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Ab wann ist man "betroffener Eigentümer"? ....
Nun, ich seh da zwei Teile, die zu trennen sind:
1.
Das Grundstück, auf dem gestartet, oder ganz tief geflogen wird,
da wird der "Grundstückseigentümer" oder Verfügungsberechtigte zustimmen müssen,
2.
Die durch den Betrieb (über dem Grundstück, ist in dem Fall "Nebensache") in "seinen Rechten" betroffene,
... das können nun auch andere, wie Nachbarn etc. sein, auch wenn sie mehrere hundert Meter entfernt
(der Fall mit Tele...) sind.
Da gilt es die Privatsphäre zu waren!!! Wie jetzt auch schon!
Nur woher weis ich, das das Flugzeug / Drohne etc. meine Privatsphäre verletzt?
- nur weil es tief fliegt?
- nur weil es klein (gerade über 250 g) ist?
- nur weil es optisch, akustisch oder Funksignale (man denke da auch an Radar !!! etc. ...) empfangen kann?
- nur weil es diese Signale weiterleiten oder aufzeichnen kann?
Wie kriege ich das als möglich betroffener raus?
Weil wenn der "möglich betroffener" in seinen Rechten eben NICHT betroffen ist,
weil die Kamera z.B. NICHT zu "Ihm" schaut, oder wenn, dann alles schon nach wenigen Meter entfernung so unscharf ist,
das es nicht erkannt werden (siehe die heute noch übliche FPV-Bildübertragung) kann!
Darf ich jemand (ein möglich bebtroffener) einen Flug schon untersagen, nur weil das Gerät "könnte"?
Wenn er eben NICHT in seinen Rechten betroffen ist, dann kommt "ER" in dem Text garnicht vor!
Reicht es als Kopterpilot aus, seine FPV-Signale aufzuzeichnen, um im Anklagefall beweisen zu können, das der Kopter
KEINE Privatsphäre verletzt hat, muss ich das? Wer soll mir das vorschreiben?
oder muss der "in seinen Rechten betroffene... " das beweisen...???
Da gibt es schon viele Fragezeichen, bevor ein Flugverbot ausgesprochen werden kannn,
wenn der Grundsückseigentümer des Wohngrundstückes, über dem sich das Fluggerät befindet zugestimmt hat,
oder das Fluggerät sich eben NICHT
über einem Wohngrundstück befindet.
Somit gehe ich schon davon aus,
das ich in meinem Garten auch mit Cam fliegen kann,
(wenn ich nicht gerade in einer Kontrollzone oder Sperrgebiet (Luftrecht-technisch) wohne!)
prinzipiell genauso wie jetzt, darf eben keine Privatsphäre verletzten, auch genauso wie jetzt!
Grüße Stefan