden (befangenen und eigene Interessen verfolgenden) DFS mal abgesehen, die Anzahl der Horrormeldungen in den Medien über Fastzusammenstöße an Flughäfen rapide abgenommen hat? Ein Schelm, der Böses dabei denkt, und erzähle mir bitte niemand, dass sei das Resultat der VO-Novelle. Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich fest daran glauben, in Schilda zu leben....
 
Was darf ich denn nun eigentlich noch im eigenen Garten machen?`Oder im 10 meter Luftraum meines Gartens?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Wie schon vorher klar war, sind die angeblichen Ziele (Copter oder Leute die sich nicht an die Regeln halten) nahezu nicht von den Regeln betroffen. Nur alle anderen, die man angeblich nicht treffen wollte und nebenbei wurden die Regeln für UAS gelockert.
Das die Jugendarbeit im Modellflug einen extremen Dämpfer bekommen hat, liest man nirgendwo. Den Kenntnisnachweis kann man erst ab 14 erwerben. D.h. darunter können nur noch die Vereine mit AE und Flugleiter Jugendliche zum Fliegen bringen. Und das sind bei weitem nicht die meisten.

Die neue LuftVO werde ich in diesem Forum garantiert nicht mehr diskutieren, wo evtl. noch ein paar kleine Freiheiten liegen. Hier liest auch die Gegenseite mit, die dann in ein Paar Jahren bei der Überprüfung der VO evtl. das dann ausnutzt. :(
 

Bodo1963

Bebop 2 + Disco
re. LuftVO - Neuregelung

Welche Exekutive Instanz wäre denn für diverse Verstöße zuständig?
Polizei oder Ordnungsamt?
Da es ja Luftfahrt ist Bundespolizei?
Hi,
die Polizei nimmt den Verstoss auf und leitet den Vorgang an das Ordnungsamt weiter.
Aber die Polizei kann auch vor Ort eine Ordnungsstrafe erstellen / verhängen und man kann per EC / Kreditkarte bezahlen.
Ob Polizei oder Bundespolizei ist hier egal. Hatte vor ein paar Tagen die Gelegenheit gehabt, und wurde von der Bundespolizei überprüft ( sie waren auf dem Feldweg unterwegs in Richtung der Bahnschienen ( ca. 600m Luftlinie zwischen mir und der Bahnschienen ).
 

wachtel

Neuer Benutzer
Hi,
die Polizei nimmt den Verstoss auf und leitet den Vorgang an das Ordnungsamt weiter.
Aber die Polizei kann auch vor Ort eine Ordnungsstrafe erstellen / verhängen und man kann per EC / Kreditkarte bezahlen.
Ob Polizei oder Bundespolizei ist hier egal. Hatte vor ein paar Tagen die Gelegenheit gehabt, und wurde von der Bundespolizei überprüft ( sie waren auf dem Feldweg unterwegs in Richtung der Bahnschienen ( ca. 600m Luftlinie zwischen mir und der Bahnschienen ).
Was haben die genau gewollt und überprüft?
 

Wirbelsturm

Erfahrener Benutzer
Habe heute eine Mail vom Vereins Vorstand bekommen wo unter anderem drin stand "Sollte jemand ohne Flugleiter auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis fliegen, ist der Kenntnisnachweis erforderlich" Das bedeutet jetzt also wenn ich alleine am Platz bin darf ich ohne den Kenntnisnachweis nicht Fliegen da kein anderer da ist der sich als Flugleiter eintragen könnte.

Bisher war es bei uns so das sich der 3. als Flugleiter eintragen muss und wenn der Flugleiter fliegen möchte muss sich noch jemand dazu tragen. So ganz stimmt das dann ja doch nicht das Modellflugplätze von dem Kenntnisnachweis nicht betroffen sind.

Gruß Marc
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
Nachvollziehbar. Die AE für den Vereinsplatz setzt den Flugleiter voraus, der selbst nicht fliegen darf. Bleiben Dir aber noch die kleinen Modelle und 100m ohne den Kenntnisnachweis. Ob dies oder die 25 Euro + Mwst. das kleinere Übel sind, muss jeder für sich entscheiden.
 

Wirbelsturm

Erfahrener Benutzer
Nein die 25 € sind schon gut angelegtes Geld, mir ging es eher darum das alle sagten hier auf dem Modellflugplatz brauchen wir das nicht was dann ja nicht richtig ist. Was noch unklar ist warum wir erst ab dem 3. Piloten einen Flugleiter brauchten.
 

pacman111178

Erfahrener Benutzer
Ich bin Total schockiert!!!
Mir wurde gerade von einem Modellflugvereinsmitglied gesagt das ich selbst mit Kenntnisnachweis meinen 2.2Kg Kopter nicht auf der Wilden Wiese fliegen darf und Ich düfte auch nicht mit meinem Flugzeug (1.2Kg) über 100m fliegen !!! .. Nun jetzt will ich aber die Experten hören ... .. das wäre das aus für mich !! [emoji54]

Gruss Boris
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Nein die 25 € sind schon gut angelegtes Geld, mir ging es eher darum das alle sagten hier auf dem Modellflugplatz brauchen wir das nicht was dann ja nicht richtig ist. Was noch unklar ist warum wir erst ab dem 3. Piloten einen Flugleiter brauchten.
Weil es in eurer Platzordnung steht ?
 

CorpseGuard

Erfahrener Benutzer
Ab 2kg musst du diesen bekloppten Führerschein machen. Oder hab ich das falsch verstanden???? Bei dem ganzen Wirrwarr Blick ich langsam nicht mehr durch.


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