Versicherung

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moritzz06

Erfahrener Benutzer
#21
Versicherungen und FPV...

Hi,
Nein, ich bin kein Neuling der wissen will welche Versicherung ich brauche... ;)

Da meine Eltern Wind bekommen haben dass FPV NICHT VERSICHERT ist (haben den anderen Thread gelesen) hab ich gerade eben in der Rechtsabteilung vom DMFV angerufen, in der Hoffnung dass es doch eine Möglichkeit o.ä. gibt.
Das Ergebnis will ich euch nicht vor enthalten:
Der DMFV versichert nur und ausschließlich wenn im L/S Betrieb geflogen wird und der FPVler SCHÜLER ist.
Darüber hinaus war ihm keine Versicherung bekannt die es anders hand habt.
Begründet wurde es mit erhöhter Gefahr und dass es einfach nicht mehr der "Definition" von Modellbau entspricht... Ich finde das ganz schön sch...

So wie es aussieht werde ich FPV nun an den nagel hängen (müssen...), vllt. kann ich aber noch was retten.
Für mich ist es schlicht nicht machbar L/S zu fliegen, ganz zu schweigen davon dass ein Quadro (40cm) praktisch schon in 100m nicht mehr steuerbar ist (auf Sicht).

Ich will mit dem Thread hier nur aufmerksam darauf machen, dass das Versicherungsproblem eigentlich ein viel größeres ist als die endlosen, sinnlosen Debatten über die Sendeleistung. Wenn man mit erhöhter Sendeleistung fliegt greift die Versicherung (behaupte ich, gefragt hab ich es nicht) und man bekommt eine Strafe für die erhöhte Sendeleistung...

Und macht euch klar dass ihr quasie immer illegal fliegt, mal im Ernst wer fliegt hier FPV im L/S System?

Gruß,
moritzz
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#22
Hallo Moritz!

Habe dein Thema hier eingefügt, da es hier schon diskutiert wird ;)
Bei FPV handelt es sich immer noch um Modellflug, von daher ist überhaupt keine zusätzliche Versicherung erforderlich.

Beste Grüße
Heiko
 

moritzz06

Erfahrener Benutzer
#23
Hi,
Kein Problem, wenn es hier nicht unter geht. Dachte weil es hier eher ins Gewerbliche geht.

Wie schon geschrieben: Die Versicherung sieht nur Sichtflug als Modellflug, kein FPV. Das lässt sich nur mit einem L/S System ändern. Und wer macht das schon, ich kann mir gar keine 2. Funke leisten (bzw. sehe den Sinn nicht)

Gruß,
moritzz
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#24
RE: Versicherungen und FPV...

moritzz06 hat gesagt.:
Für mich ist es schlicht nicht machbar L/S zu fliegen, ganz zu schweigen davon dass ein Quadro (40cm) praktisch schon in 100m nicht mehr steuerbar ist (auf Sicht).

Ich will mit dem Thread hier nur aufmerksam darauf machen, dass das Versicherungsproblem eigentlich ein viel größeres ist als die endlosen, sinnlosen Debatten über die Sendeleistung. Wenn man mit erhöhter Sendeleistung fliegt greift die Versicherung (behaupte ich, gefragt hab ich es nicht) und man bekommt eine Strafe für die erhöhte Sendeleistung...

Und macht euch klar dass ihr quasie immer illegal fliegt, mal im Ernst wer fliegt hier FPV im L/S System?

Gruß,
moritzz
die derzeitige Definition lautet einwandfrei: "im Sichtbereich des Steuerers". nicht mehr, nicht weniger.
will heissen, solange das gerät auf sicht steuerbar ist, bist du auch im grünen bereich, sei dies nun mit beobachter oder fernglas.

zum anderen: wenn dir der flieger runtergeht, die bei einer evtuellen untersuchung daran einen nicht konformen sender finden und den absturz irgendwie darauf zurückführen können (da reicht schon, dass du mal auf den bildschirmgeschaut hast), zahlt die versicherung zwar, holt sich aber eine gute stange geld von dir zurück, weil du dich nicht an die gültigen gesetze gehalten hast. da du dies gleich noch willentlich und wider besseres wissen tatest, zahlt die privathaftpflichtversicherung, welche ggf. einspringen könnte, gleich auch nicht.
und dazu kommt dann noch die saftige busse wegen verletzung der sendevorschriften.

ergo: sobald du mit einem nicht zugelassenen sender unterwegs bist, entfällt jeglicher versicherungsanspruch, da es für dich sehr schwer werden wird, das gegenteil zu beweisen.

viel spass, ich hoffe deine eltern lesen das.
 
