EASA (European Aviation Safety Agency) will FPV und Kopterflug verbieten

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Wowbagger

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"Wild" ist nun mal als Gegenteil von "Organisiert" (im Verein, der in D. immer noch einen besonderen Stellenwert hat, wie auch Vereine um Garten, Kaninchen, Tauben, Schützen, Angler, Skat, Dackel, Turn, Fastnacht, Bau, etc.) anzusehen.
Wobei auch Vereine evtl. auf/an Plätzen fliegen, die keine gesonderte Aufstiegserlaubnis haben. Mein Verein hatte für unseren Modellflugplatz jahrzehntelang keine gesonderte Aufstiegserlaubnis. Da wir nur Segler-/Elektro fliegen und damals immer unter 5kg blieben, war das auch nicht nötig. Das ganze nicht heimlich, sondern mit Unterstützung der Stadt, der Sportverbände etc. Unser Platz ist dabei auch als Sportplatz eingestuft.
D.h. wir haben jahrzehntelang organisiert "wild" geflogen. :)

Auch Nichtvereinler müssen sich beim Schiessen, Inlinern, Promensdenmischungausführer, Karnevalisten an Gesetze und Regeln halten.
Ach ne. Hat irgendjemand was anderes behauptet? Egal wo und wer muss sich dran gehalten werden.
 

borg1

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Ach ne. Hat irgendjemand was anderes behauptet? Egal wo und wer muss sich dran gehalten werden.
Das war auf Brandtaucher bezogen, der so hervorhob, dass er sich bisher auch beim Wildfliegen an die Regeln hielt, Spotter, Versicherung etc. pp.
 

erfter

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Ist das RC-Fliegen im unkontrollierten Luftraum (G,F) bis 300m Höhe und im 2-km-Abstand von Flugplätzen eigentlich nicht mehr erlaubt? In diesem Luftraum ist es doch - von Ballungszentren mal abgesehen - eher unmöglich, dass sich manntragende und RC-Flieger überhaupt begegnen.
Sollte es doch dazu kommen, kann es nur am manntragenden Flieger liegen, denn der rammt bei 157m unausweichlich den Kölner Dom, oder bei 266m den Kölner Fernsehturm, also sollte er sich dort auch nicht aufhalten.
Ich möchte als Berufspilot auch keine 5-kg-Drohne ins Cockpitfenster kollidieren sehen, aber bei den "Beschwerden" geht es doch wohl eher um gut situierte Privatflieger in Sportmaschinen und Helis, die sich dann selber nicht an ihren Luftraum halten.
Und wenn der RC-Copter oder Flieger durch Signalverlust oder Fehlfunktion crasht, evtl. auf einer Straße, ist das immer ein mögliches Risiko. Allerdings werden RC-Piloten ab der "Mehrere-Hundert-Euro-Klasse" wohl eher davon Abstand nehmen, dass es überhaupt dazu kommt, oder? Wenn mir allerdings ein Bussard oder ein springendes Reh bodennah in die Windschutzscheibe fliegt, lässt es sich auch nicht verhindern.

Deshalb bieten ja gerade FPV und Autopilot heute ganz andere Möglichkeiten, gefährliche Flugsituationen notfalls auch / noch zu beeinflussen. Wer das verbieten will, versteht das System dahinter nicht.
 
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Wowbagger

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Nein, das ist immer noch erlaubt. Luftraum G hat je nach Ort Obergrenzen von 1000 ft (ca. 300m), 1700 ft (ca. 550m) und 2500 ft (ca. 800m) und dort ist Modellflug erlaubt.
 

erfter

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Nein, das ist immer noch erlaubt. Luftraum G hat je nach Ort Obergrenzen von 1000 ft (ca. 300m), 1700 ft (ca. 550m) und 2500 ft (ca. 800m) und dort ist Modellflug erlaubt.
800m Höhe ist teilweise erlaubt, erstaunlich - das liegt aber eigentlich schon recht außerhalb vom Sichtbereich und ist dann nur noch mit FPV möglich? Dann kann man für RC auch nicht diese Höhe genehmigen, aber FPV verbieten. Macht keinen Sinn, da sich das juristisch gesehen widerspricht.
 
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Wowbagger

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800m Höhe ist teilweise erlaubt, erstaunlich - das liegt aber eigentlich schon außerhalb vom Sichtbereich und ist dann nur noch mit FPV möglich?
Nein, 800m kann man je nach Modell und Sehkraft noch sehr gut sehen. Natürlich keinen 250er Racecopter oder 80cm Nuri. :)
Ein Modell in 800m horizontaler Entfernung ist genauso groß wie ein Modell in 800m Höhe...

