... Im Fall der Bundesrepublik Deutschland muss eine Gesetzänderung vorgeschlagen (z.B. vom BMVBS) werden und im Bundestag verabschiedet werden. Anschließend endscheidet der Bundesrat und unser Staatoberhaupt muss der Gesetzesänderung zustimmen. So läuft das ab, aber das sollte einem Bundesbürger ja nicht neu sein.
Gruß BT
Das kann so sein, muss aber nicht. Wenn das EU-Parlament eine Richtlinie beschließt, dann müssen die Mitgliedsländer deren Inhalt innerhalb vorgegebener Fristen in nationales Recht umsetzen (fristgemäß und ordnungsgemäß). Dazu sind bestehende, nationale Regelungen und Gesetze so anzupassen, dass sie inhaltlich der EU-RL mindestens entsprechen. Nationale Sonderregelungen sind dabei möglich, sofern sie nicht dem Sinn der EU-RL entgegenstehen. Verschärfte Sonderregelungen gehen immer, abgeschwächte nicht ohne weiteres. Verstöße gegen die Fristen und/oder die ordnungsgemäße Umsetzung ziehen i.d.R. Bußgeldverfahren der EU-Kommission nach sich (für Deutschland steht da jeweils eine stattliche Anzahl Verfahren und eine erhebliche Summe an Bußgeldern im Raum). Eine RL definiert also quasi Mindestanforderungen, die in nationales Recht umzusetzen sind.
Eine Verordnung allerdings ist mit ihrer Inkraftsetzung durch das EU-Parlament unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Abgesehen von eventuellen formalen Verwaltungsakten gibt es für die nationalen Parlamente nichts mehr zu beraten und zu beschließen. Es kann allenfalls sein, dass nationale Gesetze und dazu verwandte Rechtsgebiete so anzupassen sind, dass sie mit der VO nicht in Konflikt stehen. Aber was die VO als solche betrifft, so ist die Messe mit Beschlussfassung auf EU Ebene gelesen. Vor- und Nachteile eine VO liegen klar auf der Hand: Man muss sich für alle Mitgliedsländer nur noch mit einem einzigen Text auseinandersetzen (theoretisch jedenfalls, in der Praxis ist das meist doch nicht ganz so einfach), während man im Falle einer RL jeweils für jedes einzelne Mitgliedsland die nationalen Regelungen zusätzlich zu Rate ziehen muss. Der Preis für diese "Erleichterung" ist der teilweise Verlust nationalstaatlicher Souveränität der Parlamente.
EU-Richtlinien und Verordnungen werden vom EU Parlament beschlossen. Das alleinige Initiativrecht, eine RL oder VO zur Beschlussfassung vorzuschlagen, hat die EU-Kommission. Genau die hat in Riga beschlossen, die EASA mit dem Entwurf eines fachlichen Rahmens zum sicheren Dronenbetrieb zu beauftragen. Das hat die EASA dann auch getan und bis vor kurzem den ersten Anlauf im Internet zur Diskussion gestellt. Für mich neu war, dass zu diesem frühen, für die spätere Gesetzgebung aber recht entscheidenden Zeitpunkt, nicht nur die üblichen Interessensverbände und Lobbyisten um ihre Meinung gebeten wurden, sondern dass jeder einzelne EU-Bürger seine Kommentare zu dem Entwurf hinterlassen konnte. Dass ein einzelner Kommentar dabei kaum Gewicht haben dürfte, ist klar. Wenn die gleiche Anmerkung jedoch massenhaft eingeht, besteht zumindest eine kleine Chance, dass sie ganz oder in Teilen Berücksichtigung findet. Statt also den Kopf in den Sand zu stecken und das Thema totzuschweigen, oder sich zu albernen Unterschriftenaktionen wie der des ÖMFV hinreißen zu lassen, wäre die konsequente Nutzung von A-NPA 2015-10 der sinnvollere Weg gewesen (zumindest sofern man daran glaubt, in irgendeiner Form auf das laufende Verfahren Einfluss nehmen zu können). Wer diese Möglichkeit nicht genutzt hat, ist selbst schuld und darf sich anschließend auch nicht darüber beklagen, dass die EU Politik über die Köpfe ihrer Bürger hinweg macht, bzw. deren Interessen nicht angemessen berücksichtigt.
Schlussendlich wird die EASA irgendwann nach Abschluss aller Anhörungen der Kommission eine fachliche Empfehlung zum Thema übergeben, die die Kommission ihrerseits als Basis für die Formulierung einer RL oder VO verwenden wird, wobei nicht jede derartige Initiative der Kommission auch automatisch in einer RL oder VO mündet, manche Initiativen verlaufen auch im Sande. Wenn diese dem Parlament dann zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist die Messe inhaltlich bereits gelesen. Abgesehen von vielleicht ein paar kosmetischen Korrekturen wird im Parlament in der Regel nichts mehr geändert. D.h., wenn man Einfluss auf ein Verfahren nehmen möchte, dann muss man das zum jetzigen, frühen Zeitpunkt machen. Liegt die Angelegenheit erst einmal im Parlament, sind die Möglichkeiten nur noch marginal.
Dieser ganze Prozess ist zäh und langwierig. Im Zusammenhang mit dem EASA Entwurf habe ich etwas von 2018 im Hinterkopf. Da mag es gut angehen, dass einzelne Staaten, wie von Norbert vermutet, nicht so lange warten wollen und mit nationalen Regelungen vorpreschen. Richtig finde ich das aber immer noch nicht, zumal man bei der Beauftragung der EASA ja ausdrücklich hervorgehoben hat, eine europaweit einheitliche Regelung anstreben zu wollen. Aber logische und taktische Vorgehensweisen unter einen Hut zu bekommen klappt halt nicht immer. Und wenn am Ende eine RL rauskommt, dann sind die Iren eh fein raus. Entweder, sie müssen nachbessern, weil die RL noch weiter geht, oder sie werden an ihrer nationalen Gesetzgebung festhalten, wenn die RL weniger restriktiv ist. In beiden Fällen können sie aber von sich behaupten, schnell gehandelt zu haben und für Sicherheit gesorgt zu haben, statt abzuwarten, bis der schwerfällige Apparat in Brüssel endlich zu Ergebnissen gekommen ist.