EASA (European Aviation Safety Agency) will FPV und Kopterflug verbieten

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borg1

Erfahrener Benutzer
Es ist natürlich falsch was du da schreibst...
Hrmm! Ich würde sagen, Ihr habt beide nicht ganz unrecht!
Ihr verwurstelt wieder Luftfahrzeug und Luffahrsystem, was ja teilweise auch in den unterschiedlichen Gesetzbüchern geschieht


§ 1 LuftVG
(2) Luftfahrzeuge sind
9. Flugmodelle
... Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)

Beides, F.modell und LF.system sind L.fahrzeuge Sie unterscheiden sich nur durch den Verwendungszweck.


Die Pflicht zur Erlaubnis in §20LuftVO gilt für alle Luftfahrzeuge - auch für Flugmodelle. Allerdings nur unter den in (1) 1 aufgeführten Bedingungen, somit ist Dein 100gr-Flieger explizit ausgenommen.

Der Haken liegt wiederum im LuftVG
§ 1 LuftVG
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

Ausnahmen etc. können somit durch andere Rechtsvorschriften von wem auch immer in jeglicher Richtung gemacht werden. Das können Einschränkungen sein, oder sogar, wie aktuell die die CTR-Regelung bei einer Reihe von Flughäfen, Vereinfachungen.
 
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C

Celeritas

Gast
Hrmm! Ich würde sagen, Ihr habt beide nicht ganz unrecht!
Doch, er hat unrecht, ganz einfach.

Ihr verwurstelt wieder Luftfahrzeug und Luffahrsystem, was ja teilweise auch in den unterschiedlichen Gesetzbüchern geschieht
Ich verwurstel hier gar nichts. Ich bezog mich explizit auf unbemannte Luftfahrsysteme und alle "Verbote" die hier ständig fälschlicherweise wiedergekäut werden, beziehen sich auch explizit auf unbemannte Luftfahrsysteme und das sind hobbymäßig geflogene Modelle eben nicht.

Beides, F.modell und LF.system sind L.fahrzeuge Sie unterscheiden sich nur durch den Verwendungszweck.
Irrelevant, siehe oben.

Die Pflicht zur Erlaubnis in §20LuftVO gilt für alle Luftfahrzeuge - auch für Flugmodelle. Allerdings nur unter den in (1) 1 aufgeführten Bedingungen, somit ist Dein 100gr-Flieger explizit ausgenommen.
Nochmal richtig lesen was ich geschrieben habe, worauf ich mich bezogen habe und was im Gesetz steht.
 
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MarenB

Runter kommen sie immer!
Ja toll. Ich glaube, ich muss auswandern.

Sehe ich das richtig, dass es in dem Vorschlag um ALLE UAS geht, also einschließlich größere Flächenmodelle, dass diese nur nach UAS.OPEN.50 selbst gebaut werden dürfen, maximal 250g wiegen, 15m/s schnell werden und 50m hoch fliegen dürfen?

Immerhin, FPV wäre demnach erlaubt, auch über die sonst maximal zulässige 100m Entfernung hinaus, wenn der Betrieb "sicher" ist.

Oder habe ich da was übersehen?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Für mich stellt sich erst einmal die Frage, ob das nur für Luftfahrtsysteme gelten soll oder ob dann auch Flugmodelle unter diese Regelungen fallen, d.h. die Unterscheidung in UAS und Flugmodell in Zukunft wegfällt.

Edit: Die anzubringenden Logos für die einzelnen Klassen symbolisieren alle einen Quadrocopter.
 
Zuletzt bearbeitet:

MarenB

Runter kommen sie immer!
Das hängt dann wohl von deutschem Recht ab, könnte ich mir vorstellen. Hier wird meinem Verständnis nach als UA alles erfasst, dass unbemannt ist, auch Ballons und kabelgebundene Modelle (Fesselflug?).

Allerdings, nach erneutem Lesen, glaube ich die "Specific" Kategorie verstanden zu haben. Diese soll wohl lizensierten Piloten den Betrieb von UAs gestatten, wenn eine vorherige Risikoanalyse erfolgt ist. In die stark eingeschränkte "Open"-Kategorie fallen demnach nur Spielzeuge und RTF-Kram, der von jedem ohne großes Training gesteuert werden kann.

