DU kannst uns aber schon bisschen verstehen, das mit der Aussage "es KANN Störungen im Radio/TV verursachen" schon komisch rüber kommt bei einem 25mW Sendesystem, selbst wenn das etwas mehr Leistung haben sollte, und noch keiner solche Störungen selber mit bekommen hat, andere Systeme/Komponenten aber erhebliche Störungen für Privatleute ersichtlich verursachen, aber anscheinend nicht mit der Begründung ein Verkaufsverbot erhalten.
Das es nun mal aktuell so ist, ist leider so, nur verstehen möchte man es.
HABEN die jetzt Störungen verursacht, oder wurde bei einer Messung unter Laborbedingungen irgendwas gefunden, was im Grundrauschen in der Wirklichkeit keine Auswirkung mehr auf den normalen Gebrauch hat, das es noch keiner Bemerkt hat
Die Marktaufsicht (länderunabhängig) prüft anhand eines Funkstandards. Für 5.8 GHz Videosender ist das die EN 300 440 und anhand ihrer natinalen Radio Interfaces (Frequenz, Leistung usw.). Sind hier Anforderungen verletzt, fehlt die Voraussetzung für den Betrieb. Dann ist die Vermutung der effektiven Nutzung des Spektrums nicht mehr gegeben. Es ist Aufgabe der hersteller, die Anforderung der Norm zu erfüllen. Können sie das nicht, ist das für sie blamabel und ihre Produkte sind Schrott.
Bei einem Auto erwartet man ja auch, das die Bremse funktioniert.
Dazu muss es keine konkreten Störfälle gegeben haben. Es ist Ziel der Aktion, Störungen im Vorfeld zu verhindern.
Vergleich das mal mit dem TÜV.
Ich war in der Situation, das die Kombination Auto, Motorisierung, Felge, Reifenformat nicht in der ABE vorkam. Das gleiche Auto mit ein paar PS mehr (13 was bei 133 bzw. 150 PS nicht der dicke Unterschied ist) durfte diese Reifen. Aus noch einigen anderen Gründen war das zusätzliche Gefährdungspotential der von mir gefahrenen Kombination gegenüber dem leistungsstärken Auto = 0, was der auch Prüfer zugeben musste.
End vom Lied > Neue Reifen
Keine ABE > kein Prüfsiegel
Beim Funk gilt analog:
Anforderungen der R&TTE nicht erfüllt und dabei erwischt > Verkaufsverbot