Zeitungsartikel-Sammlung

hopfen

Erfahrener Benutzer
Wer Müll sät,

"...oder ihm eventuell die Fernsteuerung oder das Smartphone aus der Hand zu nehmen...."

sollte Keiner die Reaktion darauf erleben müssen

Manni
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
HI

wer konnt auf die 100m??

sichtweite wird auch erwähnt aber in verbindung mit um die 300m
naja, es fehlen mm richtige recherechen und quellen angaben
wie in den meisten artikeln
 

Altix

Erfahrener Benutzer
Gequirlte Kinderkacke halt, wie üblich...

Vor kurzem hatte ich eine Ausgabe der Zeitschrift FOTOHeft in den Fingern, ich meine, es war 10/15. Darin war ein großer Sonderteil zu Koptern, und u.a. ein ganzseitiger Beitrag einer Anwaltskanzelei zu den rechtlichen Aspekten. Den hat zwar eine Praktikantin geschrieben, nichts desto weniger sollte der Inhalt ja trotzdem korrekt sein. Im Großen und Ganzen war dies auch der Fall, ein oder zwei dicke Klopfer waren aber dennoch drin. Ich habe die Kanzelei dann mal angeschrieben und höflich um Quellangaben gebeten, da mir die im Artikel vertretenen Rechtsauffassungen so nicht bekannt wären. Ihr werdet es erraten haben, auf die Antwort warte ich noch heute...

Was mich bei diesen Artikeln nur so aufregt ist die Tatsache, dass jeder Schwachkopf unter dem Deckmantel des Journalismus ungestraft solchen Unsinn in die Welt setzen darf. Das gilt ja nicht nur für die Schilderung der rechtlichen Seite, sondern für die Berichterstattung zum Thema im allgemeinen. Da braucht man sich am Ende dann auch nicht mehr wundern, wenn früher oder später intelektuell tief fliegende Politiker wie unser Maut- und VW-Mister den Plan betreten, um ihrem heiß geliebten Regulierungswahn zu fröhnen.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Was die rechtliche Seite anbelangt, kann man den Medien nur bedingt Vorwürfe machen. Die kolportieren hierbei nur das landläufige Wissen, das selbst bei Organen der Judikative und Exekutive sehr spärlich vorhanden ist. Wenn selbst Verbände und Versicherungen ihr eigenes Regelwerk aus den Gesetzen und Verordnungen ziehen, wie soll sich Normalbürger X sachlich/fachlich damit auseinander setzen?

Fragt doch mal einen Polizisten nach der maximalen Flughöhe für Hobbypiloten - da ist heiteres Rätselraten angesagt. Ein erschreckendes Halb- oder Unwissen offenbart sich da!

Ich hatte letztens einen Fall, da mussten die Beamten erstmal umfangreich nach den Regelungen "gugeln" und selbst nachdem die Einsatzzentrale 30Min. "recherchiert" hatte, kamen haarsträubende Aussagen.

Plattgemacht hab ich sie dann mit der Frage nach der Altersgrenze: eine Beamtin verstieg sich in der Behauptung, 5kg Drohnen dürfen erst ab 18 geflogen werden - wäre ja logisch. Konnte die Einsatzzentrale aber so nicht bestätigen... :D

Immerhin haben sie heraus gefunden, dass man zum Dröhnen eine Haftplichtversicherung braucht. Bravo! :rolleyes:
 

hopfen

Erfahrener Benutzer
Ich denke der Journalismus nimmt sich das Recht heraus teilweise im Romanstil zu berichten weil es kaum, oder gar keine Kläger geben wird die sie vor den Richter bringen. Wir sind da eine Minderheit mit unbedeutender Lobby..
"Trotzdem leistn wir Pionierarbeit. Das Bild von Koptern wird immer alltäglicher und irgendwann gewöhnt sich auch der grösste Ablehner daran. Es wird ein vertrautes Bild und dann kann man ordentlich nachschieben."
Irgendwie, hab ich es irgendwann mal aufgegeben, mich mit Halbwissenden auseinanderzusetzen.
Weiss ich es doch selbst nicht so genau wenn man all das für die Öffentlichkeit aufbereitete quer liest
Mit gesundem Menschnverstand kommt man Dem nicht bei..
Gruss Manni
 

aargau

Erfahrener Benutzer
Habe ich richtig verstanden, dass dieses Verbot von den Betreibern kommt? Falls ja dürfte das ziemlich unwirksam sein, da der Luftraum "jedem" gehört und da auch geflogen werden darf... Solange man ausserhalb des areals startet sollte das also kein Problem sein....
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
da könnte aber wieder die Recht am Bild vom Eigentum greifen, da es nicht ohne Hilfsmittel gemacht wurde
Das Fliegen können sie dir nicht verbieten, das ablichten schon wenn ich die Gesetze bisher richtig verstanden habe
 

aargau

Erfahrener Benutzer
Wenn es geschützt ist, ist das so, wobei das wohl nur für Gewerblich zählt? Kenn mich da aber auch nicht im detail aus, schon gar nicht in DE ;-)
Das es die Betreiber nervt kann ich aber irgendwie schon verstehen...
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Über die Nutzung des Schlossgeländes als Startplatz bzw. als Aufenthaltsort zum Steuern des Kopters, dürfte es keine Frage geben. Das kann die Schlossverwaltung verbieten.

Beim Überfliegen des Schlossgeländes von Ausserhalb gibt es jedoch einen Interpretationsspielraum zwischen

§1 LuftVG

(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

(2) Luftfahrzeuge sind

...11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
und

§905 BGB

Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
Hingegen der

§201a StGB

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
ist unerheblich, in einem Museumsschloss gibts kaum einen höchstpersönlichen Lebensbereich.

Auf jeden Fall wären der 905er und der 201a nationale Rechtsvorschriften die den §1LuftVG beschränken können.

Persönlich würde ich sagen, in einer Überflughöhe (gestartet von erlaubtem Boden ausserhalb des Privatgeländes) über 30m kann ein Grundeigentümer nicht mehr gegen Einwirkungen durch den Kopter vorgehen.

Problematisch für Hobbieflieger jedoch wäre es, wenn es sich um einen CTR-Raum einer der Zonen die eine pauschale Flugverkehrskontrollfreigabe bis zu 30m von DFS, AC oder TTC handelt. Dann müsste mit Einzelfreigabe der jeweiligen Ops über 30m geflogen werden.

Dies wäre meine Interpretation der 3 in meinen Augen relevanten Gesetze als Nichtjurist.
 
FPV1

Banggood

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