LuftVO - Neuregelung

Derweil

Neuer Benutzer
Ich hab mich da mal hingesetzt und eine E-Mail an
[email protected]
geschrieben:




Offener Brief zum Thema „Drohnengesetz“





Sehr geehrter Herr Dobrindt,



mit großem Interesse verfolge ich ihre Pläne zum Thema „Drohnengesetz“.



Ich bin seid über 30 Jahren Modellflieger und habe ungezählte erfolgreiche Starts und Landungen unternommen und mich in meiner Freizeit dem faszinierendem Thema Modellfliegen gewidmet.

Sowohl mit Segelfliegern, als auch mit Motorflugzeugen und Hubschraubern, davon viele Eigenbauten wie auch fertig gekaufte Modelle.

Obwohl ich in keinem festen Verein bin gehöre ich als sogenanntes Einzelmitglied dem Deutschen Modellflieger Verband an.

Dieser versorgt seine Mitglieder regelmäßig mit wichtigen Informationen, auch zum geltenden Luftrecht und obendrein

man ist dort als Mitglied mit seinen Modellen auch gleich versichert.





Die Markierungspflicht des eigenen Modells mit Namen und Anschrift finde ich völlig in Ordnung.

Einerseits um bei auftretenden Problemen sein Eigentum wiederzuerlangen und auch der Verantwortung, bei einen eventuell entstandenen Schaden gerecht zu werden.

Das mit dem unbrennbarem Schild halte ich allerdings für etwas überzogen, da jeder Modellflieger immer durch Leichtbau an Gewicht geizt, um möglichst lange Flugzeiten zu erreichen.

Ich habe bisher meine Modelle mit kleinen Aufkleber mit Namen, Anschrift und meiner Mobilnummer versehen, alleine schon aus dem Grunde, wenn ich ein Modell hätte abstürzen lassen,

damit ich es wiederbekomme und auch einen evtl. dadurch entstandenen Schaden hätte ordnungsgemäß regulieren können.

Bisher habe ich allerdings die Versicherung beim DMFV noch nie in Anspruch nehmen müssen.

Ich denke, dass ein Wasserfester und gut leserlicher Aufkleber mit Namen und Anschrift vollkommen ausreicht, den Besitzer seinem Modell zuzuordnen.





Zu diesem schönen Hobby brachte mich seinerzeit ebenso ein Modellflieger, der mir auch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Materie Modellflug und

durch Aufklärung auch die “Spielregeln im Luftraum” beibrachte.

Bei meinen Flügen hatte ich mittlerweile auch schon des Öfteren mal Jugendliche mit starker Affinität zum Fliegen mit dabei,

um ihnen evtl. die Option Modellflug als Hobby ebenso an die Hand zu geben, um so ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen.

In diesem Freizeitsport „Modellflug“ gibt es ohnehin schon unheimlich viele Regeln zu beachten, die aber bereits ausreichend geltend gesetzlich geregelt sind.

Daher empfinde ich die maximale Höhenbegrenzung auf strikt 100 Meter als nur schwer nachvollziehbar. Wie soll das denn ohne eine Messmöglichkeit vor Ort so genau erfolgen?

Diese ohnehin schon geltenden Gesetze und Auflagen nun nochmals erneut zu verschärfen bringt auch keinerlei Erhöhung der Sicherheit.





Sportliche Wettbewerbe im Modellbau, das basteln mit und an Modellflugzeugen, welcher normal immer einen anschließenden Funktionstest in der Praxis beinhaltet,

diese Bereiche werden durch die derzeitige Hetzjagd, bei der jedes Flugmodell nur mit dem Überbegriff “Drohne” bezeichnet wird, somit ja schon beinahe Kriminalisiert.

Ich finde diese Vorgehensweise der Medien doch etwas befremdlich.



Testen und ausprobieren durch Flugversuch von Eigenbauten ist mit den begrenzten Mitteln, welche Einsteiger im Modellbau meist haben,

immer noch das probateste Mittel einer schnellen Lernkurve und auch mal an gesetzten Zielen scheitern gehört eben zu so einer Lernkurve dazu.

Ich verstehe durchaus auch Ihre Sorge um einen möglichen „Wildwuchs“ und der potenzierung der Gefahren, jedoch betrifft die geplante Neuregelung in erster Linie Modellflugzeuge

(darunter fallen eben nun mal auch einige Multirotorflugzeuge) 2,5 bis 5 Kilo, die in erster Linie im Modellbaubereich zu finden sind.

