Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Nachtrag

Noch eine Ergänzung zum vorigen post.

Natürlich sollen wir alle zusammenhalten nur so macht es sinn und nur als gemeinschaft ist man stark.

Ich meine aber jene die mit einer Longe range ausrüstung unterwegs sind mit 2000m/w wo bei den nachbarn die Fernsehgeräte nicht mehr funktionieren wirds wohl bald probleme geben.

Lg Gerhard
 
Morgen Gerhard,

also ich glaube kaum dass man mit long range einen Fernseher stört, das läuft meines Wissens im UHF Bereich (0,3-3GHz). Und selbst mit einem 200mW 5G8 Sender wird man kaum einen WLAN Router beeindrucken können, im Gegenteil, da stört der WLAN Router viel eher das FPV Bild.

Und ich seh das anders, ich kenne kaum FPV´ler die "machen wie sie wollen" und somit seh ich das entspannt. Im Gegenteil, die FPV´ler sind fast alle viel professioneller unterwegs als so manch ein PPL´ler/Paraglider/Segelflieger.

Und ich bin absolut dagegen einem MODELLflugpiloten ähnliches aufzuerlegen wie einem Piloten eines Manntragenden Fluggerätes! Ich halte es für ebenso falsch den Flugmodellen eine Art Type Certificate aufzuerlegen, das würde das Modellfliegen schlagartig beenden! Wer soll die Regeln erstellen wie Modellflugzeuge lufttüchtig zu halten sind? Wer soll das überprüfen? Das macht keinen Sinn. Ein Modellflugzeug ist kein UAV bzw. RPAS (remotely piloted aircraft system) das sieht auch die EASA so, daher gelten momentan auch für FPV keine anderen Regeln als für klassischen Modellflug auf Sicht.

Viel mehr handlungsbedarf gibt es auf der Seite der Versicherung! Das muss klar definiert sein, niemand soll da in einem Graubereich sein müssen.

Grüße,
Phil
 
Hallo Phil!

... da geb ich dir eh vollkommen recht! Stimmt schon ist in der Praxis eher nicht umzusetzen.

Viel wichtiger ist für uns der Aeroclub.

Lg Gerhard
 
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J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Man könnte fast meinen, das Dokument wurde nicht einmal gelesen. Das heißt "UAS" und nicht "AUS" und Kameras lassen sich auf jedes Flugmodell montieren - nicht nur auf "Kopter":
 

Anhänge

Der Entschließungsantrag enthält den Passus, dass Modellflugzeuge MIT KAMERA nach § 11 (1) Luftfahrtgesetz als Luftfahrzeuge zu qualifizieren sind und dass eine Novellierung des Gesetzes beantragt wird.

Judikatur habe ich dazu KEINE gefunden, ich meine, dass Modellflugzeuge (unter dem Gewichtslimit) auch weiterhin als Luftfahrtgerät in Österreich anzusehen und betrieben werden dürfen.

Begründung: Das (alte) Luftfahrtgesetz hat im Mittelpunkt die BEFÖRDERUNG von Personen und Sachen im Visier, d. h. alles was transportiert wird, soll durch ein zulassungspflichtiges FLUGZEUG BEFÖRDERT werden.

Folgerichtig spricht § 11 (1) dann von Luftfahrzeugen, wenn sie zur FORTBEWEGUNG von Personen und Sachen dienen.

Es steht somit der Transport, die Beförderung von A nach B im Mittelpunkt.

Wenn ich als Modellflieger - zur Verbesserung meiner (Piloten-)Sicht ein Navigationsgerät in mein Modell einbaue und damit fliege - besteht von mir keine Absicht dieses Navigationsgerät zu BEFÖRDERN, zu transportieren oder fortzubewegen.
Ich will keine Sache fort bewegen, sondern nur bessere Sicht (durch eine Kamera) haben und besser und sicherer den Bereich vor mir als Pilot beobachten.

