Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#81
Dabei ging es wohl um Kommerzielle Luftaufnahmen, keine Privaten, was aber nicht so sicher ist, da Warnungen schnell raus gegeben werden, Vernünftige Infos darüber zu bekommen erheblich schwerer ist.
 
#82
Hier ein Auszug aus dem Österr. Luftfahrtgesetz, Stand per 20.6.2012:

Modellflüge

§ 129. (1) Modellflüge dürfen unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit einer Bewilligung der gemäß Abs. 2 zuständigen Behörde durchgeführt werden. Außerhalb von Sicherheitszonen gilt dies nur, wenn das Gewicht des Flugmodells 25 kg übersteigt.

(2) Zuständig zur Erteilung der Bewilligung ist


1.


innerhalb von Sicherheitszonen bei Flugfeldern die Bezirksverwaltungsbehörde,

2.


innerhalb von Sicherheitszonen bei Flughäfen die Austro Control GmbH,

3.


innerhalb von Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen der Bundesminister für Landesverteidigung und

4.


außerhalb von Sicherheitszonen der Landeshauptmann.

(3) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn durch den Modellflug öffentliche Interessen nicht gefährdet werden können. Die Bestimmungen des § 128 Abs. 4 gelten sinngemäß.



Luftbildaufnahmen

§ 130. (1) Der Bundesminister für Landesverteidigung hat bei einem Einsatz des Bundesheeres im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 2001 sowie bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes einschließlich der Durchführung einsatzähnlicher Übungen die Herstellung von Luftbildaufnahmen aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus durch Verordnung zu verbieten, soweit dies zur Wahrung der militärischen Interessen erforderlich ist. Hinsichtlich der Kundmachung dieser Verordnung gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.

(2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilem Luftfahrtgerät aus hergestellt wurden, kann der Bundesminister für Landesverteidigung bei Vorliegen wichtiger militärischer Interessen durch Verordnung Beschränkungen anordnen.

(3) Ausnahmebewilligungen von den Verboten gemäß Abs. 1 und von den Beschränkungen gemäß Abs. 2 sind vom Bundesminister für Landesverteidigung zu erteilen, wenn militärische Interessen nicht entgegenstehen; sie sind insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies unter Bedachtnahme auf die Interessen der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist. Diese Bewilligungen gelten als erteilt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Wochen ab dem Einlangen des Antrages versagt werden.

Und noch was:

§ 2 ZLLV 2010:

(4) Arbeitsflüge sind Flüge, deren Zweck nicht in der Durchführung des Fluges selbst oder in einer Beförderung besteht. Dazu zählen insbesondere Streu- oder Sprühflüge, Schädlingsbekämpfungsflüge, Flüge zum Abwerfen von Sachen, FOTO-, Film- und Vermessungsflüge sowie Schleppflüge.



Alles klar ?

alfred
 
#83
FPV in Österreich illegal.

Hallo zusammen.
Nach dem Bau von mehreren Quadro- und Hexacoptern will ich mit FPV beginnen.
Und da lese ich heute das:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=691115&dstid=3862&cbtyp=1&titel=Luftbildaufnahmen

Somit wären nicht nur FPV sondern auch alle anderen Fluggeräte mit Kameras in Österreich illegal!

Firmen die proffessionelle Luftbildaufnahmen mit Drohen anbieten würden somit illegale Dienstleistungen anbieten?

Das kanns nicht sein?

Hat schon jemand versicherungsrechtliche Probleme in Ö deshalb gehabt?
 
#85
Luftbilder in Österreich seit 2004 erlaubt und nicht mehr genehmigungspflichtig.

Hallo Leute,

wichtig zur Info:


Novellierung des Luftfahrtgesetzes

VGI 3+4/2004

Bewilligungsfreie Herstellung und Verwendung von Luftbild- und Messungsaufnahmen

Im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 173/2004, ausgegeben am 30. Dezember 2004, wurde das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden, kundgemacht.

Mit diesem Bundesgesetz wurde auch § 130 des Luftfahrtgesetzes novelliert. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und des Abbaus von Hemmnissen für die Wirtschaft wurde die generelle Genehmigungspflicht für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen gestrichen. Im Abs. 3 entfällt die Verpflichtung zur Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bei Messungsaufnahmen.

Für einen Teil dieser Genehmigungen ("Messungsflugaufnahmen") war bis 1992 das Wirtschaftsministerium (damals noch Bundesministerium für Bauten und Technik) federführend zuständig. Langjährige Bemühungen des Wirtschaftsministeriums um einen Entfall dieser Bewilligungspflicht führten 1992 zu einer Erleichterung insoweit, dass das Herstellen der Messungsaufnahmen bewilligungsfrei wurde und nur das Verwenden (Veröffentlichen) der Messungsaufnahmen weiterhin einer Bewilligung bedurfte.

