FPV-Recht ab 2021?

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#81
VLOS, visual line of sight, beschreibt doch genau den "Betriebsmodus" und schließt FPV aus. Wenn nicht, wäre BVLOS sicherlich genannt.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#82
"VLOS" ist im Rahmen der EU-Verordnung ziemlich eindeutig definiert: "a type of UAS operation in which, the remote pilot is able to maintain continuous unaided visual contact with the unmanned aircraft, allowing the remote pilot to control the flight path of the unmanned aircraft in relation to other aircraft, people and obstacles for the purpose of avoiding collisions".

Damit ist folglich genau das gemeint, was auch wir alle unter "LOS" verstehen und jegliche Hilfsmittel sind explizit ausgeschlossen. Mit FPV-Brille (die ja ein Hilfsmittel wäre) lässt sich UAS.OPEN.060 (2)(b) demnach ohne Weiteres nicht erfüllen.
Die Ausnahme schafft UAS.OPEN.060 (4): "For the purposes of point (2)(b), remote pilots may be assisted by an unmanned aircraft observer. In such case, clear and effective communication shall be established between the remote pilot and the unmanned aircraft observer.".

Da steht zwar nicht wortwörtlich "FPV" oder "Spotter", aber an der Bedeutung ändert es nichts.
VLOS muss zu jedem Zeitpunkt während des Flugs gegeben sein und das ohne Hilfsmittel. Diese Vorgabe muss nicht zwangsläufig vom Piloten selbst erfüllt werden, sondern es kann ein aircraft observer / "Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge" eingesetzt werden.
"Unmanned aircarft observer" ist ebenfalls klar definiert als "a person, positioned alongside the remote pilot, who, by unaided visual observation of the unmanned aircraft, assists the remote pilot in keeping the unmanned aircraft in VLOS and safely conducting the flight".
Das ist ein Spotter. Der heißt zwar im Gesetzestext nicht "Spotter", aber das wäre Wortklauberei.

Wenn man jetzt immer noch nicht überzeugt ist, dass mit genau dieser Regelung auch der FPV-Flug gemeint ist, schaut man sich einfach das guidance material GM1 UAS.OPEN.060 (4) im Anhang an:
"The remote pilot may be assisted by a UA observer helping them to keep the UA away from obstacles. The UA observer must be situated alongside the remote pilot in order to provide warnings to the remote pilot by supporting them in maintaining the required separation between the UA and any obstacle, including other air traffic.
UA observers may also be used when the remote pilot conducts UAS operations in first-person view (FPV), which is a method used to control the UA with the aid of a visual system connected to the camera of the UA. In any case, including during FPV operations, the remote pilot is still responsible for the safety of the flight.
As the UA observer is situated alongside the remote pilot and they must not use aided vision (e.g. binoculars), their purpose is not to extend the range of the UA beyond the VLOS distance from the remote pilot. Exceptions are emergency situations, for instance, if the pilot must perform an emergency landing far from the pilot’s position, and binoculars can assist the pilot in safely performing such a landing."
 
#83
UA observers may also be used when the remote pilot conducts UAS operations in first-person view (FPV), which is a method used to control the UA with the aid of a visual system connected to the camera of the UA. In any case, including during FPV operations, the remote pilot is still responsible for the safety of the flight.

Ich verstehe es so, dass ein Beobachter eingesetzt werden kann, aber nicht eingesezt werden muß, da die Verantwortung auch weiterhin der Pilot trägt.

Edit: Auch in einer deutschen Übersetzung die im Netz verfügbar ist steht "kann". Seite 28
https://forum.drohnenverband.ch/uploads/short-url/1ZfvKW9lHK8pySQ52uxQvMXN0nf.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:

deadcat

aim for the bushes
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#84
Könnte man vielleicht meinen, wenn man den Satz isoliert betrachtet und den Rest ignoriert, aber in UAS.OPEN.060 (2) steht nun mal: "The remote pilot shall keep the unmanned aircraft in VLOS". Mit FPV-Brille geht das gemäß der VLOS-Definition nicht und folglich wird der prinzipiell optionale Beobachter zur Pflicht, sobald der Pilot FPV fliegt.
Der Zusatz zur Verantwortung beim Einsatz von Beobachtern ist nur eine Frage der Haftung.
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#85
Die Verantwortung liegt immer beim Piloten, darum geht es nicht. Fliegen ohne Hilfsmittel ist die Kurzfassung und das schließt kein FPV ein.

