Zeitungsartikel-Sammlung

DerCamperHB

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#61
meinst du mit den 5 Meilen zum Flughafen, ansonsten finde ich da nur die Beschränkung auf 55 Pfund, was unsere 25 Kilo ja Recht nahe kommt, sehe ich nichts, was anders wäre, also gleiche Regeln wie hier
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#64
In den USA gelten wohl bald nicht mehr die gleichen Regeln wie hier.
Der FAA-Text liest sich eher, als wenn die Amis sich an unsere Regeln anpassen...
FAA: Pilot muß ohne Hilfsmittel (außer Brille, Kontaktlinsen oder ähnliche Sehfehlerkorrekturhilfen) Sicht auf das Modell haben!
Die Nutzung von Ferngläsern, Nachtsichtgeräten und ähnlichem ist nicht gestattet.

Das gilt hier doch schon einige Zeit - zumindest in den Auflagen einiger Versicherungen...
Ich vermute, man wird in den USA trotzdem per Lehrer/Schüler-Verbindung FPV für den Modellflug nutzen können.
Allerdings schieben sie auf die Art den Long-Range Fanatikern einen Riegel vor!

Gruß
mueckchen
 

Lioon

Erfahrener Benutzer
#65
Nee, die FAA definiert LOS explizit als direkte Sichtverbindung. FPV-Brille wird explizit ausgeschlossen, siehe Fußnote (Nr 2, glaub ich) im PDF. Allenfalls FPV via Monitor ginge vielleicht noch, sollte sich die FAA durchsetzen.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#66
lioon da hast du mueckchen falsch verstanden
Auch hier gilt, fliegen auf Sicht, ohne Hilfsmittel.
Aus dem Grunde ist NICHT der FPV Pilot der Verantwortliche Pilot, sondern der Spotter.
Somit ist fliegen nur in einer Lehrer-Schüler Funktion möglich, wie weit das als 2 Sender Betrieb oder Sender Übergabe genutzt werden muss, das bestimmt die Versicherung
 

Lioon

Erfahrener Benutzer
#67
Stimmt, ihr habt recht. Wobei das bislang ja keine verbindliche rechtliche Regelung ist, sondern - wenn ich das richtig verstehe - eine Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums. Und, wie mueckchen schreibt, Auflage mancher Versicherungen.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#68
Stimmt, ihr habt recht. Wobei das bislang ja keine verbindliche rechtliche Regelung ist, sondern - wenn ich das richtig verstehe - eine Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums. Und, wie mueckchen schreibt, Auflage mancher Versicherungen.
Es ist eine logische Schlussfolgerung aus verschiedenen gesetzlichen Vorschriften resultiert, für FPV wie auch Autonomen Flug, auch wenn zum Zeitpunkt der Verabschiedung der beteffenden Gesetze beide Begrifflichkeiten und deren technische Realisierung noch nicht in der heutigen Form realisierbar bz. vorstellbar war.
Die Versicherer haben in ihren Bedingungen dies dann am Besten definiert und verbal zum Ausdruck gebracht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nimrod

Erfahrener Benutzer
#74
bericht von Stern.de.

es geht um die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit Multicoptern und so genannten "Drohnen"

der bericht ist gut geschrieben und liefert die antworten recht verständlich und nachvollziehbar. kein paragraphengeschwafel und mein unfundiertes gerede.
ob jedoch alle informationen stimmen und gründlich recherchiert sind sei dahin gestellt. bin mir an zwei drei stellen nicht ganz sicher ob das wirklich den tatsachen entspricht.

http://www.stern.de/politik/deutsch...page&utm_medium=link&utm_campaign=190714-0930
 
Zuletzt bearbeitet:

borg1

Erfahrener Benutzer
#75
@Nimrod
Dem stimme ich absolut zu. Es ist gerade für aussenstehende Nichtflieger sehr gut beschrieben.
Werde mal schauen, ob er auch in der Printausgabe erscheint, ansonsten drucke ich ihn für meine unterwegs mitgeführte Mappe aus. Der Stern gehört ja zu den allgemein als seriös bekannten Printmedien, wie Spiegel oder BILD. Man kann es also gut einem "Ichweissdasdarfmannicht" in die Hand drücken.
Wie ich 5 Kommentare zuvor bereits dazu geschrieben hatte, der einzige richtige Fehler im Artikel betrifft die VersicherungsPFLICHT,die auch für die Freizeitflieger gilt.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#77
Tsja ist wohl wieder mal das "Sommerloch".
Schon komisch/lustig, die gehen zum FKK STrand und regen sich dann auf über evtl. Nacktfotos..... als wie wenn die Chance dafür nicht höher wäre bei einem anderen Strandbesucher per Handy oder kleiner Kamera....
 
FPV1

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