Die in den erwähnten Bestimmungen geregelten Bewilligungspflichten für Luftbildaufnahmen sind angesichts des heutigen Standes der Satellitentechnik als überholt anzusehen. Auch unter dem Aspekt der derzeitigen europäischen Sicherheitskonzeption war ein Festhalten an diesen Bewilligungspflichten nicht mehr gerechtfertigt. Aus diesen Gründen hat auch die Aufgabenreformkommission in ihrem Bericht vom März 2001 (Raschauer-Bericht, Abschnitt II, Pkt. 12, Seite 98) festgestellt, dass die in § 130 Luftfahrtgesetz statuierten Bewilligungspflichten für Luftbildaufnahmen im Bundesgebiet zur Gänze entfallen können.

In Deutschland wurde die Rechtsgrundlage für die behördliche Erlaubnis zum Aufnehmen und In-Verkehr-Bringen von Luftbildern (nämlich § 27 Abs. 2 des deutschen Luftverkehrsgesetzes) bereits im Jahr 1990 aufgehoben und das verwaltungsrechtliche Freigabeverfahren für flugzeuggestützte Luftbilder aufgegeben, weil es seinen ursprünglichen sicherheitstechnischen Zweck in Anbetracht der internationalen Entwicklung auf dem Gebiet der Satelliten-Fernerkundung nur noch bedingt erfüllen konnte.

Soweit dies zur Wahrung wichtiger militärischer Interessen erforderlich ist, kann der Bundesminister für Landesverteidigung nach den nunmehr geltenden Bestimmungen des § 130 des Luftfahrtgesetzes bei einem Einsatz im Rahmen der militärischen Landesverteidigung sowie bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes die Herstellung von Luftbildaufnahmen durch Verordnung verbieten und Beschränkungen für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen festlegen.

Quelle:

http://www.ovg.at/index.php?id=1766
 
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Butcher

Bill the Butcher
#86
Hallo, also ich war bis Samstag in Österreich, bin da auf einem Flugplatz eines ansässigen Clubs geflogen, habe dort extra nachgefragt wie es aussieht mit Kamera zu fliegen, gar kein Problem, sie versicherten mir es sei legal und würde bei ihnen auch betrieben.

MfG Butcher
 
#87
Hey,

sorry aber das ist dieses typische "jaja, mach nur, is kein Problem, machen eh auch andere" ohne Hintergrundwissen. Haben sich die mit dem Thema auseinandergesetzt? Oder bloß mal bei einem Bier intern darüber geredet? Ich bin bisher immer auf große Augen und Ohren gestoßen, das Thema war zwar bekannt aber worums da genau geht wusste keiner - allerdings waren sie dann auch fast immer schwer interessiert (ausser der Generation 60+ teilweise).

Fakt ist: es gibt kein Gesetz dafür. Ob es deshalb erlaub ist oder nicht muss jeder selbst interpretieren ;)

Ich selber fliege auch in Österreich, allerdings auch sehr vorausschauend. Meine Fluggebiete liegen z.B. nie in der Nähe von Flugplätzen oder gar Flughäfen, nie in deren Sicherheitszonen oder Einflugschneisen, ich fliege nie über besiedeltes Gebiet oder sonst irgendwie fahrlässig, etc. Somit hatte ich noch nie Probleme. Achja, ich bin natürlich beim österr. AeroClub versichert, quasi der DMFV für uns.

Unterm Strich gibt es hier sehr ähnliche Auflagen wie in Deutschland.

Grüße,
Phil
 

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Erfahrener Benutzer
#88
Wie schaut es eigentlich mit YouTube Videos aus? Wenn ich eines reinstelle wo ich definitiv irgendwo in Österreich FPV fliege, kann ich da auch schon theoretisch Probleme bekommen?
Oder bezieht es sich eher auf Versicherungsfälle, die durch einen Schaden während dem Flug entstehen?
 

flatpro

Citius, altius, fortius
#89
Wie schaut es eigentlich mit YouTube Videos aus? Wenn ich eines reinstelle wo ich definitiv irgendwo in Österreich FPV fliege, kann ich da auch schon theoretisch Probleme bekommen?
Oder bezieht es sich eher auf Versicherungsfälle, die durch einen Schaden während dem Flug entstehen?
Was willst du den jetzt hören?
Es ist stark zu vermuten das das Cobra Team aktiviert wird da die Staatssicherheit in Gefahr ist, dann werden wir von dir leider nie mehr was höhren oder sehen aber ansonsten....
 