Hieße, wir müssten eine kleine Schulung machen oder uns registrieren lassen, whatever und dann wäre alles wie gehabt und legalisiert, wir müssten uns dann halt vor jedem Flug entsprechend informieren, wie die verantwortlichen unter uns das eh tun.
Die RTF-Phantom-Käufer könnten keinen Mist mehr machen und es wäre endlich so, wie es sein sollte.

Alle Interpretationen ohne Gewähr...
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Meinst Du?
Ich habe auch momentan keine Zeit und auch nicht die Ahnung, um das wirklich beurteilen zu können.

Die Auflösung des momentan erheblichen Unterschiedes zwischen UAS und Flugmodell würde schon einiges an Folgen nach sich ziehen.
Irgendwie passt die Aussage "gilt für alles Unbemanntes" und die product requirements für die einzelnen Klassen für mich nicht so gut zusammen.
Z.B. sind in allen Klassen effektiv FC vorgeschrieben, auch in der kleinsten Klasse. Flugmodelle haben aber momentan insgesamt gesehen selten eine FC und Freiflugmodelle sogar überhaupt keine Steuerungsmöglichkeit von aussen.

Für mich sieht es so auf den ersten Blick nur umsetzbar (und logisch und evtl. sinnvoll) aus, wenn es nur für UAS gilt (und teilweise sogar auch nur für Drehflügler) und nicht für Flugmodelle. Sollte es auch für Flugmodelle gelten, wären die Regeln absolut verheerend für den klassischen Modellflug und für die weltweit geltenden Wettbewerbsklassen.

Aber von mir auch Interpretation ohne Gewähr.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
Ich glaube selbst <250g selber bauen kann man dann total vergessen..
Habt ihr gesehen welche Systeme da an Board sein müssen? Das mit Akku und Motoren zusammen wird wohl fast unmöglich.
Wenn das wirklich so druchkommt und auch für Private Flüge wirklich durchgesetzt wird, dann gute Nacht.
50m Abstand zu Personen? Wie soll man das bitte einhalten? Muss ich jetzt neu mein Feld abstecken, damit da niemand hinkommt?
Wieso es das ganze braucht ist mir nach wie vor ein riesen! Rätsel. Wo gab es je schwerere Unfälle in welchen nicht Involierte betroffen waren?
 

obstacle

Neuer Benutzer
@aargau
Es tut mir leid, wenn ich dich enttäuschen muss, aber um schon passierte Unfälle geht es denen nicht!
Eher eine Mischung aus, ich habe kein Verständnis für das Hobby, Neid und das gepaart mit einer gehörigen Portion Hirnlosigkeit.

Da stand doch auch 50m maximale Flughöhe! Ich fände es schon mal gut, wenn so mancher Sportpilot (vorgestern war so einer wieder da) das als mindest Flughöhe nehmen würde.
Ich habe das Pamphlet noch nicht komplett gelesen, aber ging es nicht auch darum, dass die Komponenten eines Fliegers >250g "geprüft" sein müssen?

Gruß
Martin
 
@aargau
Es tut mir leid, wenn ich dich enttäuschen muss, aber um schon passierte Unfälle geht es denen nicht!
Eher eine Mischung aus, ich habe kein Verständnis für das Hobby, Neid und das gepaart mit einer gehörigen Portion Hirnlosigkeit.
Und wie es auch häufig im Berufsalltag anzutreffen ist, sind jene, die bestimmen leider nicht dieselben, wie jene, die einer bestimmten Tätigkeit nachgehen.

Anders ausgedrückt; Es wird einfach mal was gemacht. Funzt es nicht, probiert man etwas Anderes.
Letztendlich ist denen ziemlich Wurscht, was mit der Modellfliegerei passiert. Nur die grossen Fische interessant. Wir spülen schlicht und einfach zu wenig oder gar kein Geld in die Kasse. Also wozu sollte man sich (aus ihrer Sicht) mit etwas unnötig befassen, wo kein Gewinn zu erzielen ist?
Desweiteren wird derzeit versucht, solche Technologien für Militärische, Polizeiliche und andere staatliche Zwecke zu "reservieren". Es liegt nicht im Interesse der oberen 10`000, dass sich die Milchkuh (der Steuerzahler) mit anderen Dingen befasst, als dem Kapitalismus. Wir sind da um zu erwirtschaften und fertig. Den Entwurf der EASA könnte man als präventiven Erstschlag werten. Es geht um mehr als nur um ein paar kleine Kameradrohnen, mit denen ein Bergsee oder sonstwas abgelichtet wird.
Es gibt mehr Zusammenhänge, als man auf den ersten Blick sehen kann.
 

