Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Gestört? Es gibt auch noch die Störung zwischen den Ohren.....Nun das ist sehr relativ......Es gibt ja manchmal Menschen die nichts gesehen, gehört oder gerochen haben, aber aufgrund der Tatsache, dass sie wissen, dass da jemand Freude am Fliegen hat, ist schon Grund genug die Schlümpfe zu holen....ob begründet oder nicht, das Theater ergibt sich manchmal sowieso.
 

fragos

Erfahrener Benutzer
Hallo
Ich kann Sunshadow8 auch nur recht geben, leider ist es so.Aber eine Aussendung des österreichischen AERO Klubs bringt auch Klarheit:
Ist das Fliegen mit einer Kamera, bzw. Fotoapparat an Bord zulassungspflichtig?

Zulassungspflichtig ist das Fliegen mit Kameras an Bord nur wenn dies in gewerblicher Absicht erfolgt. Modellflugsportler die zum reinen Vergnügen eine Kamera in ihrem Modell montiert haben, müssen nur die Rechte Dritter beachten (z.B. Nachbarn im Garten).
http://www.prop.at/b102/ist-das-fli...-fotoapparat-an-bord-zulassungspflichtig.html


Vg
Franz
 
wenn man wissen will wie der Gesetzestext zu interpretieren ist sieht man am besten in den offiziellen Erläuterungen zum Gesetz nach. dann weiß man wie das das BMVIT und die Regierung sieht (wird auch immer in erster Linie vor Gericht verwendet)
Seite 4 und 5 sind hier für uns relevant.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02299/fname_301328.pdf
interessanter Absatz:

Zu § 24f:
Werden unbemannte Geräte zwar in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung, jedoch gegen Entgelt oder gewerblich oder zu einem anderen als in § 24c genannten Zweck (zB für sog. Kamera- oder Filmflüge) oder über den genehmigten Einzelfall (§ 24c Abs. 5) hinausgehend in einem Umkreis von mehr als 500 m betrieben, dann gelten diese als „Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1“. Diese dürfen nur mit Bewilligung betrieben werden (Abs. 2 und 3). Bewilligungen oder Zertifizierungen, die von einem Mitgliedstaat der europäischen Union oder einem durch zwischenstaatliche Vereinbarung gleichgestellten Staat ausgestellt worden sind, sind von der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde anzuerkennen, soweit in dem jeweiligen Staat zumindest die gleichen Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen gestellt werden.
 
In 500m Entfernung sehe ich meinen F450 nun wirklich nimmer, also bleibt ja eh nur Flug auf Sicht. Jetzt könnt ich mit FPV dann weiter fliegen aber die erlaubten 25mW bei 5.8Ghz verhindern auch hier eine größere Entfernung. Mir ist bei knapp über 500m mal die FPV Verbindung abgerissen, da ist dann kurzes Schwitzen angesagt. Gottlob hat der Copter von selber heimgefunden. (War überm offenen Meer, also keinerlei Gefährdung jeglichen Lebens ;-) )

Wenn ich die Aussage des Aeroclubs jetzt richtig werte kann ich mich dann auch darauf verlassen? Können wir weiterhin YT Videos einstellen? Bin ich als Mitglied des AC dann auf der sicheren Seite wenn halt jemand meint, mich auf Grund meiner YT-Videos belangen zu wollen?
Immerhin war ja der AC massgeblich an der Geschichte beteiligt, also gehe ich davon aus deren Aussage http://www.prop.at/b102/ist-das-fli...-fotoapparat-an-bord-zulassungspflichtig.html für bare MÜNZE zu nehmen.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
oder zu einem anderen als in § 24c genannten Zweck (zB für sog. Kamera- oder Filmflüge) oder über den genehmigten Einzelfall (§ 24c Abs. 5) hinausgehend in einem Umkreis von mehr als 500 m betrieben, dann gelten diese als „Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1“.
Musst schon beide Teile Markieren, dieses "z.B." würde ich als Aufzählung ansehen, die von §24c abweicht, also genau der Punkt um den es geht, das eben eine Aktiv aufnehmende Kamera unter §24f fällt, und Genehmigungspflichtig wird
 
Ja was genau ist jetzt ein Kameraflug?
Ein Flug der mit einer Kamera gefilmt wird oder die Luftaufnahme die als solche dann auch gewerblich weiterverwendet wird?
Oder beides?

Der AC hat ja an diesem Gesetz mitgewirkt aber die oben zitierte Aussage steht eigentlich im Widerspruch dazu.

Was sollen wir da jetzt glauben und wissen?

Zählt ein Downstream der am Boden aufgezeichnet wird auch dazu?

