Zeitungsartikel-Sammlung

nachtfalke71

Erfahrener Benutzer
Spielen keine Rolle...
Sofern sie im Bild und nicht das hauptbild ausmachen,bzw Personen und ihre Handlungen eindeutig(!) zu erkennen sind...
 

McUles

Erfahrener Benutzer
Nein, sobald du in Bereiche mit der Kamera einsehen kannst, die du von der Straße aus nicht einsehen kannst, darfst du kein Bild machen und Punkt!
Panoramarecht hin oder her.
Wenn du wirklich so viele Gesetze gelesen hast, dann fange auch an sie zu verstehen!
 

nachtfalke71

Erfahrener Benutzer
Oha...
Und wieder sind wir beim Urheberrecht...
Nee Nee Nee...

Irgendwie würfelt ihr da einiges durcheinander....

Ist aber auchein letzter Kommentar dazu...
Es ging HIER um einen positiven Artikel..

Punkt...
 
Zuletzt bearbeitet:

McUles

Erfahrener Benutzer

nachtfalke71

Erfahrener Benutzer
Muss ich doch nochmal???
Jo..

Solange Personen und/oder ihre Handlungen,kennzeichen,Hausnummern,nicht eindeutig zu erkennen sind,wird das persönlichkeitsrecht NICHT beschnitten...
Wir reden hier von Flügen in 40 oder 50 Metern Höhe...

Mit gopro und mobius ist da niemand mehr zu ERKENNEN

Rausche ich auf 5 Metern Höhe über Nachbars Garten,am besten noch mit ner nex o.ä.,lang,sieht das wieder ganz anders aus...

Nachdem was du sagst,darf ich auch nicht vom nächsten Hügel oder Kirchturm einen Ort fotografieren...

Merkst was???

Aber genau dieses halbwissen,mitder pauschalaussage "das darf man nicht" kommen die Leute auf einen zu...

Habe mittlerweile 2x Besuch von der Polizei gehabt,die durch einen besorgten Bürger gerufen wurden...
Beide Male dürfte ich weiter fliegen..

Im letzten Fall bekam sogar der Anrufer einen drüber weil ER MICH gezielt fotografiert hat...

So,,nun für mich ende...
 

nachtfalke71

Erfahrener Benutzer
Ach...in deinem Artikel geht es um gezielte VideoÜberwachung...
Ich darf mein Grundstück filmen,nicht aber dauerhaft ein anderes mit,auch nicht den Bürgersteig...
Das sind zwei paar Schuhe...
 

nachtfalke71

Erfahrener Benutzer
Du solltest deine Worte und die des Artikels nochmals lesen....
Beim hobbyfliegen geht es in der Regel nicht um ÜBERWACHEN oder BEOBACHTEN...

Schon gar nicht gezielt...

Mann mann...

Ihr wollt einem einen vor den Bug knallen und werft mit wattebäuschchen...
Lächerlich..echt...
 

McUles

Erfahrener Benutzer
Liest du eigentlich auch oder schaust du nur Bilder an?
Es steht in dem Artikel ganz klar drinnen das ein bloßes überfliegen rechtlich in Ordnung ist, wenn eine Kamera im Spiel ist, jedoch nicht.
 

nachtfalke71

Erfahrener Benutzer
Ach Nee???
Dann lies du den Artikel nochmal...
Es mag bedenklich sein,ist aber NICHT VERBOTEN...
 

nachtfalke71

Erfahrener Benutzer
Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann. Spezielle Urteile zu dieser Problematik bestehen jedoch derzeit wohl noch nicht. In jedem Fall sollte bei Drohnenflügen Rücksicht auf die Belange der Anwohner und Nachbarn genommen werden.


Hier wird von geringer Höhe gesprochen...

Im übrigen auch schlecht recherchiert...
Die max flughöhe beträgt 762m dann beginnt der kontrollierte Luftraum...
Sofern das Modell gross genug ist um die fluglage zu erkennen,darf ich theoretisch so hoch...
Die gleiche Begrenzung,erkennen der fluglage,gilt für die Entfernung...
 
FPV1

Banggood

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