EASA (European Aviation Safety Agency) will FPV und Kopterflug verbieten

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Jetzt möchte ich mich auch mal zum Thema melden, wo ich endlich meine Gedanken geordnet und in Worte
fassen konnte!

Ich habe mir auch ein paar Gedanken gemacht und bin zum Schluss gekommen dass die Überarbeitung
bestehender Gesetze und Regelungen durchaus angebracht ist. Zumindest im Bezug auf das Fliegen mit
Videobrille:
Zwar fallen Multicopter, sofern sie zum Zwecke der Freizeit eingestzt werden, unter Modellflug Aber!
Durch die immer grössere Verbreitung des FPV Fluges hat sich meiner Meinung nach im konventionellen
Modellflug ein Wandel hin zu "Manntragend ähnlichen Voraussetzung" eingestellt der es Nötig macht
zu Handeln. Aber halt Vernünftig durchdacht und kein Purer Aktionismus oder generelle Verbote wie
man es von den verschiedenen Stellen hört!
Durch den FPV Flug haben sich ganz neue Märkte erschlossen und bestehende Regulierungen stellen
sich als nicht mehr Zeitgemäss dar.

Das Fliegen mit Videobrille ist mittlerweile Technisch immer "Einfacher". Es werden Höhen sowie Entfernungen
ereicht, welche aufgrund bisher nicht ausreichender Technik ausser acht gelassen wurden. (Fliegen auf Sicht im
Modellflug, war bisher einfach Logisch da es bis vor geraumer Zeit Technisch gar nicht möglich war weiter weg
zu fliegen)
Die Logische Konsequenz ist nunmal dass eine neue Art von Luftfahrzeugkategorie eingeführt werden sollte.

Diese könnte z.B FPV-RPAS heissen, welche zwar weiterhin durch eine Modellflughaftpflichtversicherung
abgedeckt ist, aber in der Versicherung zubuchbar mit höherer Deckungssumme z.B 5 Mio, und entsprechend
höherem Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist. Egal wie Sicher moderne Flugsysteme scheinen, vor einem Technischen
Defekt ist niemand gefeit, daher wäre die Höhere Deckungssumme obligatorisch!

Als weiteren Punkt habe ich die Idee dass es tatsächlich eine Art von Flugschein dafür geben sollte der
nach Abschluss einer Prüfung durch eine Offizielle Stelle erteilt wird. Nur wer diesen "Flugschein" vorweist,
kann dann in der Versicherung die "FPV-RPAS Option" zubuchen.
In der "Ausbildung" sollten Wissensinhalte vermittelt werden, die eine Grundlegende Kenntniss von LuftVZO,
LuftVG, LuftVO, ICAO Karten und diversen Dingen den Luftraum betreffend ermöglichen!
Natürlich sollte so ein Flugschein und seine "Ausbildung" wegen des Hobbycharakters nicht überzogen Teuer
ausfallen! Dadurch könnte auch die "Spotterpflicht" für diese Kategorie ausgeschlossen werden.

Sinnvolle Technische Voraussetzung für den Betrieb eines solchen FPV-RPAS wäre meiner Meinung nach:
Anbringen einer Identifikatonsnummer des Piloten, OSD, Höhensensor, GPS/Kompass, RTH Failsafe bei
Ausfall der Steuerverbindung, RTH Failsafe bei unterschreiten einer Mindestspannung vom Antriebsakku,
Maximale Flughöhe ~ 300 Meter über Grund im Luftraum G, Kein Flug in Flugverbotszonen (Gibts ja eh schon),
Flüge nur in der Zeit "30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang",
Zulässiges Gesammtgewicht wie im Modellflug MAX 5kg

Die Schaffung einer solchen Kategorie Flugsystem könnte auch die Verwendung von Videosendern im 5,8ghz
Band mit Leistungen größer als 25mW legalisieren. (Soweit ich weiss stammt die Regelung mit den 25mW
noch aus Zeiten wo niemand an FPV Flüge dachte. Vielmehr sollte geregelt werden das z.B Videoüberwachung
von ggf. Garagentoren innerhalb von Ortschaften sich nicht überlappen)