Ich habe festgestellt, dass viele jüngere Piloten ohne Brille erstaunt waren, was ich (mit Brille=technisches Hilfsmittel?) noch gut sehen kann (z.B. 2m-Segler in 300m Entfernung). Das liegt meiner Meinung nach auch daran, dass Leute mit geringer Kurzsichtigkeit davon gar nicht wissen und man es nur in solchen Extremfällen deutlich merkt.
 

erfter

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Ich denke, das gilt für einen schönen Tag mit allgemein guter und klarer Fernsicht. Würde eher bezweifeln, dass es bei leichter Eintrübung am Himmel so noch möglich ist, trotz Brille. Werde es mal ausprobieren, aber die 800m sind IMHO eine heftige Entfernung. Es geht ja nicht nur um Höhe, auch um die Reichweite, im Normalfall steht das Modell ja nicht einfach nur so 800m über meinem Kopf am Himmel rum, es sei denn ein Heliumballon an einer Angelschnur...-:)
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Natürlich hängt das auch von den Verhältnissen ab. Bei Nebel wird das auch nix. :)
Aber nur mal zum Vergleich: Ein 5m-Segler in 800m Entfernung ist genauso groß wie ein 1m-Segler in 160m Entfernung. Wenn man das nicht gut sehen könnte, könnte man mit einem 1m-Segler noch nicht einmal bis zum Ende unseres Modellflugplatzes fliegen...
Mit einem Bixler 1 bin ich bei reinem Sichtflug auch schon mal knapp über 600m weit weg gewesen. Da konnte ich ihn noch gut steuern. Weiter hätte ich mich aber nicht mehr getraut.

Logischerweise fliegt man nicht höher/weiter als man sein Modell erkennen kann und unter Kontrolle hat.

Du hast es vielleicht falsch verstanden: Die Brille hilft nicht, weiter schauen zu können, sondern korrigiert nur eine Fehlsichtigkeit. Es gibt aber viele, die nur eine schwache Fehlsichtigkeit haben und daher davon nicht wissen. In solchen Fällen kann jemand mit gut eingestellter Brille halt weiter gucken, als jemand mit leichter Fehlsichtigkeit und keiner Brille.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich so überhaupt legal fliege, denn ich soll ja angeblich nur innerhalb der Weite fliegen dürfen, in der man das Modell ohne technischen Hilfsmittel sehen kann, also bei mir nicht weit. :) Und Lasern lassen will ich mich nicht.
 

LSG

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Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich so überhaupt legal fliege, denn ich soll ja angeblich nur innerhalb der Weite fliegen dürfen, in der man das Modell ohne technischen Hilfsmittel sehen kann, also bei mir nicht weit. :) Und Lasern lassen will ich mich nicht.
Du musst schon genau lesen :p Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder die Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
Nicht mehr lange und eine Videobrille ist auch nichts Besonderes mehr :wow:
 

Mayday

Expert somehow
@erfter: Wenn ich mich nicht irre, fliegst Du am Kölner Dom aber in der Kontrollzone Köln. Und da hat Du dann über 30m wiederum nix zu suchen... Ansonsten siehe oben, was die Höhen betrifft, wowbagger hat es ja geschrieben.
Das Verständnis zu FPV und Autopiloten/Flugsteuerungen aus Luftrechtlicher Sicht: FPV=schlecht (es sei denn mit Spotter), weil keine Beobachtung möglich ist. Autopilot+GPS=gut, wird ja auch so gefordert (und hat auch schon lange Sinn).
 

erfter

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@erfter: Wenn ich mich nicht irre, fliegst Du am Kölner Dom aber in der Kontrollzone Köln. Und da hat Du dann über 30m wiederum nix zu suchen...
Entschuldigung, aber ich fliege Fläche, und das mit Sicherheit nicht am Kölner Dom. Und wenn ich im Bereich Köln mit 30m Höhe unterwegs wäre, kollidierte mein Modell wohl locker mit jedem 5. Haus. Oder hast Du Dich vertippt und meintest 300m? Wer sich in dieser Höhe manntragend im Luftraum aufhält, befindet sich entweder im Landeanflug oder hat ansonsten definitiv nichts dort verloren (außer Rettungshubschrauber).
Ich denke, mit solchem Kompromiss könnte man das Thema zwischen manntragender und RC-Fliegerei mal locker auseinander halten.
 
