FPV Pilot aus der Schweiz gesucht

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
naja ich kann schon am Wochenende mit einem GA. Könntest du denn helfen?
 

Ronin

Propellerbelastungstester
Ich fliege leider "noch" keinen Nuri... Und da du weder Details zum Nuri noch zur Fernbedienung preisgegeben hast kann ich dir wahrscheinlich nicht weiterhelfen. Stell doch dein Problem einfach in den Thread von dem dementsprechenden Nuri, die Leute die selbst das gleiche Modell besitzen können dir sicher weiterhelfen!
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
Also ich habe nicht speziell ein Problem, jedoch kann ich als Nurianfänger einen solchen nicht perfekt einstellen. Deshalb dachte ich ob mir jemand evtl damit helfen könnte.
 

Ronin

Propellerbelastungstester
Ach das wirst du auch als Nurianfänger auf die Reihe bekommen... Zum Einstellen gibts ja wirklich nicht so viel. Erst schauen dass der Schwerpunkt etwa stimmt. Anschliessend mal fliegen und mit der Fernsteuerung richtig trimmen... Dann diese Trimmung mit der Anlenkung übernehmen und die Trimmung der Funke wieder auf 0! Jetzt sollte er schön und gerade fliegen. Wenn er noch zu "aggressiv" Kurven fliegt kannst du noch die Ruderausschläge begrenzen oder eine Exponentialfunktion einstellen.

Viel mehr kann man ja gar nicht einstellen bei nem Nuri... Oder lieg ich da falsch?
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
Hmm klar kann ich das so machen. Kenne das Flugverhalten von einem Nuri aber nicht. Hoffe es findet sich jemand sonst werde ich es wohl versuchen müssen.
Ich verlange ja auch nicht dass mir der einfach eingestellt wird und ich nix mache^^ Ich kann ja dazulernen da das was wichtiges ist wenn ich das Setup ändern werde.
 

nique

Legal-LongRanger
Jetzt schreib doch mal welcher Nuri und welche Funke, bei der Krämerei bekommt ja keiner Lust...
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
Auch sorry^^

Es ist fpv49(gib nen Baubericht hier) und ich hab eine Graupner Mx-12 hoTT
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
Aber falls sich niemand findet, ists kein Untergang da ich das sicher schaffen würde. Auch wenns einwenig länger dauert.

Nun würde ich aber gerne für Später Fpv schonmal bei jemandem einen Monitor und eine Brille testen, zum wissen was mir besser gefällt.
Ich dachte dass ihr fliegt mit eurem copter/Flieger und ich einfach mal einwenig in die Brille schauen könnte...
 

aargau

Erfahrener Benutzer
Hallo Marcel

Kommt drauf an wie dringen das ganze bei dir ist ;-) Ich müsste demnächst auch noch ein paar mini Lipos bestellen, möchte aber noch auf meine Modellbau Kollegen warten ob die auch noch was brauchen denke also es würde sicher noch eine Woche dauern...
Hätte aber eine DE Adresse. Zoll würde also sicherlich keiner Anfallen :)

Gruss

Marco
 
Hoi Aargauer :)

Ja, sicher, das eilt nicht, kann auch erst um Weihnachten sein, habe schon vier aber die sind zu wenig ;) Aber wäre dir dankbar wenn du 2 von den Stück mitbestellen könntest, oder sag du mir wie ich es machen soll. Ich kann dann die beiden Lipo bei dir abholen. Aargau ist ja nicht weit weg von Luzern. Sag mir einfach wie es für dich am besten ist.

Benutze diese für den Miniquad, wichtig ist die 45~90C alles andere ist nichts ;)
Turnigy nano-tech 1300mAh 3S 45~90C

Danke Dir!
Gruss Marcel
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
Hi.
Wollte fragen ob hier jemand irgendeinen kleinen Schalter hat?
Will mit ein (kleines) Led cube bauen aber erstmal nur mit on/off ohne Special effects:)

Könnte zb sowas sein: http://www.ebay.ch/itm/Kippschalter...romechanische_Bauelemente&hash=item4d1144e025

Ich könnte ihn heute oder auch sonst mal die Woche abholen. So wie es euch geht. Ich bin da ziemlich spontan.
Hoffe es findet sich jemand damit ich meine Spielerei anfangen kann :eek:
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
wo finde ich denn das? Ich schaue über Mittag mal.
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
na toll in Bern hats eins aber nur bis 19.00 geoeffnet. :(
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
5 Leute in diesem Thread und keiner hat so einen Schalter? :V
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
etwas offtopic: Habe nen Roy Robson Gutschein im Wert von 20.- ab einem Einkauf von 200.- gültig im
- Roy Robson Store, Werdmühleplatz 4, Zürlich
- Roy Robson Store, Kramgasse 46, Bern

Ablaufdatum gibt es keins, so wie ich das sehe.

http://www.royrobson.com/

Evtl können wir ja gegen was kleines Tauschen oder zb ne Hilfe beim Funkte einstellen :p
 
Zuletzt bearbeitet:

nique

Legal-LongRanger
Vorankündigung: Gründung des Interessenvereins RPAA für unbemannte Luftfahrzeuge

Hallo


Alle haben ihren Interessensvertreter. Die General Aviation, der Segelflug, Heli, Ballone und nicht zuletzt auch der Modellflug. Doch wer vertritt die Interessen der unbemannten Luftfahrzeuge (Drohnen, UAVs, RPAS)? Der SMV nicht, weil dieser "nur" die unbemannten Luftfahrzeuge vertritt, die keine Bewilligung benötigen. Also unter 30kg Gewicht und auf Sicht geflogen werden. Der MFVS hingegen vertritt die manntragenden Motorflieger.