#25
Boah was habt Ihr alle Probleme...
Fragt doch mal Eure Versicherungen etwas geschickter...
Bei mir hat sowohl DMO als auch meine private Zusatzversicherung (zur HP) ohne Einschränkungen den Versicherungsschutz bestätigt.

Ihr dürft die nicht fragen ob es versichert ist sondern was es zu beachten gibt.
Ist doch klar, dass jeder Versicherungsfuzzi nen Geschäft oder ne Gefahr wittert.

...viel Erfolg
 

moritzz06

Erfahrener Benutzer
#26
Scheinbar war es schon zu viel einfach mal hier klar zu machen dass es keine Versicherung gibt. Ihr könnt gerne beim DMFV anrufen und selber nach fragen.
@Lunovis: Wenn Du schon meinst Du musst mich hier so "anmachen" dafür dass ich euch darüber informiert habe dass der DMFV keine FPVler versichert, dann les bitte richtig: Ich hatte geschrieben KEINEN Versicherungsschutz. Keinen halben und auch keinen 3/4.
Das ist erst mal völlig unabhängig von der Sendeleistung.
Der gute Mann vom DMFV hat gesagt sie stufen es nicht als Modellflug ein, da es nicht auf Sicht geflogen wird.

Einen Versicherungsschutz gibt es nur wenn man Lehrer/Schüler fliegt und somit einer dabei ist der das Modell sieht. Somit muss man auch im Sichtbereich bleiben. Dass er auch eingreifen können muss ist denke ich selbst erklärend.

@Telefisch: Was muss man denn beachten? Du fliegst wohl immer mit L/S und im Sichtbereich?...
Hast Du es dir mal schriftlich geben lassen?

Gruß,
moritzz
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#27
Wenn Du schon meinst Du musst mich hier so "anmachen" dafür dass ich euch darüber informiert habe dass der DMFV keine FPVler versichert, dann les bitte richtig: Ich hatte geschrieben KEINEN Versicherungsschutz. Keinen halben und auch keinen 3/4.
Das ist erst mal völlig unabhängig von der Sendeleistung.
...und einen absatz darunter im originalpost behauptest du wiederum das gegenteil. mach dir zuerst eine meinung, bevor du andere damit betörst.

desweiteren zählt hier nicht das wort des netten mannes von der DMFV, sondern das gesetz (Luftfahrtverordnung), und dieses hat den hier liegenden fall erst kürzlich geregelt bekommen. alternativ kannst du mir gerne die versicherungsklausel zeigen, welche fpv explizit ausschliesst.
 
#28
Ja natürlich hab ich es schriftlich.
Dass man sich an die Regeln des Modell-Sichtfluges zu halten hat ist ohnehin klar da es sonst KEIN Modellflug mehr ist.
Nur scheinen sich die Herren vom DMFV da etwas leicht von ab zu machen.

Frag mal ne andere Versicherung (DMO, LVM, DAEC) was Du beachten musst, um mit dem Flug über Videobrille Deinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Ich hatte hier schonmal irgendwo den Wortlaut meiner Anfrage gepostet.
Sowohl DMO als auch meine private Haftpflicht haben ohne Einschränkungen den Versicherungsschutz zugesichert.

BTW...
Wenn Ihr Euch selbst versichern wollt, zum Wildfliegen, z.B. fragt mal bei Eurer privaten HP nach Zusatzversicherung.
Meine kostet 17€ im Jahr.
Scheiß auf DMFV...
 

moritzz06

Erfahrener Benutzer
#29
Na wenn hier alle schön brav L/S fliegen ist ja alles schön und gut...
@Lunovis: Gibt es dazu Artikel o.ä? Würde mich mal interessieren was da war und wie es ausging.

Wie gesagt, ich würde liebend gerne weiter FPVen und am liebsten natürlich mit Versicherung.

Gruß,
moritzz
 

moritzz06

Erfahrener Benutzer
#31
Mmh das ist mir anders bekannt, aber ich lasse mich liebend gerne eines besseren belehren. Auch wenn das Problem des Sichtbereichs bleibt, das macht nun mal mit FPV keinen Spaß...

Gruß,
moritzz

EDIT: Vllt. hat ja mal jemand die passenden Paragraphen parat, ich glaube Mashu ist da bewandert und dann ruf ich noch mal beim DMFV an oder schreib ne Mail.
 

moritzz06

Erfahrener Benutzer
#32
So, ich hab mir den Thread noch mal durch gelesen. Ich kann ja mal einige Passagen zitieren...:

Mashu:
Mir war aber von vorneherein klar, das keine Modellflugversicherung unser spezielles Hobby abdeckt. Dafür sind die rechtlichen Grundsatz-Vorraussetzungen nicht vorhanden, da der Gesetzgeber vorschreibt.: In Sichtweite des Steuerers ohne besondere optische Hilfsmittel.

