1.2Ghz / 1.3GHz Videoübertragung Wissensammlung

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Nicht offen für weitere Antworten.
Danke für den Calc,den werd ich nachhher mal ausprobieren :)
Diese kleinen 10mw Sender bekommt man aber nicht in Europa nehm ich an ?
Die großen "Handwärmer" sind ja überall recht leicht zu bekommen dagegen.
10mw sind echt wenig für die Reichweite aber das Bild sieht auch schon recht verrauscht aus.
Das ist aber auch erst nach den 2km entstanden - nachvollziehbar.
Meine Biquad soll 11dbi und 50° Öffnungswinkel haben.
14 dbi ist wahrscheinlich schon das maximum...






Gruß Chris
 
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Heling

Erfahrener Benutzer
Der Sender ist so sparsam, dass er selbst im Segler nicht zum Ballast würde. Dazu eine Keycam und alles ist perfekt.
Wenn ich in der Türkei Urlaub mach, lasse ich mir das Zeug ins Hotel schicken :)

Was man in Ballungszentren nicht vergessen darf:
In Frankfurt ist auf dem Ginnheimer Spargel (Turm) ein ATV-Relais auf 1.280,250 Ghz mit 10 Watt. Wenn dieses aufgetastet wird (selten) ist es im Umkreis von 50-70km aus mit FPV. (http://www.trg-radio.de/db0htv-atv)



Micha
 
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Diese winzigen Transmitter wären genau richtig für Low-weight-FPV z.B. mit einem Parkflyer.
Und das mit der Reichweite eines schweren Großmodells.Nette Idee :)




Gruß Chris
 
Ja,ganz schöne Kracher.
Das Gewicht ist nicht angegeben dürfte aber einiges wiegen bei den Maßen.
Qualitativ bestimmt besser wie jeder China TX/RX dafür ein wenig teurer.


Gruß Chris
 
Zuletzt bearbeitet:

Tobsen87

Erfahrener Benutzer
Man kann über ein Poti die Belichtung der Cam einstellen, und kann auch pro Mhz Schritte die Frequenz einstellen. Und mit ein lötkolben kann man die anschlüsse weglöten (spart au platz) Gewicht ca. 80g Ist halt wie gesagt für Twinstar und Co geeignet.
 
Und schon ist sie weg die schöne Illusion Lizenz und FPV zu verbinden....
Doch heutzutage ist es eh schwer alle Gesetze mit einzubeziehen.






Gruß Chris
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
Und schon ist sie weg die schöne Illusion Lizenz und FPV zu verbinden....
Doch heutzutage ist es eh schwer alle Gesetze mit einzubeziehen.
So würde ich das gar nicht sehen, mit dem Amt musst du dich ja nicht arrangieren sondern mit den Amateurfunkern bzw. dem Verein. Da sieht die Welt gleich ganz anders aus. Und ob der Betrieb nun theoretisch explizit erlaubt ist, ist praktisch egal. Stichwort: experimenteller Funk
 
OK,doch dass Videoübertragung fürs Amt nicht als experimenteller Funk gilt ist ja mal echt Erbsenzählerei.
Und wenn etwas vor Gericht geht bestimmt ja denn auch wieder die oberste Instanz und nicht der Verein.Oder ist das
verkehrt ?




Gruß Chris
 

Tobsen87

Erfahrener Benutzer
Wenn Ich als Amateurfunker ein ATV modul in ein Modell einbau und es als Experiment der Amateurfunks bezeichne, sehen die das von der BNetza auch nicht so eng. Es gibt auch Funker die tun in Wetterballons usw. Funkmodule verbauden, und das weiß die BNetza auch und lässt das auch so durch gehen (da es als Funkexperiment gekenzeichnet wird). Wenn ein Funker zb. jetzt ein 433 Mhz UHF System hätte mit 20 W endstufe und 2,4Ghz Videoübertragung mit 10W und die würden den Funker erwischen (da er Störungen macht) hätte er in der regel mit einer verwahrnung zu rechnen, und wenn er das nochmal macht mit ein verfahren mit evtl. Strafe und beim 3ten mal währ dan seine lizens weg. Das Gerücht das die einen mit lizens gleich in den Knast schicken ist ein Ammenmärchen.
 

Heling

Erfahrener Benutzer
Man muss die Antwort der BNEtzA auch richtig interpretieren: "...zum alleinigen Zweck der Steuerung des Modells...".
ATV aus einem Luftfahrzeug zu experimentellen Zwecken machen wir ja schon seit ewigen Zeiten. Noch nie wurde damit das Fluggerät alleinig gesteuert. Das machen wir brav mit einer regulären Fernsteuerung. Wobei eine Fernsteuerung offensichtlich auf auf 433 möglich ist, da die Frequenzliste nichts gegenteiliges aussagt. Dazu gab es ebenfalls eine Aussage der BNetzA.
Es gibt genügend Prozesshansel und Anzeiger in D. Es ist auch alles verboten was nicht explizit erlaubt ist :( Mit dem Thema ATV / FPV bewegt man sich in einer Grauzone, da es immer Auslegungssache bleiben wird. Einfach keine schlafenden Hunde wecken.

73
Micha
 

Tobsen87

Erfahrener Benutzer
In der regel gibts da keine probleme, das ist mehr ein geben und nehmen der Amateurfunker unter sich. Wenn Ich zb. ein 433 Mhz 20W und 2,4 Ghz 10W Sendesystem hät und ich würd das den anderen melden und sagen Past auf am Fr. um 16-18:00 in der region xy mach ich das auf den Frequenzen, würde es da auch kein streß oder so geben. Wie gesagt alles ein geben und nehemen.
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
Man muss die Antwort der BNEtzA auch richtig interpretieren: "...zum alleinigen Zweck der Steuerung des Modells...".
ATV aus einem Luftfahrzeug zu experimentellen Zwecken machen wir ja schon seit ewigen Zeiten. Noch nie wurde damit das Fluggerät alleinig gesteuert. Das machen wir brav mit einer regulären Fernsteuerung. Wobei eine Fernsteuerung offensichtlich auf auf 433 möglich ist, da die Frequenzliste nichts gegenteiliges aussagt. Dazu gab es ebenfalls eine Aussage der BNetzA.
Es gibt genügend Prozesshansel und Anzeiger in D. Es ist auch alles verboten was nicht explizit erlaubt ist :( Mit dem Thema ATV / FPV bewegt man sich in einer Grauzone, da es immer Auslegungssache bleiben wird. Einfach keine schlafenden Hunde wecken.

73
Micha
Meine Meinung!
 
Die Tests mit einem 1,3 GHZ 200mw waren sehr erfolgreich.:)
Die Kanaltrennung ist eher "unlogisch" und entspricht nicht den Herstellerangaben.Aber hat man einen guten Kanal gefunden der auch vom Empfänger entsprechend empfangen wird dann steht ein kleineres Modul den "Bratlingen" in keinster Weise nach.
Empfang durchs ganze Haus - egal ob Metalltür oder 20fach Mauerwerk.Und dass obwohl die höheren Frequenzen in diesem Bereich genutzt wurden welche deutlich besser mit 2,4 GHz harmonieren.





Grüße Chris
 
mal ne frage, darf man wirklich nur auf einem Kanal (1280MHz) Video senden? Da muessen sich die ATV stationen doch permanent in die quere kommen, oder darf man da nur 5min pro woche senden? wie sieht das mit 1240MHz aus? oder 1256MHz (leider ja eher selten auswaehlbar)?
 
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