"Dabei ist sicherzustellen, dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten"
Mit Verlaub....... explizit steht da gar nichts.
Du meinst vermutlich UAS.OPEN.060 2.b aber auch dort wird weder ex- noch implizit von FPV gesprochen.
Und jetzt zum wirklich wichtigen Aspekt. Es geht bereits um ein Startgewicht ab 250g.
Ob es 12 oder 25kg sind, ist für uns völlig unerheblich. Für uns ist wichtig, dass wir mit unseren gebräuchlichen Multicoptern auch weiterhin in urbanen Zonen fliegen dürfen. Und genau das, wird in Zukunft für Fluggeräte über 250g nach EU-Verordnung nicht mehr möglich sein. Und hier setzen lobenswerterweise die Verbände an.
Von 250g bis 25kg darf laut EU Verordnung mit nicht zertifizierten Fluggeräten ausschließlich in A3 geflogen werden. Auch aktuell dürfen wir mit unseren Eigenbauten, wenn sie mehr als 500g wiegen nur noch in A3 fliegen (Übergangsregel verlängert bis Ende 2023). Wenn wir hier vor Ort im Großraum Düsseldorf/Hilden ausschließlich in A3 fliegen müssten, würden sämtliche unserer bisherigen Spots wegfallen. Unserer Großraum ist so dicht besiedelt das wir kaum noch eine Möglichkeit hätten, unser Hobby legal auszuüben.