EASA (European Aviation Safety Agency) will FPV und Kopterflug verbieten

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FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Das ist richtig, es ist hier genug, genug von der hohen Kunst der Legislative in den Niederungen eines Hobbyforums, genug "manntragend" und genug "kommerziell", es wurde genug eigene Kompetenz beschrieben, es wurden genug eigene Interessen genannt, es wurde genug an die Vernunft appelliert (da versteht jeder was anderes darunter), es wurde genug geworben (wofür auch immer).

Jetzt lasst die Katze endlich aus Sack hüpfen, dann können alle wieder weiter jammern, aber bitte, es wäre ein intellektuell ansprechender Platz angemessen, doch nicht beim FPV-Bodensatz.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
In den USA hat die FAA ja bereits Mitte Februar einen vergleichbaren Entwurf zur Diskussion veröffentlicht Part 107:

http://jdasolutions.aero/blog/easa-drone-rules-draft/

Im Gegensatz zum EASA Vorschlag kommt in den 191 Seiten kein einziges Mal das Wort "Drone" vor, der Modellflug wird klar von den Regelungen ausgenommen und man findet sogar ein paar Aussagen zu FPV.

:) Jürgen
Ehrlich gesagt isses mir egal, wie sie´s nennen. Und FPV für Modellflugzeuge ist in den USA seit 2012 verboten.

Hier das Papier:
https://www.faa.gov/regulations_pol.../2120-AJ60_NPRM_2-15-2015_joint_signature.pdf

Proposed rule would not apply to model aircraft that satisfy all of the criteria specified in section 336 of Public Law 112-95.



Und hier das Dokument, auf das sich das Papier bezieht (section 336 of Public Law 112-95):
http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/PLAW-112publ95/pdf/PLAW-112publ95.pdf

(c) MODEL AIRCRAFT DEFINED.—In this section, the term ‘‘modelaircraft’’ means an unmanned aircraft that is—
(1) capable of sustained flight in the atmosphere
(2) flown within visual line of sight of the person operating the aircraft
(3) flown for hobby or recreational purposes
 
Thinman
Rammstein verstößt nicht gegen das GG da Rammstein kein deutscher Boden ist :p
Nee...ne Musikgruppe.....lol
https://www.youtube.com/watch?v=rVqw2vGelsY

In ein paar Punkten wird Altix recht haben. Jetzt mal angenommen, der Modellflug wird stark eingeschränkt (mit oder ohne Multikopter), würde das den Markt zumindest vorübergehend in ein Chaos stürzen. Davon wären Händler, Hersteller und Kunden betroffen. Dafür würde es eine Sintflut von Chinabestellungen geben und das ganze Geld verlässt die hiesigen Gefielde. Das kann nicht im Interesse der fetten Bonzen sein, die Paragraphen ausmalen.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Es gibt keinen "Wirschaftszweig Modellflug", es gibt Automotive, es gibt Luft und Raumfahrt, es gibt Handel, es gibt IT und viele mehr, aber der "Wirtschaftszweig Modellbau" (da sind die Eisenbahnen schon mit dabei) ist so klein, dass er unter der Wahrnehmungsschwelle liegt. Mit anderen Worten, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken würde man den Verlust dieser Sparte akzeptieren da es praktisch keine ökonomisch wahrnehmbaren Auswirkungen hätte.

lg Ferdl
 
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ThinMan

Erfahrener Benutzer
Das amerikanische Modell wird die Steilvorlage für die EASA sein. Insofern kann man ja ungefähr einschätzen, was auf uns zukommen wird. Wird ja in Amerika auch Modellflugverbände geben (oder?) und als Demokratie wird es auch bezeichnet. Na und das ist halt, was die Modellflieger in den USA erreichen konnten. Warum sollte das nun hier irgendwie anders laufen.

Stellt sich doch nur noch die Frage, ob das Forum hier dann umbenannt werden sollte ;-)

P.S.: das mit meinem Post zu Ramstein ist definitiv falsch bzw. weiß ich nicht genau, ob die Basis an sich gegen das GG verstösst. Ich meinte explizit die über Ramstein abgewickelten Auftragsmorde per Drohnen.

Kleine Anekdote am Rande. Die Bundesrepublik wird jetzt von den Hinterbliebenen eines syrischen Kamelhirten verklagt. Der wurde von einer über Ramstein gesteuerten Drohne aus Versehen getötet. Und 6 Kamele.

ThinMan
 
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J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Ehrlich gesagt isses mir egal, wie sie´s nennen. Und FPV für Modellflugzeuge ist in den USA seit 2012 verboten.
...
Mir ist es ehrlich gesagt nicht egal. Ich bin seit rund 50 Jahren Modellflieger (den Drohnenlenkerschein der Bw lassen wir 'mal außen vor ;)). Das Wort Drohne ist überwiegend negativ belastet.