Gewerbliche Multicopter liegen fast immer deutlich darüber und haben per se schon wegen dem gewerblichen Aspekt deutlich höhere Auflagen.

Leider wird gerade ein sehr verzerrtes Bild von Modellflugzeugen (speziell Multicoptern) durch die TV-Medien gezeigt.

Militärische- Kampfdrohnenvideos werden da mit harmlosen Modellflugzeugen im Filmchen zusammengeschnitten und vermischt gezeigt.

Video`s die Angst in der Bevölkerung schüren, werden suggestiv zeitgleich noch mit dem Begriff “Drohnen” beaufschlagt, egal ob es wirklich eine Drohne ist oder ein Multicopter.






Gewerbliche „Drohnen“ (autonom fliegende Postboten oder Roboter) wie etwa das geplante Projekt von Amazon hingegen,

das wird jedoch im selben Atemzug völlig verharmlost und als Segen hochgejubelt.

Ich verstehe diese politische Nachricht dahinter nicht wirklich, denn die Technik ist letztendlich exakt dieselbe.

Letztendlich sind es sogar Modellflieger gewesen, welche die Technik dafür mitentwickelt haben.

Nur im gewerblichen Sektor soll es plötzlich ein „Segen“ sein.

Diese fast zeitgleich angetretene Hetzjagd zwischen diesen beiden Welten unter dem Begriff Drohnen in den Medien hinterlassen bei mir doch einen sehr schalen Beigeschmack.

Alles was fliegt sind jetzt plötzlich „böse Drohnen“ und jeder hat, zumindest wie es durch die Medien derzeit publiziert wird,

scheinbar nichts anderes mehr im Sinn, als seinen Nachbarn auszuspionieren. – Was für ein Unfug wird da verbreitet? - das hat doch mit der Realität nichts mehr gemein.



Auch ich besitze als Modellflieger mehrere Multirotor, und davon einen, mit dem ich schon zig Flugstunden problemlos geflogen bin.

Weshalb soll ich jetzt also nochmal einen extra “Führerschein” dafür machen und zusätzlich Geld bezahlen?

Eine Infokampagne zum geltendem Luftfahrtrecht währe da meiner Meinung nach deutlich sinnvoller.

Dieser sogenannte Drohnenführerschein, mutiert jetzt schon zu einer reinen Abkassiernummer.

Einfach mal Googeln unter Drohnenflugschule – dann geht es ab ab 369€ Aufwärts für einen Tag los.

Rechtlich ist das erhaltene Zertifikat jedoch nur als Toilettenpapier nützlich, denn – nicht nutzbar als Aufstiegspermit.





auch ich war schon mit einer Gopro Kamera “oben” einfach auch um mal auszuprobieren wie das dann auf einem Bild aussieht.(pure Experimentierfreude und Neugier)

Seid kurzem fliege ich aber lieber FPV Kamera, da es mir primär um den Modellflug an sich dabei geht und es ist die faszimierendste Flugerfahrung die ich je hatte.

Das bedeutet ich sehe den Flug auf einem Display aus “Sicht des Piloten”.



Den Begriff Drohne dabei zu verwenden, passt einfach nicht, denn ich sehe keinen “Aufklärenden Ansatz” in dieser Art des Modellflug.

Das ist für mich ein Sportgerät und eben keine „Drohne“ per Definition.

Dieses Fluggerät hat eine Fern- Steuerung um die Fluglage vorzugeben wohin ich will und diese kontrolliert auszuführen und um Abstürze zu vermeiden und eine Live FPV- Kamera

- allerdings ohne Aufzeichnung und ohne GPS (schon aus Gewichtsgründen).

Dieses Hobby (FPV Flug) erfreut sich zwar scheinbar immer größerer Beliebtheit, hat jedoch mit den “Drohnen” im herkömmlichen Sinne absolut rein gar nichts zu tun.

FPV-Flug ist ohnehin jetzt schon eine “neue” Sparte bei den Multikoptern mit steigender Beliebtheit, allerdings kann man das Ende dieses Hypes abwarten (Trendsportart).

