FPV-Recht ab 2021?

#62
Davon gehe ich aus. Der DMFV ist der größte und vermutlich bei den Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium auch der, der das größte Rad dreht. Wichtig für mich ist, dass explizit bei den Verlautbarungen immer wieder erwähnt wird, dass die Erleichterungen auch für die Wildflieger gelten werden. Ich hoffe, dass die nationalen Reglungen, die bis Ende 2020 galten, und jetzt als Übergangsregel für Verbandsmitglieder gelten (laut der Verlautbarungen des DMFVs) genauso auch in die Zukunft übernommen werden. Insbesondere die Reglung, dass man unter 250g ohne Spotter FPV Fliegen kann.
 
#63
Es gibt mehrere Verbände, u.a. den DMFV. Die Regeln dürften je nach Verband leicht unterschiedlich sein.
Wenn gibt es den noch über den DMFV und den MFSD hinaus für Einzelmitglieder? Ich gehe davon aus, dass die Erleichterungen für alle Mitglieder gleich sein werden. Sonst gäbe es noch Verbands-Hopping oder im schlimmsten Fall müsste man in beiden Verbänden Mitglied sein.
 
#65
Wieder was dazu gelernt, ich dachte, dass man beim DAeC nur Mitglied über einen Verein oder Einzelmitglied nur über den MFSD werden kann.
 
#67
Das ist leider sehr unwahrscheinlich. Kann man auch nachvollziehen.
Ich hoffe, dass sie mit den alten Regeln durchrutscht. Der Verband argumentiert ja damit, dass es jahrelang bestens funktioniert hat und dass wir deshalb, eine Ausnahmeregel verdient hätten. Der Boom ist doch lange schon vorbei. Wenn ich nur fliegen könnte, wenn ein Freund Zeit hat, käme da nicht allzu viel zusammen. Und nachvollziehen? Es gibt tatsächlich Gewerbegebiete, in die sich am Wochenende niemand verirrt. Aber da sind wir wieder beim Verantwortungsbewusstsein, das ist zugegebener Massen natürlich sehr unterschiedlich ausgeprägt....... Ohne Mavic und Co bzw. den FPV Boom, mit den „Piloten“ die kaum in der Lage waren, Acro nur vorwärts oder rückwärts zu fliegen, hätte es die Diskussion doch nie gegeben.
 
#68
Es gibt mehrere Verbände, u.a. den DMFV. Die Regeln dürften je nach Verband leicht unterschiedlich sein.
Du könntest recht haben, der DAeC hat durch den MFSD tatsächlich einen eigenen Antrag gestellt. Was für ein Bockmist...... können die nicht zusammenarbeiten?
"Durch die Verhandlungen und die risikobasierten Bewertungen, die der MFSD als Antragsteller für die Modellflieger im DAeC durchgeführt hat, besteht aktuell sogar die Aussicht, dass es gegenüber den bisherigen Regelungen für Modellflieger noch Lockerungen geben wird. Zum Beispiel wird nach Erteilung der Betriebserlaubnis die bisherige 5kg-Grenze auf 12kg angehoben."
Kenntnisnachweis für Modellflieger vs. Kompetenznachweis A1/A3 des LBA – Was denn nun?
 

silbaer

Neuer Benutzer
#69
Alleine das wäre aber schon eine erhebliche Verbesserung zu den EU-Regularien nach dem 31.12.2023.

„Mit Erteilung der Betriebsgenehmigung treten dann auch offiziell die Erleichterungen des § 21f LuftVO in Kraft, die DMFV-Mitgliedern unter anderem den erlaubnisfreien Betrieb von Flugmodellen bis 12 kg ermöglichen.“
Also nach EU-Regeln darf ich erlaubnisfrei bis 25kg fliegen. Ich weiß nicht wo da Erleichterungen sein sollen.
Auch das hier: "[..] bedarf der Betrieb aller Flugmodelle bei Nacht [..] der Erlaubnis."
Fliege ich nach der EU-Norm muss ich nur ein grünes Blinklicht haben um bei Nacht zu fliegen.

Vielleicht steht in den Betriebserlaubnissen nachher noch was drin was eine Erleichterung ist, aber irgendwie glaube ich nicht daran. Das die maximale Flughöhe angehoben wird kann ich mir gut vorstellen, aber das ist zumindest für die meisten Copter-Piloten eher nicht so wichtig.

