EASA (European Aviation Safety Agency) will FPV und Kopterflug verbieten

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MarenB

Runter kommen sie immer!
Die 120m verstehe ich als "not under your full control" d.h. Loiter usw.

Nächsten Sommer wollten wir nach Irland in den Urlaub fliegen, ich werde wohl nur Kram unter 1kg mitnehmen...
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Bei uns (Ö) 500m 120m sonst im Vergl. zu Irl. fast liberal.
Irland 300m 120m und etwas strenger ;)

Aber macht Euch keine Sorgen, in D haben sich die "Verbände" darum angenommen, kümmern sich um Euch und Eure Interessen. uh, jetzt hätt ich fast vergessen, die UAV Lobby auch, da kann man beruhigt in die Zukunft sehen?


lg Ferdl
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
120m Höhe bedeutet für den klassischen Modellflug im Flachland und auch viele Modellflugsportklassen das absolute Aus.

Aber zurück zum Thema:
@Mayday:
Mein aktueller Kenntnisstand ist der, dass im Schritt 1 herauskommt, dass viele Personen in den letzten Jahren hinzugekommen sind, die die aktuellen Gesetze und Regelungen nicht kennen oder absichtlich ignorieren, und damit eine gestiegene Gefährdung ausmachen.
Das ist zumindestens mein Erfahrungshorizont, aber auch das, was bisher in diesem Thread beschrieben wurde. Evtl. kennst Du ja noch andere gestiegene Probleme in der letzten Zeit. Dann lass uns an dem Wissen doch teilhaben.

Kann ich also davon ausgehen, dass es keine anderen gestiegenen Probleme in der letzten Zeit gibt?
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Die 120m verstehe ich als "not under your full control" d.h. Loiter usw.
Damit sind nicht die Fluggeräte gemeint, sondern die Personen, Fahrzeuge und Gebäude. Zu denen darfst Du die 120m Abstand nicht unterschreiten, wenn sie nicht zu Dir gehören. Z.B. Dein eigenes Auto, Haus, Freundeskreis. Fremdeigentum oder zufällige Spaziergänger gehören halt nich dazu...
 

Don Promillo

Erfahrener Benutzer
Was ich gegen einen Aufkleber habe?
Nix, ganz im Gegenteil. "Kontaktdaten aufs Modell" wäre sogar begrüßenswert.
Aber so wie wir unseren Möchtegern-Großkanzler Dobrindt kennen und lieben, läuft es am Ende auf einen von zertifizierten Unternehmen herausgegeben Transponder mit Liveverbindung und eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro pro geflogenen Kilometer hinaus.

Was dann am Ende nix bringt, aber wenn man schon die Gebühr eingeführt hat, kann man dieses "leider" nicht wieder verwerfen.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
Ich habe jetzt wenig Lust, mich in die Untiefen irischer Gesetzgebung zu begeben, aber so richtig konsistent erscheint mir deren Regelung nicht zu sein, eher sieht das nach so eine Art Dobrinthscher Aktionismus aus. Zum einen krankt die Regelung wie fast alle Entwürfe und Regelungen derzeit an den unklaren Definitionen. Da wird nämlich Bezug auf die im Entwurf befindliche EASA Definition genommen und deren Wortlaut mit RPAS bzw. einer Drohne gleich gesetzt, obwohl die EASA Definition als solche den kompletten Modellflug umfasst. OK, das sind ein paar semantische Unschärfen, früher oder später werden wir Definitionen sehen, die explizit und ausschließlich auf Multikopter abzielen und den klassischen Modellflug (Fläche, Heli etc.) ausdrücklich ausnehmen.