Daher fand ich den Vorschlag bis 30 Meter Höhenbegrenzt mit FPV Brille ganz ohne Spotter fliegen zu dürfen auch sehr begrüßenswert..





Der durch die Medien zur Zeit ausgeschlachtete Begriff „Drohne“ steht für mich, wie für viele andere Modellflieger die ich kenne auch,

für ein autonomes oder ferngelenktes Überwachungs- oder Aufklärungsflugzeug wie es das Militär besitzt und benutzt.

Eine “Drohne” in diesem Sinne besitze ich aber definitiv nicht. Ich finde es auch völlig inakzeptabel, das eine mit dem anderen gleichzustellen.

Ein Auto kann auch eine Waffe sein wenn es mißbraucht wird, wie man leider kürzlich feststellen musste,

dennoch benötigt ein KFZ ja auch keinen Waffenschein. Diese Relation stimmt hier leider nicht mehr.





Es sind ausreichend geltende Gesetze vorhanden, deren Kontrolle und Umsetzung heute schon I.M.H.O. völligst ausreichen würde so Sie denn umgesetzt würden,

um die paar Spinner, die glauben für Sie gelte das alles nicht, in Ihre Schranken zu verweisen.



Auch den Führerschein für Multikopter erachte ich als Themaverfehlung. Warum?



mal eine Analogie:

Zum Radfahren brauche ich auch keine explizite Fahrerlaubnis, muß mich aber dennoch auch als Radfahrer an die gleichen geltenden Regeln der STVO halten,

wie jemand mit Führerschein, da ich ansonsten bei Fehlverhalten bestraft werde.

Dazu braucht es auch nicht plötzlich noch zusätzlich einen „Fahrradführerschein.“ Geltendes Recht ist geltendes Recht.



Ein paar unbelehrbare Idioten wird es immer geben, aber das kann und wird auch das schäfste Gesetz der Welt nicht ändern.

Daher bitte ich Sie im Namen aller anständigen Modellflieger (und das dürfte der Großteil der Modellflieger sein) , dieses Gesetz noch einmal ernsthaft zu überdenken.



Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Mit freundlichen Güssen zur 18. Wahlperiode

Xxxxx Xxxxx
 

Mayday

Expert somehow
Dann sind vor Abgabe des Briefes die Schreibfehler hoffentlich rausgenommen und ein paar Sachen weiter überlegt worden. Die "feuerfeste Plakette" (Schrift...) hat seinen Sinn gerade und explizit in heutiger Zeit, wo vermehrt mit Lipo's etc geflogen wird. Kleines Beispiel aus meiner Jugend: Damals ist ein Restkornfeld abgebrannt, nachdem ein Trainermodell eines Kollegen reingesemmelt ist. Die Schuld- und Personenfrage war schnell geklärt. Aber heute, wo alles noch anonymer ist...? Nicht jeder ist vernünftig, und erst recht nicht ehrlich.
Ich wiege mal, wenn ich zu Hause bin. Wette aber drauf, dass eine (mögliche) Plakette keine 5Gr wiegt.
 

Derweil

Neuer Benutzer
Ich bin Modellflieger und nicht Rechschreibprofessor.
Sollten da noch Rechtschreibfehler drinnen sein, hat Sie auch die rechtschreibkorrektur "übersehen"
Mag gut sein, daß ich da Rechtschreibtechnisch ein paar Hunde darin habe,
aber damit kann ich leben.
- Unternehmen ist besser als Unterlassen....


Ich hätte auch nicht unbedingt das Problem mit feuerfester Beschriftung,
denn ich persönlich habe sogar Privat einen Lasergravierer zuhause,
damit kann ich auch Alufolie Gravieren.

- Aber derlei technische Ausrüstung hat ein Modellflugneueinsteiger eben nicht unbedingt zur Hand.

Schlußendlich ist ein Flugzeug mit Motor und 2,2 Kilo Abfluggewicht ohne Kamera eben einfach keine Drohne
- aus Basta.
 
ich finde den Brief absolut toll vom inhalt her. Die Rechtschreibung ist hier egal, denn der gemeinte inhalt zählt doch, tolle arbeit.
 

