Ich habe gestern nochmal viel Zeit damit verbracht mich durch die ganzen Zoll-Vorschriften, EU Verordnungen, Gesetze etc. durchzuarbeiten. Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass das GPSSG für solche privaten Import nicht anwendbar ist, das nützt aber eh nichts, da es um das EMVBG keinen Weg herum gibt.
D.h. elektronische Geräte oder Baugruppen wie die o.g. Cam brauchen eine elektromagentische Verträglichkeitsprüfung, die (vereinfacht gesagt) durch das CE Zeichen bestätigt wird.
Wie genau dies beim privaten Import kontrolliert wird, liegt im Ermessen des Zollbeamten. Er kann bei fehlendem Nachweis dies der Marktüberwachenden Behörde (in diesem Fall die Bundesnetzangentur) zur Prüfung vorlegen. Und dann hast du schon verloren.
Mein persönliches Fazit: Der Import von unter die EMV Richtlinie fallenden Geräten (so ziemlich alles was mit Elektrik/Elektronik zu tun hat) aus dem nicht-EU Ausland ist Glücksspiel. Wenn's den Zollbeamten nicht interessiert, dann hast Du Glück.
Wenn er sich den Inhalt der Sendung anschaut, wird er höchstwahrscheinlich etwas nicht konformes finden, wenn er will. Selbst wenn ein CE Zeichen angebracht ist, fehlt entweder die Anleitung, oder ist nicht vollständig (Herstellerangaben), oder oder. Genauso kann es sein, dass ein CE Zeichen angebracht ist, wo keines sein darf (z.B. auf Akkus) - das führt dann auch zur Untersagung der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr...
Bleibt nur die Hoffnung, dass die Lobby der 'Modellbauhändler' in D und deren Einflussnahme auf den Zoll nicht zu groß wird und dass die Behörden ein gesundes Maß an Vernunft behalten bzw. den Aufwand scheuen bei privaten Importen wegen jeder Kleinigkeit die Mühlen der Bürokratie anzuwerfen...