Richtig lustig wird es aber am Ende des Dokumentes:

"When you use your RPAS for recreational purposes, you must follow the same rules that are required for the operation of model aircraft as laid out in Rockets and Small Aircraft Order S.I.25 of 2000 "

Es steht dort, dass man diese Regeln zu beachten hat, es steht dort nicht, dass man diese zusätzlich zu beachten hat. Wenn man sich dieses Dokument mal ansieht, dann ist das mehr als liberal. Demnach könnte ich einen 7kg Bomber (ohne Akku!) ohne Einschränkung in die Luft bringen. Einzig einen 5km Abstand zu einem Aerodrom müsste man einhalten, solange man "for recreational purpose" unterwegs ist. Mag sein, dass es an anderer Stelle weiterführende Regelungen gibt, das ist ja immer das Problem, wenn sich Hobbyjuristen an Studium und Interpretation von Gesetzestexten versuchen.

Man könnte die neuen Regelungen so interpretieren, dass sie in erster Linie für gewerbliche Piloten gelten, denn die Unterscheidung RPAS vs. Modellflug zu Hobbyzwecken wird ja auch hier aufrecht erhalten. Ob das dann tatsächlich so der Fall ist, müssen andere entscheiden.

Was ich ziemlich befremdlich und irgendwie auch Besorgnis erregend finde ist die Tatsache, dass ein Mitgliedsstaat der EU allen Aktivitäten der EASA zum Trotz eigenmächtig nationale Sonderwege geht. Was das für Rolle und Gewicht der EASA bzw. EU-Kommission bedeutet, darüber mag sich jeder selbst seine Meinung bilden. Allerdings könnten sich intellektuelle Tiefflieger wie Herr Dobrith dadurch in ihrem Aktionismus bestätigt fühlen und ebenfalls kurzfristig nachziehen. Aber eigentlich wäre das ja nur normal...
 
Zuletzt bearbeitet:

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Nee, deren Regelungen sind alles andere als konsistent. Die "Safety Regulations" von 2014 widersprechen dem o.g. Flyer in wesentlichen Punkten:
Da steht was von max. 500m Flugdistanz (Flyer 300m), 8km Radius um Flughäfen (Flyer 5km) und 150m max. Flughöhe (Flyer 120m), Abstand zu Personen, Gebäuden etc. 150m (Flyer 120m)
https://www.iaa.ie/index.jsp?p=100&n=107&a=406&pp=413&nn=428&lID=956
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
Damit sind nicht die Fluggeräte gemeint, sondern die Personen, Fahrzeuge und Gebäude. Zu denen darfst Du die 120m Abstand nicht unterschreiten, wenn sie nicht zu Dir gehören. Z.B. Dein eigenes Auto, Haus, Freundeskreis. Fremdeigentum oder zufällige Spaziergänger gehören halt nich dazu...
Jo, stimmt. Control bezog sich auf das drumherum. War wohl noch zu müde ;)
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Schon verdammt schräg, was die Iren da abliefern!

Hab nochmal tiefer gegraben und laut diesem Papier (in dem die aktuelle Registrierungspflicht noch nich drin is) https://www.iaa.ie/media/DRONESQuestionsandAnswersFinal1.pdf ist ein Modellflugzeug keine Drohne. Zu einer Drohne (=RPAS) wird ein MF erst durch die nicht-hobbymäßige Nutzung.
Ergo sind nur gewerblich o.ä. genutzte RPAS registrierungspflichtig. Die werden aber ohnehin registriert, deshalb macht der ganze Zinnober überhaupt keinen Sinn!

Und die restlichen Bestimmungen sind verdammt harsch! In dem o.g. Papier steht auch explizit ein Verbot auf öffentlichem Gelände (Parks etc.).

Das hier haben die Iren an die EASA als ihre Proposals weiter gegeben (datiert auf 1 Tag bevor Abgabetermin):
https://www.iaa.ie/media/SmallUnmannedAircraft(Drones)andRocketsOrder,ConsultationDocument1.pdf

Womit wir dann wieder beim eigentlichen Thema wären...
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Was ich ziemlich befremdlich und irgendwie auch Besorgnis erregend finde ist die Tatsache, dass ein Mitgliedsstaat der EU allen Aktivitäten der EASA zum Trotz eigenmächtig nationale Sonderwege geht.
Nö, find ich nicht verwirrend.
EU-Richtlinien sind Anhaltspunkte, wie etwas mindestens umgesetzt werden sollte.Kann gerne auch strenger umgesetzt werden, oder liberaler. Hauptsache es wird national geregelt.
EU-Vorschriften gelten, wenn national nichts geregelt wurde.
Ist ähnlich wie bei uns. Bundesrecht regelt die gesammte Republik und mit dem Lanndesrecht kann individuell im Bundesland etwas gesondert aufgestellt werden.
 