Millord

Erfahrener Benutzer
Das wird wahrscheinlich nur leider keiner lesen. Stellt euch mal vor ihr arbeitet in einem Ministerium und bekommt zig Briefe täglich. Bei uns in der Firma sagen die Chefs immer sie lesen nichts was mehr als 5 Zeilen habt. Bringe es auf den Punkt.
Weniger ist hier mehr. Nimm mir das nicht krumm, ich sehe du hast dir da viel Mühe gegeben und einen guten Text geschrieben. Aber meiner Meinung nach wäre es besser wäre es die Kritikpunkte knackig als Stichwörter oder so runter zu schreiben.
Das mit den Jugendlichen geht gar nicht und das mit den 100m auch nicht. Es trifft hauptsächlich Flieger und nicht die bösen Drohnenpiloten. Auf die Punkte würde ich mich beschränken.
 
Alex

Heute brauchst du dann nur auf YT zu schauen
Phantom+Absturz+Kornfeld+Brand
Dann weist du auch sofort wer es war dafür braucht es keine feuerfeste Plakete ;)

Übrigens aus was sind diese feuerfesten Plaketten denn zu fertigen ?
Teflon oder Asbest ? Metalle sind nämlich brennbar ...
 
Zuletzt bearbeitet:

kalle123

Jugend forscht ....
Übrigens aus was sind diese feuerfesten Plaketten denn zu fertigen ?
Teflon oder Asbest ? Metalle sind nämlich brennbar ...
Lt. Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten - Drucksache 39/17
haben die Spezialisten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Aluminium-Aufkleber doch als feuerfest erklärt. ;)

Wenn du jetzt noch weiter moserst, wird das noch geändert und da müssen dann Schamott Marken ins Modell rein.
 

Hans J

Neuer Benutzer
Das wird wahrscheinlich nur leider keiner lesen.
Moin,
darauf kommt es m. E. auch gar nicht mehr an, die Argumente sind alle schon ausgetauscht. Wichtig ist nur, daß die entscheidenden Bundesratsmitglieder aus ihren Büros eine Rückmeldung über die vielfältigen Reaktionen der Modellflieger mitgeteilt bekommen. Wie Sie dann entscheiden, ist wieder eine andere Frage...!
 

Derweil

Neuer Benutzer
Lt. Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten - Drucksache 39/17
haben die Spezialisten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Aluminium-Aufkleber doch als feuerfest erklärt. ;)
Damit würde sich Alufolie eben anbieten..



Wenn du jetzt noch weiter moserst, wird das noch geändert und da müssen dann Schamott Marken ins Modell rein.
Auch lustig, dann das Modell mit schamottstein beschriften und ab in den Bundestag schicken,
Ist vielleicht sogar effektiver als nur ein Ziegelstein...

Hmmm *Grübel* ..... meinen alten Heli mit Schamottstein beschriften, Aufkleber hat er ja bereits...

*Blümchen abrupf*
... ich schick den Heli
ich schick ihn nicht...
.. ich schick den Heli
ich schick ihn nicht...
.. ich schick den Heli... hehehe...

Das nenn ich mal auftragsbezogenes Arbeiten...
 

Derweil

Neuer Benutzer
Moin,
darauf kommt es m. E. auch gar nicht mehr an, die Argumente sind alle schon ausgetauscht. Wichtig ist nur, daß die entscheidenden Bundesratsmitglieder aus ihren Büros eine Rückmeldung über die vielfältigen Reaktionen der Modellflieger mitgeteilt bekommen. Wie Sie dann entscheiden, ist wieder eine andere Frage...!
So ist es.
Ausserdem kann der hinweis auf die 18. Wahlperiode nicht unbedingt schaden...
 
Schreibt euren Bundestagsabgeordneten an und bittet darum in unserem Sinne zu entscheiden
Einen positiven Bescheid eures Zukünften Abgeordneten der AFD hättet ihr schon und das würde somit eure wahlentscheidung 2017 sehr erleichtern :)

Noch mehr Drohung geht halt nicht ...
 
Zuletzt bearbeitet:

pacman111178

Erfahrener Benutzer
Was Ich gerne noch dazu sagen wollte ist das Gesetze eben Gesetze sind . Ich werde auf meiner Flugwiese immer wieder von Hobby Piloten ( Bemannte Flugzeuge) überrascht die in etwa 80 -100m über unser Dorf fliegen .. 2 mal musst ich da schon sehr beherzt in den sturzflug gehen . Jedes Flugzeug was mit dieser höhe über die Wiese kommt zeige ich einen Stinkefinger . Sollten diese Gesetze wirklich so rauskommen so wie es gerade aussieht werde ich mir den hiesigen Tower oder auch Sicherheitbehörde als Favorite als Handynummer speichern... gleiches recht für alle !!!!
Man sollte doch erstmal da die gesetze verschärfen ... Bemanntes Flugzeug zu tief! Pilotenschein weg ... klar das es zu Problemen mit Modellfliegern kommt wenn die hier alle so tief fliegen !