Ich hoffe, dass die nationalen Reglungen, die bis Ende 2020 galten [..] auch in die Zukunft übernommen werden. Insbesondere die Reglung, dass man unter 250g ohne Spotter FPV Fliegen kann.
Definitiv nein. In der LuftVO §21f(1) Satz 2 ist das explizit ausgeschlossen.
 
#70
"Dabei ist sicherzustellen, dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten"

Mit Verlaub....... explizit steht da gar nichts.

Du meinst vermutlich UAS.OPEN.060 2.b aber auch dort wird weder ex- noch implizit von FPV gesprochen.


Und jetzt zum wirklich wichtigen Aspekt. Es geht bereits um ein Startgewicht ab 250g.

Ob es 12 oder 25kg sind, ist für uns völlig unerheblich. Für uns ist wichtig, dass wir mit unseren gebräuchlichen Multicoptern auch weiterhin in urbanen Zonen fliegen dürfen. Und genau das, wird in Zukunft für Fluggeräte über 250g nach EU-Verordnung nicht mehr möglich sein. Und hier setzen lobenswerterweise die Verbände an.

Von 250g bis 25kg darf laut EU Verordnung mit nicht zertifizierten Fluggeräten ausschließlich in A3 geflogen werden. Auch aktuell dürfen wir mit unseren Eigenbauten, wenn sie mehr als 500g wiegen nur noch in A3 fliegen (Übergangsregel verlängert bis Ende 2023). Wenn wir hier vor Ort im Großraum Düsseldorf/Hilden ausschließlich in A3 fliegen müssten, würden sämtliche unserer bisherigen Spots wegfallen. Unserer Großraum ist so dicht besiedelt das wir kaum noch eine Möglichkeit hätten, unser Hobby legal auszuüben.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#71
"Dabei ist sicherzustellen, dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten"

Mit Verlaub....... explizit steht da gar nichts.

Du meinst vermutlich UAS.OPEN.060 2.b aber auch dort wird weder ex- noch implizit von FPV gesprochen.
Ja das meine ich. In UAS.OPEN.060 2.b steht "muss der Fernpilot das unbemannte Luftfahrzeug in VLOS halten [..]" und in Nummer 4 steht "Für die Zwecke von Nummer 2 Buchstabe b können Fernpiloten von Beobachtern unbemannter Luftfahrzeuge unterstützt werden."

Also: du must VLOS fliegen oder einen Beobachter aka Spotter haben. VLOS und Beobachter sind im übrigen auch definiert. Und FPV ist kein VLOS.

Und jetzt zum wirklich wichtigen Aspekt. Es geht bereits um ein Startgewicht ab 250g.

Ob es 12 oder 25kg sind, ist für uns völlig unerheblich. Für uns ist wichtig, dass wir mit unseren gebräuchlichen Multicoptern auch weiterhin in urbanen Zonen fliegen dürfen. Und genau das, wird in Zukunft für Fluggeräte über 250g nach EU-Verordnung nicht mehr möglich sein. Und hier setzen lobenswerterweise die Verbände an.
Hoffen wir, dass über die Verbände etwas gelockerte Abstandregeln kommen. Aber darauf wetten würde ich nicht. Bzw. nicht unbedingt in der Gestallt, als dass und das was nützen würde. Der klassische Modelflieger hat doch eher Probleme mit den 120m Höhe als mit den 150m Abstand zu Besiedlung, während das bei Coptern genau umgekehrt ist.
 

FPV‘ler

…just E-Sports
#72
Es ist einfach gefährlich, solche schweren Racer in urbanen Gebieten zu betreiben. Selbst mit Spotter kennt der ein oder andere bestimmt diese Situationen. Irgendwie ist in urbaner Nähe immer was los.
 
#73
Es ist einfach gefährlich, solche schweren Racer in urbanen Gebieten zu betreiben. Selbst mit Spotter kennt der ein oder andere bestimmt diese Situationen. Irgendwie ist in urbaner Nähe immer was los.
Die Ausnahmeregel in der bis 2019 gültigen nationalen Drohnenverordnung berücksichtigte keine schweren Racer. Sie bezog sich ausschließlich auf Copter bis zu einem Gewicht von 250g. Und das "Urbane" bedeutet in unseren Großräumen letztlich nur dichtbesiedelt, und das sind bei uns nun mal alle Großräume.
 