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Mayday

Expert somehow
Entschuldigung, aber ich fliege Fläche, und das mit Sicherheit nicht am Kölner Dom. Und wenn ich im Bereich Köln mit 30m Höhe unterwegs wäre, kollidierte mein Modell wohl locker mit jedem 5. Haus. Oder hast Du Dich vertippt und meintest 300m? Wer sich in dieser Höhe manntragend im Luftraum aufhält, befindet sich entweder im Landeanflug oder hat ansonsten definitiv nichts dort verloren (außer Rettungshubschrauber).
Ich denke, mit solchem Kompromiss könnte man das Thema zwischen manntragender und RC-Fliegerei mal locker auseinander halten.
Bei Sportfliegern gebe ich Dir Recht. Ansonsten (Rettungs- und Polizeihubschrauber, selten Militär) ist das ja gerade der Grund, warum man nur auf 30m soll- in der Kontrollzone! Ich hoffe sehr, Du weißt, daß die 30m kein Tippfehler sind.
Außerhalb der Kontrollzone usw. sieht das vielleicht anders aus.
Ansonsten ist das Klischee mit den "gut situierten" Privatfliegern sehr selten geworden- erst recht in der Hubschrauberei.
Und hattest Du nicht das Beispei, mit dem Kölner Dom gebracht? Spielt keine Rolle, ob man Fläche fliegt. Wenn der Sportflieger dort auf Höhe Kölner Dom fliegt, dann darf er das wohl in dem Fall (Kontrollzone). Wenn ihm seine Lizenz lieb ist... Er wird dann seine Freigabe bekommen haben.
 
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Blue Thunder

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Eigentlich ist das mit der Luftraumstruktur nicht so schwer. Die 30m-Regelung ist in dieser Grafik nicht dargestellt.



Gruß BT
 

SGU

Erfahrener Benutzer
Eigentlich ist das mit der Luftraumstruktur nicht so schwer.
Finde ich auch; hier mal kurz zusammengefasst wo es im jetzigen Recht zu Überschneidungen Manntragend/Modellflug kommen kann:

-Die Sicherheitsmindesthöhe für manntragenden Verkehr auserhalb von kontrolliertem oder beschränktem Luftraum liegt bei 500ft über Grund . Die maximale Höhe (immer vorrausgesetzt die Fluglage kann erkannt werden) für den Modellflug liegt zwischen 1000ft und 2500ft über Grund.

-Es ist aber auch durchaus möglich, dass sich manntragende Luftfahrzeuge völlig legal unterhalb der 500ft aufhalten. Rettung, Polizei wurde schon genannt, aber auch gewerbliche Betreiber können in AOCs eine allgemeine Erlaubnis für solche Flüge bekommen; z.B. Leitungskontrollen oder Schulung mit Hubschraubern.
In Kontrollzonen obliegt es dem Tower freigaben zu vergeben ... und natürlich können sich Luftfahrzeuge hier teilweise in sehr niederen Höhen bewegen; Kontrollzonen sind ja speziell dafür da um die Flieger auf den Boden zu bringen.



Das Argument mit der Luftraumbeobachtung lässt sich leider auch nicht so einfach unter den Tisch kehren und ist auch in der manntragenden Fliegerei oft ein Diskussionsthema. Hier liegt auch der Unterschied FPV/klassischer Modellflug: Wenn ich aus 800m Entfernung meinen Segler von unten beobachte hab ich dank des weiten Sichtfeldes des menschlichen Auges zwangsläufig einen sehr großen Bereich des Himmels zumindest periphär mit im Blick. Wenn ich allerdings FPV in gleicher höhe Unterwegs bin sehe ich gerade mal einen relativ engen Kegel direkt vor mir.



Ich bin tatsächlich der Meinung, dass die Thematik klarer geregelt werden sollte und etwas Schulung oder zumindest ein Beipackzelltel beim Kauf von Flugmodellen kein Fehler wäre, aber man sollte dabei auch wirklich nicht alles über einen Kamm scheren. Ein FPV Racer in max 50m höhe ist einfach nicht das Selbe wie ein Fotocopter in 500m... also Risiken abwägen und dann entscheiden.