SGU

Erfahrener Benutzer
Nö, find ich nicht verwirrend.
EU-Richtlinien sind Anhaltspunkte, wie etwas mindestens umgesetzt werden sollte.Kann gerne auch strenger umgesetzt werden, oder liberaler. Hauptsache es wird national geregelt.
EU-Vorschriften gelten, wenn national nichts geregelt wurde.
Ist ähnlich wie bei uns. Bundesrecht regelt die gesammte Republik und mit dem Lanndesrecht kann individuell im Bundesland etwas gesondert aufgestellt werden.
Gilt so nicht für die EASA. Sie erstellt keine EU-Richtlinien sondern europäisches Luftrecht. Das LBA muß die EASA-Vorgaben umsetzen und bekommt dabei auch Fristen gesetzt, wird auditiert etc. Nationales Luftrecht soll es demnach eigentlich nicht mehr geben.
Wie gut (oder schlecht) das funktioniert sieht man ja an dem hier genannten Beispiel oder auch in der manntragenden Fliegerei. Wird sicher noch ein paar Jahre dauern, bis sich die nationalen Behörden daran gewöhnt haben.
 

TheKiter

Erfahrener Benutzer
Nö, find ich nicht verwirrend.
EU-Richtlinien sind Anhaltspunkte, wie etwas mindestens umgesetzt werden sollte.Kann gerne auch strenger umgesetzt werden, oder liberaler. Hauptsache es wird national geregelt.
EU-Vorschriften gelten, wenn national nichts geregelt wurde.
Ist ähnlich wie bei uns. Bundesrecht regelt die gesammte Republik und mit dem Lanndesrecht kann individuell im Bundesland etwas gesondert aufgestellt werden.
Das stimmt so nicht generell. Es gibt auch EU-Richtlinien, die jeweils 1:1 umgesetzt werden müssen, wie z. B. die Maschinenrichtlinie, da gibt's überhaupt keinen Spielraum.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Die EASA berät und schlägt vor - in diesem Fall ein regulatorisches Rahmenwerk für Drohnen. Und da wollen sie ja selber nur die "Certified Class" überwachen.

Den Vorschlägen kann der Gesetzgeber (in dem Fall die EU) folgen oder nicht. Die legen auch die Verbindlichkeiten fest.
Die Nationalstaaten müssen das dann in Gesetzesform gießen.
Und dabei kann EU-Recht Nationalrecht brechen (wie z.B. bei der Pkw-Maut) oder (wie bei der Vorratsdatenspeicherung) die Umsetzung von EU-Recht gegen nationale Verfassungen verstoßen. Everything is possible.

Weil der EU-Zinnober teilsweise Äonen beansprucht, bis es in allen Mitgliedsländer angekommmen ist, besteht eher die Gefahr, dass auf nationaler Ebene schnell geschossen wird. Die Iren haben ihre Regelungen zum selben Zeitpunkt gezimmert, wie die EASA. Die 1kg Marke kommt ja nicht von ungefähr...
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
Die Nationalstaaten müssen das dann in Gesetzesform gießen.
Und dabei kann EU-Recht Nationalrecht brechen (wie z.B. bei der Pkw-Maut) oder (wie bei der Vorratsdatenspeicherung) die Umsetzung von EU-Recht gegen nationale Verfassungen verstoßen. Everything is possible.
Und genau das ist nicht so. Die EU-Staaten haben nach wie vor die Lufthoheit über ihre Staaten. Die Gesetzgebung innerhalb der EU-Staaten erfolgt nach wie vor gem. der staatlichen Gesetze. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland muss eine Gesetzänderung vorgeschlagen (z.B. vom BMVBS) werden und im Bundestag verabschiedet werden. Anschließend endscheidet der Bundesrat und unser Staatoberhaupt muss der Gesetzesänderung zustimmen. So läuft das ab, aber das sollte einem Bundesbürger ja nicht neu sein.