Anders schaut die Sache aus, wenn ich eine Kamera montiere und damit Luftbildaufnahmen mache. Da steht der Fotoflug im Vordergrund, sodass ein "Arbeitsflug" anzunehmen ist.

Wenn ich bloß für meine bessere Navigation ein Wetterradar, zusätzliche Funkgeräte oder einen Zusatztank einbaue, so handelt es sich hierbei umden Einbau von Luftfahrtgerät, das ja auch nicht primär (nur) fortbewegt werden soll, wie es bei der Beförderung von Personen und Fracht der Fall ist. Durch diese nicht der unmittelbaren Beförderung dienenden Modifizierung des Modellflugzeuges als Luftfahrtgerät wirde das Modell nicht automatisch zum Lftfahrzeug nach § 11 (1) Luftfahrtgesetz.

Nur wenn der Wille besteht, eine Sache im eigentlichen Sinn "fort zu bewegen" oder für eine sonstige Tätigkeit zu gebrauchen z.B. um eine Dienstleistung zu erbringen oder eine Arbeit zu verrichten, wird aus dem hobbymäßig genutzten Modell ein zulassungspflichtiges Flugzeug.

Dies ist meine Meinung.
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Wenn ich als Modellflieger - zur Verbesserung meiner (Piloten-)Sicht ein Navigationsgerät in mein Modell einbaue und damit fliege - besteht von mir keine Absicht dieses Navigationsgerät zu BEFÖRDERN, zu transportieren oder fortzubewegen.
Ich will keine Sache fort bewegen, sondern nur bessere Sicht (durch eine Kamera) haben und besser und sicherer den Bereich vor mir als Pilot beobachten.
Das würde ich auch so sehen, schön gesagt ! Sonst wäre ja auch schon ein Telemetriemodul oder Lipo Warner als "Fracht" anzusehen......

MfG
 
Es ist traurig, dass manche Drohnen,UAS und "harmlose Modellflugzeuge" aus Panik in einen Topf werfen und alles als "Flugzeuge" qualifiziert wissen wollen. Beim normalen FPV-Flug ist keine Spionagetätigkeit, keine Belauschung Dritter beabsichtigt, sondern allein das harmlose Vergnügen "wie ein echter Pilot" mit einem Modellflugzeug zu fliegen, im Vordergrund. Bestenfalls werden Landschaftsaufnahmen gemacht. Alles in allem: kein Grund zu Panik !
Alles andere ist Agitation, Politik !

Wir wollen - sicher! - fliegen und dabei legal ein Luftfahrtgerät verwenden dürfen: unsere Cam !!!!!
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
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Ich will keine Sache fort bewegen, sondern nur bessere Sicht (durch eine Kamera) haben und besser und sicherer den Bereich vor mir als Pilot beobachten.
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Wenn ich bloß für meine bessere Navigation ein Wetterradar [einbaue] ...
Hallo Alfred,

das Problem besteht natürlich darin, dass Du über die eingebaute Kamera zwar den Bereich vor dem Modell besser sehen kannst, aber dadurch das Umfeld nicht, oder kaum mehr wahrgenommen werden kann.

Ein "Wetterradar zur besseren Navigation" ist für Modellflug im Sichtbereich sicher nicht zielführend, da Du aufgrund des erforderlichen Sichtkontakts eh immer genau wissen solltest, wo dein Modell sich befindet. ;)

:) Jürgen
 
Du hast mich falsch verstanden: ich baue natürlich in meinen Kopter kein Wetterradar ein ! Aber jedes luftfahrtechnische Gerät - wie ein Wetterradar z. B. - ist "Luftfahrtgerät". Das ist die Argumentationslinie. Warum sollte dies verboten sein ? Es geht nur darum, zu widerlegen, dass keine Beförderung/ Fort - Bewegung der Sache geplant ist (kein Frachtflug!!) sondern die Sache "Ausrüstung" des Modells ist.

