Falsch! Wenn der Sachverständige dann feststellt, dass der nicht erlaubte Funkmodus (D8 oder Non-EU-D16) die Ursache(!) für den Kontrollverlust war, erst dann kann es zu Schwierigkeiten kommen.
Beim den letzten Multiplexsendern, die ich gekauft habe, war z.B. auch kein KE dabei. Nur ein Hinweis in der Anleitung darauf, dass man sie bei Multiplex herunterladen könnte.
1. Falsch : Die Anlage hätte nicht in Betrieb genommen werden dürfen ! Dann wäre das auch nicht passiert.
Und die CE-Zulassung bezieht sich auf einen Sender OHNE D8-Mode.
Wenn mir jemand in mein Auto fährt, bin ich auch nicht schuld.
Habe ich aber 1,2 Promille dabei, bin ich dran, da ich so nicht hätte Auto fahren dürfen !
2. Falsch : Als Nutzer einer RC-Anlage benötige ich keine KE !
Eine KE ist rechtlich gesehen ein Stück Papier auf dem irgend etwas steht !
Damit bestätigt der Verkäufer, daß die verkaufte Anlage wahrscheinlich den Vorschriften entspricht.
Geprüft hat er das nicht.
Eine KB (Konfirmitätsbestätigung) ist rechtlich OK. Aber die gibt es hierfür nicht !
Ist ein GROSSES Thema über das viele Unwissende hier schreiben ...
Ist eine gesetzliche Grauzone, in der vieles nicht klar geregelt ist ... ab Okt. 2017 erst recht nicht.
Aber das ist ein anderes Thema.
Es muß jeder selbst wissen, was er tut ...