Dies sind meine Persönlichen Erkenntnisse und Ansichten die sich Ergeben haben weil ich das Thema FPV
für mich etwas näher versucht habe zu beleuchten. Diese Erkenntnisse halte ich persönlich für angebrachter
als "Massregeln oder Verbieten weil neu"
Mit diesen "Einschränkungen" könnte ich leben, wenn ich dadurch endlich ohne schlechtes Gewissen meinem neuen
Hobby nachgehen kann. Ausserdem hoffe ich hier die Diskussion wieder auf ein Gutes Level bringe :eek:
 

aargau

Erfahrener Benutzer
Endlich mal was sinnvolles hier, wie man das anpassen könnte!
GPS pflicht hingegen sehe ich eher als "kritisch" an, nicht etwa wegen grösse und gewicht, sonden viel mehr, weil das eigentlich auch heute schon Verboten ist -> RTH ohne Eingriff = Autonomes fliegen -> Illegal in unseren Regionen...
Zwar muss man das sicher relativieren und gerade bei RTL ist man da ziemlich froh rüber. Was ich aber in letzter zeit im K...Form gelesen habe bezüglich Failssafe und co. stimmt mich ziemlich negativ, da wundert es mich nicht, dass neue Gesetze gefordert werden -> obwohl eben die bestehenden schon bekannt wären.
Auf meine Hinweise, dass dies bereits heute verboten ist (konkret geht es um die Bebop die durch Wlan ziemlich kurze Reichweiten hat und neuerdings auch eine "Selfie" App bietet welche ohne Eingriffsmöglichkeit Funktioniert).

FPV-RPAS fände ich auch ganz toll, nur denke ich sowas wird kaum kommen, wenn dann müsste man wohl zertifizierte Geräte dazu verwenden, die dann zum einen teuer sind und zum anderen auch nicht auf dauernes reparieren ausgelegt sind. 5.8Ghz Analogfunk wird da dann bestimmt auch nicht in Frage kommen.

Das an 5.8Ghz Analogfunk noch jemand etwas dreht glaube ich kaum, zumal wir nach wie vor nicht die einzigen auf diesen Frequenzen sind (einige Kanäle überlappen sich knapp mit Wlan, dann ist das Militär auch noch darauf vertreten und Wetter Radar funktioniert auch auf ca 5.6Ghz).
Wenn dann würde das wohl eher Digital werden und da sind Reichweiten auch heute shcon absolut kein Problem -> Bsp: DJI Phantom3/Lightbridge, da liegt 1km sicher und ohne Probleme drinn. AUf 5Ghz Wlan darf man sogar mit 1W EIRP Abstrahlen, das ist 10!Fach mehr als 2.4Ghz Wlan.

Ich denke auch das man so ein FPV-RPAS Ortschaftlich begrenzen müsste, zusätzlich zu den geltenden Regeln noch mind Abstand von xxKm zu bewohntem Gebiet etc.

Flugschein: Finde ich auch nicht negativ, im gegenteil. Das hätte auch vorteile, dass man den dann auch entziehen könnte wenn jemand eben mist baut. Das es nicht ganz so ausführlich wie die PPL Lizenz sein dürfte sollte auch klar sein, aber von mir aus darf sowas schon ein paar Euro kosten, durch sowas würde man dann eben auch neue Piloten gar nicht mehr auf solche Ideen bringen wie gewisse heute kommen!
Von mir aus könnte man das auch soweit bringen, dass man dazu einfach Kurse anbietet, wer diese nicht bezahlen will, alles auch "frei" lernen kann und nur an einer Prüfung teilnehmen kann und gut ist.
Dennoch sollte es aber eine "Spielzeug" klasse geben die das alles auch ohne solche Massnahmen betrieben werden darf.

Bei uns in der Schweiz darf man z.B. mit bis 500g Versicherungsfrei und ohne Einschränkungen von Flugplätzen fliegen. FPV nur mit Spoter gilt aber auch hier. 500g Versicherungsfrei ist zwar eine "Ansage", denn gewisse Racer können sehr wohl viel Schaden verursachen, ich denke aber das ziehlt bei uns eher darauf ab, dass auch die normale Haftpflichtversicherung solche Schäden decken MUSS. Bei >500g ist es eben abhängig von der Versicherung. Einige haben Modellflug inkl. andere hingegen nicht.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Position hold ist schon autonomes fliegen.