Und wenn Du FCC Part 107 nach "First Person" durchsuchst, wirst Du mehrfach fündig, z.B.:

First-person view camera cannot satisfy “see-and-avoid” requirement but can be used as long as requirement is satisfied in other ways.
Und es gibt auch Beispiele wie die Forderung erfüllt werden könnte.

:) Jürgen
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Wer im Ernst fragt, warum man manche Szenarien quasi herbeiredet (Zusammenstöße), der hat tatsächlich in der Diskussionen mit den "Großen", um mal negativ besetzt zu reden, eigentlich nix verloren. Bei den Diskussionen geht es vorrangig um Präventionen. Und bei dem Anstieg (Luftsportgerät, Großluftfahrt, Deppen... könnt Ihr Euch aussuchen) ist der vorrangige Punkt eben die Prävention.
Ach so, wenn man nach Nennung von Gründen fragt, dann hat man im Gespräch nix verloren. Ach so läuft das...

Ich wiederhole meine Frage trotzdem, weil ich es wirklich nicht weiß und einfach lernen möchte:
Welche Stellen des aktuellen Luftrechts bezogen auf den Modellflug haben zu gestiegenen Problemen führt, was eine Änderung des Luftrechtes für Modellflug erfordert?
Welche Stellen des Vorschlages zu erheblichen bis unlösbaren Problemen führen würden, wurde ja aufgezählt und detailliert begründet. Hier wäre eine Auseinandersetzung damit auch nett.
 

SGU

Erfahrener Benutzer
Ich wiederhole meine Frage trotzdem, weil ich es wirklich nicht weiß und einfach lernen möchte:
Welche Stellen des aktuellen Luftrechts bezogen auf den Modellflug haben zu gestiegenen Problemen führt, was eine Änderung des Luftrechtes für Modellflug erfordert?
Welche Stellen des Vorschlages zu erheblichen bis unlösbaren Problemen führen würden, wurde ja aufgezählt und detailliert begründet. Hier wäre eine Auseinandersetzung damit auch nett.

Na ja,

im Moment gibt es immer noch eine Überschneidung der erlaubten Flughöhen von Manntragend und Modellflug. Minimal für die Manntragenden sind 500ft AGL während Modellflug bis Luftraum E möglich ist (im Idealfall bis zu 2500ft AGL)
Während es im "klassischen" Modellfug eher selten vorkommt, dass in solche Höhen vorgedrungen wird, sind diese dank FPV deutlich leichter zu erreichen, da die Fluglageerkennung keine Rolle spielt.

Eine Begrenzung für Modellflug auf die 500ft könnte man also durchaus begründen oder sogar als sinnvoll erachten.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Danke SGU, endlich mal eine sachliche Antwort.

Ja, eine strikte Trennung des Luftraumes für manntragend bzw. Modellflug würde eine Erhöhung der Sicherheit bedeuten.
Die Frage ist dabei dann, ob dies wirklich notwendig ist, da es in der Vergangenheit eigentlich gut geklappt hat. Gibt es also hier Entwicklungen, die das erfordern?

Bezgl. der "ausreichenden" 500ft (ca. 150m) muss ich Dich allerdings korrigieren. Auch im "klassischen" Modellflug ist bei uns am Modellflugplatz das Überschreiten eher die Regel als die Ausnahme. Bei Segelflugzeugen ist die bereits die Starthöhe mit einem Gummi(!) deutlich über 100m. Auch die 2500ft (ca. 760m) werden von Seglern regelmäßig erreicht.
F3B-Modelle erreichen mit elektrischen Winden Starthöhen bis 300m.
F3J-Modelle erreichen mit Menschenkraft Starthöhen von 250m.

Wie wäre es denn, wenn man einen Kompromiss macht? Senkung der Maximalhöhe für Modellflugzeuge auf 500m, Minimalhöhe für manntragend auf 500m mit Verpflichtung für Höhenminimizer und Geofencing (wie beim Vorschlag für Modellflugzeuge)? Mahntragende Segelflugzeuge müssten dann einen Hilfsmotor mitschleppen, damit sie die Höhe nicht aus Versehen unterschreiten...
:rolleyes:
 

ThinMan

Erfahrener Benutzer
In den verlinkten amerikanischen Regelungen steht, das ein Pilot mehrere Drohnen steuern darf. Bitte lest das noch einmal nach, mein Englisch ist grottenschlecht.

Wenn die EASA das übernimmt, könnte sich das für Amazon rechnen. Wenn nicht, wird das wohl zu teuer werden, für jede Drohne einen eigenen Piloten zu haben.

