Zeitungsartikel-Sammlung

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
man muss differenzieren, der Pilot ist längerfristig eindeutig Filmend geflogen(oder hatte zumindest den anschein) das wurde Verhandelt, nicht das Überfliegen an sich
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
man muss differenzieren, der Pilot ist längerfristig eindeutig Filmend geflogen(oder hatte zumindest den anschein) das wurde Verhandelt, nicht das Überfliegen an sich
Stimmt. Dennoch ist es erschreckend, dass es keine eindeutigen Beweise gibt, die Absichten des Piloten in Frage gestellt werden und letztlich das schlechte nachbarschaftliche Verhältnis als eine Begründung in der Beweisführung genannt wird. Ferner sieht das Gericht einen Unterschied zu Flugmodellen aufgrund der Kamera. Kamera= Drohne.
 

ThinMan

Erfahrener Benutzer
Naja, hin oder her, wenn ich zu meinem Nachbarn ein schon gestörtes Verhältnis bzw. Ärger habe, wäre ich jedenfalls nicht so dumm, meinen Kopter dann noch zu starten. Und schon gar nicht, wenn die Nachbarin im Garten auf der Sonnenliege verweilt.

Sicher ist jetzt nur, das die sich noch weniger leiden können und wahrscheinlich lauert der Pilot jetzt auf einen "Fehler" der Gegenseite.

ThinMan
 
Meine Güte....wenn man sich das durchliest, könnte man schon fast meinen, bei dem Beklagten handle es sich um einen Schwerstverbrecher.
Ich tippe bei der Klägerin auf eine unverbesserliche Terrorzicke.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Meine Güte....wenn man sich das durchliest, könnte man schon fast meinen, bei dem Beklagten handle es sich um einen Schwerstverbrecher.
Ich tippe bei der Klägerin auf eine unverbesserliche Terrorzicke.
Ja, die Urteilsbegründung ist schon sagenhaft. Wenn man bedenkt, dass in Hessen zwei Mörder Laufen gelassen wurden, trotz Tatnachweis, weil man nicht sicher war, ob die Vermieter die beiden bedroht haben, schießt das Gericht hier aus allen Rohren. Der Dr. hatte wohl gute Beziehungen ...
 

AndreasL90

Erfahrener Benutzer
Von Handgepäck ist zum Glück nichts zu lesen...
Problematisch dürfte aber damit der Versand von Lipos (bei größeren ja jetzt schon) per Luftfracht werden. Lohnt sicher aber mittlerweile eh kaum noch.
 

Millord

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Also das muss ein riesen Teil gewesen sein. Eine A320 hat eine Anfluggeschwindigkeit von 250km/h wenn ich das noch richtig weiß. Also ca. 70m/s. Wenn wir also auch annehmen, dass der Pilot die übliche Schrecksekunde hat und dann noch 3 bis vier Sekunden gebraucht hat um den Autopilot auszuschalten und die notwendigen Ausweichsteuerbefehle einzugeben, dann müsste er also auf rund 300m die Drohne erkannt. Das stell ich mir bei den kleinen weißen dji recht schwierig vor.
 

Corvus corax

Erfahrener Benutzer
Hmm, guter Einwand Millord. Gibts gar keine Radare etc, die die Kopter rechtzeitig aufspüren? Naja trotz allem denk ich, dass ein kleiner Punkt im sonst üblichen monotonen Blickfeld eines Piloten schnell auffällt.
 
FPV1

Banggood

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