Wer also ein Modellflugzeug ausserhalb der Sichtweite, in einer CTR, innerhalb von 5km zu einem Flugplatz oder neu über Menschenmengen fliegen will, findet keinen Interessenvertreter.


Das soll sich ändern!


Denn es ist nicht illegal, sonder bewilligungspflichtig und aufwändig - sehr aufwändig.


Darum sollen die Interessen der Piloten, Operatoren und Hersteller von bewilligungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugen gebündelt werden. Dazu soll ein Verein gegründet werden, der vom BAZL als Interessenvertreter anerkannt und später vom AeCS als Spartenverband aufgenommen wird.


Der Verein soll am 10. Dezember 2014, ab 19:00 auf dem Flugplatz Grenchen gegründet werden. Dazu bist Du herzlich eingeladen.


Eingangs werden wir verschiedene Referate von offiziellen Stellen hören, bisher fix zugesagt hat M. Farner (BAZL).


Provisorische Traktandenliste:
1. Begrüssung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Traktandenliste
3. Wahl des Tagungspräsidenten
4. Wahl des Protokollführers
5. Grund für die Errichtung des Vereins
6. Genehmigung der Statuten
7. Wahl des Vorstands
8. Wahl der Revisionsstelle
9. Festlegung des Sitz
10. Festlegung der Mitgliederbeiträge
11. Festlegung der ersten Aufträge an den Vorstand
- Spartenmitgliedschaft AeCS
- Wissensaufbau zum aktuellen Regulierungsstand JARUS
- Ausbildungskonzept
- Empfehlungen für technische (Teil-)Lösungen
12. Varia


Der Statutenvorschlag befindet sich am Ende des Posts. Wenn Du einzelne Punkte abgeänder haben möchtest, formuliere dies als Änderungsantrag bis spätestens am 3. Dezember an mich (PM genügt). Wenn Du Dich zur Wahl in den Vorstand oder Revision stellen möchtest, bitte auch bis zum 3. Dezember mit kurzer Vorstellung anmelden. Bitte bei der Anmeldung auch angeben, ob Du an einer Mitgliedschaft interessiert bist.


Nach dem 3. Dezember versende ich die definitive Einladung mit allen Anträgen und den Referaten an die Interessierten die sich gemeldet haben. Bitte hilf mit und leite dieses Info an Alle weiter, die ebenfalls Interesse an diesem Verein haben könnten.


Wer ich bin? Langjähriger Sim-Flieger und seit FPV gute Bilder liefert auch Modellflieger. 41 und aus dem Raum Bern und will unbedingt legal "long range FPV" fliegen. Der Artikel 18 VLK hat es mir angetan und zu meinem neuen Hobby gemacht: Wie komme ich zur Bewilligung einer Mini-Drohne. Zusammen mit Freunden bauen ich ein solches Luftfahrzeug. Ich bin für die Avionik und den administrativen Teil (GALLO, AFM, OM etc) zuständig.


Also, geschätzte Gleichgesinnte, macht mit, helft mit, dass wir gemeinsam unsere individuellen Ziele etwas einfacher erreichen können.


Luftige Grüsse
Nique





Statuten:


NAME


1. Unter dem Namen "Remote Pilot Aircraft Association", in Kurzform "RPAA" genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowie der vorliegenden Statuten.


ZUGEHÖRIGKEIT


2. Die RPAA beabsichtigt den Spartenverband der bewilligungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeuge im Sinne von Ziffer 20 der Statuten des Aero-Club der Schweiz zu werden. Sie beabsichtigt mit ihren Mitgliedern diesem angeschlossen zu sein und dessen statutarische Ziele zu fördern.


SITZ


3. Der Sitz der RPAA wird von der GV festgelegt.


GESCHÄFTSJAHR


4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


ZWECK


5. Die RPAA nimmt die Interessen von Piloten, Operatoren und Herstellern von unbemannten Luftfahrzeugen bis 30kg wahr, welche diese mit Ausnahmen von den Einschränkungen für Modelluftfahrzeuge betreiben wollen (Art. 18 VLK).


6. Die RPAA nimmt die Interessen von Piloten, Operatoren und Herstellern von unbemannten Luftfahrzeugen über 30kg wahr (Art. 14 VLK).


7. Die RPAA nimmt die Interessen von Piloten, Operatoren und Herstellern von RPA-Systemen wahr, welche diese in Übereinstimmung mit der JARUS für LUAS und LURS betreiben wollen.