Bei dem nur anfänglich geplanten Umfang (Amazon: flächendeckend in Ballungsgebieten, 10.000 bis 15.000 Lieferungen täglich) sehe ich dann nur einen voll autonomen Flug als Lösung.

Das würde meiner Meinung nach einen eigenen Flugteppich mit Start- und Landesäulen zum Boden bedeuten. Wahrscheinlich dann auch ein Kollisionsausweichsystem oder so was. Einen individuellen Abwurf, quasi vor der Haustür ist aber meiner Meinung nach unrealistisch. Habe solche weißen Säulen im Internet gesehen, wo die Drohnen dann die Lieferung "ablegen". Ähnlich dem DHL-Abholstationen, nur für Kopterlieferungen dann.

Und bei Erfolg werden diese „Flugzonen“ dann mit ziemlicher Sicherheit ausgeweitet.

Und das hat meiner Meinung nach ziemlichen Einfluss auf die kommenden Regeln. Und deshalb habe ich das auch ganz zu Anfang, wenn auch mehr politisch, gepostet. Und wenn die da Geld reinstecken, werden die sich ja auch irgendwo Erfolgsaussichten ausgerechnet haben. Und die haben auch die nötige Vernetzung mit Politik, Wirtschaft, kurzum mit den Entscheidungsträgern. Ich persönlich sehe diese Lieferdrohnenprojekte überhaupt nicht als aussichtslos.

P.S.: und gerade habe ich gelesen, das google auch Transportdrohnen testet. Street View haben die immerhin gegen erheblichen Widerstand realisiert und Heute kräht da kein Hahn mehr nach.

Inwieweit die Ergebnisse aus MALE2020 von Airbus und Co auch zivil/behördlich (nicht militärisch gemeint) verwertet werden könnten würde mich auch mal interesssieren.

Nur die bescheidene Meinung eines Spinners ;-)

Ich meine, LEUTE, die reden von einem 8500 Mio Markt in den nächsten 10 Jahren. Mindestens.

ThinMan
 
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Mayday

Expert somehow
Dachte ich auch gerade... Na ja.
Jedenfalls geht es nur um das gleichzeitige Steuern mehrerer UAV's. Das war es eigentlich schon.

Kannst Du den Teil, der nicht so verständlich ist, mit einem Translator übersetzen lassen? Im Groben paßt es dann eigentlich ganz gut.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Wie denn? Vor ner Großleinwand fliegen? ;)
Einfach die entsprechenden Vorschläge im Entwurf lesen. ;)

The FAA considered proposing that a UAS operator be permitted to exercise his or her see-and-avoid responsibilities through technological means, such as onboard cameras. We recognize that technology is developing that could provide an acceptable substitute for direct human vision in UAS operations. FAA does not, however, believe this technology has matured to the extent that would allow it to be used safely in small UAS operations in lieu of visual line of sight. The FAA has not identified an acceptable technological substitute for the safety protections provided by direct human vision in small UAS operations at this time. For these reasons and consistent with the statutory direction provided for in section 333, the FAA proposes to require, in §§ 107.31 and 107.37(a)(1), that the operator (and visual observer, if used) must be capable of maintaining a visual line of sight of the small unmanned aircraft throughout that aircraft’s entire flight with human vision that is unaided by any device other than spectacles or contact lenses.
Noch ist die Technik noch nicht so weit, die direkte menschliche Sicht zu ersetzen, daher die Einschränkung nur in Sichtweite des Steuerers zu fliegen.

Und es gibt sogar Ausnahmen:

However, the FAA recognizes that there are advantages to using vision-enhancing devices, such as those used when utilizing camera video transmitted to a screen at the operator’s station (also known as first person view) when conducting inspections of bridges or towers. This proposed rule is not intended to prohibit the use of those devices. Rather, the proposed visual-line-of-sight requirement requires simply that at least one person involved in the operation, either the operator or a visual observer, must maintain an unenhanced visual line of sight of the small unmanned aircraft.
In diesem Fall reicht es, wenn der Beobachter direkte Sicht auf das Luftfahrzeug hat.

Vorschläge, in welchen Fällen FPV Equipment die direkte Sicht ohne erhöhtes Risiko ersetzen kann, sind willkommen - natürlich mit belastbarer Begründung/Dokumentation:

The FAA also invites suggestions, with supporting documentation, for other ways in which a first-person-view device could be used by the operator without compromising the risk mitigation provided by the proposed visual-line-of-sight requirement.
:) Jürgen
 
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ThinMan

Erfahrener Benutzer
Falls ich gemeint bin, habe einfach das No am Anfang überlesen.