Butcher

Bill the Butcher
#90
@HankMoody Das war ein dort ansässiger ModelFlug Verein, welcher mit Flugschule tätig ist,... sicher weiß ich nicht worauf sich deren Aussagen stützen, aber da sie mich darauf hingewiesen haben, ja keine unerlaubten Frequenzen für Video zu benutzen, und ich mich betreff Versicherung und Haftung aufklären lassen musste, um dort fliegen zu dürfen (bin versichert), lehne ich mich mal soweit aus dem Fenster sagen zu können das die mit Sicherheit nicht nur beim Bierchen drüber gesprochen haben, da auch selbst 2 FPV flieger im Verein sind,...
 
#91
@Butcher: Wir leben in Österreich: "wo kein Kläger, auch kein Richter"- und--> es gibt wichtigere Dinge im Leben - auch in der BRD -als (harmlose) Leute mit dem Streifenwagen zu verfolgen ! Es ist aber auch eine Frage des "Erkennens" einer nicht erlaubten Tätigkeit, d.h. warum soll die Polizei irgenwo am Land wissen bzw. erkennen, dass DU Fpv fliegst oder Videoaufnahmen machst ? Wen störst Du denn, dass er Dich anzeigen sollte ? Dennoch - und das ist der Kern, der im Schadenfall versicherungsrechtlich relevant für DICH werden könnte - es ist unter Umständen - wider dem Gesetz und könnte den Versicherer leistungsfrei machen.

Es geht also nicht darum, "denen hab ich´s gezeigt", sondern um DICH, ob DU etwas tust, was bewußt gesetzwidrig sein könnte, sodass bei einem Absturz mit Schadenersatzfolgen der Versicherer "ausspringen" könnte, und DU den Schaden, der beträchtlich sein könnte, aus eigener Tasche zahlen müßtest. Du wirst mir zugeben müssen, dass Du nicht mehr "Sichtflug" im ursprünglichen Sinn betreibst, sondern "Instrumentenflug" mit technischer Bildübertragung unter Inkaufnahme eines Funkabrisses Deiner Bildübertragung. Hab ich recht ?
Gruß
alfred
 
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#92
Tach Loide

oh, verdammt... da hab ich mich dieses Jahr straffällig gemacht, hab auf unserem Campingplatz meinen Xeno mit ner Keycam ausgerüstet und geflitscht, ca. 10 - 15 Meter Ausgangshöhe und knappe 4 Minuten Filmmaterial....
Werd ich jetzt verhaftet.....????
Läuft ein Auslieferungsantrag.....????
Was tun...????
Untertauchen....??? hm, gute Idee ein FPV U-Boot wär schon was*träum* oder sind Unterwasseraufnahmen auch verboten???
Ist da eigentlich das Wasserwirtschaftsamt, der Fischereidachverband, oder auch die Filmlobby zuständig.

Fragen über Fragen....*LOL*

ach ja, ich war zum Hangsegeln an der Gerlitze, plötzlich ein Pfeifen, kommt doch tatsächlich ein "Grosser" in "meinen" Luftraum eingeflogen. Der hatte höchstens 100 Meter über Grund (und das in einem sehr bekannten Modellhangfluggelände) wie läuft das rechtlich bei unseren Nachbarn???


Was ich auch toll finde....:

.....ungsflüge, Flüge zum Abwerfen von Sachen, FOTO-.....

Was machen Die dann auf Modellflugtagen, dürfen dann keine BONBON´s mehr abgeworfen werden....????
 

gfunk

Erfahrener Benutzer
#93
Hallo zusammen.
Nach dem Bau von mehreren Quadro- und Hexacoptern will ich mit FPV beginnen.
Und da lese ich heute das:
http://portal.wko.at/wk/format_deta...15&dstid=3862&cbtyp=1&titel=Luftbildaufnahmen

Somit wären nicht nur FPV sondern auch alle anderen Fluggeräte mit Kameras in Österreich illegal!

Firmen die proffessionelle Luftbildaufnahmen mit Drohen anbieten würden somit illegale Dienstleistungen anbieten?

Das kanns nicht sein?

Hat schon jemand versicherungsrechtliche Probleme in Ö deshalb gehabt?

danke für den link... wenn man nicht mal mehr mit einer cam fliegen darf wirds langsam unlustig.
vor allem weil zb eine gopro am kopter doch sehr eindeutig als cam identifiziert werden kann.

da hier alles wiedermal so aufgebauscht wird, kann ich mir gut vorstellen dass es eine aktion scharf gegen modelflieger geben könnte, beliebte wildfliegerplätze wurden ja hier schon gepostet und aufgeführt.

bin mal gespannt was sich da entwickelt. werd wohl langsam meine fpv sachen für den verkauf vorbereiten ;(
 
#94
Es wird nichts aufgebauscht oder kriminalisiert !
Fakt ist es, dass wir uns in einer Grauzone befinden, bei der die Gesetzeslage der technischen Entwicklung nachhinkt und die schleunigst geschlossen gehört !
Der Gesetzgeber ist gefordert, saubere Lösungen zu finden, die uns ein Fpv-Fliegen so erlaubt, dass der Versicherer keine Möglichkeit hat, im Schadenfall den Versicherungsschutz zu verweigern, sodass wir den Schaden selbst zahlen müssen!