Du wirst mir zugeben, dass FPV mit Cam - auch wenn keine Seitensicht möglich ist - besser und sicherer ist, als Flug mit Sicht auf das kleine in der Ferne schwebende Modell, dessen wahre Fluglage man nur ahnen kann.

Was ich sagen will, dass es nur auf die richtige Argumentation ankommt und wir uns nicht mit falschen Gesetzesinterpretationen zufriedengeben dürfen.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
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Du wirst mir zugeben, dass FPV mit Cam - auch wenn keine Seitensicht möglich ist - besser und sicherer ist, als Flug mit Sicht auf das kleine in der Ferne schwebende Modell, dessen wahre Fluglage man nur ahnen kann. ...
Wenn Du die Fluglage nur ahnen kannst, dann fliegst Du zu weit weg, dein Modell ist zu klein und/oder Du brauchst eine Brille. ;)

Richtige Argumentation ist natürlich wichtig: Man muß Modellflug (sportlich, rekreativ) und sUAS (kommerziell, lukrativ) klar trennen.

:) Jürgen
 
Aber Jürgen, bleiben wir doch realistisch: vom Boden aus ist ab einer gewissen Entfernung die Fluglage wirklich nicht mehr genau zu bestimmen, weil das Modell einfach zu klein ist --- da nützt auch eine Brille nichts!

Der Beitrag "Reichweite von Modellen" von gestern zeigt das Problem auf: höher und weiter ist die große Frage. Ob man das Modell beherrschen kann wird nicht gefragt.
 
Zuletzt bearbeitet:

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Aber Jürgen, bleiben wir doch realistisch: vom Boden aus ist ab einer gewissen Entfernung die Fluglage wirklich nicht mehr genau zu bestimmen, weil das Modell einfach zu klein ist --- da nützt auch eine Brille nichts!
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Hallo Alfred,

ich fliege meine Modelle grundsätzlich so, dass ich jederzeit die Fluglage erkennen kann. Das ist eine realistische Forderung, da Du nur so dein Modell wirklich beherrschen kannst.

:) Jürgen
 
Also maximal 200 m ? /siehe Beitrag Heckmic in "Reichweite von Modellen"/

Wieso gibt es dann "Reichweitediskussionen", Antennendiskussionen und OSD´s ?

Nicht alle sind so brav, wie DU, die so grundsätzlich handeln ! Oder hast Du den "Adlerblick"?
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
@Alfred,

Manche schreiben hier im Forum aus der Leidenschaft für den FPV-Flug heraus,
andere wiederum erfreuen sich daran erstere darauf hinzuweisen was erlaubt ist, was war, und was sein könnte.

Manche fliegen wirklich (und anhaltend) FPV,
andere wiederum haben viel darüber gelesen.

Du musst lernen zu unterscheiden, und wann es lohnt auf einen Beitrag einzugehen und wann nicht.

lg Ferdl
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Also maximal 200 m ? /siehe Beitrag Heckmic in "Reichweite von Modellen" ...

Nicht alle sind so brav, wie DU, die so grundsätzlich handeln! ...
Der Beitrag wie "Reichweite von Modellen" ist wohl eher etwas für die Tonne. Ohne die Frage genau zu kennen, sind die meisten Beiträge u.U. voll daneben.

Üblicherweise haben Modellflugplätze einen Flugsektor von 300m Radius. Mit einem kleinen Modell oder einem Quadcopter ist da schon viel früher Schluß, da die Fluglage in dieser Entfernung nicht mehr zu erkennen ist. Die max. Entfernung zum Piloten wird also nicht durch das FPV-System oder das RC-System bestimmt, sondern durch das Modell und den verantwortlichen Piloten am "Lehrersender".

Ein Fliegen ausserhalb der Sichtweite des Piloten ist nicht zulässig, weil es dann per Definition kein Modellflug mehr ist. Fragen in dieser Richtung fallen in die gleiche Kategorie wie etwa "Wie mache ich mein Mofa schneller?".

:) Jürgen
 
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