Alleinflug ohne L/S Box ist gesetzlich, bzw grundsätzlich verboten nach derzeitiger Rechtslage. Im Falle eines Schadens und bei nachweislicher Vorsetzlichkeit unter Nichteinhaltung gegebener Gesetze, zahlt keine unserer Versicherungen.
Physioflieger:
Ich bin beim DMFV versichert und die bieten eine "Wildflieger"-Versicherung an.
Interessant wäre die Kombination mit FPV schon. Allerdings kann ich mir nur vorstellen, dass die Versicherung FPVler versichert, wenn gleichzeitig ein Pilot über S/L mitfliegt und in diesem Fall zahlt auch meine "normale" Versicherung.
Ich lasse mich weiterhin gerne eines besseren belehren, ich fliege gerne FPV...

Gruß,
moritzz
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#33
Guten Morgen!

Mal so als Denkanstoß: Wer will dir beweisen, dass du den Flieger per Videobrille geflogen bis, falls, ich betone, falls wirklich mal etwas passieren sollte? Ich fliege meine FPV-Flieger teilweise auch per Sicht und Freunde oder Interessierte schauen über Videobrille zu.
Lass den Flieger durch irgendeine technische Störung außerhalb deiner Kontrolle gelangen, wer will dir beweisen, dass du in diesem Fall FPV geflogen bist?
...und nach Allem, was ich bisher gesehen und erlebt habe, haben FPV-Piloten wesentlich weniger Flugzeugverluste als unsere Kollegen ohne Videobrille, ein Schelm... :D
Bei solchen Themen empfiehlt es sich auch nicht, beim erstbesten Versicherer anzufragen, die wittern doch nur ihr eigenes Geschäft.

Beste Grüße
Heiko
 
#34
Grandcaravan hat gesagt.:
Bei solchen Themen empfiehlt es sich auch nicht, beim erstbesten Versicherer anzufragen, die wittern doch nur ihr eigenes Geschäft.
...deswegen dürft Ihr Euren Versicherungen gar nicht erst die Chance lassen "nein" zu sagen oder Euch ne extra-Prämie zu entlocken.
Mit der passenden suggestiv-frage fällt es einem Versicherer viel schwerer abzulehnen.
 

Nabazul

Erfahrener Benutzer
#35
kennt ihr jemand der schon mal einen fpv schaden regulieren muste ? Ich persönlich habe eigentlich nur schlechte erfahrungen mit versicherungen gemacht die finden immer einen Weg NICHT zu zahlen. Meiner meinung nach ist die versicherung nur was um sein gewissen zu beruhigen drauf verlassen würde ich mich nicht. Fakt ist auch das ich im FPV Flug wesentlich weniger abstürze (0) hatte als auf sicht.

Meiner meinung nach läst sich unser Hobby zur zeit einfach nicht zu 100% legal betreiben so lange es keine eindeutige rechtliche Grundlage gibt. Ich favorisiere ja den "FPV-Führerschein" den man machen muss und man dann auch dazu berechtiggt ist mehr Sendeleistung zu fahren eventuell sogar auf einem eigenen Band. Aber bevor das passiert wird irgend ein Typ auf die idee kommen maln bissle Sprengstoff in seinen Flieger zu packen und irgendwo reinfliegen. Dann is essig mit FPV fliegen....
 

moritzz06

Erfahrener Benutzer
#36
Also ganz ehrlich, mir isses absolut wurscht wie ihr das handhabt.
Und noch mal: Es geht alleine darum dass meine Eltern den Fall eines Schadens nicht in Kauf nehmen möchten, ich dagegen halte die Gefahr für abschätzbar.
Und zu den Ausreden: Das funktioniert vllt. bei einem gebrochenen Bein oder einer Delle im Auto. Was meinst Du aber was los ist wenn die Person im Rollstuhl sitzen würde oder tot ist? Und dein FPV Euqipment hängt nur zufällig dran und meinen Kopter sehe ich auch 500m...

@Lunovis: Man sollte aber auch einer Versicherung keine Möglichkeit geben sich rauszureden... denk mal drüber nach wenn Du dir noch mal dein Schreiben und die Antwort durchliest. Das Wort rechtlich oder Gesetz kommt z.B. nicht einmal vor und Du fliegst sicher nicht legal.

@Grandcaravan: Der DMFV ist nicht irgendeine Versicherung. Es ist eine sehr kompetente und ich hatte schon einen Versicherungsfall. Der wurde ohne meckern, nicht mal nachfragen, abgehandelt. Ich habe den Fall geschildert und gut war.
Und: Wo soll man dann nach fragen? Man merkt ja hier wie es jeder besser weiß. Ich will im übrigen nicht mitbekommen wenn der erste doch abstürzt, dann ist das Geschrei nämlich plötzlich groß...

