§ 440 BGB. Wenn die Nacherfüllung (§ 439 BGB) zweimal erfolglos war, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.
Setzt natürlich voraus, dass a) das Produkt bei einem Händler gekauft wurde, für den diese Rechtslage gilt und b) die bisherigen Nachbesserungsversuche auch über den Händler abgewickelt wurden. Wenn das alles nur über die Garantie von Orqa lief und der Händler folglich gar nichts von den Mängeln weiß und/oder keine Möglichkeit zur Nachbesserung hatte, ist das natürlich nicht zutreffend.