Kurze Frage - kurze Antwort

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sven

Erfahrener Benutzer
wenn du kabel ab hast ... ist ton da oder ebend brummen vom kopter ... wenn du aber alles reinsteckst ist da aber bei der hero 1 ist das anders ... sd karte ist das da was er aufnimmt.. haste nur.. kleine lautstärke... auf sd card oder so..mag sein das das ein geclontes kabel ist...
und etwas blockiert..normal nimmt sd auf was sie bekomt...
nur ebend video unten ist anders..
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, du verdienst Geld mit dem Video. Also ist es gewerblich. Und bedarf damit einer gesonderten Versicherung sowie Aufstiegsgenehmigung.
 

PeBo

Erfahrener Benutzer
Hi,

ich denke man kann es auch übertreiben mit der Annahme von gewerblicher Tätigkeit.

Ein Beispiel? Ein Privatpilot fliegt mit einem Flugzeug durch die Gegend und im Cockpit läuft die Kamera mit. Dann stellt er das Video nach dem Flug auf seinen privaten Youtube-Kanal mit Werbung. Wieso sollte plötzlich der Flug gewerblich sein? Dafür hätte ich gern mal eine nachvollziehbare Begründung.

Gruß, Peter

Edit: Zu der Problemstellung hätte ich sogar noch eine kleine aber gemeine Ergänzung.

Ein FPV-Pilot fliegt zum Spaß und zeichnet auf. Es ist kein Auftrag vorhanden. Während er fliegt kommen Zuschauer vorbei, unterhalten sich nach dem Flug mit ihm und sehen ein par tolle Bilder. Nun möchte einer von denen ein Bild von der Burg, dem Schloss, der Brücke, dem Turm oder von was auch immer haben und bietet dafür einen kleinen Betrag an.

War der Flug nun gewerblich und damit genehmigungspflichtig?
 
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db24

Kreisflieger
Hi,

ich denke man kann es auch übertreiben mit der Annahme von gewerblicher Tätigkeit.

Ein Beispiel? Ein Privatpilot fliegt mit einem Flugzeug durch die Gegend und im Cockpit läuft die Kamera mit. Dann stellt er das Video nach dem Flug auf seinen privaten Youtube-Kanal mit Werbung. Wieso sollte plötzlich der Flug gewerblich sein? Dafür hätte ich gern mal eine nachvollziehbare Begründung.

Gruß, Peter

Edit: Zu der Problemstellung hätte ich sogar noch eine kleine aber gemeine Ergänzung.

Ein FPV-Pilot fliegt zum Spaß und zeichnet auf. Es ist kein Auftrag vorhanden. Während er fliegt kommen Zuschauer vorbei, unterhalten sich nach dem Flug mit ihm und sehen ein par tolle Bilder. Nun möchte einer von denen ein Bild von der Burg, dem Schloss, der Brücke, dem Turm oder von was auch immer haben und bietet dafür einen kleinen Betrag an.

War der Flug nun gewerblich und damit genehmigungspflichtig?
Beim 1. Mal noch nicht. Wenn er es nachhaltig betreibt dann schon.
 

PeBo

Erfahrener Benutzer
Da widerspreche ich mal vorsichtig, denn mir ist kein Gesetz bekannt, nach dem eine Handlung einmal erlaubt aber danach verboten ist.

Meine persönliche Abgrenzung für gewerblich wäre, wenn man einen Flug im Auftrag eines anderen und für eine Gegenleistung durchführt. Das kann natürlich eine falsche Annahme sein und es würde mich tatsächlich interessieren, wie es nun richtig ist.

Beim 1. Mal noch nicht. Wenn er es nachhaltig betreibt dann schon.
 

PeBo

Erfahrener Benutzer
Danke für den Link ApoC. Der bringt tatsächlich etwas Licht in die Sache. Gleichzeitig festigt er aber meinen Standpunkt.

die Absicht, Einnahmen zu erzielen, die über die reine Kostendeckung hinausgehen
Nimmt man das als Anhaltspunkt und vergleicht die Investitionen bis zur Produktion eines YT-Videos dann dürfte viel viel Platz sein bis man mit Werbeeinnahmen die Kostendeckung erreicht hat.

In Verbindung mit

Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt auch dann nicht vor, wenn die Tätigkeit ihren Ursprung tatsächlich in den persönlichen Neigungen des Steuerpflichtigen hat (sog. Liebhaberei).
fühle ich mich dann endgültig abgesichert, zumindest was die Ausübung von FPV als Hobby betrifft, auch wenn später mit Videos kleine Einnahmen - nicht Gewinne - erzielt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

db24

Kreisflieger
Da widerspreche ich mal vorsichtig, denn mir ist kein Gesetz bekannt, nach dem eine Handlung einmal erlaubt aber danach verboten ist....
So ein Gesetz wirds auch kaum geben.

Es geht u.a. darum ob es nachhaltig oder nur einmalig (sehr selten) vorgefallen ist. Die Gewinerzielungsabsicht ist auch so eine Sache: wenn du deine privaten Sachen über ebay verkaufst und dabei über einen gewissen Rahmen hinauskommst, wird es auch schon als gewerblich angesehen. Macht man wirklich Gewinn mit seinen alten Sachen? Erzielt man höhere Preise als der Anschaffungspreis? In der Regel nicht, trotzdem gewerblich.
 
Ich weiß nicht, warum das einige immer an "gewerblich" oder "Gewinnerzielungsabsicht" festmachen. Das interessiert vielleicht das Finanzamt, aber die Luftfahrtgesetze kennen sowas nicht. Laut LuftVZO §1 wird ein Flugmodell danach definiert, dass es ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. Hat der Flug mit dem gleichen Fluggerät auch nur einen ganz kleinen zusätzlichen anderen Zweck, ist es plötzlich kein Flugmodell im Sinne des Gesetzes mehr und braucht unter anderem eine Aufstiegserlaubnis usw.

Wenn also der Bauer ein paar Bilder von seinem Acker bekommt (auch ohne Gegenleistung), ist der Zweck des Fluges nicht mehr ausschließlich die Freizeitgestaltung, und man sollte das nicht an die große Glocke hängen ;).
 
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FPV1

Banggood

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