Warnung vor dem FPV Einkauf beim Spanier Electronicarc

macrifice

Erfahrener Benutzer
Das ich im Garantiefall irgendwas repariert oder ersetzt bekomme, glaube ich kaum. Das hat aber nichts mit dem Spanier zu tun. Bei Elektronik wird man in der Regel (mag Ausnahmen geben) erstmal nachweisen müssen, das man nicht selbst was kaputt gemacht hat. Gerade gestern im Laden erlebt: Da stand jemand mit nem Lipo und sagte, er hätte den erst 3-4 mal geladen und der funktioniert nicht mehr. Der Verkäufer sagt, die schicken den an den Hersteller und es hängt nur von dem ab, ob da was ersetzt wird.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
@macrifuce: Da liegst du falsch. In den ersten 6 Monaten musst Du als Verbraucher nichts beweisen und in Deutschland halten sich die ordentlichen Händler dran. Da habe ich keine negativen Erfahrungen gemacht. Lediglich ausländische Händler meinen gerne, sich dieser Verpflichtung entziehen zu können. Bei Hobbyking hab ich noch nie was ersetzt bekommen. Ich kalkuliere das inzwischen ein. Weder der Stein noch globeflight etc werden so einen Unfug machen. Die leben von diesem Ruf. Hochwertiges kaufe ich nur noch in D.
 

Nomad

Erfahrener Benutzer
Habe gerade auch negative Erfahrungen mit ElectronicaRC. Bisher 3x mal dort bestellt, jeweils mit Express Option. Erster Kauf war nach 2 Tagen geliefert. War sehr zufrieden. Zweiter Kauf war nicht ganz so doll. Ein Artikel hatte, trotz Lieferbarkeit im Shop, dann doch Lieferzeit. Daher hat er ohne Info die ganze Lieferung zurückgehalten. Erst auf Nachfrage hat er mich informiert und dann eine Teillieferung gemacht und den Fehlartikel mit einer Zusatzbestellung geliefert. Letzlich nicht optimal aber ich hatte dann die Ware. Beide male waren das hohe 3-stellige Beträge.

Jetzt habe ich am 15.08. erneut bestellt, per KK bezahlt und wieder Express gewählt. Alle Artikel laut Shop lieferbar.
Leider seitdem keine Lieferung und keine Updates. Mehrfache Nachfragen (zuletzt vor 3 Tagen) per E-Mail (gleiche Adresse wie sonst auch) wurden ignoriert. So was geht gar nicht. Kann nach diesen Erfahrungen nur abraten.
 

macrifice

Erfahrener Benutzer
In der Theorie hast Du sicher Recht, Gewährleistung und Garantie sind mir schon bekannt. Nun sagt Dir der Händler bei einer 50-60 Euro Ware, die schicken das an den Hersteller und es hängt von dem ab, ob das getauscht wird. Und der Hersteller sagt Dir dann Du hast das Ding offenbar falsch geladen, denn er hat ja vorher 3-4x funktioniert. Und nun? Wenn der Händler nicht auf seine Kappe tauscht. kannst Du ihn verklagen, wegen 50-60 Euro. Viel Glück, ich glaube nicht, dass Du damit weit kommst.

@macrifuce: Da liegst du falsch. In den ersten 6 Monaten musst Du als Verbraucher nichts beweisen und in Deutschland halten sich die ordentlichen Händler dran. Da habe ich keine negativen Erfahrungen gemacht. Lediglich ausländische Händler meinen gerne, sich dieser Verpflichtung entziehen zu können. Bei Hobbyking hab ich noch nie was ersetzt bekommen. Ich kalkuliere das inzwischen ein. Weder der Stein noch globeflight etc werden so einen Unfug machen. Die leben von diesem Ruf. Hochwertiges kaufe ich nur noch in D.
 
Jetzt habe ich am 15.08. erneut bestellt, per KK bezahlt und wieder Express gewählt. Alle Artikel laut Shop lieferbar.
Leider seitdem keine Lieferung und keine Updates. Mehrfache Nachfragen (zuletzt vor 3 Tagen) per E-Mail (gleiche Adresse wie sonst auch) wurden ignoriert. So was geht gar nicht. Kann nach diesen Erfahrungen nur abraten.