Gruß Boris
 

Hans J

Neuer Benutzer
Schreibt euren Bundestagsabgeordneten an und bittet darum in unserem Sinne zu entscheiden
Moin,
ich wiederhol mich gern: Bundestagsabgeordnete können jetzt nicht mehr helfen. Das Kabinett hat die LuftVO beschlossen und jetzt kann nur noch der Bundesrat seine Zustimmung dazu verweigern. Also bitte die Mitglieder des Bundesrates anschreiben und die Petitionsstelle beim Bundesrat!
http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html
(Auf das jeweilige Landeswappen klicken)
[email protected]
 

Mayday

Expert somehow
@Derweil: Hatte eigentlich gestern schon eine Entschuldigung geschrieben, die aber vor dem Abschicken unterging (SatCom war weg im Flieger). Also: So meinte ich es nicht. Niemand von uns schreibt fehlerfrei: fast niemend. Aber wenn man sowas wegschickt, werden manche Fehler peinlich. Und man will ja ernst genommen werden.

@pacman111177: Glaubst Du, weißt Du oder glaubst Du zu wissen, dass die in "80-100m Höhe" über die Flugwiese fliegen? Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man sich sehr schnell verschätzt. Ausserdem ist es doch Dein Gutes Recht, das Verhalten anzuzeigen; Mach doch, und man wird feststellen, wie es aussah zum Zeitpunkt Deiner Beobachtungen. Das Kennzeichen kannst Du ja prima lesen. Wenn natürlich ein Flugplatz in der Nähe ist, kann der Schuss auch schnell nach hinten losgehen.
Würde ich Umkehrschluss bedeuten, dass in Zukunft bei Modellfliegern genauso schnell die Lizenz weg ist... (die in meisten Fällen ja gar keine ist) und damit dann eben auf Dauer nix mehr mit fliegen ist. Oder?

Nebenbei: In meiner Umgebung ist recht Flächendeckend eine militärische Kontrollzone. Also erst mal nix mit Modellfliegerei. Geht eben nur mit Anmeldung, Verein oder was auch immer. Es werden (wurden) in Vergangenheit wesentlich mehr Modellflieger auffällig, die sehr wohl um die Kontrollzone wissend dort mit Modellen geflogen sind ("wat stellen die sich denn so an?"), als dass Copterflieger als Neupiloten dort anzutreffen waren.
Auf den Deckel bekommen die alle einen, bisher nur sehr lasch... Aber die Belehrungen fallen zu Recht bei den "echten" Modellfliegern härter aus. Und in Zukunft sicher auch mit entsprechenden Strafen.
 

Derweil

Neuer Benutzer
@mayday
ich hab ein dickes Fell und kann Kritik gut vertragen.
- allerdings stehe ich auch zu meine Schwächen - was mancher Politiker leider so nicht kann..

aber mal back to Topic


Jammern tun viele . ich hab mir mal versucht einen Kopf für einen möglichen Alternativvorschlag zu machen.
Bitte um Feedback

Vorschlag zur Neuregelung der LuftVO
Änderung der wesentlichen Regelung des Neuentwurfes.

1. klare Abgrenzungen - Grundsätzliche Unterscheidung von:

1.1 Modellflugzeugen, die lediglich ferngelenkt auf Sicht gesteuert werden (Ohne Videooptionen und Kameraaufzeichnung), welche lediglich zu Sportzwecken betrieben werden.

1.2 Multirotor Modelle, welche lediglich eine Stabilisierungsfunktion zusätzlich zur Fernsteuerung haben und mithilfe von FPV (First Person View Videosystemen geflogen werden) die auch lediglich zu Sportzwecken gestartet werden

1.3 UAV`s, auch als Drohnen bezeichenbar, die mithilfe von GPS Unterstützung auch autonom fliegen können und mit dem bisherigen Modellflug auf Sicht und aufgrund ihres Einsatzzweckes nichts gemeinsam haben..