Gruß BT
 

Altix

Erfahrener Benutzer
... Im Fall der Bundesrepublik Deutschland muss eine Gesetzänderung vorgeschlagen (z.B. vom BMVBS) werden und im Bundestag verabschiedet werden. Anschließend endscheidet der Bundesrat und unser Staatoberhaupt muss der Gesetzesänderung zustimmen. So läuft das ab, aber das sollte einem Bundesbürger ja nicht neu sein.

Gruß BT
Das kann so sein, muss aber nicht. Wenn das EU-Parlament eine Richtlinie beschließt, dann müssen die Mitgliedsländer deren Inhalt innerhalb vorgegebener Fristen in nationales Recht umsetzen (fristgemäß und ordnungsgemäß). Dazu sind bestehende, nationale Regelungen und Gesetze so anzupassen, dass sie inhaltlich der EU-RL mindestens entsprechen. Nationale Sonderregelungen sind dabei möglich, sofern sie nicht dem Sinn der EU-RL entgegenstehen. Verschärfte Sonderregelungen gehen immer, abgeschwächte nicht ohne weiteres. Verstöße gegen die Fristen und/oder die ordnungsgemäße Umsetzung ziehen i.d.R. Bußgeldverfahren der EU-Kommission nach sich (für Deutschland steht da jeweils eine stattliche Anzahl Verfahren und eine erhebliche Summe an Bußgeldern im Raum). Eine RL definiert also quasi Mindestanforderungen, die in nationales Recht umzusetzen sind.

Eine Verordnung allerdings ist mit ihrer Inkraftsetzung durch das EU-Parlament unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Abgesehen von eventuellen formalen Verwaltungsakten gibt es für die nationalen Parlamente nichts mehr zu beraten und zu beschließen. Es kann allenfalls sein, dass nationale Gesetze und dazu verwandte Rechtsgebiete so anzupassen sind, dass sie mit der VO nicht in Konflikt stehen. Aber was die VO als solche betrifft, so ist die Messe mit Beschlussfassung auf EU Ebene gelesen. Vor- und Nachteile eine VO liegen klar auf der Hand: Man muss sich für alle Mitgliedsländer nur noch mit einem einzigen Text auseinandersetzen (theoretisch jedenfalls, in der Praxis ist das meist doch nicht ganz so einfach), während man im Falle einer RL jeweils für jedes einzelne Mitgliedsland die nationalen Regelungen zusätzlich zu Rate ziehen muss. Der Preis für diese "Erleichterung" ist der teilweise Verlust nationalstaatlicher Souveränität der Parlamente.

EU-Richtlinien und Verordnungen werden vom EU Parlament beschlossen. Das alleinige Initiativrecht, eine RL oder VO zur Beschlussfassung vorzuschlagen, hat die EU-Kommission. Genau die hat in Riga beschlossen, die EASA mit dem Entwurf eines fachlichen Rahmens zum sicheren Dronenbetrieb zu beauftragen. Das hat die EASA dann auch getan und bis vor kurzem den ersten Anlauf im Internet zur Diskussion gestellt. Für mich neu war, dass zu diesem frühen, für die spätere Gesetzgebung aber recht entscheidenden Zeitpunkt, nicht nur die üblichen Interessensverbände und Lobbyisten um ihre Meinung gebeten wurden, sondern dass jeder einzelne EU-Bürger seine Kommentare zu dem Entwurf hinterlassen konnte. Dass ein einzelner Kommentar dabei kaum Gewicht haben dürfte, ist klar. Wenn die gleiche Anmerkung jedoch massenhaft eingeht, besteht zumindest eine kleine Chance, dass sie ganz oder in Teilen Berücksichtigung findet. Statt also den Kopf in den Sand zu stecken und das Thema totzuschweigen, oder sich zu albernen Unterschriftenaktionen wie der des ÖMFV hinreißen zu lassen, wäre die konsequente Nutzung von A-NPA 2015-10 der sinnvollere Weg gewesen (zumindest sofern man daran glaubt, in irgendeiner Form auf das laufende Verfahren Einfluss nehmen zu können). Wer diese Möglichkeit nicht genutzt hat, ist selbst schuld und darf sich anschließend auch nicht darüber beklagen, dass die EU Politik über die Köpfe ihrer Bürger hinweg macht, bzw. deren Interessen nicht angemessen berücksichtigt.