Und der angesprochene Fall würde mich auch brennend interessieren.

Gruß,
moritzz
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#37
Also ganz ehrlich, mir isses absolut wurscht wie ihr das handhabt.
warum schreibst du dann hier mit?

Und noch mal: Es geht alleine darum dass meine Eltern den Fall eines Schadens nicht in Kauf nehmen möchten, ich dagegen halte die Gefahr für abschätzbar.
und nun heulst du uns hier die ohren voll, weil deine Mama und dein Papa nicht zusehen wollen, wie du fragwürdige sachen tust?

Und zu den Ausreden: Das funktioniert vllt. bei einem gebrochenen Bein oder einer Delle im Auto. Was meinst Du aber was los ist wenn die Person im Rollstuhl sitzen würde oder tot ist? Und dein FPV Euqipment hängt nur zufällig dran und meinen Kopter sehe ich auch 500m...
bei personenschaden hast du in jedem fall eine untersuchung am hals, bei der ermittelt wird, was wirklich passierte.

Man sollte aber auch einer Versicherung keine Möglichkeit geben sich rauszureden... denk mal drüber nach wenn Du dir noch mal dein Schreiben und die Antwort durchliest. Das Wort rechtlich oder Gesetz kommt z.B. nicht einmal vor und Du fliegst sicher nicht legal.
meinereiner fliegt mit sauberem gewissen, seit ich ein schreiben vom Bundesamt für Zivilluftfahrt erhielt, welches mir folgendes vermittelte:

- der betrieb eines modellflugzeuges im sichtbereich bedarf keiner besonderen bewilligung.
- das Anbringen einer kamera inkl funksender zu privaten, nicht gewerblichen zwecken ist weder strafbar, noch benötigt es eine sonderbewilligung.
- sofern das videoequipment keinen störenden einfluss auf das flugverhalten hat, steht einem betrieb des modells unter beachtung der gültigen regeln nichts im wege.

desweiteren wurde eingestanden, dass man bei der neuen drohnenregelung nicht an modellflieger gedacht hatte (theoretisch wäre für jeden kameraflug eine aufstiegserlaubnis einzuholen, in deutschland im übrigen auch), das bazl allerdings beide augen zudrücken wird und dies nur bei kommerziellen flügen durchsetzen will.
 
#38
Lunovis hat gesagt.:
meinereiner fliegt mit sauberem gewissen, seit ich ein schreiben vom Bundesamt für Zivilluftfahrt erhielt, welches mir folgendes vermittelte:

- der betrieb eines modellflugzeuges im sichtbereich bedarf keiner besonderen bewilligung.
- das Anbringen einer kamera inkl funksender zu privaten, nicht gewerblichen zwecken ist weder strafbar, noch benötigt es eine sonderbewilligung.
- sofern das videoequipment keinen störenden einfluss auf das flugverhalten hat, steht einem betrieb des modells unter beachtung der gültigen regeln nichts im wege.
...und genau deswegen hab ich auch keine Schmerzen (und auch ein reines Gewissen) meiner Versicherung im Schadensfall auf die Pelle zu rücken, nachdem ich, wie oben geschrieben selbst von denen grünes Licht habe.

Verstehe die Diskussion echt nicht hier.
Aber man kann auch alles so lange zerreden bis jemand drauf aufmerksam wird und es dann doch verboten wird.

Also mein letzter Beitrag zum Thema:
-frag deine private HP nach ner Zusatzversicherung und stell denen die Suggestivfrage.
- und meinetwegen frag noch DMFV, ABCD XYZ oder wen sonst.
wie gesagt die DMO hat es auch bestätigt und die sind, wie der DMFV vom Fach.

...habe fertig.
 

moritzz06

Erfahrener Benutzer
#39
@Lunovis: Lass gut sein...
Ich heule hier im übrigen gar nicht rum. Ich wollte euch a.) sagen was beim DMFV sache ist und b.) fragen ob ihr eine Möglichkeit kennt.
Aber da man hier sehr schnell angefahren wird (oft wegen kleinigkeiten...) kam es ja nicht zu einer konstruktiven Diskussion, eher einem "Ich weiß alles besser" Thread.
Aber lassen wir es gut sein, macht keinen Sinn mehr.

Gruß,
moritzz

P.S.: Vllt. wäre es mal hilfreich wenn sich mal jemand äußert der wirklich Ahnung hat und die passenden Paragraphen parat hat. Wie man hier sieht hat jeder seine eigene Meinung und es will sich auch niemand belehren lassen...
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
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