Genau das musste ich in dem 2. beliebtesten Shop auch erfahren.
Ich habe etwas bestellt und gleich mit pp bezahlt.Erstmal kam keine Zahlbestätigung sogar nach 6 emails nicht.Dann eines schönen Tages kam die Antwort : "Erledigt" vom Betreiber. Mehr nicht.
Ich hatte sooooo eine Krawatte.Dann hab ich gefragt wanns denn versendet wird : wieder keine Antwort.
Dann mal was ganz neues ausprobiert.Habe von einer neu angelegten Email-Adresse ohne meinem Namen ne Frage gestellt ob ein hochwertiger Artikel lieferbar ist - Ergebnis: Die Antwort kan nach einer halben Stunde vom selbigen!!! :mad:
Das heißt für mich :
Leute die hier etwas kaufen werden nach der Bezahlung verarscht ! Da herrscht so eine Art sadismus - finden die wohl geil. :(





Grüße Chris
 

Nomad

Erfahrener Benutzer
Hab bei ElectronicaRC leider direkt mit Kreditkarte gezahlt. Sonst würde ich jetzt gerne den Paypal Käuferschutz bemühen. Nach wie vor keine Antwort.
Schon mal von Euch jemand Storno angefordert?
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Kreditkartenzahlungen können unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden. Setz Dich mit Deinem Kreditkartenunternehmen in Verbindung und schildere den Fall.
 

PeBo

Erfahrener Benutzer
In der Theorie hast Du sicher Recht, Gewährleistung und Garantie sind mir schon bekannt. Nun sagt Dir der Händler bei einer 50-60 Euro Ware, die schicken das an den Hersteller und es hängt von dem ab, ob das getauscht wird.
Wenn du dir das innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf von einem Händler erzählen lässt dann bist du selbst schuld. Sorry.

Dein Vertragspartner ist einzig der Händler und dieser - nicht der Hersteller - muss nachbessern. Entweder durch Reparatur oder durch Lieferung von Ersatz. Natürlich erzählen Händler gern mal, dass nun alles beim Hersteller geprüft werden muss und so weiter und so fort... um dich abzuwimmeln.

Wenn man an so einen gerät genügt es oft schon, dass man die richtigen Begriffe in einem eingeschriebenen Brief verwendet und dabei Fristen setzt. Lässt er die Frist verstreichen so entsteht ein Anspruch auf Wandlung.

Emails und Telefonate interessieren natürlich keine Sau weil sie nicht belegbar sind.

Inwieweit das beim Spanier hilft weiß ich nicht. Der scheint ja ein Sonderfall zu sein. Aber zumindest dem Kunden, den du in einem Ladengeschäft (in DE?) gesehen hast, sollte dieses Vorgehen helfen. Freundlich reklamieren und wenn eine Abfuhr oder Ausrede kommt -> mit Fristsetzung reklamieren und die Inanspruchnahme des Rechtes auf Wandlung ankündigen.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Pebo Verwechsel das jetzt aber nicht
Der Händler hat nur die Gewährleistung zu tragen, das zum Zeitpunkt der Übergabe das Gerät in Ordnung ist, und dieses gilt 2 Jahre, und 6 Monate muss er das Beweisen.
Geht das Gerät nach dem Gebrauch kaputt, dann ist das kein Gewährleistungsfall, sondern ein Garantiefall, und dafür ist der Hersteller verantwortlich, und der kann auch sagen, mein Gerät hällt nur 3 Monate, dann ist das Gültig
Nehmen wir ne Brille, kommt die an, und es ist nichts zu sehen, dann ist das Gewährleistung, warst du ein WE Draussen, und die ging, am nächsten WE geht aber nichts mehr, dann ist das Garantie, und kein Gewährleistungsfall mehr, der Händler kann die Anbieten etwas zu machen, muss es aber nicht
 

PeBo

Erfahrener Benutzer
Leider falsch... oder zum Glück, zumindest aus Sicht des Verbrauchers.

Der Händler muss gewährleisten, dass eine Sache bei der Übergabe mängelfrei ist. Das bedeutet aber eben nicht, dass sie nur zur Übergabe funktionieren muss. Ein Mangel kann ab Werk vorhanden sein, sich aber erst nach einiger Zeit als Fehler auswirken. Und genau diese Beweislast liegt 6 Monate lang beim Händler und erst danach beim Kunden.

Sprich: Wenn sich nun innerhalb dieser 6 Monate ein Fehler zeigt dann darf man als Kunde davon ausgehen, dass er schon beim Verkauf vorhanden war und das Gegenteil muss der Händler beweisen. Kann er machen, z.B. wenn es Beweise für Fehlbedienung oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung gibt. Aber ohne diesen Beweis bleibt der Händler in seiner Pflicht zur Nachbesserung.