2. Kennzeichnungspflicht:

Alle Fluggeräte, egal ob Modellflugzeug oder UAV’s ab einer Startmasse von 0,25Kg Gewicht müssen mit einer wasserfesten Beschriftung mit Namen und kompletter Anschrift des Eigentümers sowie mit seiner Versicherungsnummer gekennzeichnet sein.

Ab einer Startmasse von 5 Kilo muss diese Markierung auch feuerfest sein.( z.B: kleines Aluschildchen) Damit soll sichergestellt werden, dass der Eigentümer und Betreiber eine gültige Versicherung hat, sowie im Schadensfalle eine schnelle Regulierung eingeleitet sowie der Eigentümer schnell ermittelt werden kann.

3. Kenntnisnachweis:
Bei UAV’s ab einer Startmasse von 2,5 Kilo, bei FPV Modelle ab einer Gesamtmasse von 1 Kilo und bei Sichtflugmodellen ab 5 Kilo muss ein einmaliger Kenntnisnachweis durch einen Luftsportverein freier Wahl erfolgen.
Dies ist durch ein Zertifikat der Teilnahme schriftlich festzuhalten und durch den Flugleiter des Luftsportvereins gegenzuzeichnen. Alle Flugmodelle, die lediglich auf Sicht geflogen werden unterhalb der festgelegten Gesamtmassen sind davon ausgenommen.
Eine dauerhaft durchgehend feste Mitgliedschaft in einem Luftfahrttechnischem Verein oder Verband gilt als solcher Nachweis, da dort die Mitglieder regelmäßig mit Neuigkeiten und Änderungen zu Luftrechtlichen Themen versorgt werden.
Zur Förderung der Jugendarbeit wird das allgemeine Startalter auf 8 Jahre festgelegt, sofern es durch eine eingewiesene erwachsene Aufsichtsperson beaufsichtigt wird. Ab 16 Jahren darf auch ohne Aufsichtsperson unter Berücksichtigung eines Kenntnisnachweises zum Luftrecht geflogen werden.







4. Erlaubnispflicht:
Der Betrieb von Sichtflugmodellen bis zu einer Startmasse von 25 Kilo, FPV Flugmodelle bis zu einer Startmasse von 2,5 Kilo sowie UAV`s bis zu einer Startmasse von 5 Kilo
sind erlaubnisfrei.
Die dabei zulässigen Flughöhen werden wie folgt festgelegt:
Modellflugbetrieb auf Sicht ohne Videoaufzeichnungssysteme max. 300m
FPV- Racebetrieb unterhalb 50m
UAV mit Aufzeichnungssystem (sofern alle anderen nötigen Bedingungen erfüllt sind) max. 150m
Modellflugplätze - diese können die maximale Flüghöhe aufgrund Ihrer Zulassung und/oder Vereinsinterner regelung definieren.


Rettungs- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (THW, DRK, Feuerwehren etc.) sowie Behörden sind aufgrund Ihrer Sonderrechte befugt, erlangte Kenntnisse durch eine Schulung eingewiesener Personen, diese selbständig bei Bedarf intern weiterzuschulen, um so Personal nachzubilden. Der Aufstieg eines UAV ist Startmassenunabhängig für die benannten Organisationen jederzeit erlaubnisfrei.

5. Gewerbliche Nutzer
Der Betrieb von gewerblichen UAV wird denen des Modellflugs im privaten Bereich gleichgestellt. Um Zukunftstechnologien zu forcieren. Da viele vergangene Entwicklungen aus privaten Entwicklungen von der Industrie übernommen wurden, wird dem damit Rechnung getragen.


6. Ein Betriebsverbot gilt für:
6.1 FPV- Flugmodelle mit Videobrille oberhalb 50 Meter Flughöhe.
6.2 Flüge über sensiblen Bereichen, z.B: JVA’s, sowie obere und oberste Bundes
und Landesbehörden.
6.3 Kontrollzonen von Flughäfen, sowie auch deren An- und Abflugbereiche.
6.4 überhalb von Menschenansammlungen.
6.5 jeglichen Einsatzorten von Rettungskräften außer den von Rettungskräften selbst betriebenen Fluggeräten.
6.6 über Katastrophengebieten.
6.7 pauschal über 25 Kg für unbemannte Flugsysteme, außer mit Sondergenehmigung.



