Nicht nur mit "Drohnen" kann man den Flugbetrieb eines Airports empfindlich stören.
Gerade eben auf N-TV entdeckt:
http://www.n-tv.de/panorama/Silvesterrakete-verfehlt-Flugzeug-article16734381.html
Wobei mich interessieren würde, ob er "nur" wg. gefährlichen Eingriffs in den Luftferkehr belangt wird, oder auch
wg. §20 LuftVO Erlaubnisbedürftiger Nutzung des Luftraums.
Allerdings wird dort für Feuerwerkskörper eine Mindestaufstiegshöhe von 300m vorgegeben. Handelsübliche Sylevesterpyro bleibt darunter.
Ausserdem, die 1,5km gelten nur für Flugmodelle, nicht für Feuerwerkskörper.
Allerdings dürfte es auch ein Problem sein, Raketen ausserhalb der Zeit zwischen 31.12. und 1.1. gestartet zu haben.
Dürfte, auch wenns mal nicht das Koptern betrifft, interessant sein zu beobachten.