Schlussendlich wird die EASA irgendwann nach Abschluss aller Anhörungen der Kommission eine fachliche Empfehlung zum Thema übergeben, die die Kommission ihrerseits als Basis für die Formulierung einer RL oder VO verwenden wird, wobei nicht jede derartige Initiative der Kommission auch automatisch in einer RL oder VO mündet, manche Initiativen verlaufen auch im Sande. Wenn diese dem Parlament dann zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist die Messe inhaltlich bereits gelesen. Abgesehen von vielleicht ein paar kosmetischen Korrekturen wird im Parlament in der Regel nichts mehr geändert. D.h., wenn man Einfluss auf ein Verfahren nehmen möchte, dann muss man das zum jetzigen, frühen Zeitpunkt machen. Liegt die Angelegenheit erst einmal im Parlament, sind die Möglichkeiten nur noch marginal.

Dieser ganze Prozess ist zäh und langwierig. Im Zusammenhang mit dem EASA Entwurf habe ich etwas von 2018 im Hinterkopf. Da mag es gut angehen, dass einzelne Staaten, wie von Norbert vermutet, nicht so lange warten wollen und mit nationalen Regelungen vorpreschen. Richtig finde ich das aber immer noch nicht, zumal man bei der Beauftragung der EASA ja ausdrücklich hervorgehoben hat, eine europaweit einheitliche Regelung anstreben zu wollen. Aber logische und taktische Vorgehensweisen unter einen Hut zu bekommen klappt halt nicht immer. Und wenn am Ende eine RL rauskommt, dann sind die Iren eh fein raus. Entweder, sie müssen nachbessern, weil die RL noch weiter geht, oder sie werden an ihrer nationalen Gesetzgebung festhalten, wenn die RL weniger restriktiv ist. In beiden Fällen können sie aber von sich behaupten, schnell gehandelt zu haben und für Sicherheit gesorgt zu haben, statt abzuwarten, bis der schwerfällige Apparat in Brüssel endlich zu Ergebnissen gekommen ist.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
So läuft das ab, aber das sollte einem Bundesbürger ja nicht neu sein.

Gruß BT
Als EU-Bürger sollte Dir aber auch klar sein, dass die Mitgliedsstaaten Hoheitsrechte an die Gemeinschaft abtreten.

Michael hat das schon ausführlich beschrieben. Hier nochmal zum Nachlesen:
http://www.eu-info.de/europa/eu-richtlinien-verordnungen/

"Richtlinien legen ein Ziel und einen Zeitrahmen für dessen Umsetzung fest. Sie müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Welche Mittel der Mitgliedstaat dabei einsetzt, bleibt ihm überlassen. Wird eine Richtlinie nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt, können sich Unionsbürger unter bestimmten Voraussetzungen vor den nationalen Gerichten direkt auf sie berufen."

"Verordnungen gelten nach ihrer Verabschiedung direkt in allen Mitgliedstaaten. Sie sind für die Mitgliedstaaten, ihre Behörden und Organe unmittelbar verbindlich. Steht eine Verordnung im Konflikt mit einem nationalen Gesetz, so hat die Verordnung Vorrang."
 

TheKiter

Erfahrener Benutzer
Heißt aber nicht, dass Richtlinien "frei" umgesetzt werden können, nur der Rahmen ist ein anderer.
 
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