Jetzt möchte ich mich auch mal zum Thema melden, wo ich endlich meine Gedanken geordnet und in Worte
fassen konnte!
Ich habe mir auch ein paar Gedanken gemacht und bin zum Schluss gekommen dass die Überarbeitung
bestehender Gesetze und Regelungen durchaus angebracht ist. Zumindest im Bezug auf das Fliegen mit
Videobrille:
Zwar fallen Multicopter, sofern sie zum Zwecke der Freizeit eingestzt werden, unter Modellflug Aber!
Durch die immer grössere Verbreitung des FPV Fluges hat sich meiner Meinung nach im konventionellen
Modellflug ein Wandel hin zu "Manntragend ähnlichen Voraussetzung" eingestellt der es Nötig macht
zu Handeln. Aber halt Vernünftig durchdacht und kein Purer Aktionismus oder generelle Verbote wie
man es von den verschiedenen Stellen hört!
Durch den FPV Flug haben sich ganz neue Märkte erschlossen und bestehende Regulierungen stellen
sich als nicht mehr Zeitgemäss dar.
Das Fliegen mit Videobrille ist mittlerweile Technisch immer "Einfacher". Es werden Höhen sowie Entfernungen
ereicht, welche aufgrund bisher nicht ausreichender Technik ausser acht gelassen wurden. (Fliegen auf Sicht im
Modellflug, war bisher einfach Logisch da es bis vor geraumer Zeit Technisch gar nicht möglich war weiter weg
zu fliegen)
Die Logische Konsequenz ist nunmal dass eine neue Art von Luftfahrzeugkategorie eingeführt werden sollte.
Diese könnte z.B FPV-RPAS heissen, welche zwar weiterhin durch eine Modellflughaftpflichtversicherung
abgedeckt ist, aber in der Versicherung zubuchbar mit höherer Deckungssumme z.B 5 Mio, und entsprechend
höherem Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist. Egal wie Sicher moderne Flugsysteme scheinen, vor einem Technischen
Defekt ist niemand gefeit, daher wäre die Höhere Deckungssumme obligatorisch!
Als weiteren Punkt habe ich die Idee dass es tatsächlich eine Art von Flugschein dafür geben sollte der
nach Abschluss einer Prüfung durch eine Offizielle Stelle erteilt wird. Nur wer diesen "Flugschein" vorweist,
kann dann in der Versicherung die "FPV-RPAS Option" zubuchen.
In der "Ausbildung" sollten Wissensinhalte vermittelt werden, die eine Grundlegende Kenntniss von LuftVZO,
LuftVG, LuftVO, ICAO Karten und diversen Dingen den Luftraum betreffend ermöglichen!
Natürlich sollte so ein Flugschein und seine "Ausbildung" wegen des Hobbycharakters nicht überzogen Teuer
ausfallen! Dadurch könnte auch die "Spotterpflicht" für diese Kategorie ausgeschlossen werden.
Sinnvolle Technische Voraussetzung für den Betrieb eines solchen FPV-RPAS wäre meiner Meinung nach:
Anbringen einer Identifikatonsnummer des Piloten, OSD, Höhensensor, GPS/Kompass, RTH Failsafe bei
Ausfall der Steuerverbindung, RTH Failsafe bei unterschreiten einer Mindestspannung vom Antriebsakku,
Maximale Flughöhe ~ 300 Meter über Grund im Luftraum G, Kein Flug in Flugverbotszonen (Gibts ja eh schon),
Flüge nur in der Zeit "30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang",
Zulässiges Gesammtgewicht wie im Modellflug MAX 5kg
Die Schaffung einer solchen Kategorie Flugsystem könnte auch die Verwendung von Videosendern im 5,8ghz
Band mit Leistungen größer als 25mW legalisieren. (Soweit ich weiss stammt die Regelung mit den 25mW
noch aus Zeiten wo niemand an FPV Flüge dachte. Vielmehr sollte geregelt werden das z.B Videoüberwachung
von ggf. Garagentoren innerhalb von Ortschaften sich nicht überlappen)
Dies sind meine Persönlichen Erkenntnisse und Ansichten die sich Ergeben haben weil ich das Thema FPV
für mich etwas näher versucht habe zu beleuchten. Diese Erkenntnisse halte ich persönlich für angebrachter
als "Massregeln oder Verbieten weil neu"
Mit diesen "Einschränkungen" könnte ich leben, wenn ich dadurch endlich ohne schlechtes Gewissen meinem neuen
Hobby nachgehen kann. Ausserdem hoffe ich hier die Diskussion wieder auf ein Gutes Level bringe