Das sind die Vorschriften. Ehrlich gesagt interessiert es mich persönlich weniger, was dort in ellenlangen Bandsätzen erwartet wird. Ich fliege FPV mit Fläche schon lange und auch weit und hatte bislang weder Verluste noch Probleme zu beklagen. Allerdings fliege ich auch entsprechend mit Umsicht, halt dem vielzitierten gesunden Menschenverstand und mach als Beispiel keine Long Range Flüge über dem Ruhrgebiet oder ähnlich dicht besiedelten Gebieten oder kurve um Flughäfen rum. Aber ich nutze für solche "Experimente" durchaus ADS-B um zu sehen, wer da noch in der Umgebungs-Luft ist.

Die Vorschriften gibt es in erster Linie auch nur deshalb, um kommerziellen Interessen freie Bahn zu geben. Sicherheitsbedenken gibt es sicherlich auch und Beispiele dafür, aber garantiert nicht als wichtigster Punkt, das ist nur vorgeschoben.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#86
Ihr müsst euch übrigens nicht die englischsprachigen Dokumente ansehen. Die Versionen in den anderen Landessprachen sind genau so original wie die englische Version. Gilt zumindest für die Verordnungen. Die CSs, AMCs und GM gibt es AFAIK nicht offiziell auf deutsch.
 
#87
Könnte man vielleicht meinen, wenn man den Satz isoliert betrachtet und den Rest ignoriert, aber in UAS.OPEN.060 (2) steht nun mal: "The remote pilot shall keep the unmanned aircraft in VLOS". Mit FPV-Brille geht das gemäß der VLOS-Definition nicht und folglich wird der prinzipiell optionale Beobachter zur Pflicht, sobald der Pilot FPV fliegt.
Der Zusatz zur Verantwortung beim Einsatz von Beobachtern ist nur eine Frage der Haftung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Juristen der EASA einen solchen handwerklichen Fehler begehen. Auch die Juristen und Sachbearbeiter wissen, das Sichtfliegen und das Fliegen mit einer Brille etwas völlig anderes ist. Nicht ohne Grund wird FPV in einem separaten Unterpunkt abgehandelt. Ich habe den DMFV angeschrieben, auf den Umstand hingewiesen und nach dem Sachstand der Gespräche mit dem Verkehrsministerium gefragt. Lassen wir uns überraschen.

Ihr müsst euch übrigens nicht die englischsprachigen Dokumente ansehen. Die Versionen in den anderen Landessprachen sind genau so original wie die englische Version. Gilt zumindest für die Verordnungen. Die CSs, AMCs und GM gibt es AFAIK nicht offiziell auf deutsch.
Wenn ich dran denke, wie oft Ende 2019 Verbesserung auf der Seite des LBA bezüglich der EU Drohnenverordnung vorgenommen worden sind, dann doch lieber im Original.

Zeigefinger – Wikipedia "Symbolik des Zeigens"
 

deadcat

aim for the bushes
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#88
Nicht ohne Grund wird FPV in einem separaten Unterpunkt abgehandelt.
Wird es nicht. Der zitierte Satz stammt aus dem guidance material zu UAS.OPEN.060 (4) und dient der Erläuterung.
Die Kernaussage ist nur: FPV-Flug fällt unter die "VLOS via Spotter"-Regelung aus UAS.OPEN.060 (4). Es gibt keinen gesonderten "FPV-Paragraphen".
 

silbaer

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#89
Wenn ich dran denke, wie oft Ende 2019 Verbesserung auf der Seite des LBA bezüglich der EU Drohnenverordnung vorgenommen worden sind, dann doch lieber im Original.
Die Verordnungen in den Landessprachen sind alle "original". Hier findest du alle Sprachfassungen und die englische Fassung ist genau so verbindlich wie die deutsche oder französische oder einer der anderen der 24 Amtssprachen der EU.