7. Ausweichpflicht:
Unbemannte Luftfahrtsysteme sind verpflichtet und müssen in der Lage sein, jederzeit bemannten Luftfahrtsystemen sowie unbemannten Freiballonen auszuweichen.



8. Einsatz von Videobrillen ist ausdrücklich erlaubt, sofern nicht gegen die in §6 beschriebenen Betriebsverbotsregeln noch anderweitig geltendem Recht verstoßen wird.


9. Vor Foto- und Video- und Datenaufzeichnung in jedweder Form, ob nun Digital oder Analog bzw. die Übermittlung angeführter Daten und Aufzeichnung außerhalb des Fluggerätes passiert, ob alleinigst oder in Kombination mit Foto- oder Videomaterial benötigt immer die vorherige schriftliche Zusage des Grundstückseigentümers bzw. der aufgenommenen Person und/oder dem aufgenommenen Personenkreis.
Diese Absicht ist vorher anzuzeigen und deren Erlaubnis ist vorher einzuholen.
Bei Rennsportbetrieb (FPV-Race) kann dies z.B: durch unterschriebene Eintrittskarten gewährleistet werden.
So long
Derweil
 
Zuletzt bearbeitet:

pacman111178

Erfahrener Benutzer
Hi . Also zur höhe meines flugzeugs weiss ich ganz genau wie hoch es ist und kann somit ja auch genau sagen wie hoch das Flugzeug ist was mir entgegen kommt und ich kann sagen das es über unserem Dorf eine Midesthöhe gibt wobei ich moment noch nicht genau weiss ob es 150m oder 300m sind ,es
gibt da mehrer ausssagen.

Soweit ich das verstanden habe soll ja die 100m Grenze größtenteils wegen Tiefflugübungen oder Tiefflugeinsätze der Bundeswehr eingerichtet werden ! Ich glaube unter 150m ist unter dem Radar ... wir sind ja im krieg das müssen die ja pausenlos üben ...


Gruß Boris
 

Derweil

Neuer Benutzer
Das kann ich zum Beispiel mit meinem "alten" Graupner Taxi , der noch ohne Flight Controller und GPS ist,
eben nicht so ganz genau. Allerdings kann man schon den Unterschied zwischen 100 und 150meter grob abschätzen,
jedoch ist das eben keine zuverlässige Messung.

Aber selbst 150 meter als Deckel währe doch schon ein akzeptables Ziel.
Und nur nebenbei, ich habe auch schon einen illegalen Tiefflug eines Sportflugzeuges
deutlich unter 150m "live" bei einem Freund erlebt und das war definitiv keine Militärmaschine...

ich würd mal vorsichtig schätzen das waren zwischen 50 bis 75 meter !

- schwarze Schafe gibt es eben überall.
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
dei 150m sind eine SICHERHEITSmindestflughöhe... also KEINE na sagen wir Standardmindestflughöhe . WEnn man die alte LuftVO §6 googelt und die komplett druchliest wir zunehmend eingegrenzt bis eben §6 Abs 3 : Zutreffend für das Flugzeug über dem Acker, Dorf oder eben Stadt war 600m über Grund. Heute mit der SERA soll das bei 300m liegen .

Wenn als eine Cessna unter diesen 600m Reiseflughöhe flog ( also Nicht im Landeanflug) kann grundsätzlich von einer massiven Ordnungswidrigkeit gesprochen werden. Das Problem sidn ansich nicht die Modellfliger sodnenr eben hochfahrlässige "PPLer"

btw ist ein "Tiefflug" für Luftbilder KEIN Grund diese zB 600m zu verlassen sondern die müßten eine dezidierte Einzelüberfluggenehmigung beim jew. Luftamt beantragen .

Btw "unter Radar" ist eher 60m besser 30m .