8. Die RPAA fördert die Beziehungen zu ausländischen Interessensvertretern und deren Organisationen.


9. Die RPAA fördert die Sicherheit und Integration von RPA-Systemen im Luftraum sowie deren Akzeptanz bei der Bevölkerung und den Behörden.


10. Die RPAA vertritt die Anliegen ihrer Mitglieder gegenüber nationalen und internationalen Behörden und Organisationen.


MITGLIEDSCHAFT


11. Die RPAA besteht aus:


11.1 Piloten


11.2 Operatoren


11.3 Herstellern


11.4 Institutionen


12. Piloten sind natürliche Personen, welche ein RPA-System pilotieren wollen.


13. Operatoren sind juristische Personen, welche ein RPA-System einsetzen wollen.


14. Hersteller sind juristische Personen, welche ein RPA-System oder Teile davon entwickeln, herstellen und betreiben.


15. Institutionen sind juristische Personen, welche die Zwecke und Ziele der RPAA unterstützen.


16. Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung festgelegt und ist innert dreissig Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Mitglieder, die den Beitrag trotz Mahnung nicht bezahlen, werden automatisch ausgeschlossen.


17. Der Vorstand kann unter Bekanntgabe der Gründe Mitglieder aus dem Verein ausschliessen. Das ausgeschlossene Mitglied kann auf die nächste Generalversammlung Rekurs gegen diesen Beschluss einlegen. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung.


18. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeglichen Anspruch auf das Vermögen des Vereins. Sie schulden jedoch den Beitrag für das laufende Jahr.


19. Austrittsgesuche sind bis zum 15. Dezember schriftlich an den Vorstand zu richten.


20. Die Vereinsmitglieder haften nur in der Höhe ihres Jahresbeitrages für die Verbindlichkeiten der RPAA.


ORGANE


21. Die Organe der RPAA sind:


21.1 die Generalversammlung (GV)


21.2 der Vorstand


21.3 die Kommissionen


21.4 die Revisoren


22. Die Organe der RPAA arbeiten ehrenamtlich. Der Vorstand regelt den Spesenersatz für entstandene Auslagen.


GENERALVERSAMMLUNG


23. Die GV ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt einmal jährlich innert drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf Einladung des Vorstandes zusammen. Eine ausserordentliche GV kann auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches Gesuch eines Fünftels der Mitglieder unter Bekanntgabe der Traktandenliste einberufen werden.


24. Alle Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand. Die Wahl des Vorstandes, die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelsmehrheit.


25. Der GV sind folgende Geschäfte vorbehalten:


25.1 Wahl der Stimmenzähler


25.2 Wahl des Vorstandes


25.3 Wahl der Revisoren


25.4 Entlastung des Vorstandes


25.5 Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets


25.6 Festlegung des Sitz


25.7 Festlegung der Mitgliederbeiträge


25.8 Änderung der Statuten


25.9 Rekurs von ausgeschlossenen Mitgliedern


25.10 Auflösung des Vereins


25.11 Anträge an die GV sind bis spätestens zwei Wochen vor der GV begründet und in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten.


VORSTAND


26. Der Vorstand besteht aus:


26.1 Co-Präsidium für Starrflügler (LUAS)


26.2 Co-Präsidium für Drehflügler (LURS)


26.3 Fachvertretung für Piloten


26.4 Fachvertretung für Operatoren


26.5 Fachvertretung für Hersteller


27. Die GV wählt den Vorstand für eine Amtsperiode von vier Jahren. Er kann wiedergewählt werden.


28. Der Vorstand ist für alle Geschäfte zuständig, die nicht durch Gesetz oder Statuten ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Er kann einen Teil seiner Kompetenzen an Komissionen delegieren. Die finanzielle Zuständigkeit verbleibt beim Vorstand.


29. Der Vorstand erlässt ein Geschäftsreglement.


KOMMISSIONEN


30. Die Kommissionen sind ausführende Organe. Der Vorstand oder die GV können ständige oder ad hoc Kommissionen zur Untersuchung und Lösung spezieller Probleme einsetzen.


31. Alle Mitgliederarten müssen soweit als möglich in den Kommissionen angemessen vertreten sein.


REVISOREN


32. Die GV wählt zwei Revisoren, welche für zwei Jahre gewählt werden. Sie können widergewählt werden. Die Revisoren verfassen auf die GV einen schriftlichen Bericht über die Revision der Vereinsrechnung.


SEKRETARIAT


33. Das Sekretariat wird vom Präsidium geführt, ebenso die Rechnung. Die Co-Präsidien teilen sich auf.


EINNAHMEN


34. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus:


34.1 Mitgliederbeiträgen


34.2 Lizenzen


34.3 Erträgen aus Dienstleistungen und Veranstaltungen


34.4 Zuwendungen Dritter und Sponsoring


34.5 Zinserträge




VEREINSVERMÖGEN


35. Bei Auflösung des Verein geht das Vermögen zweckgebunden in den Besitz des AeCS über.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN


36. Die vorliegenden Statuten sind in deutscher Sprache abgefasst.


37. Die vorliegenden Statuten treten mit der Genehmigung durch die Gründungsversammlung am 10. Dezember 2014 in Kraft.
 
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