Diese probleme hab ich auch immer. Es geht alles durch denn Zoll nur Regler und Motoren wird schwierig hat mir mal ein Zollmitarbeiter gesagt. Daraufhin hab ich mich beim Hauptzollamt beschwert da ja immer das Produktsicherheitsgesetzt als rechtliche Grundlage genannt wird. Im Abschnitt 1 dieses Gesetztes kann man dann ganz klar lesen das es Anwedung findet im Rahmen einer Geschäfttätigkeit. Soll heißen: wenn ich Motoren und Regler weiterverkaufen will muss ich mich der CE Prüfung stellen. Die Aussage vom Zollmitarbeiter war dann nur weil da geschäftlich steht heist das noch lang nicht das es für privat nicht gelte. Hallo........dafür sind doch wohl solche Definitionen da!!!
Ich bestelle aber für mich privat, da sollte das Gesetz keine Beachtung finden.
Also Beschwerde zum Hauptzollamt. Die Antwort kam prompt.
"Ein Tätigwerden ist nur bei Produkten möglich, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit abgegeben werden. Eine Geschäftstätigkeit liegt auch dann vor, wenn ein drittländischer Wirtschaftakteur z.B. im Versand oder Internethandel ein Produkt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit an einen privaten Kunden abgibt. Somit müssen auch diese Produkte, die Privatpersonen im Versand oder Internethandel unmittelbar in Nicht EU Staaten bestellen, bei der Einfuhr in die EU die auf dem Gemeinschaftsmarkt geltenden Vorschriften erfüllen"
Im Gesetzt ist fast alles genau erläutert. Nur leider nicht wann genau eine Geschäftstätigkeit vorliegt.