Don Promillo

Erfahrener Benutzer
Ich habe das Pamphlet noch nicht komplett gelesen, aber ging es nicht auch darum, dass die Komponenten eines Fliegers >250g "geprüft" sein müssen?
Mit solchen Forderungen macht sich die EASA nur lächerlich.

Wenn das eine Grundlage zur Diskussion über die Sicherheit in der Luft sein soll, dann wäre die passende Vorderung der Gegenseite an unsere "Drohnen" "Laser" anzubauen, sonst klauen wir aus Kreplakistan einen Atomsprengkopf und nehmen die Welt als Geisel für ein Lösegeld von...

EINER. MILLION. DOLLAR!
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Hurra!
Wir haben eine neue Verschwörungstheorie.

Vollständig durchgelesen hat das Ding ja wohl keiner.

Ich will jetzt keinen mit dem Fakt verwirren, dass diese Prototype Regulation ein Grandfathering und eigene Regeln für den Modellflug enthält und dass das Ding ein zu diskutierender Vorschlag ist. Besonders zum Thema Modellflug weist die EASA darauf hin, dass es dort noch Gesprächsbedarf, insbesonders mit den Herstellern, gibt.

Gruss
Frank
 

Don Promillo

Erfahrener Benutzer
Gespräche führt man nicht auf der Basis von solchen Forderungen. Das Schreiben ist eine genauso sinnvolle Gesprächsgrundlage wie meine Forderung nach einer Million Dollar. Ich meine natürlich 100 Billionen Dollar.
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
Wie gesagt, ich verstehe das inzwischen auch als Unterteilung in eine offene "Jedermann-Klasse" (Phantom-Schubser) und eine für erfahrene und registrierte "Profis" (Modellflieger). Technische Einschränkungen bezüglich der Fluggeräte für die zweite Gruppe habe ich irgendwie keine gefunden.

Viele Grüße
Maren
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Moin Frank,

daher ja meine Frage, ob dieser Vorschlag nur für UAS oder auch für Flugmodelle gelten soll. Bzw. ob diese Unterscheidung fallen soll.
Insgesamt ist das Ganze erst einmal schwer verständlich für Unbeteiligte und das dürften wohl die meisten hier sein.

Ich schrieb ja auch, dass das, was ich nur auf die Schnelle und sicher stark unvollständig verstanden habe, evtl. sinnvolle bzw. vernünftige Sachen sind, wenn sich das nur auf UAS bezieht.
In Bezug auf Flugmodelle sehe ich da bei den wenigen Sachen, die ich gesehen habe, etwas Schwierigkeiten bzw. Probleme oder Ungereimtheiten/Widersprüche. Aber kann ja sein, dass es Flugmodelle gar nicht betrifft.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Maren, mit den höheren Klassen meinst Du Class 1-3, oder?
Da steht bei den Requirements einiges an technischen Voraussetzungen (zB FC) und auch Maximalhöhe von 150m, was bereits alleine schon mit FAI-Klassen kollidiert.

Evtl. verstehe ich die Einteilung auch falsch, das will ich nicht ausschließen.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
Ich denke ehrlich gesagt kaum daran, dass klassische Modellflieger da ausgeschlossen werden, denn wenn das so wäre bräuchte es auch für Copter keine 50m höhe..
Ich Frage mich ja wieso die Hersteller wie DJI da mal nicht Mächtig auf den Tisch hauen, denn es geht bei denen mittlerweile auch um viel Geld..
Ich wäre ja sogar (fast) mit solchen Forderungen einverstanden, wenn die Class0 zum einen total! Unbeschränkt ist und zum anderen mind. 500g, ideal eher 1kg.

Wer bestimmt eigentlich die Strafen, die es für nicht Einhaltung geben soll? Das jeweilige Land oder auch die EASA?
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
Maren, mit den höheren Klassen meinst Du Class 1-3, oder?
Da steht bei den Requirements einiges an technischen Voraussetzungen (zB FC) und auch Maximalhöhe von 150m, was bereits alleine schon mit FAI-Klassen kollidiert.

Evtl. verstehe ich die Einteilung auch falsch, das will ich nicht ausschließen.
Nein, das sind ja alles offene Klassen.
Die nächste Kategorie wäre "specific" und ich habe in dem Zusammenhang keine Anforderungen an das Fluggerät gefunden, nur an den Piloten und ggf. die lokalen Behörden.

Viele Grüße
Maren
 
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FPV1

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