Und wo siehst du einen handwerklichen Fehler? Die EU-Verordnung ist hier eindeutig und diese ist rechtsverbindlich. Die AMC und GM sind es nicht. Das sind nur Auslegungshilfen.
 

Dr.Coolgood

Well-known member
#90
Ich habe es noch nie erlebt, dass Gesetze nach _meinem_ Verständnis angewendet wurden. Als Laien können wir nur spekulieren.
Ist im Forum ein Jurist dabei?
 
#91
Ich habe es noch nie erlebt, dass Gesetze nach _meinem_ Verständnis angewendet wurden. Als Laien können wir nur spekulieren.
Ist im Forum ein Jurist dabei?
Ganz genau, und deshalb habe ich den DMFV angeschrieben, die Antwort kommt von deren Verbandsjuristen.

Und wo siehst du einen handwerklichen Fehler?
Muss-, Soll- und Kann-Vorschrift – Wikipedia

The remote pilot may be assisted by a UA observer helping them to keep the UA away from obstacles.

UA observers may also be used when the remote pilot conducts UAS operations in first-person view (FPV), which is a method used to control the UA with the aid of a visual system connected to the camera of the UA



Zeigefinger – Wikipedia "Symbolik des Zeigens"
 

deadcat

aim for the bushes
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#92
Bei deinen tollen Zeigefingerbeiträgen vergisst du immer diesen Teil: "The remote pilot shall keep the unmanned aircraft in VLOS" bzw. in der deutschen Version: "Während des Flugs muss der Fernpilot das unbemannte Luftfahrzeug in VLOS halten".
Die Spotter sind prinzipiell natürlich erstmal optional, weshalb der Passus auch mit may/kann formuliert wird. Schließlich muss ja kein Spotter eingesetzt werden, wenn der Pilot VLOS fliegt. Das mit der Optionalität hat sich dann allerdings erledigt, wenn der Pilot selbst - bspw. auf Grund der Verwendung einer FPV-Brille - nicht VLOS fliegt, ansonsten wäre obige Muss-Vorschrift nämlich nicht erfüllt.

Der DMFV hatte übrigens auch schon mal ein paar PP-Folien zu der Verordnung veröffentlicht, in denen das im Abschnitt zu UAS.OPEN.060 (S. 14) genau so steht: "FPV-Flüge sind zulässig, wenn ein Beobachter den Sichtkontakt zum UA hat und den Fernpiloten in der Flugführung ausreichend unterstützen kann (Kommunikation).".
 

Stefan_73

Well-known member
#93
Ich fürchte auch, dass es nicht so einfach ist, den Regeln zu entkommen.
Das einzige was mir bisher eingefallen ist, wäre ein 30m Limit. Aber das ist sicherlich eine theoretische Betrachtung:
LuftVG §1 "Was sind Luftfahrzeuge?" --> wir fliegen keine Flugmodelle, weil sie keine Miniaturvariante eines großen "Vorbilds" sind --> Also muss 11 herhalten --> "...sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund ..."
Wäre ein FPV Racer raus, der technisch auf max 29m Flughöhe limitiert ist bzw nur dort betrieben wird?
 
#94
Bei deinen tollen Zeigefingerbeiträgen vergisst du immer diesen Teil
Schön, dass Du gelesen hast, wie solch eine Geste im sozialen Kontext einzuordnen ist.

Das einzige was mir bisher eingefallen ist, wäre ein 30m Limit. Aber das ist sicherlich eine theoretische Betrachtung:
LuftVG §1 "Was sind Luftfahrzeuge?" --> wir fliegen keine Flugmodelle, weil sie keine Miniaturvariante eines großen "Vorbilds" sind --> Also muss 11 herhalten --> "...sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund ..."
Das 30m Limit stand in unserer nationalen Drohnenverordnung die von der unsäglichen EU-Verordnung 2020 ablöst worden ist. Damals durfte man bis 30m Höhe und 250g Abfluggewicht ohne Spotter fliegen. Über solch eine Anschlusslösung würde ich mich heute freuen.

