RDMASTER RadioMaster TX16S

Elyot

Erfahrener Benutzer
#41
Und bitte mal die HF-Leistung (bei der Prüfung gemessen, Fake-HF-Software?) betrachten. Wer fliegt mit 1,2mW? Bei den üblichen bis zu 100mW hätte es wohl nicht für eine Zulassung gereicht?
 
#43
Das Schöne am MPM ist doch, dass man alle Parameter einstellen kann. Ich vermute, dass unter einer gewissen Sendeleistung bei der Prüfung nicht mehr genau hingeschaut werden muss. Da hat wohl der gute Owen den Spielzeugjoker gezogen. Seine Telefonnummer steht übigens auch drin, wenn jemand Fragen hat :D
 

loetefix

Neuer Benutzer
#44
Wie ist es eigentlich wenn ich den Sender in Deutschland bestelle?also bei einem deutschen Händler? Dann muss die Funke doch CE zertifiziert sein oder? Sonst darf der Händler die doch nicht hier in Umlauf bringen oder?Frage, weil es das Teil wohl bald auch hier gibt.
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#45
Es gibt keine CE Zertifizierung in dem Sinne, dass ein Sender ein Prüfverfahren durchlaufen muss. Die CE Konformitätserklärung sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer bestätigen muss, dass die Geräte den Normen entsprechen müssen. Und darauf kannst Du Dich als Endanwender verlassen (oder auch nicht).

I.d.R. wird natürlich im Eigeninteresse 'ne Prüfung, ähnlich wie oben die FCC-Sache, in Auftrag gegeben, schon um sich evtl. Schadenersatzansprüche u.a. vom Hals zu halten.

Ich frag mich hier, was ein Händler macht, der 'ne Palette der TX16S bestellt hat und diese schon in Kartons mit CE-Aufklebern geliefert werden … So, oder so ähnlich wird es vermutlich laufen und wer Zweifel an der Sache hat, muss erst mal auf eigene Kosten 'ne Prüfung veranlassen und das kostet einiges bei einem hiesigen Prüflabor ...
 
#46
mal so eine Zwischenfrage:
Ist euch ein Fall in DE bekannt, bei dem ein Modellsportler auf Grund fehlender CE Prüfung seines Senders zu irgendwelchen Zahlungen rechtskräftig verurteilt wurde?
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#47
Mir nicht, ist aber eher unwahrscheinlich, weil wie gesagt der Inverkehrbringer dafür sorgen muss, dass alles seine Richtigkeit hat. Als Endanwender musst Du Dich darauf verlassen können, dass das CE-Zeichen dieses bestätigt.

Hast Du Zweifel daran, solltest Du das Produkt halt nicht kaufen. Nun ist es aber sicher so, dass bei günstigen Preisen vielen Leuten die ganze CE-Geschichte völlig egal ist. Und letztlich ist es eh ein riesiger Papiertiger aus Brüssel ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Elyot

Erfahrener Benutzer
#48
Wenn Du in D kaufst, bist Du (erstmal) aus der Sache raus. Importierst Du selbst, bist Du der Inverkehrbringer.
Nimmst Du Veränderungen an einer in D gekauften Funke vor (hierzu zählen auch Firmwareupdates), verliert die CE Erklärung die Gültigkeit und Du bist wieder selbst für die Konformität verantwortlich. Für OpenTX ist das noch relativ unkritisch, bei der HF-Firmware (Multimodul) sieht das aber ganz anders aus. Kritisch wird es insbesondere dann, wenn etwas passiert (Absturz mit Personen- oder Sachschaden) oder Du andere Geräte störst und der betroffene den Messwagen der Bundesnetzagentur anrücken lässt.
 

loetefix

Neuer Benutzer
#49
Das schlimme ist, das warscheinlich im falle eines falles fast immer etwas gefunden werden kann was dich belastet. Wenn du ein servohorn an einem 700er hart werden lässt(zu alt) und es bricht, dann kann man dir das warscheinlich auch zur last legen. Nur bei so offensichtlichen dingen wie Zulassung, und CE ect. wird wahrscheinlich zuerst nachgeforscht. Das bekloppte ist ja, selbst wenn es keine Beweise gibt, das etwas durch den Sender verursacht wurde, hast du trotzdem die popokarte.
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#50
Importierst Du selbst, bist Du der Inverkehrbringer.
Nur dann, wenn Du Geräte hier weiterverkaufst, sprich gewerblich tätig bist.

Wir können das hier wiederholt bei jedem Sender, Modul etc. aus CHN durchdiskutieren. Ändert aber nix daran, dass Geräte auch dann gekauft werden, wenn Zweifel an der CE (ala China Export) existieren. Billig rulez und so lange das in den Köpfen ist ...
 

FJH

Erfahrener Benutzer
#51
Nur dann, wenn Du Geräte hier weiterverkaufst, sprich gewerblich tätig bist.
Dann auch. Es reicht aber genauso, wenn du es selber hier einschaltest oder betreibst, dann bist du in Sinne der EU-Regelung der "Inverkehrbringer". Solange du es in ner Vitrine stehen hast und nur anschaust oder nur in der Hand hälst ohne einzuschalten, ist alles okay.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#54
Inverkehrbringer ist doch letztlich für mehr als 99% der Nutzer entsprechender Geräte egal. Wie ich oben geschrieben habe, geht die Verantwortung mit Firmwareupdate eh auf den Nutzer über. Und bei einer Fakezulassung (1,2mW Sendeleistung) kann wohl kaum jemand was sinnvolles mit der Funke anfangen, ohne die MPM-Software zu aktualisieren.
 
#55
muss mir nach deutschem Recht nachgewiesen werden dass mein Sender nicht in Ordnung war oder muss ich nachweisen dass mein Sender in Ordnung war?
 
#57
somit habe ich gerade für mich beschlossen, da ich bei einem Fremdschaden ja eh der Depp bin, für CE oder ähnliches keine Energie mehr zu verschwenden. Wenn mein Modell also (großen) Fremdschaden verursacht werfe ich den Sender in den Bach, Fluß, See oder ins Meer, so dass er nicht mehr zu finden ist. ;)
UUUUUnverantwortlich, wird jetzt der Ein oder Andere sagen. Mir egal :rot:
 
FPV1

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