Schwierig wird es, wenn ein Artikel länger hält. Dann muss der Kunde den Nachweis führen, ob ein Mangel schon beim Verkauf vorhanden war oder erst später entstanden ist.

Ein Klassiker wäre hier eine kalte Lötstelle. Ein Gerät funktioniert lange Zeit, vielleicht weil man auch nicht immer die volle Leistung abruft. Aber wenn man es dann einmal tut dann lötet sich ein Bauteil plötzlich aus... Mangel ab Werk, Fehler erst später -> Gewährleistung greift und der Händler muss dafür gerade stehen.

Edit: der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist auch ein anderer. Die Gewährleistung ist in EU-Vorschriften und in DE im BGB gesetzlich geregelt. Die Bedingungen hat der Gesetzgeber aufgestellt und sie sind verbindlich.

Garantie gibt ein Hersteller oder Händler freiwillig. Dabei dürfen auch eigene Bedingungen aufgestellt werden und Sachverhalte ausgeschlossen werden. Wichtig ist nur, dass eine solche Garantie nicht die Rechte des Kunden aus der gesetzlichen Gewährleistung beschneiden darf.

Eine Garantie darf also immer nur umfangreicher sein als die Gewährleistung, niemals geringer.
 
Zuletzt bearbeitet:

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Pebo Verwechsel das jetzt aber nicht
Der Händler hat nur die Gewährleistung zu tragen, das zum Zeitpunkt der Übergabe das Gerät in Ordnung ist, und dieses gilt 2 Jahre, und 6 Monate muss er das Beweisen.
Geht das Gerät nach dem Gebrauch kaputt, dann ist das kein Gewährleistungsfall, sondern ein Garantiefall, und dafür ist der Hersteller verantwortlich, und der kann auch sagen, mein Gerät hällt nur 3 Monate, dann ist das Gültig
Nehmen wir ne Brille, kommt die an, und es ist nichts zu sehen, dann ist das Gewährleistung, warst du ein WE Draussen, und die ging, am nächsten WE geht aber nichts mehr, dann ist das Garantie, und kein Gewährleistungsfall mehr, der Händler kann die Anbieten etwas zu machen, muss es aber nicht
Na das stimmt ja nun auch nicht. Ich zitiere mal aus Wikipedia (nicht weil ich glaube, dass da nur richtiges drin steht, sondern weil es in diesem Fall stimmt): Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Mit Garantie hat das alles hier gar nichts zu tun (die ist nämlich eine freiwillige Sache, z.B. beim Autokauf; 6 Jahre Garantie auf den Motor, etc.).

In der Praxis: Geht eine Videobrille nach 3 Monaten nicht mehr, dann haftet der Verkäufer dafür im Rahmen der Gewährleistung. Wurde die Brille normal verwendet (ist also nicht runtergefallen mit sichtbaren Schäden etc.), dann greift die 6 monatige Gewährleistung. Einschränkung gibt es nur in wenigen Fällen, wenn z.B. von Anfang an eine Betriebsstundenzahl vorgegeben wird. Dann gehört dies zur Eigenschaft des Artikels.

Den Gewährleistungsanspruch hat man übrigens immer gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Der Verkäufer ist verantwortlich, die Gewährleistung durchzuführen. Nur wenn der Kunde sich freiwillig drauf einlässt, kann der Händler an den Hersteller verweisen (das wird gerne von Onlinehändlern suggeriert, dass man den Anspruch nur gegenüber dem Hersteller hat). Will man einen in Spanien gekauften Artikeln nicht zum Händler schicken, kann man freundlich beim Hersteller anfragen, ob man die Gewährleistung direkt über diesen abwicklen kann. Soll wohl bei Fatshark in einigen Fällen schon geklappt haben.

Schwierig wird es nur dann, wenn ein Händler sich einfach nicht an die Gewährleistung halten will. Oft wollen die somit die 6 Monate verstreichen lassen. Dann hilft nur vor Gericht den Fall anhängig zu machen, damit die 6 monatige Gewährleistung nicht verstreicht. Mir ist schon passiert, dass der Autohändler einfach meinte, der Wagen hätte keinen Schaden. Ich musste dann mit Gutachter beweisen, dass ein Schaden vorliegt. Ohne Rechtsschutz ist man da machtlos. I.d.R. halten sich die deutschen Händler aber daran und sind kulant, weil sich schlechte Presse und Verbrauchermeinungen im Internet fürchten.

Bezüglich der Gewährleistung gibt es inzwischen europäische Vereinbarungen, die m.E. die 6 monatige Gewährleistung in allen zur EU gehörenden Ländern regelt. Aber Papier ist natürlich geduldig ...
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Leider falsch... oder zum Glück, zumindest aus Sicht des Verbrauchers.