Es geht um viel mehr, als die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit - um nach deutschem Recht zu sprechen - durch die Polizei oder die AustroControl, sondern darum, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, die UNS ein risikoloses und vom VersSchutz in JEDEM FALL gedecktes Betreiben unseres Hobby´s ermöglichen!

Vielleicht ist das Übervorsichtigkeit, aber auch ein Copter kann abstürzen, und jemanden verletzen. Arm dran der, wenn die Haftpflichtversicherung ihre Leistung trotz "ich bin eh versichert" ablehnt und DU den verursachten Schaden selbst abdecken mußt.
Und der kann teuer werden.....

alfred
 

gfunk

Erfahrener Benutzer
#95
Es wird nichts aufgebauscht oder kriminalisiert !
Fakt ist es, dass wir uns in einer Grauzone befinden, bei der die Gesetzeslage der technischen Entwicklung nachhinkt und die schleunigst geschlossen gehört !
schon wieder einer der denkt die weisheit mit dem löffeln gefressen zu haben :D

du hast dich aber ehrlich gesagt hiermit selbst disqualifiziert:

@Butcher: Wir leben in Österreich: "wo kein Kläger, auch kein Richter"- und--> es gibt wichtigere Dinge im Leben
sag mal denkst du vorher über die sachen nach die du von dir lässt?
 
#96
gfunk@: ja, ich habe nachgedacht !

Und: warum bist Du so aggressiv? Ich habe dir nichts getan. Wenn Du mit meinem Beitrag nicht einverstanden bist, dann setze Dich mit ihm inhaltlich auseinander. Diskutiere, aber werde nicht persönlich/beleidigend !

Gruß
alfred
 

Trockenschwimmer

Erfahrener Benutzer
#97
Hallo Kollegen,

Hey,
Fakt ist: es gibt kein Gesetz dafür. Ob es deshalb erlaub ist oder nicht muss jeder selbst interpretieren ;)
Wenn das wirklich Fakt ist und nicht nur so dahingeschrieben ist die Sache sonnenklar. Sehe keinen Interpretationsspielraum. Vor nicht allzulanger Zeit hat mich ein Jurist ueber wichtige Grundsaetze unseres Rechtssystems aufgeklaert.

Dem Buerger ist alles erlaubt was ihm nicht ausdruecklich verboten ist. Der Beamte aber darf, in Ausuebung seiner Beamtentaetigkeit, nur das tun was ihm ausdruecklich erlaubt ist. Deswegen ist das Verwaltungsrecht auch etwas aufgeblaeht :D

Gruss
Roland
 
#98
Hallo !
Um es auf den Punkt zu bringen, " Flugaufnahmen mit automatischer Kamera" machen, wird - soferne nicht eine Datenschutzverletzung gegeben ist, kaum ein Problem sein, soferne nicht Modell zu groß und keine gewerbliche Nutzung gegeben ist.

Das Problem ist luftfahrtrechtlich "die indirekte Steuerung" mittels Kamera im Modell, weil nur "Sichtflug" für Modellflugzeuge in Ö. erlaubt ist.
Auch ein Spotter verliert einmal das Modell aus den Augen und kann nicht mehr die Kontrolle übernehmen.
Dann beginnt das Zittern:
Bei Signalabriß infolge Reichweitenüberschreitung würde das Modell (zwangsläufig und vorhersehbar) unsteuerbar werden, soferne nicht einem unkontrollierten Absturz durch ein automatisch wirkendes Selbstlandesystem vorgebeugt wäre.

Versicherungtechnisch könnte eine Obliegenheitsverletzung/Gefahrenerhöhung durch nachträglichen Einbau eines FPV-Systems vorliegen, bzw. ein bewußter Verstoß gegen das Gesetz (Sichtflug), das ---Kausalität vorausgesetzt ---- den Versicherer leistungsfrei machen könnte.

Letzteres ist das Kernproblem, dass man im Schadenfall unter Umständen ohne Versicherungsschutz dasteht.

Wir müssen uns - im Eigeninteresse - um eine Lösung bemühen, damit wir den Versicherungsschutz nicht verlieren !

alfred
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#99
...
Das Problem ist luftfahrtrechtlich "die indirekte Steuerung" mittels Kamera im Modell, weil nur "Sichtflug" für Modellflugzeuge in Ö. erlaubt ist. Auch ein Spotter verliert einmal das Modell aus den Augen und kann nicht mehr die Kontrolle übernehmen....
Der "Spotter" ist nicht nur zum Beobachten da. Bevor er Gefahr läuft, das Modell aus den Augen zu verlieren, muß er die Steuerung schon übernommen haben.

:) Jürgen
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

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