In wenigen Tagen werde ich eine juristisch fundierte Antwort vom Verbandsjustitiar des DMVF bekommen und hier posten, natürlich auch wenn ich mit meiner Einschätzung danebenliegen sollte.

Wen tangiert das hier überhaupt persönlich, fliegt sonst noch jemand aus diesem Grund FPV Modelle unter 250g? Alleine der hinten links hat seit August 290 Lipos auf dem Buckel.
IMG_20220405_184917.jpg
 

Stefan_73

Well-known member
#95
Nicht ganz korrekt. Das alte 30m/250g Limit für FPV kam über die alte Fassung der LuftVO §21b. Die von mir angeführte, theoretische Überlegung für ein 30m Limit kommt auf Gesetzesebene aus LuftVG §1. Wenn gültig, wäre das wesentlich substanzieller.

In wenigen Tagen werde ich eine juristisch fundierte Antwort vom Verbandsjustitiar des DMVF bekommen und hier posten, natürlich auch wenn ich mit meiner Einschätzung danebenliegen sollte.
Ich habe das Popcorn schon hier liegen.
:popcorn:
 

silbaer

Neuer Benutzer
#97
@Stefan_73 Selbst wenn dein Copter nicht unter LuftVG §1(2) Punkt 11 fallen würde, was wäre dann gewonnen? LuftVO und EU DVO würden immer noch gelten. Damit hättest du genau gar nichts gewonnen.

Der DAeC ist übrigens der Meinung, durch die Formulierung in Art. 21 DVO
der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Januar 2023 fortgeführt werden.
wirkt die alte LuftVO nach auch wenn inzwischen eine neue in Kraft getreten ist.
Ich halte das für eine sehr gewagte Auslegung und Herr Sonnenschein als Justiziar des DMFV hat letztes Jahr auch angedeutet eine neue LuftVO würde die Karten neu mischen. Eine aktuelle Antwort habe ich leider noch nicht.
Auf der anderen Seite ist mir das auch ziemlich egal. Ich fliege sowieso lieber mit anderen und dann ist da auch immer ein Spotter und auf Diskussionen mit Versicherungen im Fall des Falles habe ich absolut keine Lust.
 

Stefan_73

Well-known member
#98
@silbaer Wenn es gelingt der Definition eines Luftfahrzeugs in LuftVG §1 mit einem 29m FPV Racer zu entkommen, dann gilt die LuftVO nicht mehr für diesen Fall. Die EU Verordnung bezieht sich auf UAS und definiert Luftfahrzeuge selbst nicht. Somit wäre aus meiner Sicht auch hier die Definition aus dem über den Verordnungen stehenden Gesetz gültig. Der <29m FPV Racer wäre dann ebenso wenig reguliert wie ein Fussball nach dem Schuss in die Luft.
Die Frage ist, ob man die Argumentation tatsächlich durch bekommt.
 
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FPV‘ler

…just E-Sports
#99
Ich fände eine Mindestflughöhe in dem Zusammenhang viel wichtiger um Spaziergänger zu schützen. 249 g mit Tempo an den Kopf? Alles nicht ohne. Wer weiß wie einfach das Hobby noch wird in Zukunft durch RTF.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Aus gegebenem Anlass: Hier geht es nur um juristische Diskussion zur aktuellen Gesetzgebung.
Ihr dürft gerne Bilder/Videos eurer Copter teilen, euch über Spots austauschen, usw. '
Nur eben nicht hier. Der Thread wird sonst viel zu unübersichtlich. Wir haben aber für nahezu alles entsprechende Kategorien im Forum, also postet bitte dort.

Wer die Beiträge der letzten 24 Stunden vermisst, findet sie hier: FPV? Ja! Aber wo und wann?

Weitere OT-Beiträge werden kommentarlos gelöscht.
 
FPV1

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