Ich denke es ist nur eine Frage der Zeit bis genug kleinere Copter mit HD Kameras rumfliegen, die unter die Spielzeugregelung fallen. Was kommt dann?
 
Zuletzt bearbeitet:

Mosquito

Erfahrener Benutzer
Aha, wieder einer der gemerkt hat, dass die Definition in diesem Gesetz so löchrig ist, wie der bekannte Schweizer Käse!

Kurzum, es wird erst dann Gewissheit geben, wenn der Erste vor Gericht geht und er dann in allen Instanzen das Verfahren durchzieht. Am Ende steht dann durch das letzte Urteil die unumstößliche Klarheit.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
naja selbst dann nicht
1. Machst du die Filme der Aufnahmen/Umgebung wegen, also für dich, und Teilst die nur über YT
2. Machst du die Filme der Anerkennung der anderen Flieger wegen, und stellst die deswegen bei YT rein
3. Machst du das zwar nicht gegen Direkte Bezahlung, sondern Indirekt über die Werbungsverbuchung/Zuschauer bei YT, kann man dir somit indirekt einen Kommerziellen Hintergrund nachweisen;)

Gibt sicher noch mehr Beweggründe, aber schon diese 3 sind zuerst alle gleich, eine Aufnahme machen, schneiden, und rein stellen, alles rein Privat und nicht Gewerblich
Am Ende aber 3 völlig Verschiedene Hintergründe wodurch es 3 Ausgänge am Gericht geben könnte. Evtl 1/2 noch gleich, aber 3 dürfte echt ein Problem werden
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
AhaAm Ende steht dann durch das letzte Urteil die unumstößliche Klarheit.
... die mit einer Gesetzesnovelle enden wird, die uns jegliche privaten Flüge mit Kamera - sei es fürs Fliegen selbst oder zwecks Aufnahmen - verbieten wird.
Je mehr man nachfragt, je mehr man nach Klarheit verlangt, umso mehr wird sich der Gesetzgeber von uns genervt fühlen und uns das Hobby (FPV) einschränken oder gar verbieten. Eben "Klarheit" schaffen durch die "österreichische Lösung"!
Dann werden die, die jetzt schon jammern noch mehr jammern....

Freut euch über die Grauzone, den Gesetzes-Kuddelmuddel, der uns noch zu Gute kommt. Im Zweifel für den Angeklagten! Ohne (klare) Richtung kein (endgültiges) Richten. Und auch keine exorbidanten Strafen.
Haltet den Ball flach und bringt unsere "hohen Herren" nicht auf noch mehr dumme Gedanken.
 
Die dummen Gedanken haben sie ja schon! Beauftragung der Austro Control - Artikel heute in der Kronenzeitung! Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, betrifft es alles über 250Gramm mit Kamera!
 
Aha, wieder einer der gemerkt hat, dass die Definition in diesem Gesetz so löchrig ist, wie der bekannte Schweizer Käse!
Ja wie Emmentaler Käse.....da sind die Löcher mehrere cm gross.

... die mit einer Gesetzesnovelle enden wird, die uns jegliche privaten Flüge mit Kamera - sei es fürs Fliegen selbst oder zwecks Aufnahmen - verbieten wird.
Je mehr man nachfragt, je mehr man nach Klarheit verlangt, umso mehr wird sich der Gesetzgeber von uns genervt fühlen und uns das Hobby (FPV) einschränken oder gar verbieten. Eben "Klarheit" schaffen durch die "österreichische Lösung"!
Dann werden die, die jetzt schon jammern noch mehr jammern....

Freut euch über die Grauzone, den Gesetzes-Kuddelmuddel, der uns noch zu Gute kommt. Im Zweifel für den Angeklagten! Ohne (klare) Richtung kein (endgültiges) Richten. Und auch keine exorbidanten Strafen.
Haltet den Ball flach und bringt unsere "hohen Herren" nicht auf noch mehr dumme Gedanken.
Das ist leider so. Hab auch schon mal bzgl. RC-Cars ne Anfrage gemacht. Das hat nur dazu geführt, dass wir erst recht aufs Korn genommen wurden. Interessanterweise war der Einzige, der was gegen das Fahren auf ner Panzerpiste hatte, so`n typischer, unkündbarer, grossmäuliger Bünzli, der aus ner ganz anderen Ecke des Landes kommt. Den hiesigen Leuten war`s nämlich egal, wenn wir eine wenig am Rumknattern waren....also eigentlich hatten sie sogar Freude daran.
Manchmal ist es besser, wenn man gar nicht erst zu viele Fragen stellt. Es gibt leider zu viele Leute mit Einfluss, die sich selbst als höhere Wesen betrachten und ihren Einfluss missbrauchen.
 

