Muss ich doch nochmal???
Jo..
Solange Personen und/oder ihre Handlungen,kennzeichen,Hausnummern,nicht eindeutig zu erkennen sind,wird das persönlichkeitsrecht NICHT beschnitten...
Wir reden hier von Flügen in 40 oder 50 Metern Höhe...
Mit gopro und mobius ist da niemand mehr zu ERKENNEN
Rausche ich auf 5 Metern Höhe über Nachbars Garten,am besten noch mit ner nex o.ä.,lang,sieht das wieder ganz anders aus...
Nachdem was du sagst,darf ich auch nicht vom nächsten Hügel oder Kirchturm einen Ort fotografieren...
Merkst was???
Aber genau dieses halbwissen,mitder pauschalaussage "das darf man nicht" kommen die Leute auf einen zu...
Habe mittlerweile 2x Besuch von der Polizei gehabt,die durch einen besorgten Bürger gerufen wurden...
Beide Male dürfte ich weiter fliegen..
Im letzten Fall bekam sogar der Anrufer einen drüber weil ER MICH gezielt fotografiert hat...
So,,nun für mich ende...