Aber nun mal zur Sache: Bislang war es doch so, dass ich zur Erstellung von professionellen Luftaufnahmen mit einem Kopter bis 4,99kg Startmasse eine Aufstiegsgenehmigung der entsprechenden Luftfahrtbehörde brauchte. In dieser Aufstiegsgenehmigung waren diverse Auflagen festgelegt. Eine davon war "die Aufstiegsgenehmigung des Grundstückseigentümers"!
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Hmmm, war das alles ein HOAX ???
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Hmmm, war das alles ein HOAX ???
Aktuell ist es so:
- Im Gesetz gibt es nirgendwo eine Pflicht zu einer "Genehmigung des Grundstückseigentümers".
- In einer Aufstiegserlaubnis (egal ob Flugmodell oder UAS) kann (nicht muss!) als eine Voraussetzung die "Genehmigung des Grundstückseigentümers" gefordert sein. Dann braucht man die natürlich.
Von einem Hoax schrieb ich, weil oft behauptet wird, dass aktuell auch für den erlaubnisfreien Modellflug eine "Genehmigung des Grundstückseigentümers" gesetzliche Pflicht wäre.
Ja, in Zukunft sieht es wohl so aus, dass man auch mit einem UAS keine "Genehmigung des Grundstückseigentümers", wenn man <5kg, d.h. erlaubnisfrei bleibt.
Effektiv ändert sich also, dass nun auch UAS erlaubnisfrei betrieben werden können und da diese "Genehmigung des Grundstückseigentümers" nur in einer Aufstiegserlaubnis drin steht, diese mögliche Pflicht von "Genehmigung des Grundstückseigentümers" für erlaubnisfreie UAS ebenfalls weg fällt.
Es geht doch bei der neuen LuftVO effektiv nur um Verbesserungen für UAS, warum wundert Dich das?