Aber das es so läuft ist wahrscheinlich eher eine Wunschvorstellung...
 

aargau

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Ich bin tatsächlich der Meinung, dass die Thematik klarer geregelt werden sollte und etwas Schulung oder zumindest ein Beipackzelltel beim Kauf von Flugmodellen kein Fehler wäre, aber man sollte dabei auch wirklich nicht alles über einen Kamm scheren.
Das sehe ich auch als sinnvoll an. Nur die meisten machen das schon heute. DJI weisst ganz klar darauf hin und das dürften so die "führer" sein. So mini Hubsans und so sind ein anderes Thema, da braucht es solche infos sicherlich nicht... Ausser sich selber machen die bestimmt niemandem weh ;-).
Ich denke ein Versicherungsnachweis beim Kauf als Kriterium für Fertigmühlen wäre schon mal ein guter Anfang...
Wer selber baut hat in der Regel eh das nötige wissen und wurde irgendwo schon mal mit den Gesetzen konfrontiert. Aber die jetzt aktuellen Geschenkten Phantoms und co. dürften durchaus vorwiegend personen erhalten die eben nicht wissen das man da was beachten muss...
 

erfter

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Ich bin ja jetzt mehrfach auf den Kölner Dom angesprochen worden, seht euch mal auf youtube MA36Qzbtzrg an. Wer da FPV fliegt, müsste also durchaus eine Genehmigung haben und zudem ein exzellenter Pilot sein. Im Bereich um den Dom - und in Innenstadtbereichen allgemein - können heftigste Turbulenzen und plötzlicher Winddruck zwischen Gebäuden auftreten, denen kaum ein Modell gewachsen ist...

Ich persönlich würde mir das niemals zutrauen, bin auch kein Kölner, wohne im Umland der Stadt. Aber dort möchte ich dann auch künftig noch so fliegen dürfen, wie der Luftraum es legal für den RC-Flug erlaubt. Mit meiner Zebra 4 FM 35MHZ Fernbedienung bringe ich dort selbst einen 500g -Spielzeugflieger (Graupner Skysurfer Paracopter) noch auf über 300m (ist übrigens eine erstklassige ruhige Videoplattform).

Wo soll man jetzt bei so günstiger RC-Hardware im freien Verkauf noch eine gesetzliche Grenze ziehen wollen? Die Flugleistungen steigern sich doch schon regelmäßig extrem durch einfachen Austausch von Elektronik, Motoren und Akkus, und gleich bin ich einer anderen Leistungsklasse, selbst wenn das Fluggerät selber eher Spielzeug bleibt, ob FPV oder nicht. Daran ändern auch Gesetze nichts. Wer mit seinem Sportwagen mit 150 km/H durch die Ortschaft rast, ist zwar ein gefährlicher Spinner, aber deswegen kann man ja nicht den Verkauf und die Nutzung von Sportwagen verbieten.
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
42 Seiten und es ist immer noch nicht eindeutig klar, was die gestiegenen Gefahren sind? Die Modellflieger hier sehen gestiegene Gefahren und welche das nach unserer Erfahrung sind. Du kennst nach Deiner Aussage noch weitere. Bitte lass uns doch an Deinem Wissen teihaben.

Mein, ich habe nicht zugestimmt, daß die Probleme nur in den neuen und unerfahrenen oder ignoranten Nutzern liegt.
OK.... das klang in dem anderen Thread aber anders. Na gut, dann eben wieder zurück zu Punkt 1.
Der korrekte Weg ist:
1. Zunächst einmal genau zu analysieren, was für Probleme neu hinzugekommen sind.
2. Dann schauen welcher Teil der aktuellen Gesetze und Regelungen für diese neuen Probleme nicht mehr ausreichend sind.
3. Und dann überlegen, wie man die aktuellen Gesetze und Regelungen verändern kann/muss, um diese neuen Probleme abzustellen oder zu begrenzen.

Bitte antworte doch einmal konkret auf Schritt 1.
Mein aktueller Kenntnisstand ist der, dass im Schritt 1 herauskommt, dass viele Personen in den letzten Jahren hinzugekommen sind, die die aktuellen Gesetze und Regelungen nicht kennen oder absichtlich ignorieren, und damit eine gestiegene Gefährdung ausmachen.
Das ist zumindestens mein Erfahrungshorizont, aber auch das, was bisher in diesem Thread beschrieben wurde. Evtl. kennst Du ja noch andere gestiegene Probleme in der letzten Zeit. Dann lass uns an dem Wissen doch teilhaben.

Was sind jetzt konkret die gestiegenen Gefahren?
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Als gehässige Retourkutsche an die VC wäre die Forderung nach Alkohol- und Drogentests vor und nach jedem Flug für die komplette Besatzung und ein halbjährlicher mentaler Befähigungsnachweis für Piloten und Flugbegleiter bei unabhängigen Institutionen. Und redundante Transponder, die NICHT abgeschaltet werden können! :p
Das Verkehrsministerium liest hier offenbar mit - jedenfalls plant Dobrindt Alkohol-, Medikamenten und Drogentests für Piloten:
http://www.bild.de/bild-plus/politi...931576,var=a,view=conversionToLogin.bild.html
 
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