Der Händler muss gewährleisten, dass eine Sache bei der Übergabe mängelfrei ist. Das bedeutet aber eben nicht, dass sie nur zur Übergabe funktionieren muss. Ein Mangel kann ab Werk vorhanden sein, sich aber erst nach einiger Zeit als Fehler auswirken. Und genau diese Beweislast liegt 6 Monate lang beim Händler und erst danach beim Kunden.

Sprich: Wenn sich nun innerhalb dieser 6 Monate ein Fehler zeigt dann darf man als Kunde davon ausgehen, dass er schon beim Verkauf vorhanden war und das Gegenteil muss der Händler beweisen. Kann er machen, z.B. wenn es Beweise für Fehlbedienung oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung gibt. Aber ohne diesen Beweis bleibt der Händler in seiner Pflicht zur Nachbesserung.

Schwierig wird es, wenn ein Artikel länger hält. Dann muss der Kunde den Nachweis führen, ob ein Mangel schon beim Verkauf vorhanden war oder erst später entstanden ist.

Ein Klassiker wäre hier eine kalte Lötstelle. Ein Gerät funktioniert lange Zeit, vielleicht weil man auch nicht immer die volle Leistung abruft. Aber wenn man es dann einmal tut dann lötet sich ein Bauteil plötzlich aus... Mangel ab Werk, Fehler erst später -> Gewährleistung greift und der Händler muss dafür gerade stehen.

Edit: der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist auch ein anderer. Die Gewährleistung ist in EU-Vorschriften und in DE im BGB gesetzlich geregelt. Die Bedingungen hat der Gesetzgeber aufgestellt und sie sind verbindlich.

Garantie gibt ein Hersteller oder Händler freiwillig. Dabei dürfen auch eigene Bedingungen aufgestellt werden und Sachverhalte ausgeschlossen werden. Wichtig ist nur, dass eine solche Garantie nicht die Rechte des Kunden aus der gesetzlichen Gewährleistung beschneiden darf.

Eine Garantie darf also immer nur umfangreicher sein als die Gewährleistung, niemals geringer.
Sehe gerade, Du warst schneller. Aber wir sind uns ja einig :))
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Problem bleibt aber die Erlaubnis zur Nachbesserung
Dafür bedarf es ja Fachpersonal, ein Händler ist aber in der Regel ein Technikidiot (Regel, es gibt ausnahmen), der sowas nicht kann.
Dann muss er ja entsprechendes Fachpersonal beauftragen, was in dem Falle wieder am besten der Hersteller ist, also ein Teufelskreis und am Ende landet das Gerät wieder beim Hersteller, ausser der Verkäufer tauscht es aus, sendet es dann ein, und hofft auf Ersatzgerät vom Hersteller, ansonsten ist der nächste Kunde der Gelackmeierte, und bekommt unter Umständen ein gebrauchtes, Instand gesetztes Gerät, da der Händler sonst drauf sitzen bleibt

Nehmen wir die Kalte Lötstelle, da würde ich eher selber beigehen, als das irgendein MOdellbauhändler dran rumlötet
 

PeBo

Erfahrener Benutzer
Ich sage ja auch nicht, dass der Händler immer sofort umtauchen oder das Geld zurück zahlen muss.

Die Aussage hier im Thread war, dass ein Hersteller darüber entscheiden könne ob ein defekter Artikel repariert oder ersetzt wird oder nicht. Und das trifft eben nicht zu weil es mit der gesetzlichen Gewährleistung nicht vereinbar ist.

Korrekt wäre gewesen, wenn der Händler sagt er sendet den Akku zur Reparatur und wenn es ein größerer Defekt ist wird ausgetauscht. Oder aber er beweist eine falsche Behandlung oder Verwendung des Gegenstands.

Der clevere Händler von heute bietet dem Kunden lieber einen Ersatz an und einigt sich dann im Hintergrund mit dem Hersteller. Das ist auf lange Sicht günstiger (Service am Kunden) als wegen jeder dritten abgewimmelten Reklamation einen negativen Post in irgend einem Forum zu riskieren. Somit hätten wir nun auch wieder den Bogen zum eigentlichen Thema bekommen. :rolleyes:
 

cmcm

Neuer Benutzer
ElectronicaRC Never Again! Fraud!

Mein Rat...kauft woanders, wenn ihr das Geld nicht auf der Straße findet!
Bin um 750 Euro betrogen worden!
 
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FPV1

Banggood

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