BTW die Punkt 1,3 Nur weil ein Muilticopter ein GPS an Bord hat ( ist ja quasio Standard ) heißt das noch lange nicht ,dass dies nun eine Drohne ist . GPS dient in erster Linie mal der Positionshaltung, also Abdriftvermeidung Der Punkt 9 in dieser Formulierung hochfragwürdig, denn genau solche Grundstücküberflüge macht jeder Gleitschirmer, UL , Cessan uahc -- das ist in dieser Form generell zu streichen- speziell bei Gewerblichen
 
Zuletzt bearbeitet:

pacman111178

Erfahrener Benutzer
dei 150m sind eine SICHERHEITSmindestflughöhe... also KEINE na sagen wir Standardmindestflughöhe . WEnn man die alte LuftVO §6 googelt und die komplett druchliest wir zunehmend eingegrenzt bis eben §6 Abs 3 : Zutreffend für das Flugzeug über dem Acker, Dorf oder eben Stadt war 600m über Grund. Heute mit der SERA soll das bei 300m liegen .

Wenn als eine Cessna unter diesen 600m Reiseflughöhe flog ( also Nicht im Landeanflug) kann grundsätzlich von einer massiven Ordnungswidrigkeit gesprochen werden. Das Problem sidn ansich nicht die Modellfliger sodnenr eben hochfahrlässige "PPLer"

btw ist ein "Tiefflug" für Luftbilder KEIN Grund diese zB 600m zu verlassen sondern die müßten eine dezidierte Einzelüberfluggenehmigung beim jew. Luftamt beantragen .

Btw "unter Radar" ist eher 60m besser 30m .

BTW die Punkt 1,3 Nur weil ein Muilticopter ein GPS an Bord hat ( ist ja quasio Standard ) heißt das noch lange nicht ,dass dies nun eine Drohne ist . GPS dient in erster Linie mal der Positionshaltung, also Abdriftvermeidung Der Punkt 9 in dieser Formulierung hochfragwürdig, denn genau solche Grundstücküberflüge macht jeder Gleitschirmer, UL , Cessan uahc -- das ist in dieser Form generell zu streichen- speziell bei Gewerblichen
Tja da liegt bei mir das Problem der Flugplatz ist 5km weit weg und sie werden alle sagen das sie höhe am gewinnen waren oder im Landeanflug waren .

Ich finde es auf jeden fall alles etwas sehr eingegrenzt .. gerade auch für die Modellbauplätze .

Verstehe auch garnicht das alle Bemühungen vom Dmfv in letzter sekunde vom Tisch gekehrt wurden!



Gruß Boris
 

Derweil

Neuer Benutzer
dei 150m sind eine SICHERHEITSmindestflughöhe... also KEINE na sagen wir Standardmindestflughöhe . WEnn man die alte LuftVO §6 googelt und die komplett druchliest wir zunehmend eingegrenzt bis eben §6 Abs 3 : Zutreffend für das Flugzeug über dem Acker, Dorf oder eben Stadt war 600m über Grund. Heute mit der SERA soll das bei 300m liegen .

Wenn als eine Cessna unter diesen 600m Reiseflughöhe flog ( also Nicht im Landeanflug) kann grundsätzlich von einer massiven Ordnungswidrigkeit gesprochen werden. Das Problem sidn ansich nicht die Modellfliger sodnenr eben hochfahrlässige "PPLer"

btw ist ein "Tiefflug" für Luftbilder KEIN Grund diese zB 600m zu verlassen sondern die müßten eine dezidierte Einzelüberfluggenehmigung beim jew. Luftamt beantragen .

Btw "unter Radar" ist eher 60m besser 30m .

BTW die Punkt 1,3 Nur weil ein Muilticopter ein GPS an Bord hat ( ist ja quasio Standard ) heißt das noch lange nicht ,dass dies nun eine Drohne ist . GPS dient in erster Linie mal der Positionshaltung, also Abdriftvermeidung
Das ist mir durchaus bewuss, deswegen habe ich auch den Zusatz
"und mit dem bisherigen Modellflug auf Sicht und aufgrund ihres Einsatzzweckes nichts gemeinsam haben."
hinzugefügt.

Das bezeichnet I.M.H.O. durchaus "Drohnen", denn Diese haben aufgrund Ihres "Einsatzzweckes"
wie "Überwachen oder Päckchenausliefern" eben nix mit herkömmlichen Modellflugsport zu tun.
Für mein Verständtnis eben schon klar Formuliert.

Der Punkt 9 in dieser Formulierung hochfragwürdig, denn genau solche Grundstücküberflüge macht jeder Gleitschirmer, UL , Cessan uahc -- das ist in dieser Form generell zu streichen- speziell bei Gewerblichen
Ja, ist ein guter Hinweis !
 
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