schmiernippel@: Gegenfrage: wieviele Menschen fahren ohne Führerschein oder betrunken, obzwar die Folgen allgemein bekannt sind ? Die sind nicht zu ändern, nicht durch Strafen abzuschrecken ! Es ist ihr Problem. Unser Interesse ist es alles vorgekehrt zu haben, um auf der sicheren Seite zu sein (Gesetzesänderung+eindeutige Versicherungsdeckung für Fpv).
Eine Versicherung ist wie ein Amulett, das man hat, mit sich trägt und hofft nie gebrauchen zu müssen. Aber wenn mans hat, ist es gut !
Zur Versicherungspflicht: ich glaube, wir müssen zwischen "Spielzeug" und ernsthaftem Modellflug unterscheiden. Sicher würden beide der Versicherungspflicht unterliegen, aber bei einem Hubsi um 30€ ist das Gefahrenpotential noch nicht so groß, dass der Eigner sich bewußt ist, was erbei einem Flugfehler anstellen kann. Er ist in jedem Fall verantwortlich, gleich ob versichert oder nicht !
Im Übrigen istdie gesetzliche Vorschrift der Verspflicht praktisch sanktionslos !
Ferdl@ glaub ich nicht.mit der Gefährdungshaftung aus dem Flugrecht (aber auch EKHG: Auto,Eisenbahn) können die Vers. ganz gut leben. Wie oft kommt es vor, dass ein Auto auf Grund eines Elektronikfehlers selbst zu fahren beginnt und einen Drittschaden verursacht.Und: nicht jeder Programmierfehler wird zu einem Absturz mit Drittschaden führen. Eher ohne, nur das Modell ist hin.
lg
alfred