fragos

Erfahrener Benutzer
Hallo
Kann meinen Vorrednern nur Recht gben, hört auf mit dieser Diskussion, die ja ohne endgültiges Gerichtsurteil des europäischen Gerichtshofes , nichts bringt.
Also wie es Larissa sagen würde: Und Punkt.
Vg
Franz
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
@73bm73,- dann sei Du doch er Erste der es riskiert. ich denke dass eine Ausnutzug der Grauzone dann plötzlich für einen Betroffenen schwere Folgen haben kann,- solange es dann Andere trifft OK oder ??? Klar kann man auf der einen Seite immer sagen : Rühr nicht drin rum und warte ab....Joooo,- solange man selber nicht derjenige ist der von den Gesetzeshütern dann den Po versohlt bekommt. Und wir brauchen nicht drüber reden dass es in Ö dann mal so richtig was auf die Klappe gibt. Und Mißgünstlinge haste in Ö schnell am Hals. Da ist es eher besser wenn man das Gesetz auf seiner Seite hat. Egal, ich baue etwas unter 250 Gramm,- ich will ja nicht noch mehr Verwirrung stiften, aber das mit dem Gewicht solltet ihr auch nochmal durchlesen.......dann wirds noch blöder.
@fragos,- genau, und bis dahin schon den Kopter ohne Cam ( ausser FPV ) bewegen in der Hoffnung dass sich was ändert,- oder eben nicht weil keiner mehr ein Interesse hat. Wie auch immer man es macht,- es wird falsch sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

73bm73

Erfahrener Benutzer
@73bm73,- dann sei Du doch er Erste der es riskiert. ich denke dass eine Ausnutzug der Grauzone dann plötzlich für einen Betroffenen schwere Folgen haben kann,- solange es dann Andere trifft OK oder ??? Klar kann man auf der einen Seite immer sagen : Rühr nicht drin rum und warte ab....Joooo,- solange man selber nicht derjenige ist der von den Gesetzeshütern dann den Po versohlt bekommt. Und wir brauchen nicht drüber reden dass es in Ö dann mal so richtig was auf die Klappe gibt. Und Mißgünstlinge haste in Ö schnell am Hals. Da ist es eher besser wenn man das Gesetz auf seiner Seite hat.
ich weiß ja nicht mit welchen Leuten du bisher hier zu tun gehabt hast, dass du so viel "Respekt" davor hast, aber eigentlich beissen wir nicht.
Ganz sicher aber weiß ich, dass ich sicher nicht der Erste bin, der eben dieses tut. Und ich wage noch ganz andere Sachen hier in Ö (FPV-mäßig) zu tun - nur stelle ich das nicht auch noch online oder gar auf einen Video-Kanal. Gaaanz dumme Sache!!! Diese Art von Selbstdarstellung sollten die FPV-ler tunlichst überdenken. Dann müssten sie sich auch nicht so fürchten.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Dass die Leut in Ö nicht beißen und super drauf sind weiß ich. Aber die Behörden sind höchstens im kleinen Rahmen locker,..solange bis man Probleme mit DEM Falschen bekommt. Alles schon erlebt, die gute und die schlechte Seite. Und Du hast dann evt. einen Prozeß im eigenen Land am Hals, aber ich muss dann 800 bis 1000 km anreisen. Ne, danke. Hab sowas in Ö schon mal mitgemacht in Sachen Brauchtum...ein Piefke in Ö vor Gericht......weil er sich für Ö und Freunde dort eingesetzt hat. Heftig. Also OK,..ich schreib da nix mehr zu, Thema gegessen. Habe eben wieder stundenlang Ö- Gesetze gelesen, Berichte von Ministerien studiert usw. Ich denke man darf PRIVAT mit Cam fliegen und aufnehmen, in 500 Meter und 150 über Grund. Gewerblich hat Probleme. Alles Andere wäre rechtlich Unsinn und nicht haltbar.
Aber ich wüßte gerne auf welchem Videokanal ich da etwas verfängliches eingestellt haben soll.....????
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
Nein, sorry - kam falsch rüber.
Ich habe damit nicht explizit dich gemeint sondern die vielen Anderen, die sich mit ihren "heroischen" Videos rühmen (wollen).
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Nunja,..ich kann das verstehen. Es ist doch das Tolle wenn man Videos über die schöne Landschaft in Ö macht und das anderen Leuten zeigen will. Du kennst das beste Video über die Steiermark doch auch denke ich....sowas ist doch unglaublich genial....
 
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FPV1

Banggood

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