Habe noch etwas gestöbert und siehe da: Seite 51, III C 5 (Small Unmanned Aircraft System (small UAS)

Äußerst interessant, aber wegen ggogle translate für mich unverständlich. Übersetze das so, das eine eigene Klasse bemannter Luftfahrt ohne Piloten möglich ist. Kann das wirklich sein?

Hier von translate:

Diese vorgeschlagene Regelung würde ein kleines UAS als kleine unbemannte Flugzeuge und seine Definition
zugeordneten Elemente (einschließlich der Kommunikationsverbindungen und die Komponenten, die der Kontrolle
kleine unbemannte Flugzeuge), die für den sicheren und effizienten Betrieb der s benötigt werden,
Einkaufszentrum
unbemannte Flugzeuge in die
NAS
. Ausser für
einer
Unterschied, diese vorgeschlagenen Definition wäre,
ähnlich wie bei der Definition von "unbemannten Luftfahrzeugs" Öffentliches Recht vorgesehen
112
-
95.
43
Der Unterschied zwischen den beiden Definitionen ist, dass die vorgeschlagene definiti
auf in dieser Regel
nicht mit einem Pilot verweisen
-
im
-
Befehl, weil, wie weiter in diesem Oberbegriff diskutiert, diese
vorgeschlagene Regelung würde eine neue Position Betreiber schaffen die traditionellen bemannte zu ersetzen
-
Luftfahrt Positionen der Piloten und Pilot
-
im
-
Befehl für kleine UA


Das stöbern lasse ich jetzt aber, das geht nicht mit meinen Sprachkenntnissen.

Jetzt bin ich aber wirklich weg, das Schaf ist doch schon längst geschoren. Und wirklich eingehen tun die Kritiker ja nun auch nicht auf meine Postings, außer komische, nicht zielführende Kommenrtare, ist da ja nicht viel gekommen. Naja, wird vielleicht noch was.

Tschüss.

ThinMan
 
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kinderkram

Erfahrener Benutzer
Einfach die entsprechenden Vorschläge im Entwurf lesen. ;)
Hab ich - und da steht in jedem 2. Satz: line-of-sight

Noch ist die Technik noch nicht so weit, die direkte menschliche Sicht zu ersetzen, daher die Einschränkung nur in Sichtweite des Steuerers zu fliegen.
Ausser einem Antikollisionssystem kann ich mir im Moment nix Technisches vorstellen, was das Augenlicht ersetzt - außer die Amis basteln an einem neuartigen Hirnimplantat. :D

Und es gibt sogar Ausnahmen:

In diesem Fall reicht es, wenn der Beobachter direkte Sicht auf das Luftfahrzeug hat.
Das läuft dann wieder auf einen Spotter raus, also weder neu noch sinnvoll - zumindest bei FPV-Racing völlig untauglich.
Bevor dessen Warnschrei die Kehle verlassen hat, is das Ding schon gecrasht.
Bei anderen Einsätzen (z.B. Luftaufnahmen) macht eine Brille auch nur Sinn, wenn ich den Copter ausser Sichtweite fliege. Dann sieht der Spotter den aber auch nich.
Da nehm ich doch lieber gleich eine mono-okkulare Brille und lass den Spotter zuhause...
 
Nee...ne Musikgruppe.....lol
https://www.youtube.com/watch?v=rVqw2vGelsY

In ein paar Punkten wird Altix recht haben. Jetzt mal angenommen, der Modellflug wird stark eingeschränkt (mit oder ohne Multikopter), würde das den Markt zumindest vorübergehend in ein Chaos stürzen. Davon wären Händler, Hersteller und Kunden betroffen. Dafür würde es eine Sintflut von Chinabestellungen geben und das ganze Geld verlässt die hiesigen Gefielde. Das kann nicht im Interesse der fetten Bonzen sein, die Paragraphen ausmalen.
Jo ich hab es kapiert ...
Fuck Autokorrektur
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Äußerst interessant, aber wegen ggogle translate für mich unverständlich. Übersetze das so, das eine eigene Klasse bemannter Luftfahrt ohne Piloten möglich ist. Kann das wirklich sein?
Das würde bedeuten: im Fluggerät sitzen Leute aber kein Pilot. Und das Gerät wird aus der Ferne gesteuert.
Will ich haben! Aber dann mit Kameraverbindung in den Innenraum. Die angstverzerrten Gesichter will ich sehen, wenn ich zum Sturzflug ansetze. :D

Nein, in dem Text geht es um die Unterscheidung zwischen dem reinen Fluggerät (UAV="Vehikel") zu dem "System" (UAS), bestehend aus dem UAV plus der Bodenstation etc. - ähnlich dem Begriff "Unbemanntes Luftfahrtsystem" in D-Land.
 
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FPV1

Banggood

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