Stefan_73

Well-known member
#74
Gesunder Menschenverstand ist am Ende schwer in Gesetzestexte zu fassen. Wenn man zB Racing auf einem Sportplatz betreibt, braucht man keine 150m Abstand.
So etwas wie "urbane Gebiete" ist m.E. auch schwer zu definieren. Es ist letztlich nicht hilfreich, wenn in Verordnungen und Gesetzen Begriffe zu verwenden, die nicht eindeutig sind. Konkretes Beispiel in der LuftVO §21h: Industrieanlagen. Was ist das eigentlich? - Jeder Gewerbebetrieb ist es ja offenbar nicht.
Daher wäre mein stärkster Wunsch für die Verbandsregeln: Einfache, klare Regeln, die nicht jeder anders versteht.
 
#75
Also: du must VLOS fliegen oder einen Beobachter aka Spotter haben. VLOS und Beobachter sind im übrigen auch definiert. Und FPV ist kein VLOS.
Explizit bedeutet, gerade kein "also" oder "aka", das ist deine persönliche Interpretation.

Hoffen wir, dass über die Verbände etwas gelockerte Abstandregeln kommen. Aber darauf wetten würde ich nicht. Bzw. nicht unbedingt in der Gestallt, als dass und das was nützen würde. Der klassische Modelflieger hat doch eher Probleme mit den 120m Höhe als mit den 150m Abstand zu Besiedlung, während das bei Coptern genau umgekehrt ist.
Dieses Forum heißt nicht ganz grundlos "FPV"-Community, wer hier schreibt bzw. mitliest wird sich in erster Linie auch für die Belange der FPV Gemeinschaft interessieren.

Der DMFV spricht in seinen Verlautbarungen immer wieder auch die Wildflieger an und erklärt explizit, dass sich die Erleichterungen auch auf das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen beziehen werden.

Das die Problematik nicht nur bekannt ist sondern auch daran massiv gearbeitet wird zeigen absolut deutungsfrei die bestehenden Ausnahmeregeln sowohl für nicht Verbandsmitglieder (bis 500g in A1) als auch für die Verbandsmitglieder. Dass die Ausnahmereglung gerade erst seitens der EU um ein weiteres Jahr verlängert wurde zeigt, dass selbst die Politik kein Interesse an einer strengen Lösung hat.
 
#76
So etwas wie "urbane Gebiete" ist m.E. auch schwer zu definieren.
Und genau da hat die EU es sich leicht gemacht. Fluggeräte über 250g müssen 150m Abstand von Bauwerken halten. Und wenn wir jetzt per GoogleEarth einen 150m Radius um unsere bisherigen Spots ziehen, bleibt zumindest bei uns keiner übrig. Ja, so dicht besiedelt sind bei uns die Großräume. Ohne eine Verbandsreglung geht bei uns legal ab 2024 nichts mehr über 250g.
 
#78
@Gasi100 Keine Ahnung wo du da Raum für Interpretationen siehst. VLOS ist VLOS und nicht FPV. Und wenn der Gesetzgeber was anderes im Sinn hat, warum schreibt er genau diese Aspekte dann ins Gesetz?
Ganz genau, da gibt es nichts zu interpretieren. Explizit = Ausdrücklich. Es wird weder explizit FPV noch wird explizit ein Spotter im Text beschrieben, es ist also Platz für eine nationale Verbandslösung. explizit – Wiktionary
Auch interessant.... Zeigefinger – Wikipedia
 
#79
FPV wird sicher nie explizit erwähnt werden. Aber VLOS und die Beobachter sind genannt und definiert und schließen FPV ohne "Spotter" daher nunmal aus.

Gebe daher @silbaer Recht.
 
#80
Wo genau steht da etwas von Beobachtern? (Edit: FPV gestrichen , den Begriff interpretiert ihr ja einfach rein)

Hier der von @silberbaer genannte Passus im Original:

UAS.OPEN.060 2 (b)
keep the unmanned aircraft in VLOS and maintain a thorough visual scan of the airspace surrounding the unmanned aircraft in order to avoid any risk of collision with any manned aircraft. The remote pilot shall discontinue the flight if the operation poses a risk to other aircraft, people, animals, environment or property;
 
Zuletzt bearbeitet:
FPV1

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