lg Ferdl
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
Als weiteren Punkt habe ich die Idee dass es tatsächlich eine Art von Flugschein dafür geben sollte der
nach Abschluss einer Prüfung durch eine Offizielle Stelle erteilt wird. Nur wer diesen "Flugschein" vorweist,
kann dann in der Versicherung die "FPV-RPAS Option" zubuchen.
In der "Ausbildung" sollten Wissensinhalte vermittelt werden, die eine Grundlegende Kenntniss von LuftVZO,
LuftVG, LuftVO, ICAO Karten und diversen Dingen den Luftraum betreffend ermöglichen!
Natürlich sollte so ein Flugschein und seine "Ausbildung" wegen des Hobbycharakters nicht überzogen Teuer
ausfallen! Dadurch könnte auch die "Spotterpflicht" für diese Kategorie ausgeschlossen werden.
Schön, da stelle ich mich mit meinen knapp 50 Jahren Modellflugerfahrung und
meinem vereinsfreien Fliegen entsprechendem Breitbandwissen doch gleich mal als
Flugschein-Prüfer zur Verfügung. Möchtest Du Dich schon mal bei mir anmelden?

CU Eddy
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
Hoffentlich liest das niemand von den Modellflughassern. Die könnten den Eindruck bekommen, das wir freiwillig einen großen Teil unserer Freiheiten preisgeben wollen.

Geht lieber fliegen statt euch solche Konstruktionen aus dem Hirn zu leiern. :(
 

HSH

Erfahrener Benutzer
Hoffentlich liest das niemand von den Modellflughassern. Die könnten den Eindruck bekommen, das wir freiwillig einen großen Teil unserer Freiheiten preisgeben wollen.
Ja, immer wieder erstaunlich zu lesen wie die Betroffenen selbst nach mehr Restriktionen betteln. Unter diesen Umständen wäre ich dann doch eher für einen IQ-Test als für einen Flugschein ....
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Position hold ist schon autonomes fliegen.

lg Ferdl
... und in Deutschland entgegen landläufiger Meinung NICHT verboten!
K.A., wie das in der Schweiz oder Österreich geregelt ist.

Aber hört bitte auf, immer wieder die gleichen falschen Behauptungen widerzukäuen.
Schaut lieber in die Gesetze und Verordnungen: da steht NIX von FPV-Verbot, L/S oder Spotterpflicht, Autonomieverbot, Fliegen außer Sichtweite, max. Flughöhe etc.
Das gilt partiell für gewerbliche Flieger, aber NICHT für Modellflieger!
 

LSG

Erfahrener Benutzer
Schaut lieber in die Gesetze und Verordnungen
Na dann fang du doch gleich mal damit an, die nicht immer eindeutig formulierten Paragraphen korrekt zu interpretieren. Von Verbot steht meist tatsächlich nichts, jedoch von genehmigungspflichtig.

Aus der aktuellen LuftVO 5. November 2015:
§21 Abs (1) 2. legt fest, dass Modellflug in kontrolliertem Luftraum genehmigungspflichtig ist, also besteht wohl eine Flughöhenbegrenzung.

Problematisch ist grundsätzlich die Definition des Flugmodells. Nach Dr. jur. Walter Felling vom DAeC ist Modellflugzeug gleich unbemanntes Luftfahrzeuge in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO. Dieser Paragraph bezieht sich jedoch nur auf genehmigungspflichtige Modellflugzeuge über 25kg, was dem widerspricht.

Zum Fliegen in Sichtweite: Nach LuftVO § 19 ist das fliegen außerhalb der Sichtweite verboten, jedoch wurde dort der Begriff "Unbemanntes Luftfahrtsystem" verwendet. Nach Dr. jur. Walter Felling und Frank Tofahrn vom DAeC wird auf der Begriff "Unbemannte Luftfahrtsystem mehrmals fälscherlicherweise verwendet (S.8).

Die Frage ist auch, ob der häufig zitierte § 15a, noch Gültigkeit hat, da ich ihn in der 2015er LuftVO nicht mehr finden konnte. Dort ist ein Modellflugverbot ausgesprochen, "wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist". Leider wird in diesem Paragraphen sowohl das Wort Luftfahrtgerät als auch unbemanntes Luftfahrtsystem verwendet, was die Geschichte noch mal komplizierter macht.
Weitere Links fraglich, inwiefern noch gültig. Mich wundert es etwas, dass es da nur so wenige Infos vom DMFV zu gibt, da es bezogen auf die Spartenmitglieder eher dessen Aufgabe als die des DAeC wäre, dort aufzuklären.
 
