Der Entschließungsantrag enthält den Passus, dass Modellflugzeuge MIT KAMERA nach § 11 (1) Luftfahrtgesetz als Luftfahrzeuge zu qualifizieren sind und dass eine Novellierung des Gesetzes beantragt wird.
Judikatur habe ich dazu KEINE gefunden, ich meine, dass Modellflugzeuge (unter dem Gewichtslimit) auch weiterhin als Luftfahrtgerät in Österreich anzusehen und betrieben werden dürfen.
Begründung: Das (alte) Luftfahrtgesetz hat im Mittelpunkt die BEFÖRDERUNG von Personen und Sachen im Visier, d. h. alles was transportiert wird, soll durch ein zulassungspflichtiges FLUGZEUG BEFÖRDERT werden.
Folgerichtig spricht § 11 (1) dann von Luftfahrzeugen, wenn sie zur FORTBEWEGUNG von Personen und Sachen dienen.
Es steht somit der Transport, die Beförderung von A nach B im Mittelpunkt.
Wenn ich als Modellflieger - zur Verbesserung meiner (Piloten-)Sicht ein Navigationsgerät in mein Modell einbaue und damit fliege - besteht von mir keine Absicht dieses Navigationsgerät zu BEFÖRDERN, zu transportieren oder fortzubewegen.
Ich will keine Sache fort bewegen, sondern nur bessere Sicht (durch eine Kamera) haben und besser und sicherer den Bereich vor mir als Pilot beobachten.
Anders schaut die Sache aus, wenn ich eine Kamera montiere und damit Luftbildaufnahmen mache. Da steht der Fotoflug im Vordergrund, sodass ein "Arbeitsflug" anzunehmen ist.
Wenn ich bloß für meine bessere Navigation ein Wetterradar, zusätzliche Funkgeräte oder einen Zusatztank einbaue, so handelt es sich hierbei umden Einbau von Luftfahrtgerät, das ja auch nicht primär (nur) fortbewegt werden soll, wie es bei der Beförderung von Personen und Fracht der Fall ist. Durch diese nicht der unmittelbaren Beförderung dienenden Modifizierung des Modellflugzeuges als Luftfahrtgerät wirde das Modell nicht automatisch zum Lftfahrzeug nach § 11 (1) Luftfahrtgesetz.
Nur wenn der Wille besteht, eine Sache im eigentlichen Sinn "fort zu bewegen" oder für eine sonstige Tätigkeit zu gebrauchen z.B. um eine Dienstleistung zu erbringen oder eine Arbeit zu verrichten, wird aus dem hobbymäßig genutzten Modell ein zulassungspflichtiges Flugzeug.
Dies ist meine Meinung.