Zuletzt bearbeitet:

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Ich muss garnix interpretieren. Ich bin Max Mustermann, der nach dem Wortlaut der Verordnungen geht! ;)

Und demnach ist ein "unbemanntes Luftfahrtsystem" kein Modellflugzeug - basta.
Mein Modell wiegt auch keine >25kg, ist also nicht zulassungspflichtig.
Und dass im kontrollierten Luftraum andere Regeln gelten, spielt hierbei auch keine Rolle - das gilt für alle Fluggeräte, egal ob Modellflieger oder was-auch-immer.

Für Rechtssicherheit ist der Gesetzgeber verantwortlich, nicht das kleine Mäxchen. Und wenn die Begriffe "fälschlich" benutzen, ist das deren Problem, nicht meins. So einfach ist das manchmal im deutschen Rechtssystem: was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Ohne Gesetz keine Strafe...
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
Nach LuftVO § 19 ist das fliegen außerhalb der Sichtweite verboten, jedoch wurde dort der Begriff "Unbemanntes Luftfahrtsystem" verwendet. Nach Dr. jur. Walter Felling und Frank Tofahrn vom DAeC wird auf der Begriff "Unbemannte Luftfahrtsystem mehrmals fälscherlicherweise verwendet (S.8).

Die Flugsicherung kennt im amtlichen Sprachgebrauch keinen Begriff "Flugmodell".
Da haben die beiden in diesem Punkt leider Unrecht.
Man möchte zwar gerne den Begriff "Flugmodell" amtlich eingearbeitet haben, aber die EASA sträubt sich dagegen.

Man kann zwar den Einsatzzweck anführen:
Ein Flugmodell wird alleinig motiviert aus der persönlichen Neigung und als Freizeitbeschäftigung betrieben.
Aber das ergibt technisch keinerlei Unterschied für die Flugsicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Dr. Felling vertritt da eine merkwürdige Einzelmeinung, mit der er keinen Blumenstrauß gewinnen kann.
Mit unbemannten Luftfahrtsystem sind alle am Luftverkehr teilnehmenden Objekte gemeint, die eben nicht bemannt sind. So einfach ist das und so einfach wollte der Gesetzgeber das im Text unterscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Dr. Felling vertritt da eine merkwürdige Einzelmeinung, mit der er keinen Blumenstrauß gewinnen kann.
Welche genau? M.E. ist Felling einer der wenigen vom Fach, die die Verordnungen exakt nach deren Wortlaut auseinander nehmen.
Der Begriff "Flugmodell" ist eigentlich hinlänglich definiert, z.B. in §20 LuftVO. Und wenn die Verordnung bei den Restriktionen ständig von "Unbemannten Luftfahrtsystemen" fabuliert, sind Fellings Schlussfolgerungen goldrichtig.

Die EASA hingegen will die Einführung von Risikoklassen, unabhängig vom Einsatzzweck. Für mich macht das Sinn: mir is egal, ob mir eine gewerbliche Drohne oder eine vom Modellflieger auffen Kopp knallt. Tut beides gleich weh! ;)
 
C

Celeritas

Gast
Mit unbemannten Luftfahrtsystem sind alle am Luftverkehr teilnehmenden Objekte gemeint, die eben nicht bemannt sind. So einfach ist das und so einfach wollte der Gesetzgeber das im Text unterscheiden.
Ganz toll hast du da diesen "Fakt" den anderen Gutmenschen nachgeplappert. Darfst dir ein Keks nehmen!

Es ist natürlich falsch was du da schreibst. Zum einen ist in § 1 Abs. 2 LuftVG eindeutig beschrieben, dass ein Flugmodell, welches zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird, eben kein unbemanntes Luftfahrsystem ist und zum anderen kann ein solches Flugmodell allein schon deshalb kein unbemanntes Luftfahrsystem sein, weil es sonst gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO zwingend eine Aufstiegsgenehmigung bräuchte, auch wenn es nur 100 Gramm wiegt.
 
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FPV1

Banggood

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